Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatvollendung/Beendigung/Verjährung

Rz. 1314 [Autor/Stand] Die vom Arbeitgeber abzugebende Lohnsteueranmeldung (s. Rz. 1318) ist eine Steuererklärung i.S.d. § 150 Abs. 1 Satz 2 AO. Kraft gesetzlicher Bestimmung steht die Lohnsteueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 167 Satz 1 und § 168 Satz 1 AO). Hieraus folgt für die Fälle, in denen vor Fälligkeit eine unrichtige ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Vermögensabschöpfung (§§ 73 ff. StGB)

Rz. 1898 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 mit Wirkung ab 1.7.2017[2] wurde die Vermögensabschöpfung umfassend reformiert.[3] Unter anderem wurden der Verfall nach §§ 73 ff. StGB und die Einziehung nach §§ 74 ff. StGB im Hinblick auf das internationale Strafrecht im neuen § 73 StGB zur Einziehung zusammengefasst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Waffen- und Jagdrecht

Rz. 1178 [Autor/Stand] Eine Waffenbesitzkarte ist zu versagen (§§ 4 ff. WaffG [2]) oder zu widerrufen (§ 45 WaffG), wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.[3] Als unzuverlässig gilt nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG unwiderleglich, wer wegen eines Verbrechens oder sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Fre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Handlungsmöglichkeit

Rz. 301 [Autor/Stand] Die Unterlassungstat ist nach allgemeinen Regeln nur dann strafbar, wenn die Vornahme der erwarteten Handlung dem Täter tatsächlich möglich war[2]. Ansonsten hätte er keine Möglichkeit, den tatbestandlichen Erfolg abzuwenden (s. Rz. 571 f.). Die nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO gebotene Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen wird dem Täter, ggf. unter I...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatbestandsmäßiges Verhalten

Rz. 1530 [Autor/Stand] Tatbestandsmäßig i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO sind vor allem Verstöße gegen die Beförderungs- und Gestellungspflichten gem. Art. 135, 139 UZK (s. dazu Rz. 219 f., § 382 Rz. 16 ff.)[2]. Die Gestellung besteht nach Art. 5 Nr. 33 UZK in der Mitteilung an die Zollbehörde, dass die Ware auf dem Amtsplatz eingetroffen ist, wobei die Ausgestaltung natio...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Zweck, Bedeutung und Rechtsnatur

Rz. 1130 [Autor/Stand] Zweck des Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist, dem Täter die Früchte des deliktischen Tuns zu entziehen. Die Einziehung von Taterträgen (vormals: Verfall) zielt darauf ab, das durch eine rechtswidrige Tat Erlangte, bei Tätern und Teilnehmern sowie unter den Voraussetzungen des § 73b StGB bei anderen einzuziehen. Deliktisch erlangte Ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 370 AO als Gefährdungsdelikt

Rz. 57 [Autor/Stand] Trotz der Notwendigkeit, dass ein Erfolg in Form einer Steuerverkürzung oder der Erlangung eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils eintreten muss, damit vollendetes Unrecht vorliegt, ist § 370 AO nicht (immer) als Verletzungsdelikt zu begreifen[2] (s. dazu näher Rz. 392 ff., 506). Durch § 370 Abs. 4 Satz 1 AO ist zwingend vorgegeben, dass es jedenfal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Nachtatverhalten

Rz. 1060 [Autor/Stand] Grundsätzlich kann nachträgliches Verhalten strafschärfend wirken. Allerdings nur dann, wenn neues Unrecht geschaffen wird oder eine rechtsfeindliche Einstellung zum Ausdruck kommt. So ist zwar anerkannt, dass ein sorgfältig geplantes Vorgehen zur Vermeidung von Tatspuren oder deren Beseitigung strafschärfend berücksichtigt werden kann, andererseits de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Die Entscheidung des EuGH

Rz. 1411 [Autor/Stand] Von erheblicher Bedeutung für Karussellfälle und EU-grenzüberschreitende Hinterziehungsketten ist die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Italmoda[2]. Zwar hat der EuGH darin nach seiner Diktion lediglich das bestätigt, was sich ohnehin schon aus der bis dahin ergangen "Missbrauchsrechtsprechung" ergab. Nach ganz überwiegender Auffassung hat die E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft (persönlicher Strafaufhebungsgrund)[2], wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. § 24 Abs. 1 StGB unterscheidet zwischen dem unbeendeten und dem beendeten Versuch. Beim unbeendeten Versuch hat der Täter noch nicht alle Handlungen vorgenommen, die nach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Arbeitnehmer

Rz. 1320 [Autor/Stand] Der Arbeitnehmer ist nicht selbst zur Lohnsteuer-Anmeldung verpflichtet. Falsche Angaben, die der Arbeitgeber gutgläubig übernimmt (im Sinne einer mittelbaren Täterschaft), sind dem Arbeitnehmer lediglich möglich, soweit er Einfluss auf die Bildung der ELStAM hat (s. Rz. 1320.3)[2]. Der Verstoß gegen die Verpflichtung des Arbeitnehmers, seinem Arbeitgeb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zivilrechtliche Folgen

Rz. 1181 [Autor/Stand] Verträge, die mit einer Steuerhinterziehung verbunden sind, sind nicht ohne weiteres gem. §§ 134, 138 BGB nichtig [2], sondern nur dann, wenn die Steuer hinterziehung der Hauptzweck des Vertrages ist[3]. Nichtig ist z.B. die Gewährung eines Darlehens zum Ankauf unverzollter Zigaretten[4], nicht aber ein Kaufvertrag über unversteuerte Zigarren, wenn der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zur Zeit der Tat geltendes Gesetz (§ 2 Abs. 1 StGB)

Rz. 60 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO richten sich die Strafe und die Nebenfolgen nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat (§ 8 StGB) gilt (Tatzeitprinzip). Das darin liegende Rückwirkungsverbot ist verfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 2 GG und durch Art. 7 Abs. 1 EMRK abgesichert, wodurch dem Gesetzgeber der Erlass rückwirkender Strafgesetze zu L...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Subjektiver Tatbestand

Rz. 1779 [Autor/Stand] Infolge der nunmehr geschaffenen Klarheit durch die strafgerichtliche Rechtsprechung wird sich das Hauptaugenmerk – insbesondere vor dem Hintergrund der Vielzahl unterschiedlichster Beteiligter – auf den subjektiven Tatbestand richten. Ungeachtet der derzeit ergangenen Entscheidungen verbietet sich jedwede Generalisierung bei der Betrachtung des subjek...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff und Arten der Lebensversicherung

Rz. 1658 [Autor/Stand] Der Begriff "Lebensversicherung" ist gesetzlich nicht definiert. Eine Definition des Begriffs "Lebensversicherungsvertrag" ist in § 150 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) enthalten. Dort wird der Lebensversicherungsvertrag als zweiseitig verpflichtender, schuldrechtlicher Vertrag mit dem Cha rakter eines Dauerschuldverhältnisses, welcher auch zug...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gesetzgeberische Maßnahmen

Rz. 1263 [Autor/Stand] Mit dem am 1.8.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung [2] wurden die bislang in verschiedenen Gesetzen, insb. im Sozialgesetzbuch, verstreut enthaltenen Regelungen gegen Schwarzarbeit weitestgehend in einem Stammgesetz zusammengefasst und wesentlich ergänzt. Zudem sind den Behörden der Zollverwaltung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Steuerstrafrechtliche Konsequenzen

Rz. 1416 [Autor/Stand] Der BGH hatte schon vor Ergehen der EuGH-Entscheidung in Sachen Italmoda – auf Grundlage der bisherigen EuGH-Rspr.[2] bzgl. der Versagung des Vorsteuerabzuges – vertreten, dass dem Stpfl. immer dann die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu versagen sei, wenn er – "im unionrechtlichen Sinne" – selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder er wusste oder hät...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Taterfolg

Rz. 1322 [Autor/Stand] Wegen des Nebeneinanders von Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber und dem Bestehen der Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers wird nur eine Steuerverkürzung auf Zeit vorliegen, wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls damit zu rechnen ist, dass nach der Vorstellung der Tatbeteiligten eine Veranlagung des Arbeitnehmers und daran anschließe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 1980 [Autor/Stand] Anfang der 2010er Jahre kam es gehäuft zu verschiedenen Ermittlungen gegen in- und ausländische Bankinstitute sowie deren Organe und Mitarbeiter. Gegen die Banken selbst stand in der Regel die Festsetzung einer Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG im Vordergrund, Gegenstand der Ermittlungen gegen die Organe und Mitarbeiter waren der Vorwurf der Beihilfe zur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beispiele für Steuervorteile

Rz. 436 [Autor/Stand] Als Beispiele für Vorteile i.S.d. § 370 Abs. 1 AO seien angeführt: Stundung (§ 222 AO), s. auch Rz. 433, 1573; Zahlungsaufschub (§ 223 AO), s. auch Rz. 433; Steuererlass (§ 227 AO, § 32 TabStG),[2] s. Rz. 433, 1574; zur Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen und Ausfuhrlieferungen s. Rz. 448, 1406 ff.; Aussetzung der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 AO, § 69 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Mehrere Falschangaben in einer Erklärung und mehrere Handlungen zur Förderung einer Hauptat

Rz. 871 [Autor/Stand] Schon durch den Wortlaut des § 370 Abs. 1 AO wird deutlich gemacht, dass mehrere Falschangaben zu einer tatbestandlichen Einheit zusammengefasst werden, wenn diese verschiedenen Angaben zu einem einheitlichen Steuerhinterziehungserfolg führen. Dann liegt nur eine einzige Steuerstraftat vor, so dass §§ 52, 53 StGB keine Anwendung finden (s. Rz. 862). Ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Steuerliche Voraussetzungen

Rz. 1673 [Autor/Stand] Für Versicherungsverträge, die zwischen dem 1.1.2005 und dem 31.3.2009[2] geschlossen wurden, gilt nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG [3] Folgendes: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört "der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Re...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Strohleute als gesetzliche Vertreter nach § 34 Abs. 1 AO

Rz. 119 [Autor/Stand] Da die steuerlichen Pflichten nach § 34 Abs. 1 AO die formell bestellten Organpersonen treffen, sind auch Strohleute taugliche Täter [2] , insb. wenn sie unrichtige Steuererklärungen unterzeichnen (s. Rz. 107.3 f.). Zur Haftung nach § 71 AO s. FG Hessen vom 2.6.2021[3]. Ist der Strohmann in die Abgabe falscher Erklärungen nicht involviert[4], kann er täte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / mm) Berücksichtigung im Rahmen der Strafrahmenwahl

Rz. 1068 [Autor/Stand] Ändert sich der Strafrahmen (s. Rz. 1026), z.B. durch Vorliegen eines Milderungsgrundes nach § 49 StGB oder eines Regelbeispiels für einen besonders schweren Fall i.S.d. § 370 Abs. 3 AO , so ist innerhalb des ermäßigten bzw. erhöhten Strafrahmens wiederum die Frage der Strafzumessung zu prüfen. Innerhalb eines Strafrahmens, der wegen Versuchs gemildert w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Vorsatz des Anstifters

Rz. 149 [Autor/Stand] Nur die vorsätzlich begangene Anstiftung ist vom Gesetz mit Strafe bedroht, d.h., der Anstifter muss zum einen wissen und wollen, dass er durch seine Einwirkung den Tatentschluss eines anderen hervorruft. Zum anderen muss sich sein Vorsatz auch auf die Vollendung der Haupttat richten (sog. doppelter Vorsatz). Alle Formen des Vorsatzes sind eingeschlosse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Eintragungen in das Strafregister

Rz. 1082 [Autor/Stand] Eine rechtskräftige Verurteilung i.S.d. § 4 BZRG (sei es durch Strafurteil oder Strafbefehl, Verhängung einer Maßregel der Besserung und Sicherung, Verwarnung mit Strafvorbehalt gem. § 59 StGB, Schuldfeststellung nach § 27 JGG) hat die Eintragung in das Zentralregister zur Folge. Die Eintragung rechtskräftiger Verurteilungen durch ausländische Gerichte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1333 [Autor/Stand] Ausschlaggebender Faktor der Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der hinterzogenen Steuer, die rechnerisch aus der Bemessungsgrundlage folgt (s. Rz. 1323 ff. sowie grundlegend Rz. 1026, 1029 ff.). Für den Schuldspruch wegen einer Lohnsteuerhinterziehung ist auf die am 10. des auf die Lohnzahlung folgenden Monats, dem Zeitpunkt der T...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1192 [Autor/Stand] Der Straftatbestand der Geldwäsche i.S.d. § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung als Vortat ist vor allem angesichts der weitreichenden Meldepflichten für Kreditinstitute nach dem GwG von erheblicher praktischer Bedeutung. BMF[2] und BaFin[3] haben 2014 Rundschreiben veröffentlicht, in denen weitreichende Pflichten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Rz. 316 [Autor/Stand] Die Steuererklärung (§§ 149 ff. AO) ist jedenfalls bei den Veranlagungssteuern die wesentliche Grundlage der Steuerfestsetzung. Sie ist eine durch Vordruck oder elektronisch formalisierte Erklärung über steuerrechtlich erhebliche Vorgänge oder Zustände. Die Steuererklärung dient entweder unmittelbar oder mittelbar – so bei der gesonderten Feststellung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Transitschmuggel

Rz. 1539 [Autor/Stand] Dabei wird die Bundesrepublik Deutschland nur als Transitland zum Durchschmuggeln von einfuhrabgabepflichtigen Waren wie Alkohol oder Zigaretten aus einem anderen EU-Staat in ein Drittland genutzt[2]. Nur wenn die durchgeschmuggelten Waren in den freien Verkehr gelangen, könnten deutsche Steuerinteressen verletzt sein. Das ist aber bereits dann der Fal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Der von der Einziehung betroffene Personenkreis

Rz. 1131.11 [Autor/Stand] Nach § 74 Abs. 3 StGB ist die Einziehung nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen, und zwar grds. als Alleineigentümer oder -berechtigtem. Man spricht hier auch von einer täterbezogenen Einziehung [2]. Für diesen Einziehungsgrund ist im Wesentlichen der Strafgedanke bestimmend. Durch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 1547 [Autor/Stand] Die Verbrauchsteuerhinterziehung umfasst die Hinterziehung von Verbrauchsteuern mit Ausnahme derjenigen, die als Einfuhrabgaben geschuldet werden (§ 1 Abs. 1 Satz 3 ZollVG). Verbrauchsteuern – soweit sie nicht bei der Einfuhr in das Zollgebiet der EU anfallen (s. Rz. 1530 f.) – werden als Binnenabgaben – auch im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 80 [Autor/Stand] Bei § 370 AO folgt die Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme nach § 369 Abs. 2 AO (s. § 369 Rz. 80 f.) den allgemeinen Regeln des StGB . Täter ist nach § 25 StGB damit der unmittelbare Täter, der die Tat selbst begeht (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB), der mittelbare Täter, der die Tat durch einen anderen begeht (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB), und der Mittäter, de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Historischer Exkurs: Fortsetzungszusammenhang

Rz. 874 [Autor/Stand] Eine besondere Rolle spielte in der praktischen Rechtsanwendung über viele Jahrzehnte das Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs. Mehrere Handlungen, die bei unvoreingenommener Betrachtung jeweils selbständig zur Verwirklichung eines Straftatbestands führten, wurden als fortgesetzte Handlung zu einer rechtlichen Einheit und damit zu einer einzigen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO als Sonderdelikt?

Rz. 90 [Autor/Stand] Aus dem Wortlaut des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO folgt für diese Tatalternative keine Nr. 2 und 3 entsprechende Beschränkung des Täterkreises auf besondere Pflichtenträger. Jeder, der falsche oder unvollständige Angaben macht, kann vielmehr nach dem Gesetzeswortlaut den Tatbestand verwirklichen. Allerdings könnte der systematische Zusammenhang zu § 370 Abs. 1 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Illegale Ausländerbeschäftigung (§§ 10, 10a, 11 SchwarzArbG)

Rz. 1276 [Autor/Stand] Die Straftatbestände der illegalen Ausländerbeschäftigung (§§ 10, 10a, 11 SchwarzArbG) knüpfen an die Ordnungswidrigkeitentatbestände des § 404 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB III sowie der § 4a Abs. 5 Satz 1, § 98 Abs. 2a Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 AufenthG an. Die ausbeuterische illegale Ausländerbeschäftigung stellt § 10 SchwarzArbG unter Freiheitsstrafe bis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 619 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich auf sämtliche äußeren Tatbestandsmerkmale erstrecken, d.h. auf die jeweiligen Tathandlungen der Nr. 1–3 (s. Rz. 203 ff.), den Hinterziehungserfolg oder den nicht gerechtfertigten Steuervorteil (s. Rz. 370 ff.) und den Zurechnungszusammenhang (s. Rz. 570 ff.). Ansonsten entfällt nach § 16 Abs. 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Einziehung

Rz. 1795 [Autor/Stand] Die Cum-Ex-Problematik wirft auch Fragen im Hinblick auf die Einziehung erlangter Taterträge der Täter und Teilnehmer nach §§ 73 ff. StGB auf.[2] Die Bedeutung dieses Komplexes zeigt sich namentlich auch bei Betrachtung der bereits angeordneten enormen Einziehungshöhen von knapp 200 Mio. EUR.[3] Im Fokus stehen dabei insbesondere die beteiligten jurist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Nichterfüllung der Gestellungspflicht und unrichtige Zollanmeldung

Rz. 327 [Autor/Stand] Diskutiert wurde früher, ob auch die Hinterleute eines Schmuggels gestellungspflichtig sind, die eigenhändig keine Waren in das Zollgebiet der EU verbringen und am eigentlichen Transportvorgang als Fahrer oder Beifahrer nicht beteiligt sind[2]. Durch EuGH[3] und BGH[4] wurde klargestellt, dass Verbringer i.S.d. Art. 38, 40 ZK und damit Täter einer Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Allgemeines

Rz. 1681 [Autor/Stand] Mit der Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007[2] mit Wirkung zum 1.1.2009 und der Einführung eines neuen Versicherungstyps im Sinne des Einkommensteuerrechts – dem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag – sowie eines neuen gesetzlich definierten Mindesttodesfallschutzes mit dem JStG 2009 vom 19.12...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Rückblick: Anrechnungsverfahren für Altfälle

Rz. 1429 [Autor/Stand] Bis zum VZ 2001 galt nach dem Körperschaftsteuerrecht 1977 das sog. Anrechnungsverfahren [2]. Dadurch sollte eine Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne mit Körperschaftsteuer einerseits und Einkommensteuer andererseits vermieden werden. Die Körperschaftsteuer wird danach zweistufig berechnet. Da die vGA das Einkommen nicht mindern darf (§ 8 Abs. 3 Satz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Darlegungslast in Urteil und Anklage

Rz. 1344 [Autor/Stand] Die Darlegungslast bei Hinterziehung von Lohnsteuer und Sozialabgaben hat der BGH[2] wie folgt umrissen: Das Urteil darf nicht lediglich die jeweils verkürzten Lohnsteuern und die nicht abgeführten Beiträge zur Sozialversicherung pauschal feststellen. Es muss die für die Ermittlung des Schuldumfangs maßgeblichen Berechnungsgrundlagen enthalten. Diese B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Verjährung der Beihilfe

Rz. 1995 [Autor/Stand] Im Rahmen der Bankenfälle stellte sich neben der allgemeinen Frage nach der Verfolgungsverjährung in Bezug auf Gehilfen (näher hierzu Rz. 123) eine Reihe weiterer verjährungsspezifischer Probleme. Rz. 1996 [Autor/Stand] So ist in den Verfahren mitunter um den Zeitpunkt des Verjährungsbeginns gestritten worden. Maßgeblich ist hierfür nach §§ 78a, 27 StGB...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26c UStG)

Rz. 1199.2 [Autor/Stand] Erfolgt die Nichtzahlung der Umsatzsteuer in den Fällen des § 26b UStG gewerbs- oder bandenmäßig (s. dazu Rz. 1194, 1198), handelt es sich um einen Straftatbestand, der wie folgt lautet:[2] § 26c UStG [3] Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Anzuwendende Vorschriften

Rz. 1131.5 [Autor/Stand] Im Steuerstrafecht sind gem. § 369 Abs. 2 AO die allgemeinen Bestimmungen des StGB über die Einziehung (§§ 74 ff. StGB) heranzuziehen, sofern die AO und andere Gesetze als Spezialregelungen nicht Vorrang haben. § 375 Abs. 2 AO geht als Sonderregelung den allgemeinen Einziehungsvorschriften der §§ 74 ff. StGB vor, lässt deren sonstige Anwendbarkeit je...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Vorsatz und Irrtum

Rz. 1542 [Autor/Stand] Nach st. Rspr. des BGH[2] gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will oder dessen Verkürzung mindestens billigend in Kauf genommen hat. Wenn der Täter irrtümlich annimmt, dass kein Steueranspruch entstanden ist, liegt ein Tat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Spezialität und Sonderregelung

Rz. 880 [Autor/Stand] Im Fall der Spezialität regelt ein Strafgesetz einen von einem anderen Gesetz allgemeiner erfassten Sachverhalt durch Hinzutreten weiterer Merkmale in besonderer Weise. So kann man etwa § 373 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AO in Bezug auf das Erfordernis, dass Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzogen werden müssen, im Vergleich zum allgemeiner gefassten Hinterzie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verfahrensrechtliche Aspekte

Rz. 1561 [Autor/Stand] Eine TKÜ ist gem. § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a–c StPO i.d.F. des Gesetzes vom 30.6.2021 mit Wirkung zum 1.7.2021[2] nunmehr generell zulässig in Fällen bandenmäßiger Begehung ohne Beschränkung auf einzelne Steuerarten unter den Voraussetzungen des § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a StPO n.F. i.V.m. den Regelbeispielen des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO – gro...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 625 [Autor/Stand] Bei der Unterlassensvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (s. Rz. 271 ff.) ist streitig, ob der Täter (nur) die eine Rechtspflicht zum Handeln begründenden tatsächlichen Umstände kennen muss oder auch die steuerliche Erklärungs- oder Handlungspflicht als solche (s. Rz. 665 ff.). Jedenfalls muss er aber zumindest ernsthaft für möglich halten und billigen (z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 334 [Autor/Stand] Ein wichtiger Anwendungsfall des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist die unterlassene Anzeige und Richtigstellung nach § 153 Abs. 1 AO. Nr. 1 betrifft die Richtigstellung unrichtiger oder unvollständiger Erklärungen; Nr. 2 die Anzeige und Berichtigung, wenn eine durch Verwendung von Steuerzeichen oder -stemplern zu entrichtende Steuer nicht in der richtigen Höhe ...mehr