Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vergabe- und gewerberechtliche Maßnahmen, Haftungsregelungen

Rz. 1284 [Autor/Stand] Bewerber um einen Bauauftrag können bis zu einer Dauer von drei Jahren von der Teilnahme an Wettbewerben um öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden, wenn sie wegen Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von weni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Versuchsstrafbarkeit

Rz. 1094 [Autor/Stand] Da § 370 Abs. 3 AO keinen eigenständigen Tatbestand, sondern nur eine Strafzumessungsregel enthält, muss die Versuchsstrafbarkeit nicht gesondert angeordnet werden[2]. Umstritten ist indes, wie der "Versuch" von Regelbeispielen zu beurteilen ist. Der BGH sieht zwischen Regelbeispielen und Qualifikationstatbeständen keinen tiefgreifenden Wesensunterschi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 1342 [Autor/Stand] Die Ermittlung der Hinterziehung lohnabhängiger Abgaben wird durch immer komplexer ausgestaltete Abdeckrechnungsketten für die FinB immer schwieriger. Die haftungsrechtlichen Folgen sind aber dank gefestigter Rspr. voraussehbar. Der Arbeitgeber kann dabei vorrangig in Anspruch genommen werden[2]. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigke...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g EStG)

Rz. 1347 [Autor/Stand] Mit dem sog. Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 29.6.2013[2] wurde die Lohnsteuer-Nachschau eingeführt (§ 42g EStG). Es handelt sich um eine Prüfungsmöglichkeit der Finanzverwaltung ohne vorherige Ankündigung. § 42g EStG Lohnsteuer-Nachschau (1) Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der L...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Aue, Restrisiken der neuen Selbstanzeige – Selbstanzeigenberatung, PStR 2012, 101; Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Selbstanzeige ab 1.1.2015 – Fallstricke in der Praxis, NWB 2015, 769; Buse, Die Neuregelung der Selbstanzeige, StBp 2011, 153; B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Strafbarkeitsrisiko wegen Geldwäsche

Rz. 1199.4 [Autor/Stand] Die Aufnahme des § 370 AO in den Katalog der tauglichen Vortaten zur Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b StGB) hat tiefgreifende Einschränkungen der Rechtsberatung in Steuer- und Steuerstrafsachen zur Folge. Vor allem das Strafbarkeitsrisiko für den Strafverteidiger bei Annahme von Honoraren ist seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Energie- und Stromsteuer

Rz. 1551 [Autor/Stand] Energiesteuer wird insb. durch die Heizölverdieselung verkürzt (s. auch Rz. 355, 436 f.)[2], da für Heizöl ein ermäßigter Steuersatz gilt (vgl. § 2 Abs. 3 EnergieStG). Bei zweckwidriger Verwendung als Dieselkraftstoff – entgegen § 46 EnergieStV – ist unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben, wobei die Steuer selbst zu berechnen ist (§ 21 Abs. 2 Satz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Prüfungsrechte

Rz. 1289 [Autor/Stand] Der Prüfauftrag der FKS wird umgesetzt durch Betretungsrechte von Geschäftsräumen und Grundstücken, Auskunfts- und Einsichtsrechte und Vorlage- und Auskunftspflichten. Nach der Neuregelung mit dem Gesetz vom 11.7.2019 (s. Rz. 1263.5) kann die FKS die Prüfung und Ermittlungen von Scheinselbständigkeit auch ohne konkreten Arbeitsort durchführen. Dazu kann...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Strafrechtliche Würdigung der vGA

Rz. 1433 [Autor/Stand] Die vom BFH aufgestellten objektiven Kriterien zur Definition einer vGA werden von der strafrechtlichen Rspr. regelmäßig übernommen. Gleichwohl behält sich die strafrechtliche Rspr. vor, die von der finanzgerichtlichen Rspr. aufgestellten Kriterien abweichend auszufüllen oder eine Entscheidung auf abweichende rechtliche Erwägungen zu gründen[2]. Problem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beleg- und Buchnachweis

Rz. 1405 [Autor/Stand] Die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG (bzw. Abs. 2) müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein (§ 6a Abs. 3 Satz 1 UStG). Wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat, hat das BMF in den auf Grundlage von § 6a Abs. 3 Satz 2 UStG erlassenen §§ 17a ff. UStDV näher geregelt. Seit dem 1.1.2020 greifen einheitliche unionsrechtliche Nachweisvorgaben gem. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zum Verhältnis von Umsatzsteuerjahreserklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen

Rz. 1363 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich aus der Tatsache, dass bei der Umsatzsteuer neben den Voranmeldungen eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben ist. Aufgrund der Jahreserklärung wird die Steuer für das Kalenderjahr als Besteuerungszeitraum erstmals festgesetzt. In der Umsatzsteuerjahreserklärung hat der Unternehmer ebenfalls die Steuer selbst zu berechnen....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Beratung und Teilnahme

Rz. 185 [Autor/Stand] Eine täterschaftliche oder mittäterschaftliche Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch den steuerlichen Berater kommt nur dann infrage, wenn dieser als Urheber oder Miturheber der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben anzusehen ist (s. Rz. 105 ff., 108 ff., 113 ff., 114 ff.). Das ist insb. bei eigenen Erklärungen des Steuerberaters der Fall[2]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Missbrauch der Befugnisse oder Stellung als Amtsträger/Europäischer Amtsträger (§ 370 Abs. 3 Nr. 2 AO)

Rz. 1100 [Autor/Stand] Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO und § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB – weitgehend gleichlautend – definiert. Für § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO ergibt sich die Amtsträgereigenschaft wegen § 369 Abs. 2 AO nicht aus § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, sondern aus § 7 AO. In der Sache bestehen indes keine Unterschiede, da die Definitionen weitgehend identisch sind. Nach § 7 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerliche Grundlagen

Rz. 1348 [Autor/Stand] Die Bauabzugsteuer wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (EIBE) vom 30.8.2001[2] mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt und ist in den §§ 48–48d EStG geregelt. Siehe näher dazu § 380 Rz. 29.1 ff. Rz. 1348.1 [Autor/Stand] Ziel des Gesetzes war es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und Steueransprüche des deutschen Fiskus bei Ba...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zweck und Konzeption des § 160 AO

Rz. 1217 [Autor/Stand] Nach § 160 AO sind Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben regelmäßig steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. dem Verlangen der Finanzbehörde, die Gläubiger oder Empfänger der Ausgaben genau zu benennen (vgl. AEAO zu § 160 Nr. 1.2 zu "genau"), nicht nachkommt.[2] Empfänger i.S.d. § 160 AO ist derjen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Verlängerte Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)

Rz. 1139 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuern beträgt die Festsetzungsfrist 10 Jahre gegenüber sonst einem Jahr bei Verbrauchsteuern und vier Jahren bei sonstigen Steuern, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO. Für die Nacherhebung von Zöllen gilt bei vorsätzlichen Zollhinterziehungen – statt der regelmäßigen Frist von drei Jahren (Art. 103 Abs. 1 UZK) die Zehnjahresfrist (Art. 103 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Einziehung und Vermögensabschöpfung

Rz. 1554 [Autor/Stand] Gem. § 375 Abs. 2 AO können Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich eine Hinterziehung von Verbrauchsteuern oder Zoll, ein Bannbruch oder eine Steuerhehlerei beziehen (Nr. 1)[2], sowie die zu einer derartigen Steuerstraftat benutzten Beförderungsmittel (Nr. 2) eingezogen werden. Taterträge können seit der Neuregelung der strafrechtlichen Verm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Abzugsverbot für Geldstrafen, Geldbußen und Strafverfahrenskosten

Rz. 1150 [Autor/Stand] Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die von einem inländischen Gericht oder Behörde oder von Organen der EU festgesetzt werden, dürfen nicht steuermindernd als Betriebsausgaben (Werbungskosten) geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 8, § 9 Abs. 5 EStG). Dasselbe gilt für Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, die in einem berufsg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1230 [Autor/Stand] Schein- oder missbräuchliche Geschäfte sind nicht als solche strafbar, sondern nur dann, wenn über sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht bzw. wenn sie pflichtwidrig verschwiegen werden und dadurch ein Hinterziehungserfolg eintritt.[2] Gemacht werden müssen die tatsächlichen Angaben, die für die rechtliche Beurteilung des Falles zumindest pote...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 99 [Autor/Stand] Nicht selbstverständlich ist es, dass die Unterscheidung zwischen Täterschaft und Teilnahme auch bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO nach den für Nr. 1 entwickelten Kriterien (s. Rz. 95 ff.) durchgeführt wird. Denn bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO handelt es sich um Sonderdelikte (s. Rz. 87), die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Täter entgegen einer besonderen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Beispiele für Tatmehrheit (§ 53 StGB)

Rz. 915 Unternehmer U beschäftigt S in den Jahren 09–11 "schwarz". U führt keine Sozialversicherungsbeiträge für S ab und meldet ihn nicht zur Lohnsteuer an. Der Betrieb des U ist darauf angelegt, S wie auch weitere Personen illegal zu beschäftigen. Es liegt Realkonkurrenz zwischen § 370 AO und § 266a StGB vor. Allein durch den Gewerbebetrieb wird auch keine prozessuale Tate...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu zahlender Geldbetrag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 22 [Autor/Stand] Neben der hinterzogenen Steuer sowie den Zinsen ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO ein zusätzlicher Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Für bis zum 31.12.2014 abgegebene Selbstanzeigen beträgt der Geldbetrag 5 % der hinterzogenen Steuer (§ 398a Nr. 2 AO a.F.). Für ab dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen wurde der Geldbetrag zum einen erhöht un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausnahmen vom Kompensationsverbot bei Steuern auf Einkommen und Ertrag

Rz. 525 [Autor/Stand] Bei Ausgaben und Steuern, die im unmittelbaren Zusammenhang mit nicht oder unrichtig erklärten Einnahmen stehen, greift das Kompensationsverbot nicht. Praxis-Beispiel Beispiele Ein Kraftfahrzeughändler verbuchte die bei Verkäufen von Gebrauchtwagen erzielten Erlöse teilweise überhaupt nicht, teilweise übernahm er geringere als die tatsächlich erzielten Er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Hinterziehungszinsen (§§ 235, 238 AO)

Rz. 1143 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuerbeträge sind mit dem Zeitpunkt der Vollendung der Steuerhinterziehung Zinsen i.H.v. 6 v.H./Jahr zu zahlen (§§ 235, 238 AO)[2]. Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Strafmaßnahme[3]. Beim Nutznießer der Hinterziehung soll vielmehr der erlangte Zinsvorteil abgeschöpft werden[4]. Die Pflicht zur Verzinsung besteht nur b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Abzugsverbot von Bestechungs- und Schmiergeldern

Rz. 1155 [Autor/Stand] Bis zum Veranlagungszeitraum 1995 waren Schmier- und Bestechungsgelder, obwohl sie verboten oder sittenwidrig sind, abzugsfähig, wenn es sich nicht um Geschenke i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG handelte, der Empfänger benannt wurde oder auf eine Empfängerbenennung verzichtet werden konnte, weil sicher gestellt war, dass es zu keinen Steuerausfällen kommen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Fortgesetzte Steuerhinterziehung unter Nutzung einer Drittstaat-Gesellschaft zur Verschleierung (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO)

Rz. 1126.25 [Autor/Stand] Das mit Wirkung zum 25.6.2017 in Kraft getretene neue Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO verwirklicht, wer eine Drittstaat-Gesellschaft i.S.d. § 138 Abs. 3 AO, auf die der Täter allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann, z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1465 [Autor/Stand] Anders als das heute geltende Teileinkünfteverfahren, das auch zu einer Vereinfachung der Strafzumessung geführt hat, erforderte das frühere Anrechnungsverfahren eine Berücksichtigung der Ausschüttungsbelastung im Rahmen der Strafzumessung: Die Anrechnung der Ausschüttungsbelastung auf die Einkommensteuer des Anteilseigners (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a.F....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zahlungspflichtiger

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut des § 398a AO a.F. war die Zahlungspflicht auf den "Täter" beschränkt. Der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO ist dagegen grundsätzlich auch auf den Teilnehmer anzuwenden. Eine wortlautgetreue Gesetzesauslegung hätte zur Folge gehabt, dass ein Strafverfahren gegen einen Teilnehmer, der eine Selbstanzeige erstattete, bei einer ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Untersagung der Gewerbeausübung

Rz. 1165 [Autor/Stand] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewebetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Person in Bezug auf dieses Gewerbe dartun. Die Untersagung dient dem Schutz der Allgemeinheit ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Erscheinungsformen

Rz. 1572 [Autor/Stand] Da nur Tathandlungen i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO strafbar sind, reicht nicht jedes heimliche "steuerunehrliche" Verhalten i.S.d. älteren Rspr. aus. Aufgrund dessen sind bereits eine Vielzahl denkbarer Verhaltensweisen auszuscheiden. Rz. 1572.1 [Autor/Stand] Nicht tatbestandsmäßig ist das Verzögern der Beitreibung durch bloßes Nichtzahlen [3], die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gestaltungsmissbrauch in der Rspr.

Rz. 1242 [Autor/Stand] Ein Gestaltungsmissbrauch ist nach st. Rspr. des BFH in Übereinstimmung mit der Legaldefinition des § 42 Abs. 2 AO dann gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die im Hinblick auf das erstrebte Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dient und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Umsatzsteuervoranmeldungen

Rz. 1357 [Autor/Stand] Der Unternehmer muss spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (auf elektronischem Wege) eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, in der er die Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG. Voranmeldungszeitraum ist e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Rückwirkungsverbot

Rz. 29 [Autor/Stand] In Bezug auf das ebenfalls in Art. 103 Abs. 2 GG verankerte Rückwirkungsverbot (s. Rz. 25) ergeben sich keine Unterschiede der hier vertretenen Meinung (s. Rz. 27.1) zu der Auffassung, die § 370 AO als Blanketttatbestand begreift. Nach dem Wortlaut des Art. 103 Abs. 2 GG muss die Strafbarkeit gesetzlich bereits vor Begehung der Tat bestimmt sein, also vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Rechtsschutz

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat es sowohl bei der Einführung des § 398a AO im Jahr 2011 als auch bei der Neufassung zum 1.1.2015 versäumt, § 398a AO mit einem entsprechenden Rechtsbehelf bzw. Rechtsmittel auszustatten. Insbesondere Letzteres ist nicht nachvollziehbar, da die Problematik hinreichend bekannt war.[2] In der Vergangenheit kam es u.a. hinsichtlich des Üb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (§ 370 Abs. 6 Satz 1 AO)

Rz. 550 [Autor/Stand] Gegenstand der Hinterziehung sind Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, die von einem anderen Mitgliedstaat der EU verwaltet werden oder die einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation oder einem mit dieser assoziierten Staat zustehen. Mit dem SteueränderungsG vom 20.12.2001[2] wurde die Umstellung der AO auf die Terminologie des europäischen Zo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gemeinsame Tatausführung

Rz. 113.6 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein objektiver Tatbeitrag eines jeden Mittäters, obwohl die Rspr. hier zum Teil den Tatentschluss mit dem Tatbeitrag gleichsetzt und es ausreichen lässt, dass der Mittäter den die Tat ausführenden Genossen in seinem Tatentschluss bestärkt[2]. Nach h.M. setzt die Beteiligung an der Tatausführung keine Mitwirkung im eigentlichen Ausführ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Vorleben, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 1050 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung sind des Weiteren das Vorleben des Täters und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bedeutsam. Bezüglich des Vorlebens des Täters ist in praktischer Hinsicht insb. dessen Belastung durch frühere Straftaten zu berücksichtigen. Vorstrafen wirken jedenfalls dann strafschärfend, wenn sie einschlägig sind, im Übrigen, wenn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zur Offenbarung verpflichtete Personen

Rz. 291 [Autor/Stand] Welche Person zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen verpflichtet ist, ergibt sich aus den einzelnen Steuergesetzen (§ 149 Abs. 1 AO). Zu den verschiedenen Formen von Täterschaft und Teilnahme s. Rz. 116 ff. Zu faktischen Organpersonen und zur Strohmannproblematik s. Rz. 118 ff. Rz. 292 [Autor/Stand] Zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 1526 [Autor/Stand] Inzwischen machen Verfahren wegen gewerbs- und bandenmäßig begangener Einfuhrdelikte einen Großteil der Revisionen beim BGH aus[2]. In der Regel handelt es sich um Taten im Zusammenhang mit der Einfuhr unversteuerter und unverzollter Zigaretten aus osteuropäischen Staaten in die EU unter Hinterziehung von Einfuhrabgaben (Zoll, Tabaksteuer, Einfuhrumsat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Weltrechtsprinzip (§ 370 Abs. 7 AO)

Rz. 560 [Autor/Stand] Insbesondere die Ausweitung des Schutzbereichs des § 370 AO durch dessen Abs. 6 wird ergänzt durch die Anordnung der Geltung des Weltrechtsprinzips [2] in § 370 Abs. 7 AO. Danach gilt § 370 Abs. 1–6 AO unabhängig vom Recht des Tatorts auch für Taten, die außerhalb des Geltungsbereichs der AO begangen werden. Damit ist unerheblich, wo Täter oder Teilnehme...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1589 [Autor/Stand] Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten drohen zunächst steuerliche Sanktionen. Ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt wurden § 162 Abs. 3, 4 AO, die – einer internationalen Entwicklung folgend[2] – weitreichende steuerliche Sanktionen speziell für die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO enthalten. § 162 Abs. 3, 4 AO gelten gem....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Versagung der Steuerbefreiung bei Wissen bzw. Wissenmüssen der Beteiligung des Abnehmers an einem Umsatzsteuerbetrug

Rz. 1408 [Autor/Stand] Der Ursprung für die heutige Rspr. zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sicher bereits in den zum Vorsteuerabzug ergangenen EuGH-Urteilen (s. Rz. 1402) zu sehen. Konkret mit der möglichen Einschränkung der Steuerbefreiung für Lieferungen ins EU-Ausland bei missbräuchlicher Erlangung der Befreiung hatte der EuGH s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerschuldnerschaft

Rz. 1532 [Autor/Stand] An den zollschuldrechtlichen Folgen, nämlich der Zollschuldentstehung nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK wegen vorschriftswidrigen Verbringens, ändert sich deswegen nichts[2]. Ein Schmuggler muss nicht nur mit seiner Bestrafung und dem Verlust der geschmuggelten Waren rechnen, sondern außerdem auch die darauf entfallenden Einfuhrabgaben entrichten (Art....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Konsequenzen

Rz. 1413 [Autor/Stand] Durch die Entscheidung des EuGH in der Sache Italmoda ist nunmehr klargestellt, dass alle Fälle von missbräuchlicher Geltendmachung von Rechten aus der MwStSystRL bzw. der 6. EG-Richtlinie – insb. Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und das Recht auf Vorsteuerabzug – gleich zu behandeln sind. Einheitlicher Maßstab für die Versagung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Rz. 1184 [Autor/Stand] Berufsträger (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Beamte oder Richter müssen bei einer Verurteilung wegen eines Steuervergehens oftmals mit berufs- bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen.[2] Die eigene Steuerhinterziehung eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe stellt eine Berufspflichtverletzung dar,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Gewerbsmäßigkeit

Rz. 1194 [Autor/Stand] Nach der herkömmlichen Interpretation handelt gewerbsmäßig, wer die Tat mit der Absicht begeht, sich durch wiederholte deliktstypische Handlungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen[2]. Das Merkmal "Gewerbsmäßigkeit" ist also wesentlich geprägt durch ein subjektives Element, so dass bereits mit der erste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Fehlender Zurechnungszusammenhang bei Kenntnis der Finanzbehörde von der Unrichtigkeit der Angaben?

Rz. 585 [Autor/Stand] Der Zurechnungszusammenhang ist schließlich auch grundsätzlich in den Fällen zu bejahen, in denen der die Angaben des Stpfl. bearbeitende Fi nanzbeamte die Unrichtigkeit der Angaben erkennt. Trifft er trotz Kenntnis vom wahren Sachverhalt eine davon abweichende, den unwahren Angaben des Stpfl. entsprechende steuerliche Entscheidung, spricht zwar einiges...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1268 [Autor/Stand] Ein Verfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung bei Schwarzarbeit zieht regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) nach sich. § 266a Abs. 1 und Abs. 2 StGB schützen das Interesse der Versichertengemeinschaft (Solidargemeinschaft) an der Gewährlei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff des Steuervorteils

Rz. 425 [Autor/Stand] Der in jeder Verkürzung von Steuern für den Täter oder einen Dritten liegende Vorteil ist bereits durch die erste Erfolgsalternative des § 370 Abs. 1 AO erfasst (s. Rz. 373); eine sinnvolle Definition des Steuervorteils muss demnach darüber hinausgehen. Durch § 370 Abs. 4 Satz 2 AO wird immerhin die früher umstrittene Frage geklärt, ob "auch Steuervergü...mehr