Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Beschlagnahmefähigkeit von Buchführungs- und Mandantenunterlagen

aa) Beschlagnahmeschutz gem. § 97 StPO Rz. 962 [Autor/Stand] Äußerst kontrovers wird bis zum heutigen Tag in Rspr. und Literatur die Frage diskutiert, ob Buchführungs- und Geschäftsunterlagen, die der Mandant seinem steuerlichen Berater (z.B. Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer oder vereidigtem Buchprüfer sowie deren Berufshelfer) zur Erstellung von Steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuer- und Zollfahndung

Ergänzender Hinweis: Nr. 122–127 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 122 ff.). a) Antragsrecht Rz. 89 [Autor/Stand] Als weitere Strafverfolgungsorgane sind im Steuerstrafverfahren neben den vorgenannten FinB kraft Gesetzes die Zollfahndungsämter und die Steufa-Stellen sowie deren Beamte für die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen zuständig. Nähere Einzelheiten zu Organisation und Zus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Regelungsgehalt des § 385 Abs. 1 AO

I. Geltung der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren Ergänzender Hinweis: Nr. 1 Abs. 2 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 1). Rz. 23 [Autor/Stand] § 385 Abs. 1 AO besagt im Grundsatz, dass, soweit nicht die §§ 385–408 AO Sonderbestimmungen für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten treffen, die "allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren" subsidiäre Anwendung finden. Als B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren

I. Gang des (Steuer-)Strafverfahrens Rz. 41 II. Verfahrenshindernisse 1. Überblick Rz. 42 [Autor/Stand] Ein Strafverfahren ist unzulässig, wenn eine Prozessvoraussetzung – gleichbedeutend mit dem in der StPO verschiedentlich verwendeten Begriff des Verfahrenshindernisses (vgl. §§ 206a, 260 Abs. 3, § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO) – nicht erfüllt ist. Sie müssen so schwer wiegen, dass v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ermittlungsbehörden im Steuerstrafverfahren

1. Staatsanwaltschaft (StA) Schrifttum: Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Beyer, Neues zur Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Finanzamt und Steuerfahndung, AO-StB 2013, 159; Brenner, Außenprüfer, Steuerfahnder, Finanzamt und Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsorgane, StBp 1980, 22...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Grenzen der Ermittlungstätigkeit

Ergänzender Hinweis: Nr. 21 AStBV (St) 2025(s. AStBV Rz. 21).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsstellung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren

1. Aussageverweigerungsrecht Ergänzender Hinweis: Nr. 16, 46 Abs. 2 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 16, 46). Rz. 143 [Autor/Stand] Dem Beschuldigten steht im Strafverfahren das Recht zu, die Aussage zu verweigern (vgl. § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a StPO), während er im Besteuerungsverfahren weiterhin zur Mitwirkung bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen verpflichtet ist, all...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Ausgewählte Einzelfragen

I. Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 160a StPO) Ergänzender Hinweis: Nr. 56 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56). Schrifttum: Beukelmann, Schutz aller Berufsgeheimnisträger!, NJW Spezial 2010, 248; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125; Buchert/Buchert, Privilegi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ablauf und Inhalt der Vernehmung

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 46, 49, 50–53 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 45 f., 49 ff.).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Beschlagnahme i.e.S. nach § 94 Abs. 2 StPO

aa) Begriff und Anordnung Rz. 317 [Autor/Stand] Wird ein Gegenstand nicht freiwillig herausgegeben, so kommt neben der Erzwingung der Herausgabe (s. Rz. 313) seine Beschlagnahme in Betracht (§ 94 Abs. 2 StPO). Rz. 318 [Autor/Stand] Beschlagnahme i.e.S. ist die amtliche Inverwahrnahme oder sonstige Sicherstellung eines Gegenstands aufgrund ausdrücklicher, regelmäßig nur dem Ric...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Anwendungsbereich der §§ 385–408 AO

I. Unmittelbarer Anwendungsbereich Ergänzender Hinweis: Nr. 1 Abs. 2, Nr. 17–19 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 1, 17 ff.). Rz. 11 [Autor/Stand] Der unmittelbare Anwendungsbereich des in den §§ 385–408 AO geregelten formellen Steuerstrafrechts ergibt sich aus § 385 Abs. 1 AO. Er erstreckt sich auf das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten. Der Begriff der "Steuerstraftat" wird in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Fernwirkung

Rz. 1053 [Autor/Stand] Ob ein strafprozessuales BVV eine Fernwirkung dergestalt entfaltet, dass davon auch mittelbare, erst aufgrund der unverwertbaren Beweiserhebung bekannt gewordene Beweismittel erfasst sind, ist äußerst umstritten und wird hauptsächlich bei Verstößen gegen die strafprozessualen Belehrungspflichten diskutiert. Speziell zum Steuerstrafrecht s. § 393 Rz. 17...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Monopolstraftaten

Rz. 16 [Autor/Stand] Nach Streichung der besonderen Strafvorschriften des BranntwMonG (§§ 119–125 BranntwMonG a.F.) im Jahr 1987[2] gelten für Branntweinabgaben, die Verbrauchsteuern i.S.d. AO sind, die materiellen Strafbestimmungen der §§ 369–376 AO unmittelbar. Eines besonderen Hinweises auf die §§ 385 ff. AO bedurfte es daher nicht. Das Erschleichen eines überhöhten Übern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verkürzung von Kirchensteuern

Rz. 22 [Autor/Stand] Nicht anwendbar sind die §§ 385 ff. AO bei der Verkürzung von Kirchensteuern.[2] Sämtliche Bundesländer schließen mittlerweile bei der Kirchensteuer sowohl die materiellen Straf- und Bußgeldregelungen der AO (§§ 369 ff. AO) als auch die Anwendung der §§ 385 ff. AO aus (vgl. die Kirchensteuergesetze der Länder Baden-Württemberg: § 21 Abs. 3 KiStG; Bayern:...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Marktordnungsvergehen

Rz. 17 [Autor/Stand] Für Abgaben zu Marktordnungszwecken aller Art finden zwar gem. § 12 Abs. 1 MOG die materiell-rechtlichen Vorschriften der §§ 370–376 AO entsprechende Anwendung (s. § 369 Rz. 25), für das Straf-(und Bußgeld-)verfahren gelten jedoch die Sondervorschriften der §§ 37, 38 MOG i.V.m. der StPO, d.h. die StA ist Herrin des Verfahrens. Den Zollbehörden sind jedoc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Urteil

Schrifttum: Bilsdorfer, Betriebsprüfungsbericht als Urteilsgrundlage, StBp 1991, 12; Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153; Ceffinato, Strafprozessuale Hinweispflichten bei veränderten Sachlagen, JR 2020, 6; Dörn, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren, StBp 1991, 173; Ellbogen, Grundzüge der strafrechtlichen Urteil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerstrafrechtlicher Tatbegriff

Rz. 1319 [Autor/Stand] Zur "Tat"i.S.d. § 264 StPO gehört nach der Rspr. und überw. Lehre im allgemeinen Strafrecht – ohne Rücksicht darauf, ob materiell-rechtlich Tateinheit i.S.d. § 52 StGB (s. § 370 Rz. 860, 871, 914) oder Tatmehrheit i.S.d. § 53 StGB (s. § 370 Rz. 900, 915) vorliegt –, das gesamte von Anklage und Eröffnungsbeschluss betroffene Verhalten des Täters, soweit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Durchsuchung und Beschlagnahme bei Banken

Ergänzender Hinweis: Nr. 145–147 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 145 ff.). 1. Ermittlungen gegen Kunden Rz. 1013 [Autor/Stand] Beschlagnahme- und Durchsuchungshandlungen bei Banken in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen ihre Kunden sind zulässig. Das sog. Bankgeheimnis (vgl. § 30a AO) ist seit dem 25.7.2017[2] aufgehoben (s. Rz. 189 m.w.N.) und war im Strafverfahren...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Vernehmungen

Schrifttum: Arnemann, Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung, StraFo 2021, 142; Bleckat, Die Beschuldigtenvernehmung nach neuem Recht, StV 2021, 820; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei richterlicher Vernehmung – ein erster Schritt, StRR 2018, 4; Kirkpratrick, Zeugenschutz im Steuerstrafverfahren, wistra 2019, 264; Petzsche, Belehrungsflicht vor d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Durchführung des Ermittlungsverfahrens

Ergänzender Hinweis: Nr. 37–41 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 37 ff.). 1. Gestaltungsermessen Rz. 173 [Autor/Stand] Zur Klärung der Frage, ob Anklage zu erheben ist oder nicht, hat die FinB (StA) den Sachverhalt zu erforschen (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO; § 160 Abs. 1 StPO). Die Durchführung des Ermittlungsverfahrens bleibt weitgehend dem Gestaltungsermessen der Ermittlungsbeh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Einleitung des Ermittlungsverfahrens

Schrifttum: Siehe das Schrifttum vor § 397 Rz. 1. Ergänzender Hinweis: Nr. 12, 13, 14, 26–31, 122 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 12 ff., 26 ff., 122). 1. Anfangsverdacht Rz. 123 [Autor/Stand] Die FinB ist nach dem Legalitätsprinzip (s. Rz. 62 f.) zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet, wenn sie von dem Verdacht einer Steuerstraftat Kenntnis erlangt. Rz. 124 [Autor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Ergänzender Hinweis: Nr. 2–7, 14 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 2 ff., 14). 1. Allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze Rz. 28 [Autor/Stand] Indem § 385 Abs. 1 AO die allgemeinen Gesetze für anwendbar erklärt, folgt daraus auch die Geltung allgemeiner Verfahrensgrundsätze im Steuerstrafprozess.[2] Diese lassen sich aufteilen in allgemeine, auf dem Rechtsstaatsprinzip beruhende und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestimmtheit von Durchsuchungsbeschlüssen, wistra 1983, 99; Beukelmann, Dur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Beukelmann, Sicherung von Verkehrsdaten – Quick-Freeze, NJW-Spezial 2024, 312; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Onli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzüberschreitende Ermittlungen

Rz. 178 [Autor/Stand] Eine ausführliche Darstellung hierzu findet sich bei § 399 Rz. 700 ff., 1075 ff. Dabei geht es um folgende Themenkomplexe: Rz. 179 [Autor/Stand] Zwischenstaatliche Amtshilfe: s. § 399 Rz. 700 ff. Rz. 180 [Autor/Stand] Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: s. insgesamt § 399 Rz. 885 ff.; zur "Schwedischen Initiative" s. § 399 Rz. 979 ff.; zur Europäis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 385 Abs. 1 AO bildet das verfahrensrechtliche Gegenstück zur materiell-rechtlichen Vorschrift des § 369 Abs. 2 AO. Die Vorschrift enthält eine Generalverweisung auf die allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren und bringt damit zum Ausdruck, dass die AO für das formelle Steuerstrafrecht keine abschließenden, sondern nur einige ergänzende Regelungen tr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Beweisverwertungsverbote (BVV)

Ergänzender Hinweis: Nr. 149, 150 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 149 f.). Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Amelung, Die Verwertbarkeit rechtswidrig gewonnener Beweismittel zugunsten des Angeklagten und deren Grenzen, StraFo 1999, 181; Amelung, Prinzipien der strafprozessualen Verwertung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Belehrung des Beschuldigten

Rz. 146 [Autor/Stand] Spätestens mit Bekanntgabe der Einleitung des Verfahrens (§ 397 Abs. 3 AO) ist der Beschuldigte über sein Recht zur Aussageverweigerung und zur Verteidigerkonsultation (§ 163a Abs. 3 Satz 4, § 136 Abs. 1 StPO; s. auch Nr. 49 Abs. 1 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 49) sowie darüber zu belehren, dass seine Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Ergänzender Hinweis: Nr. 95, 97–99 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 95, 97 ff.). Schrifttum: Burghardt, Der Rechtsschutz gegen Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren, JuS 2010, 605; Engländer, Die Rechtsbehelfe gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, Jura 2010, 414; Graßmann, Rechtsbehelfe gegen Unterlassen im Strafverfahren, 2004; Heuchemer, Die Praxis der Hausdurchsuchung und Bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Verhältnismäßigkeit

Rz. 506 [Autor/Stand] Die Anordnung der U-Haft darf zur Bedeutung der Tat und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel nicht außer Verhältnis stehen ( § 112 Abs. 1 Satz 2 StPO). Der schwerwiegende Eingriff der U-Haft ist nur zulässig, wenn die vollständige Aufklärung der Tat und die schnelle Bestrafung des Täters nicht anders gewährleistet werden kann.[2] Ergänzend dazu besti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gestaltungsermessen

Rz. 173 [Autor/Stand] Zur Klärung der Frage, ob Anklage zu erheben ist oder nicht, hat die FinB (StA) den Sachverhalt zu erforschen (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO; § 160 Abs. 1 StPO). Die Durchführung des Ermittlungsverfahrens bleibt weitgehend dem Gestaltungsermessen der Ermittlungsbehörden überlassen. Der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung und der Grundsatz der Verhält...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Dringender Tatverdacht

Rz. 500 [Autor/Stand] Dringender Tatverdacht gem. § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO bedeutet, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.[2] Unzulässig ist eine Verhaftung auf eine bloße Vermutung hin in der Erwartung, das Verfahren werde schon Beweismittel ergeben.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren

Rz. 590 [Autor/Stand] Die BuStra kann ferner nach pflichtgemäßem Ermessen den Antrag stellen, die Einziehung (§§ 73–76b StGB, § 29a OWiG) selbständig anzuordnen oder eine Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung (§ 30 OWiG) selbständig festzusetzen (§ 401 AO). Nähere Einzelheiten hierzu sind bei § 401 AO dargestellt (s. auch Nr. 90 AStBV (St) 2025...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Antragsrecht

Rz. 89 [Autor/Stand] Als weitere Strafverfolgungsorgane sind im Steuerstrafverfahren neben den vorgenannten FinB kraft Gesetzes die Zollfahndungsämter und die Steufa-Stellen sowie deren Beamte für die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen zuständig. Nähere Einzelheiten zu Organisation und Zuständigkeit der Steuer- und Zollfahndung sind bei § 404 Rz. 55 ff. dargestellt. Rz. 90 [...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Absehen und Beschränkung der Strafverfolgung

Rz. 175 [Autor/Stand] Die §§ 154, 154a StPO behandeln Fälle relativer Geringfügigkeit (zu den Fällen absoluter Geringfügigkeit s. Rz. 559 ff.), bei denen die strafbare Handlung, die nicht verfolgt wird, an sich kein Bagatelldelikt darstellt. Im Verhältnis zu einer anderen schwerwiegenderen Straftat fällt sie aber nicht ins Gewicht. Die beiden Bestimmungen unterscheiden sich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Befugnisse als Ermittlungspersonen der StA

Rz. 94 [Autor/Stand] Die Fahndungsstellen sind gem. § 404 Abs. 2 AO darüber hinaus mit den strafprozessualen Zwangsbefugnissen nach § 399 Abs. 2 Satz 2 AO ausgestattet (s. Rz. 72, 76); daneben steht ihnen das Recht zur Durchsicht der Papiere und elektronischen Speichermedien des von der Durchsuchung Betroffenen zu. § 110 Abs. 3 Satz 2 und 3 und Abs. 4 StPO gelten entsprechen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Erfordernis der Gegenseitigkeit

Rz. 50 [Autor/Stand] Durch das JStG 2010 wurden die Sätze 3 und 4 des § 370 Abs. 6 AO gestrichen, die die Verfolgung der Hinterziehung von Steuern i.S.v. § 370 Abs. 6 Satz 2 AO (Umsatzsteuern und harmonisierte Verbrauchsteuern von EU-Mitgliedstaaten) von der Verbürgung der Gegenseitigkeit abhängig gemacht hatten (s. § 370 Rz. 557).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Vollzug der U-Haft

Rz. 513 [Autor/Stand] Im Zuge der Föderalismusreform 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG). Zwischenzeitlich haben die meisten Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Bundesgesetzgeber hat jedoch das Recht, solche Maßnahmen zu regeln, die der Zweck der U-Haft erfordert.[2] § 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem)

Rz. 46 [Autor/Stand] Als wichtige Prozessvoraussetzung ist die Verfolgbarkeit des bestimmten Lebenssachverhalts hervorzuheben, d.h. die verfolgte Straftat ("Tat" im verfahrensrechtlichen Sinne der § 155 Abs. 1, § 264 StPO verstanden, s. Rz. 1315 ff. und 755 ff.) darf noch nicht anderweitig rechtshängig oder rechtskräftig entschieden sein. Es gilt im Strafverfahren das Verbot...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verwertungsverbot bei Allgemeindelikten (§ 393 Abs. 2 Satz 1 AO)

Rz. 52 [Autor/Stand] Im Steuerstrafverfahren statuiert § 393 Abs. 2 Satz 1 AO hinsichtlich nichtsteuerlicher Straftaten ein praktisch wichtiges und von Amts wegen zu beachtendes Verwertungsverbot, das – so die überwiegende Ansicht – lediglich ein Beweisverwendungsverbot mit begrenzter Fernwirkung beinhaltet (streitig, s. § 393 Rz. 226 ff.). Zu sonstigen strafprozessualen Verf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Aufhebung des Haftbefehls

Rz. 516 [Autor/Stand] Der Haftbefehl ist gem. § 120 StPO in folgenden Fällen aufzuheben: sobald die Voraussetzungen (s. Rz. 499) nicht mehr vorliegen; die weitere U-Haft außer Verhältnis zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe stehen würde (z.B. die Haftdauer die mutmaßliche Strafdauer überschreitet); bei Freispruch, Ablehnung der Eröffnung der Hauptverhandlung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / j) Entschädigung

Rz. 532 [Autor/Stand] Eine menschenunwürdige Haftunterbringung (in casu zweitägige Belegung in einer 16-qm-Zelle mit vier weiteren Gefangenen) begründet noch keinen Schadensersatzanspruch gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG.[2] Bei einem späteren Freispruch oder Einstellung des Verfahrens oder Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens steht dem Betroffenen wegen des Vollzugs d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Rechtsschutz

Rz. 100 [Autor/Stand] Der Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Steufa richtet sich wegen ihrer doppelgleisigen Zuständigkeit danach, in welcher Funktion und in welchem Verfahren sie tätig geworden ist bzw. werden wollte (s. § 404 Rz. 420 ff. m.w.N.). Bei Eingriffsmaßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme sind dies die strafprozessualen Rechtsbehelfe (s. Rz. 372 ff.).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Zwangsmaßnahmen

Schrifttum: Amelung, Zur dogmatischen Einordnung strafprozessualer Grundrechtseingriffe, JZ 1987, 737; Amelung/Mittag, Beweislastumkehr bei Haussuchungen ohne richterliche Anordnung gemäß § 105 StPO, NStZ 2005, 614; Arnemann, Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung, StraFo 2021, 142; Burhoff, Durchsuchung und Beschlagnahme – Bestandsaufnahme zur obergerichtliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsschutz

Rz. 1030 [Autor/Stand] Beim Rechtsschutz gegen Bankermittlungen ist zu differenzieren: Bei strafrechtlichen Ermittlungen, insb. gegen Durchsuchung und Beschlagnahme, kann die Bank, auch wenn sie Dritte im Verfahren gegen Kunden ist, die strafprozessualen Rechtsbehelfe der Beschwerde (§§ 304 ff. StPO) in Anspruch nehmen (s. Rz. 372 ff.). Die Erfolgsaussichten sind allerdings ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Der gegenwärtige § 385 AO stimmt in seinem ersten Absatz inhaltlich überein mit der Vorläufervorschrift des § 420 RAO, die diese durch Art. 1 Nr. 1 AOStrafÄndG vom 10.8.1967 erhalten hat. Wegen des im Zuge der Strafrechtsreform geänderten Sprachgebrauchs und entsprechend dem Vorschlag der EAO 1974[2] wurde lediglich der Begriff "Steuervergehen" ersetzt du...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Fahndungsermittlungen

Rz. 1028 [Autor/Stand] Während der Auswertung von Erkenntnissen aus CpD-Konten in strafprozessualer Hinsicht durch das Erfordernis eines konkreten Anfangsverdachts Beschränkungen auferlegt sind, kann die Steufa im Rahmen sog. Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO (s. § 404 Rz. 80 ff.)[2] nach den Grundsätzen der BFH-Rspr. bereits dann tätig werden, wenn aufgr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Verwaltungsansicht

Rz. 963 [Autor/Stand] Für die Steufa scheint sich dieses Problem nicht zu stellen. Sie kann sich insoweit auf die die Beschlagnahme bei Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe regelnde Anweisung in Nr. 58 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 58), die nur beschlagnahmefähige von beschlagnahmefreien Gegenständen unterscheidet, berufen. Danach unterliegen folgende Gegenstä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Vernehmungsniederschrift

Rz. 213 [Autor/Stand] Über die Vernehmung des Beschuldigten (sowie der Zeugen und Sachverständigen) durch die StA oder die BuStra soll gem. § 168b Abs. 2 StPO ein Protokoll nach §§ 168, 168a StPO angefertigt werden. Entsprechendes gilt für die Steufa. Die Niederschrift ist dem Vernommenen zur Genehmigung vorzulesen und zur Durchsicht vorzulegen (§ 168a Abs. 3 Satz 1 StPO). U...mehr