Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Pflichten bei Ein- oder Ausreise in die EU (Außengrenzen)

Rz. 1907 [Autor/Stand] Wenn eine Person in die EU einreist, z.B. von der Schweiz nach Deutschland, so ist sie nach § 12a Abs. 1 ZollVG verpflichtet, "Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel", die sie bei der Einreise (oder bei der Ausreise aus der Union) mitführt, auch ungefragt den zuständigen Behörden schriftlich anzuzeigen. Diese Pflicht gilt jedoch nur, wenn ein Bet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Sonstige Erscheinungsformen

Rz. 1331 [Autor/Stand] Eine weitere Erscheinungsform systematischer Steuerhinterziehung bildet in diesem Zusammenhang z.B. die Beschäftigung ausländischer IT-Ingenieure durch Zwischenschaltung ausländischer Managementgesellschaften [2]. Zur Lohnsteuerhinterziehung durch Zurverfügungstellung von Arbeitskräften an Drittfirmen vgl. BGH vom 2.12.1997[3]. Zur Lohnsteuerhinterziehu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beckschäfer, Zur "doppelten" Bestrafung eines Steuerberaters im Strafverfahren und im Verfahren vor der Steuerberaterkammer, ZWH 2016, 398; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Brauns, Disziplinarische Verfolgung von Beamten nach strafbefreiender Selbstanzeige, in FS Kohlmann, 2003, S. 387 ff.; Carlé, Verwaltungs- und berufsrechtliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Nichterfüllung von Erfassungspflichten

Rz. 314 [Autor/Stand] Die in §§ 137, 138 und 139 AO geregelten Anzeigepflichten sollen im Wesentlichen die erstmalige Erfassung des Stpfl. durch die FinB ermöglichen. Durch die Nichtanmeldung wird die FinB über die Steuerpflicht von vornherein in Unkenntnis gehalten. Dem FA ist damit die Möglichkeit genommen, für das laufende Jahr die gesetzlich vorgesehenen Vorauszahlungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Exkurs: Einziehung des Wertes von Taterträgen gem. § 29a OWiG

Rz. 1130.19 [Autor/Stand] Ursprünglich hatte der Gesetzgeber im Hinblick auf die Unterschiede zwischen Geldstrafe und Geldbuße und auf die Beschränkung des Tagessatzsystems auf die Geldstrafe eine Regelung über den Verfall von Vermögensvorteilen nicht in das OWiG aufgenommen[2]. Die Gewinnabschöpfungsfunktion fiel gem. § 30 Abs. 3, § 17 Abs. 4 OWiG der Geldbuße selbst zu. Da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Zollwertverkürzung

Rz. 1537 [Autor/Stand] Unrichtige Angaben über den Zollwert (vgl. Art. 70–74 UZK) macht der Täter bspw. durch sog. Unterfakturierung, d.h. durch unrichtige Zollanmeldung unter Vorlage fingierter Rechnungen, in denen der Preis niedriger ausgewiesen wird als in Wirklichkeit vereinbart[2]; durch Aufteilung des Rechnungspreises, in Form des Vortäuschens von bereits in Abzug gebrac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bielefeld/Prinz, Riskante Hilfe zur Hinterziehung deutscher Steuern aus dem Ausland?, DStR 2008, 1122; Keßeböhmer/Schmitz, Hinterziehung ausländischer Steuern und Steuerhinterziehung im Ausland, § 370 Abs. 6 und 7 AO, wistra 1995, 1; Kohlmann, Zur Ahndung grenzüberschreitender Steuerhinterziehungen, in FS H.-J. Hirsch, 1999, S. 577; Schmitz/Wulf, Erneut: Hinterziehung auslän...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Pflichtgemäßes Alternativverhalten und hypothetisches Verhalten Dritter

Rz. 590 [Autor/Stand] Zur Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs in den Fällen, in denen die Steuerfestsetzung bei richtigen oder vollständigen Angaben unter Umständen genauso erfolgt wäre, s. Rz. 236 und 573 a.E. Es reicht nicht aus, dass durch die unrichtigen Angaben das Risiko einer zu niedrigen Steuerfestsetzung gesteigert wird (s. Rz. 236). Die Rspr. geht bei einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Nichtverfolgung von Steuerstraftaten/Beitragsvorenthaltung bei geringfügiger Beschäftigung im Privathaushalt

Rz. 1271 [Autor/Stand] Gemäß § 50e Abs. 6 EStG ist die Nichtanmeldung von solchen geringfügigen Beschäftigungen im Privathaushalt von der steuerstrafrechtlichen Verfolgung ausgenommen, bei denen der Steueranspruch des Staates pauschal befriedigt wird (§ 40a Abs. 2 EStG).[2] Die Nichtanmeldung wird nur als Ordnungswidrigkeit und nicht als Steuerhinterziehung geahndet. Sowohl ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Strafbarkeit des Leerverkäufers

Rz. 1788 [Autor/Stand] Bei volldeliktisch handelndem Täter aufseiten des Erwerbers kommt eine Strafbarkeit des Leerverkäufers zunächst insbesondere wegen Anstiftung (§ 26 StGB) oder Beihilfe (§ 27 StGB) in Betracht[2]. Rz. 1789 [Autor/Stand] Denkbar ist ferner eine gemeinschaftliche Tatbegehung auf Grundlage eines gemeinsamen Tatplans gem. § 25 Abs. 2 StGB. Die Ermittlungsbeh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Wissentliche Tatbestandsverwirklichung

Rz. 609 [Autor/Stand] Der Täter verwirklicht den Tatbestand mit direktem Vorsatz zweiten Grades, wenn er weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Verhalten die Tatbestandsmerkmale des § 370 Abs. 1 AO verwirklicht. Weiß der Täter, dass sein Verhalten den Tatbestand erfüllt, liegt das voluntative Element des Vorsatzes auch dann vor, wenn dem Täter der Erfolgseintritt unlieb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Prüfungen

Rz. 1282 [Autor/Stand] Insoweit können die Nichtvorlage von Ausweispapieren oder des sog. schriftlichen Hinweises (vgl. § 2a Abs. 2 SchwarzArbG) bei Prüfungen der Zollverwaltung oder die Verletzung der Mitwirkungs- und Duldungspflichten anlässlich einer solchen Prüfung (s. dazu §§ 3, 4, 5 Abs. 3 SchwarzArbG sowie § 17 Satz 1 AEntG in Rz. 1288 ff.) als Ordnungswidrigkeiten ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Versteuerung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG

Rz. 1666 [Autor/Stand] Ist der Versicherungsnehmer oder der Bezugsberechtigte in Deutschland steuerpflichtig, sind Erträge aus einer Lebensversicherung mit dem persönlichen Steuersatz des Stpfl. zu versteuern[2], wenn sie gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der jeweils geltenden Fassung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und das Gesetz keine steuerliche Privilegierung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gesellschaftsebene

Rz. 1425 [Autor/Stand] Auf der Ebene der Gesellschaft werden die steuerlichen Rechtsfolgen der vGA durch die Zentralnorm des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG geregelt: Die vGA ist dem zu niedrigen Jahresabschluss außerhalb der Steuerbilanz wieder hinzuzurechnen[2]. Auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt neben der Körperschaftsteuer i.H.v. derzeit 15 % der Solidaritätszuschlag und die G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Berufstypisierte Verhaltensweise?

Rz. 1986 [Autor/Stand] Die Frage, inwieweit einzelnen Bankmitarbeitern (bekannt oder unbekannt) eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung von in Deutschland steuerpflichtigen Kunden vorgeworfen werden kann, nahm in den Bankenverfahren die zentrale Rolle ein. Relevant war dabei insbesondere die Prüfung der Beihilfetauglichkeit einer berufstypischen oder alltäglichen Handlung (s. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1199 [Autor/Stand] Als flankierende Rechtsnormen zur Bekämpfung des Umsatzsteuermissbrauchs sind mit dem StVBG vom 19.12.2001[2] mit Wirkung seit dem 1.1.2002 zwei neue Tatbestände in das UStG aufgenommen worden. Mit diesen Gesetzesbestimmungen sollen speziell die sog. Karussellgeschäfte (s. Rz. 1396 ff.) bekämpft und insb. die als Rechnungsaussteller auftretende sog. mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerrechtliche Gestaltungsberatung

Rz. 1791 [Autor/Stand] Als Gehilfenhandlung (oder ggf. Anstifterhandlung) kommt zunächst die Mitwirkung an der Gestaltung eines Cum-Ex-Konzepts in Betracht. Ein objektives Fördern der – unterstellten – Haupttat ist auch nicht von der Hand zu weisen. Allerdings dürfte regelmäßig sehr fraglich sein, ob der Berater Kenntnis von dem vollständigen tatsächlich verwirklichten oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Einziehung ersparter Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben

Rz. 1340.5 [Autor/Stand] Wenn der Geschäftsführer einer GmbH, der nicht deren Gesellschafter ist, zugunsten der Gesellschaft Steuern hinterzieht, indem er die Arbeitnehmer in bar entlohnt, keine Lohnsteuer anmeldet und Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, erlangt er allein hierdurch nichts "für die Tat" i.S.v. § 73 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 73c Satz 1 StGB und auch nichts "du...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Stiftungen

Rz. 1988 [Autor/Stand] Für Stiftungen wurde in der Ermittlungspraxis ein ähnlicher Maßstab wie für Offshore-Gesellschaften angenommen. Auch Stiftungen wurden in der Vergangenheit zur Anonymisierung und Verschleierung der wirtschaftlichen Berechtigung eingesetzt. Hier haben die Ermittlungsbehörden grundsätzlich ebenfalls einen erkennbar tatgeneigten Täter unterstellt. Im Unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (6) Rechtsfolgen der Einziehung

Rz. 1131.23 [Autor/Stand] Die rechtliche Wirkung der Einziehung ist seit dem 1.7.2017 für die Einziehung von Taterträgen (§§ 73 f. StGB) sowie für die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74 ff. StGB) einheitlich in § 75 StGB geregelt. Aus § 75 Abs. 1 Satz 1 StGB ergibt sich, dass mit der Rechtskraft der Entscheidung das Eigentum an der Sache oder das e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Kaffeesteuer

Rz. 1548.11 [Autor/Stand] Die deutsche Kaffeesteuer ist nicht europäisch harmonisiert[2]. Hinterziehungen finden vor allem im Versandhandel mit Kaffee aus dem EU-Ausland an Privatpersonen in Deutschland statt. Der Versandhändler hat einen Beauftragten in Deutschland zu benennen. Bei der Auslieferung des Kaffees an den Empfänger entsteht die Kaffeesteuer (§ 18 Abs. 2 KaffeeSt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 95 [Autor/Stand] Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme richtet sich bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nach den allgemeinen Regeln (s. Rz. 80). Auf die Abgrenzung kommt es dabei vor allem im Verhältnis zwischen mittelbarer Täterschaft und Anstiftung sowie zwischen Mittäterschaft und Beihilfe an. Aus dem Wortlaut der §§ 25 ff. StGB ergeben sich zumindest Eckpunkte, die den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Verhalten im Rahmen der Aufarbeitung

Rz. 1793 [Autor/Stand] Die Cum-Ex-Geschäfte liegen nun mehrere Jahre zurück, in denen sich sowohl die Behörden als auch die Unternehmen mit der Aufarbeitung der Sachverhalte befasst haben. Grundsätzlich können auch im Rahmen dessen falsche Angaben, beispielsweise in einer Außenprüfung, gemacht werden, die tatbestandlich sein können (vgl. Ransiek oben Rz. 211). Jedoch wird da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Mindesttodesfallschutz

Rz. 1694 [Autor/Stand] In einem Kapitallebensversicherungsvertrag mit vereinbarter laufender Beitragszahlung in mindestens gleichbleibender Höhe muss die vereinbarte Leistung bei Eintritt des versicherten Risikos bis zum Zeitpunkt des Erlebensfalls mehr als 50 % der Summe der für die gesamte Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge betragen[2]. Rz. 1695 [Autor/Stand] Bei einem Kap...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Beispiele für eine Körperschaftsteuerverkürzung

Rz. 1439.1 [Autor/Stand] Neben der verdeckten Gewinnausschüttung (s. Rz. 1420 ff.) liegt eine Körperschaftsteuerhinterziehung insbesondere auch dann vor, wenn z.B. bei der Gewinnermittlung falsche Angaben gemacht und/oder Einnahmen verschwiegen wurden. Aufgrund der in den letzten Jahren immer weiter zunehmenden internationalen Betätigung von Unternehmen sind darüber hinaus a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 200 [Autor/Stand] § 370 Abs. 1 AO benennt die drei Begehungsformen (Nr. 1–3) der Steuerhinterziehung sowie die beiden möglichen Arten des Erfolgseintritts. Der strafrechtlich relevante Erfolg besteht darin, dass entweder Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden, was nach § 3 Abs. 3 AO Ein- und Ausfuhrabgaben i.S.d. Art. 5 Nr. 20 und 21 UZ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Nummernkonten

Rz. 1991 [Autor/Stand] Das z.B. in der Schweiz übliche Nummernkonto wurde landläufig häufig mit "Schwarzgeldkonten" in Verbindung gebracht. Allerdings können auch steuerehrliche Kunden einen Wunsch nach Anonymität haben, der fernab jeglicher Steuergesetze angesiedelt ist und dem sie mit einem Nummernkonto nachkommen können. Jedenfalls hat die indizielle Bedeutung in Bezug au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Erlebensfallleistung an einen Dritten

Rz. 1704 [Autor/Stand] Neben der Auszahlung der Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer besteht auch die Möglichkeit, dass die Versicherungsleistung als Erlebensfallleistung an einen Dritten ausgezahlt wird. In diesem Fall wird die Auszahlung der Versicherungsleistung an den Dritten steuerlich gem. § 7 Abs. 1 ErbStG, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 BewG bei de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Persönliche Ausführung der Tathandlung

Rz. 97 [Autor/Stand] Eine zweite Grenze für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme ergibt sich aus § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB: Täter ist danach auch derjenige, der die Straftat durch einen anderen begeht. Damit ist auch einer rein formal-objektiven Tätertheorie der Boden entzogen [2], die voraussetzt, dass der Täter die tatbestandliche Ausführungshandlung in eigener Person...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung i.S.v. § 46a StGB

Rz. 1059 [Autor/Stand] § 46a StGB eröffnet die Möglichkeit, in Fällen des "Täter-Opfer-Ausgleichs" (Nr. 1) oder der "Schadenswiedergutmachung" (Nr. 2) die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern oder – sofern keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von einem Jahr oder Geldstrafe von 360 Tagessätzen verwirkt ist – von Strafe abzusehen. Hierfür ist erforderlich, dass der Täter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Steuerverkürzung auf Zeit

Rz. 493 [Autor/Stand] Die Bejahung des tatbestandlichen Erfolgs der Steuerhinterziehung setzt keinen endgültigen wirtschaftlichen Schaden des Fiskus voraus (s. Rz. 393 ff.). Jede nach Aufdeckung einer Steuerstraftat in den zeitlichen Grenzen des § 169 Abs. 1 Satz 1 AO festgesetzte und eingetriebene Steuer führt dazu, dass ein endgültiger Schaden gerade nicht vorliegt; die Au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausdrückliche und konkludente Angaben

Rz. 215 [Autor/Stand] Eine Falschangabe über Tatsachen kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) gemacht werden[2]. Aus dem Wortlaut des § 370 AO folgt keine Beschränkung auf ausdrückliche Erklärungen[3]. Für die Einbeziehung konkludent geäußerter Inhalte spricht bei § 370 Abs. 1 AO vielmehr die 2. Tatalternative der Nr. 1 selbst. Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beginn des Versuchs mit Abgabe unrichtiger Erklärungen?

Rz. 705 [Autor/Stand] Dafür, dass der Versuch der Steuerhinterziehung durch aktives Tun mit Einreichung der Steuererklärung oder sonstigen Angaben beginnt, spricht, dass der Täter dann seinerseits i.d.R. alles getan hat, was aus seiner Sicht zur Tatbestandserfüllung notwendig ist, und das Geschehen aus der Hand gegeben hat.[2] Das ist nur dann anders, wenn er davon ausgeht, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unterbliebene und nicht rechtzeitige Steuerfestsetzung

Rz. 413 [Autor/Stand] Eine Steuerverkürzung liegt auch vor, wenn infolge des Verhaltens des Täters eine Festsetzung der Steuer ganz unterbleibt oder nicht rechtzeitig erfolgt, weil die Steuerbehörde infolge der Nichtabgabe einer Steuererklärung (s. Rz. 316) von der Existenz des Steueranspruchs keine Kenntnis hat. Im Fall der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1394 [Autor/Stand] Die Öffnung der Grenzen in Europa hat nicht nur Erleichterungen im Reiseverkehr gebracht, sondern auch zu neuen Betrugsmöglichkeiten geführt. Umsatzsteuerhinterziehungen im EU-Binnenmarkt führen zu enormen Steuerausfällen. Die Täter nutzen im Wege sog. Umsatzsteuerkarusselle die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 6a UStG) aus, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Unmittelbares Ansetzen bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 716 [Autor/Stand] Auch beim Unterlassungsdelikt ist ein Versuch möglich. Einigkeit herrscht dabei wohl insoweit, dass der Versuch durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO (s. zum tatbestandsmäßigen Verhalten Rz. 271 ff.) erst dann beginnen kann, wenn der Zeitpunkt verstrichen ist, zu dem die steuerlichen Angaben spätestens hätten abgegeben werden müssen[2] bzw....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Milderes Gesetz (§ 2 Abs. 3 StGB)

Rz. 65 [Autor/Stand] Ob ein milderes Gesetz vorliegt, ist nach h.M. unter Berücksichtigung des gesamten Rechtszustandes zu bestimmen. Zu prüfen ist jeweils das Gesetz als Ganzes. Es ist damit nicht zulässig, dem Angeklagten günstige Elemente aus Gesetzen verschiedener Gültigkeit zu kombinieren[2]. Der Günstigkeitsvergleich des § 2 Abs. 3 StGB hat damit nicht nur Bedeutung fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Suspendierung der Strafbewehrung

Rz. 309 [Autor/Stand] Der BGH (s. § 393 Rz. 111 ff.) geht davon aus, dass nur in Ausnahmefällen das Verbot von Zwang zur Selbstbelastung zu einer Aussetzung der Strafbewehrung steuerlicher Erklärungspflichten nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO führen kann[2]. Eine unauflösliche Konfliktlage besteht nach dieser Auffassung dann, wenn bzgl. desselben Besteuerungszeitraums und derselben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Täterschaft/Teilnahme

Rz. 1555 [Autor/Stand] Auch für die Verbrauchsteuer- und Einfuhrabgabenhinterziehung gelten die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze zum Kreis der möglichen Täter und Teilnehmer (s. allgemein Rz. 80 ff.)[2]. Rz. 1555.1 [Autor/Stand] Speziell bei dem arbeitsteilig organisierten, oftmals vom Ausland aus gesteuerten Schmuggel stellt sich das Problem des Tatnachweises für die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ausnahmen vom Kompensationsverbot bei Umsatzsteuer und Ausfuhrvergütungen

Rz. 528 [Autor/Stand] Eine Ausnahme vom Kompensationsverbot erkannte der BGH für Vorsteuern bei nicht oder unvollständig erklärten Umsätzen früher nicht an.[2] Zur Strafzumessung in diesen Fällen s. aber Rz. 1033 ff.[3] Praxis-Beispiel Beispiel nach BGH:[4] Der Angeklagte hatte es als Geschäftsführer einer GmbH unterlassen, vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen für die Q...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gesetzliche Bestimmtheit als Auslegungsfähigkeit der Tatbestandsmerkmale

Rz. 28 [Autor/Stand] An die Merkmale des § 370 AO sind folglich dieselben Anforderungen zu stellen wie sie auch sonst für Straftatbestände mit normativen Merkmalen gelten. Nach st. Rspr. des BVerfG werden dem Bestimmtheitsgebot dabei zwei Aufgaben zugewiesen, die in Bezug auf § 370 AO als erfüllt angesehen werden[2]. Zum einen soll der Einzelne bereits aus dem Gesetz vorhers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Umgekehrter Irrtum: untauglicher Versuch oder Wahndelikt

Rz. 682 [Autor/Stand] Ein strafbarer Versuch der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO) liegt auch vor, wenn die Handlung des Täters – entgegen seiner Vorstellung (vgl. § 22 StGB) – aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen niemals zur Vollendung führen kann (sog. untauglicher Versuch), was aus § 23 Abs. 3 StGB folgt. Der Täter stellt sich in diesen Fällen einen Sachverhalt v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unmittelbares Ansetzen bei Mit- und mittelbarer Täterschaft

Rz. 711 [Autor/Stand] Bei der mittäterschaftlich (§ 25 Abs. 2 StGB) begangenen Steuerhinterziehung (s. Rz. 113 ff.) wird den Mittätern wechselseitig das Verhalten der jeweils anderen Mittäter als eigenes Verhalten zugerechnet (s. Rz. 113, 83). Daraus folgert die h.M. zu Recht, dass alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium eintreten, sobald einer von ihnen aufgrund de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Berufsverbot (§ 70 StGB)

Rz. 1128.19 [Autor/Stand] Das Berufsverbot bezweckt den Schutz der Allgemeinheit gegenüber Personen, die unter Missbrauch ihres Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten rechtswidrige Taten begangen haben und voraussichtlich auch weiter begehen werden. Das Verbot kann für einen Zeitraum von einem Jahr bis zu fünf Jahren ausgesproch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Zur Anwendbarkeit der Einziehung von Taterträgen im Steuerrecht

Rz. 1130.5 [Autor/Stand] Nach der bisherigen Rechtslage kam dem Verfall geringe praktische Bedeutung zu. Ursächlich hierfür war die Ausschlussklausel des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. Danach kam eine Verfallsanordnung nicht in Betracht, soweit dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch erwachsen ist, dessen Erfüllung dem Täter oder Teilnehmer den Wert des aus der Tat Erlangten e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zeitgesetz und Abschnittsbesteuerung

Rz. 71 [Autor/Stand] Für sog. Zeitgesetze ist der Vorrang des milderen Gesetzes nach § 2 Abs. 4 Satz 1 StGB ausgeschlossen. Danach ist ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, auf die während seiner Geltungsdauer begangenen Taten auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. In diesen Fällen bestimmt sich das anzuwendende Recht also nach dem Gesetz,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 600 [Autor/Stand] Alle Tatbestände des § 370 Abs. 1 AO setzen vorsätzliches Handeln des Täters voraus (§ 15 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich. Den insoweit bei den Vorläuferbestimmungen des § 370 AO bestehenden Meinungsstreit[2] hat der Gesetzgeber durch die Ersetzung der Formulierung "zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines and...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1852 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen, insbesondere mit ihrer bekanntesten, dem Bitcoin, konnten Anleger in den vergangenen Jahren teilweise beträchtliche Gewinne erzielen. Aus dem Verkauf von Kryptowährungen, dem Tausch von Kryptowährungen gegen Waren, dem Schürfen von Kryptowährungen (sog. Mining[2]) oder dem Erhalt von Prämien (Staking) können sich steuerrechtliche u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Konsumtion, mitbestrafte Nachtat und mitbestrafte Vortat

Rz. 885 [Autor/Stand] Das konsumierende Gesetz erfasst zwar nicht zwingend, aber doch in aller Regel den Unrechtsgehalt des verdrängten Gesetzes, so etwa der Einbruchsdiebstahl den regelmäßig gleichzeitig verwirklichten Hausfriedensbruch[2] oder nach früher überwiegender Meinung die durch das gewaltsame Öffnen der Räumlichkeit begangene Sachbeschädigung.[3] Hier spricht ande...mehr