Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einleitungsmaßnahmen

Rz. 132 [Autor/Stand] Nach § 397 Abs. 1 AO gilt das Steuerstrafverfahren als eingeleitet, sobald eines der in der Vorschrift genannten Strafverfolgungsorgane (s. § 397 Rz. 15 f.) eine Maßnahme trifft, die erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen einer Steuerstraftat vorzugehen. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf § 397 Rz. 17, 25 ff. verwiesen.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze

Rz. 28 [Autor/Stand] Indem § 385 Abs. 1 AO die allgemeinen Gesetze für anwendbar erklärt, folgt daraus auch die Geltung allgemeiner Verfahrensgrundsätze im Steuerstrafprozess.[2] Diese lassen sich aufteilen in allgemeine, auf dem Rechtsstaatsprinzip beruhende und damit für jede Prozessart gültige Grundsätze einerseits und spezifisch strafprozessuale Grundsätze, sog. Prozessm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (7) Form der Aussage

Rz. 216 [Autor/Stand] In geeigneten Fällen kann es ausreichen, dass sich Beschuldigte (und Zeugen) schriftlich äußern (vgl. § 163a Abs. 1 Satz 2 StPO). Dies kommt insb. in Betracht, wenn der Beschuldigte oder Zeuge für seine Aussage Akten, Geschäftsbücher oder andere umfangreiche Schriftstücke braucht (vgl. auch Nr. 67 RiStBV). Rz. 216.1 [Autor/Stand] Gemäß § 136 Abs. 4 StPO ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Rechtswirkungen der Verfahrenseinleitung

Rz. 135 [Autor/Stand] Im Steuerstrafverfahren kommt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens besondere Bedeutung zu, da sich mit ihr – wegen des Nebeneinanders von Besteuerungs- und Strafverfahren – die Rechtsstellung des Stpfl. in einschneidender Weise verändert (vgl. auch Nr. 16, 28 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 16, 28). Siehe dazu näher Rz. 143 ff. sowie die Ausführungen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beteiligung der Finanzbehörde

Rz. 641 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das Gericht, bevor es eine Entscheidung fällt, die FinB anhören (s. Rz. 640 f.). Diese Anhörungspflicht besteht nicht nur im Haupt-, sondern auch im Zwischenverfahren (s. § 407 Rz. 11)[2]. Als "Entscheidung" i.S.d. § 407 Abs. 1 AO kommen sowohl die Zwischenbeschlüsse gem. § 201 Abs. 2 Satz 1 und § 202 StPO als auch die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aussageverweigerungsrecht

Ergänzender Hinweis: Nr. 16, 46 Abs. 2 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 16, 46). Rz. 143 [Autor/Stand] Dem Beschuldigten steht im Strafverfahren das Recht zu, die Aussage zu verweigern (vgl. § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a StPO), während er im Besteuerungsverfahren weiterhin zur Mitwirkung bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen verpflichtet ist, allerdings mit der Einschränkun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erstinstanzliches ordentliches Erkenntnisverfahren

Rz. 32 [Autor/Stand] Das im ordentlichen Verfahren (2.–4. Buch der StPO) durchgeführte erstinstanzliche Erkenntnisverfahren unterscheidet wiederum drei Abschnitte: Das Strafverfahren wird eingeleitet mit dem Ermittlungsverfahren (§§ 158–177 StPO; §§ 397–405 AO), in dem die Strafverfolgungsbehörden (i.d.R. die StA, im Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO grd...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Abschluss des Ermittlungsverfahrens

Schrifttum: Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161, NStZ 1982, 230; Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32; Brete/Thomsen, Anspruch auf Beendigung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, wistra 2008, 367; Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19; Cordes/Reichli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Die verschiedenen Möglichkeiten des Verfahrensabschlusses

Rz. 551 [Autor/Stand] Sind die Ermittlungen abgeschlossen, muss sich die Ermittlungsbehörde schlüssig werden, was sie zu tun gedenkt. Ist die StA als Ermittlungsbehörde tätig geworden, bestehen folgende Möglichkeiten: Klageerhebung gem. § 170 Abs. 1 StPO durch Einreichung einer Anklageschrift; Antrag auf Erlass eines Strafbefehls in bestimmten Fällen (§ 407 Abs. 1 StPO); Einste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Überblick

Rz. 497 [Autor/Stand] Wegen der Einzelheiten der Untersuchungshaft wird auf § 399 Rz. 590 ff. verwiesen. Zur Auslieferung s. § 399 Rz. 1150 ff. Rz. 498 [Autor/Stand] Als besonders einschneidender Eingriff in die persönliche Freiheit darf die U-Haft nur in gesetzlich eng umgrenzten Ausnahmefällen verhängt werden. Rz. 499 [Autor/Stand] Die sachlichen Voraussetzungen für die Anor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Haftbefehl

Rz. 507 [Autor/Stand] Die U-Haft kann gem. § 114 StPO nur durch einen schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet werden, der den Beschuldigten, die Tat, den Haftgrund und die Tatsachen bezeichnet, aus denen sich der dringende Tatverdacht und der Haftgrund ergeben. Liegt die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nahe (§ 112 Abs. 1 Satz 2 StPO) oder beruft sich d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verbinden und Abtrennen von Verfahren

Rz. 174 [Autor/Stand] Verfolgt die FinB mehrere prozessual selbständige Steuerstraftaten oder sog. Analogtaten bzw. Vorspiegelungstaten, hat sie die Verfahren zu verbinden, wenn entweder eine Person der Tat beschuldigt ist oder eine Tat von mehreren Personen begangen worden ist. Ebenso können aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung verbundene Verfahren wieder getrennt und g...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Beiordnung eines Pflichtverteidigers

Rz. 512 [Autor/Stand] Nach neuerer Rechtslage[2] liegt ein Fall notwendiger Verteidigung bereits dann vor, wenn der Beschuldigte einem zuständigen Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung gem. §§ 115, 115a, 128 Abs. 1, § 129 StPO vorzuführen ist (§ 140 Abs. 1 Nr. 4, § 141 Abs. 2 Nr. 1 StPO).[3] Nach früherem Recht war der Pflichtverteidiger bei Inha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Vorlage an die StA zur Anklageerhebung

Rz. 591 [Autor/Stand] Die BuStra hat die Akten der StA vorzulegen, wenn die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage ergeben haben, aber eine Behandlung der Strafsache im Strafbefehlsverfahren nicht geeignet erscheint, § 400 Halbs. 2 AO (s. dazu eingehend § 400 Rz. 129 ff.; s. auch Nr. 89 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 89). Die Ermittlungskompetenz u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zuständigkeiten und Aufgaben

Rz. 92 [Autor/Stand] Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung ergeben sich aus den in §§ 208, 404 AO getroffenen Regelungen. Die Steuer- und Zollfahndung wird danach sowohl im Steuerstrafverfahren als auch im Besteuerungsverfahren tätig. Zur Doppelfunktion und sachlichen Zuständigkeit der Fahndung s. die ausführliche Darstellung bei § 404 Rz. 119...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 176 [Autor/Stand] Bereits im Ermittlungsverfahren können StA oder die selbständig ermittelnde FinB zur Klärung einer steuerlichen Vorfrage von ihrer Aussetzungsbefugnis nach § 396 Abs. 2 AO Gebrauch machen (vgl. dazu eingehend die Erl. zu § 396 AO ). Bei der Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens im Falle einer offenen Rechtslage wird man der Ermittlungsbehörde ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grundsatz der Spezialität

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Verstoß gegen den in Art. 14 EuAlÜbk normierten auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz ist ein auch noch in der Revisionsinstanz behebbares Verfahrenshindernis.[2] Der sog. Spezialitätsgrundsatz stellt sicher, dass der Auszuliefernde im ersuchenden Staat ausschließlich wegen der Tat strafrechtlich verfolgt und belangt wird, derentwegen die Au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Aussetzung der U-Haft

Rz. 514 [Autor/Stand] Der Richter muss den Vollzug des Haftbefehls bei Fluchtgefahr aussetzen, wenn mildere Mittel, z.B. Meldepflicht, Aufenthaltsbeschränkung oder Sicherheitsleistung, ausreichen (§ 116 Abs. 1 StPO). Der praktisch wichtigste Fall einer Haftverschonung ist die Freilassung gegen Sicherheitsleistung ("Kaution", s. § 399 Rz. 634), die bei Gericht bar hinterlegt ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Polizeiliche Befugnisse

Rz. 93 [Autor/Stand] § 404 Abs. 1 Satz 1 AO weist den Zollfahndungsämtern und den mit der Steufa betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden sowie ihren Beamten im Steuerstrafverfahren dieselben Rechte und Pflichten zu wie den Behörden und Beamten des Polizeidienstes (s. Rz. 75). Die Steufa kann somit als "Kriminalpolizei der Finanzverwaltung" oder als "Steuerpolizei" b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafklageverbrauch

Rz. 47 [Autor/Stand] Der Verbrauch der Strafklage und damit unbeschränkte Rechtskraftverzehrwirkung tritt dabei durch ein in der Sache ergangenes Strafurteil ein[2] (s. Rz. 748 ff.). In gewissem Umfang entfalten aber auch der gerichtliche Einstellungsbeschluss nach § 153 Abs. 2 StPO (nicht hingegen Einstellungsverfügungen der StA/FinB nach § 153 Abs. 1 StPO bzw. § 398 AO ode...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Selbstanzeige

Ergänzender Hinweis: Nr. 11 Abs. 1 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 11). Rz. 53 [Autor/Stand] Eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige (§ 371 AO) stellt einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar. Sie schützt damit vor Strafe, aber nicht vor Ermittlungen der Steuer(fahndungs)behörden. Die FinB leitet bei einer Selbstanzeige regelmäßig ein steuerstrafrechtliches Ermittlun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Entschädigung

Rz. 1029 [Autor/Stand] Die Banken können für den Aufwand, der ihnen infolge des Auskunftsersuchens der Steuerbehörde im Besteuerungsverfahren gegen einen Bankkunden entstanden ist, gem. § 107 AO Entschädigung entsprechend dem JVEG verlangen[2]. Wird das Kreditinstitut im Steuerstrafverfahren gegen einen Kunden um Auskunft ersucht, hat die Bank wie ein Zeuge Anspruch auf Entsc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Bekanntgabe des Tatvorwurfs

Rz. 203 [Autor/Stand] Nach der Feststellung der Identität ist dem Beschuldigten in seiner Vernehmung, die im Steuerstrafverfahren i.d.R. von Beamten der Steufa oder der Strafsachenstelle vorgenommen wird, zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird. "Tat" ist dabei im verfahrensrechtlichen Sinne des § 264 StPO zu verstehen (s. Rz. 1315 ff.). Eine Bezeichnung der in Betr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Beschlagnahmeschutz gem. § 97 StPO

Rz. 962 [Autor/Stand] Äußerst kontrovers wird bis zum heutigen Tag in Rspr. und Literatur die Frage diskutiert, ob Buchführungs- und Geschäftsunterlagen, die der Mandant seinem steuerlichen Berater (z.B. Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer oder vereidigtem Buchprüfer sowie deren Berufshelfer) zur Erstellung von Steuererklärungen und Bilanzen übergeben ha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Generelles Beschlagnahmeverbot

Rz. 973 [Autor/Stand] Demgegenüber erkennt eine dritte Auffassung ein generelles Beschlagnahmeverbot von Mandanten- und Buchführungsunterlagen an[2]. Es könne keinen entscheidenden Unterschied machen, ob der Beschuldigte seinem steuerlichen Berater z.B. einen Vertrag zur Prüfung mündlich oder telefonisch mitteilt und der Berater sich darüber unstreitig geschützte Aufzeichnun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Vernehmung zur Sache

Rz. 212 [Autor/Stand] An die Belehrung schließt sich die Vernehmung zur Sache an, durch die dem Beschuldigten rechtliches Gehör gewährt wird.[2] Ihm ist Gelegenheit zu geben, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften und Entlastungstatsachen vorzutragen. Dabei sollte er sich möglichst zusammenhängend äußern dürfen, auch wenn insoweit – anders als bei der Zeugenvernehmun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Rz. 101 [Autor/Stand] Zu den inzwischen erheblich erweiterten Prüfungsaufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–9 SchwarzArbG) und den Ermittlungsbefugnissen der FKS-Beamten (§§ 14–14c SchwarzArbG) s. § 370 Rz. 1287 ff. und 1291 ff.[2] So kann die FKS nunmehr selbständig Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB führen und abschließen, wenn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schutz des Verteidigungsverhältnisses

Rz. 983 [Autor/Stand] Übernimmt der steuerliche Berater hingegen im Steuerstrafverfahren seines Mandanten die Verteidigung (§ 392 AO), so wird das Beschlagnahmeprivileg des § 97 StPO mit seinen Einschränkungen durch das in § 148 StPO verbürgte unbeschränkte und unüberwachte Verkehrsrecht zwischen Mandant und Verteidiger überlagert (s. § 392 Rz. 356 ff.). § 148 StPO weitet di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Rasterfahndung

Rz. 447 [Autor/Stand] Bei gewerbs- und bandenmäßig begangenen Steuerdelikten (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5, § 373 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 3, § 374 Abs. 2 AO) ist auch eine Rasterfahndung, d.h. der maschinell-automatisierte Datenabgleich denkbar (§ 98a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6 StPO).[2] Dieses strafprozessuale Instrument wird aber im Steuerstrafverfahren nicht angewandt, was ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (6) Verbotene Vernehmungsmethoden

Ergänzender Hinweis: Nr. 49 Abs. 4, Nr. 149 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 49, 149). Rz. 214 [Autor/Stand] Selbstbelastende Aussagen des Beschuldigten dürfen nicht durch unrechtmäßigen Zwang oder Täuschung erlangt worden sein. Diese "prozessuale Selbstverständlichkeit"[2] hat ihren Ausdruck gefunden in der Vorschrift des § 136a StPO, die als Ergänzung zu § 136 StPO zu sehen ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Formerfordernisse

Rz. 133 [Autor/Stand] Zu den formellen Erfordernissen des § 397 Abs. 2 AO (Aktenvermerk) und § 397 Abs. 3 AO (Mitteilung an den Beschuldigten) s. § 397 Rz. 37 und 38 sowie Nr. 28, 29, 30 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 28 ff.). Rz. 134 [Autor/Stand] Die formell fehlerhafte oder verspätete Einleitung führt dazu, dass die unter Hinweis auf die steuerlichen Mitwirkungspflichten un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Besondere Verfahrensarten

Rz. 35 [Autor/Stand] Sonderregelungen gelten für das im Steuerstrafverfahren praktisch sehr bedeutsame Strafbefehlsverfahren (§§ 407–412 StPO; vgl. dazu die Erl. zu § 400) sowie für das Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahmen (§§ 421–443 StPO; s. Rz. 451 ff. sowie § 375 Rz. 32 ff.; § 401 Rz. 11 ff.) und das Verfahren zur Festsetzung von Unternehmensgeldbußen (§ ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsbehelfe

Rz. 640 [Autor/Stand] Mit Eröffnungsbeschluss wird der Angeschuldigte zum Angeklagten (s. § 157 StPO). Der Beschluss ist für ihn unanfechtbar (§ 210 Abs. 1 StPO). Der Staatsanwalt kann gegen den die Eröffnung ablehnenden oder von der Anklage abweichenden (§ 207 Abs. 2 StPO) Beschluss die sofortige Beschwerde einlegen (§ 210 Abs. 2 StPO). Der diese Beschwerde zurückweisende Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsschutz gegen die Einleitung

Rz. 136 [Autor/Stand] Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens sind nach ganz überwiegender Ansicht, insb. der Rspr.,[2] als lediglich vorbereitende Prozesshandlungen nicht gerichtlich angreifbar (auch nicht über §§ 23 ff. EGGVG), da der Beschuldigte im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens die ihn entlastenden Umstände vorbringen könne. Zumindest ein Teil der h....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren

Rz. 31 [Autor/Stand] Aus § 385 Abs. 1 AO ergibt sich, dass das Steuerstrafverfahren – abgesehen von den Sonderregelungen der AO – ein normaler Strafprozess ist. Dieser gliedert sich entsprechend seiner Aufgabe, den staatlichen Strafanspruch festzustellen und im gegebenen Fall durchzusetzen, in das Erkenntnisverfahren, in dem ermittelt, geprüft und entschieden wird, ob ein bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Amtliche Inverwahrnahme

Rz. 312 [Autor/Stand] Die Inverwahrnahme (§ 94 Abs. 1 StPO) ist die einfachste Art der Sicherstellung. Sie bezieht sich auf alle Gegenstände, die gewahrsamlos sind oder freiwillig (vgl. § 94 Abs. 2 StPO) herausgegeben werden.[2] Zu ihr sind alle Strafverfolgungsbeamten befugt.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Keine Herausgabepflicht

Rz. 144 [Autor/Stand] Mit der Aussagefreiheit korrespondiert eine Mitwirkungsfreiheit. Der Beschuldigte hat das Recht, nicht aktiv bei der Durchführung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen mitzuwirken.[2] Er ist z.B. nicht verpflichtet, auf Aufforderung Beweisgegenstände herauszugeben und darf auch nicht zur Herausgabe gezwungen werden (s. Rz. 315). Der Beschuldigte darf nur zu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittelverfahren

Rz. 34 [Autor/Stand] An das erstinstanzliche Verfahren kann sich bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ein Rechtsmittelverfahren (§§ 296–358 StPO) anschließen, in dem über Rechtsbehelfe gegen Urteile (Berufung, §§ 312–332 StPO; Revision, §§ 333–358 StPO) oder Beschlüsse und Verfügungen (Beschwerde, §§ 304 ff. StPO) entschieden wird.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Instanzenzug und Zuständigkeit

Rz. 767 [Autor/Stand] Einen Überblick über den Instanzenzug und die gerichtliche Zuständigkeit bietet die nachstehende Übersicht. Nähere Einzelheiten zu den erstinstanzlichen gerichtlichen Zuständigkeiten s. Rz. 600 ff. Über die sachliche Zuständigkeit der erstinstanzlichen Spruchkörper in Strafsachen, die abhängig ist von Art und Schwere des Anklagevorwurfs, die Besetzung de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Recht auf Verteidigung

Schrifttum: Siehe das Schrifttum vor § 392 Rz. 1. Ergänzender Hinweis: Nr. 32–36 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 32 ff.). Rz. 152 [Autor/Stand] Der Beschuldigte hat ein Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens zu verteidigen (vgl. im Einzelnen die Darstellung zu § 392). Dies kann er tun – wie bereits ausgeführt – durch Erhebung von Einwänden (§ 136 Abs. 2, § 163a Abs. 3 StPO), in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Sog. Vorspiegelungsstraftaten (§ 385 Abs. 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 18 Ziff. 1 Satz 2 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 18). a) Begriff der "Vorspiegelungsstraftat" Rz. 18 [Autor/Stand] Gemäß § 385 Abs. 2 AO finden die verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 385–408 AO bei dem "Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der FinB oder einer anderen Behörde auf die E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Durchsuchung und Beschlagnahme im Unternehmen

Rz. 1031 [Autor/Stand] Die Durchsuchung eines Unternehmens[2] soll rechtmäßig sein, wenn sich der Tatvorwurf gegen die Geschäftsführer der betroffenen GmbH richtet und diese im Übrigen die Straftat in ihrer Funktion als Organ einer Kapitalgesellschaft begangen haben[3]. Dies dürfte aber bei der Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer regelmäßig der Fall sein. Insow...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Unmittelbarer Anwendungsbereich

Ergänzender Hinweis: Nr. 1 Abs. 2, Nr. 17–19 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 1, 17 ff.). Rz. 11 [Autor/Stand] Der unmittelbare Anwendungsbereich des in den §§ 385–408 AO geregelten formellen Steuerstrafrechts ergibt sich aus § 385 Abs. 1 AO. Er erstreckt sich auf das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten. Der Begriff der "Steuerstraftat" wird in § 369 Abs. 1 Nr. 1–4 AO legal def...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gleichgestellte andere Straftaten

Rz. 14 [Autor/Stand] Den FinB ist aus Gründen der Sachnähe teilweise auch die Verwaltung von Prämien und Zulagen sowie von Subventionen übertragen worden. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung finden daher bei Verstößen gegen die gewährenden, nichtsteuerlichen Gesetze die für das Steuerstrafverfahren maßgeblichen Vorschriften der §§ 385–408 AO entsprechende Anwendung....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Außerordentliche Rechtsbehelfe

a) Wiederaufnahme des Verfahrens Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen nach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 160a StPO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 56 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56). Schrifttum: Beukelmann, Schutz aller Berufsgeheimnisträger!, NJW Spezial 2010, 248; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125; Buchert/Buchert, Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerliche BVV

Rz. 1173 [Autor/Stand] Von den strafprozessualen Beweisverboten sind die Beweisverbote im Verwaltungsverfahren der Steuerermittlung zu unterscheiden (s. dazu auch § 393 Rz. 166 ff.)[2]. Der BFH anerkennt ein steuerliches Verwertungsverbot bei Verfahrensverstößen im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann, wenn sie schwerwiegend waren oder bewusst oder willkür...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme

Schrifttum: Bachmann, Einheitlicher Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren, NJW 1999, 2414; Biernat, Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren, JuS 2004, 401; Bosbach/Ackermann/Caba, Verteidigung im Ermittlungsverfahren, 9. Aufl. 2022; Dörn, Steuerstrafrecht – Rechtsschutz bei abgeschlossenen Durchsuchungen, Stbg 1997, 497; Kutscha, Rechtsschutzdefizite bei Gru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Abschließende Besprechung, Schlussbericht und Schlussvermerk

Rz. 549 [Autor/Stand] Die Steufa hat keine eigene Abschlusskompetenz, sondern nur die BuStra ist hierzu befugt. Im Fahndungsverfahren ist eine obligatorische Schlussbesprechung, wie sie § 201 AO im Besteuerungsverfahren für die Außenprüfung anordnet, nicht vorgesehen. Dennoch findet in aller Regel eine sog. abschließende Besprechung statt, um dem Beschuldigten rechtliches Ge...mehr