Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerklasse

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Berücksichtigung kindbedingter Freibeträge bei der LSt als Bemessungsgrundlage (§ 51a Abs 2a S 1 Hs 2 und S 2 EStG)

Rn. 121 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbG hat zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern im LSt-Abzugsverfahren für den laufenden Arbeitslohn sowie beim LStJA die gemäß § 51a Abs 2 EStG zu berücksichtigenden Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG von dem nach § 39b Abs 2 S 5 EStG zu versteuernden Jahresbetrag abzuziehen. § 51a Abs 2a S 1 EStG ist durch Art 1 ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben

Rz. 130 Stirbt der Vorerbe, wird der Nacherbe Erbe (des ursprünglichen Erblassers). Er erhält aber seinen Erwerb nicht unmittelbar vom Erblasser sondern vom Vorerben. Dies vollzieht § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG auch steuerlich nach. Steuerbefreiungen, Steuerklasse, Freibetrag und Steuersatz folgen daher grundsätzlich dem Verhältnis des Nacherben zum Vorerben. Nur auf Antrag wird d...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / b) Aufhebung einer Familienstiftung

Rz. 297 Die vollständige Aufhebung der Familienstiftung gilt als Schenkung unter Lebenden und ist als solche steuerpflichtig, vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG. Als Schenker gilt nicht die Stiftung, sondern der Stifter, vgl. § 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG. Für die Bestimmung der Steuerklasse des Anfallsberechtigten ist daher auf das Verwandtschaftsverhältnis zum Stifter abzustellen...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen

Rz. 66 Die Einbringung von privaten Vermögenswerten in eine Familiengesellschaft kann geeignet sein, um erbschaftsteuerliche Vergünstigungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen zu erhalten. Sofern der sog. "Verwaltungsvermögenstest" nach § 13b Abs. 2 ErbStG bestanden wird (siehe unten Rdn 67 f.), können Verschonungsabschläge i.H.v. 85 oder sogar 100 Prozent des Verkehrs...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Überblick

Rz. 242 Bedeutendste Erscheinungsform der nicht steuerbegünstigten Stiftung ist die Familienstiftung. Die rechtsfähige Familienstiftung ist eine juristische Person und wird regelmäßig wie eine solche besteuert. Besonderheiten ergeben sich jedoch, da aufgrund des Familienbezugs ein "Durchgriff" durch die ansonsten steuerlich verselbstständigte Stiftung auf den Stifter und/ode...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Nacherbfall durch Tod des Vorerben

Rz. 172 In diesem Fall hat der Nacherbe den Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern. Für die Steuerklasse und den persönlichen Freibetrag gilt das Verhältnis zum Vorerben. Auf Antrag kann das Verhältnis des Nacherben zum Erblasser zugrunde gelegt werden.[205] Erwirbt der Nacherbe mit dem Tod des Vorerben neben dem Vermögen aus dem Nacherbfall auch Eigenvermögen des Vo...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Grundsätzliches – Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 und Folgeänderungen

Rz. 5 Mit Beschl. v. 7.11.2006 hatte das BVerfG das bis zum 31.12.2008 geltende Erbschaftsteuerrecht, vornehmlich aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsansätze von Betriebs-, Grund- und Kapitalvermögen, für verfassungswidrig erklärt, da es nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren sei. Daraufhin trat am 1.1.2009 das Gesetz zur Reform d...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / b) Besteuerung bei Aufhebung

Rz. 325 Der Vermögensübergang im Rahmen der Aufhebung einer ausländischen Familienstiftung auf einen im Inland ansässigen Dritten ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 9 EStG schenkungsteuerpflichtig. Dabei bestimmt sich gem. § 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG die Steuerklasse nach den persönlichen Verhältnissen zwischen Stifter und Begünstigten.[479] Eine Vervielfältigung des dem Erwerber zustehend...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / f) Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsverjährung für die Zusammenrechnung

Rz. 322 Führt der Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit zu einer Veränderung des Werts eines früheren, in die Zusammenrechnung einzubeziehenden Erwerbs, endet gem. dem neuen § 14 Abs. 2 ErbStG die Festsetzungsfrist für die Änderung des Bescheids über die Steuerfestsetzung für den späteren Erwerb nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO nicht vor dem Ende der fü...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / J. Steuerrechtliche Aspekte

Rz. 80 Der Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch nach eingetretenem Erbfall ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG ausdrücklich steuerfrei.[185] Er darf allerdings noch nicht geltend gemacht worden sein, da es sonst zu einer Schenkungsteuerpflicht kommen kann.[186] Rz. 81 Dagegen gilt die Abfindung für einen Erbverzicht gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG als Schenkung, nach h.M. auch f...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Vor- und Nacherbschaften gleichgestellte Gestaltungen

Rz. 135 Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, sind vergleichsweise häufig anzutreffen. Z.B. könnte ein Ehemann seine Frau als Alleinerbin einsetzen, den elterlichen Familienstammsitz aber seinem einzigen Bruder vermachen. Die Ehefrau braucht das Vermächtnis aber zu Lebzeiten nicht zu erfüllen, es soll erst mit ihrem dem Tod fällig werden. Nach § ...mehr

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ZErb 12/2023, Wachstumschancengesetz - Fast so wie das Hemd der Kaiserin: Auf Wunsch verlängert

Im ErbStG sind noch in 2023 Änderungen vorgesehen durch das geplante Wachstumschancengesetz. Schwerpunkt war zunächst die Umsetzung der Folgen des MoPeG, also des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (v. 17.8.2021, BGBl I 2021, 3421). Hier sollte insbesondere durch die Einführung des neuen § 2a ErbStG sichergestellt sein, dass die Personengesellschaft ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Volljährigenadoption

Rz. 192 In der Beratungspraxis wird eher der Fall der Volljährigenadoption[274] besprochen werden dürfen. Hintergrund ist nicht zuletzt die Tatsache, dass nach der Adoption der Volljährigen auch die erbschaftsteuerliche Stellung eines leiblichen Kindes mit den Vorzügen und Freibeträge der Steuerklasse I hat. Nachfolgend sollen jedoch nur die Abweichungen vom Fall der Minderj...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Überblick

Rz. 281 Inländische Stiftungen, die wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet sind, unterliegen in 30-jährigem Turnus der Erbersatzsteuer, die einen Übergang des gesamten Stiftungsvermögens von Todes wegen fingiert, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Hierdurch soll verhindert werden, dass das in den Familienstiftungen gebundene Vermögen auf Generati...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (4) Auswirkung des Steuerklassenprivilegs

Rz. 267 Nach der Rechtsprechung ist das Steuerklassenprivileg nur für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse, nicht jedoch für die Freibeträge oder andere Regelungen des ErbStG, die nach dem persönlichen Verhältnis unterscheiden, relevant.[403] Wird die Begünstigung eines weiten Personenkreises beabsichtigt, kann die Errichtung mehrerer Familienstiftungen im Ergebnis gü...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / k) Erbverzicht und Steuer

Rz. 131 Eine Erbschaftsteuer fällt für den Erbverzicht zunächst nicht an, da die Erhöhung der Erbteile für die verbleibenden Erben keine Schenkung darstellt. Hingegen wird eine Abfindungszahlung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Sofern die Abfindung nicht der Erblasser, sondern ein Dritter leistet, ist für die Ermittlung der Steuerklasse das Verhäl...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Weiterleitungsklausel und auflösend bedingte Schenkung als ungünstige Gestaltungselemente

Rz. 94 Auch wenn es im Einzelfall nicht im Interesse des Schenkers sein mag, das Geschenk zurückzuerhalten, bspw. wenn es ihm um eine Nachfolgeregelung für sein Familienunternehmen geht, aus dem er sich gerade zurückziehen wollte, ist eine Weiterleitungsklausel an einen Dritten oft nicht zu empfehlen. Schon gegen die grundsätzliche Zulässigkeit einer derartigen Weiterleitung...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) Besteuerung bei Aufhebung

Rz. 317 Der Rückfall des Stiftungsvermögens im Rahmen der Aufhebung einer ausländischen Familienstiftung an den in Deutschland ansässigen Stifter unterliegt nach der Rechtsprechung der Besteuerung nach Steuerklasse III.[470]mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Besteuerung bei Errichtung

Rz. 309 Die Erstausstattung einer ausländischen Familienstiftung stellt gem. §§ 3 Abs. 2 Nr. 1, 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG einen erbschaft- und schenkungsteuerpflichtigen Vorgang dar, sofern der Stifter aufgrund seines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland als Inländer unbeschränkt steuerpflichtig ist.[457] Behält sich der Stifter umfassende S...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Berechnung der Erbersatzsteuer

Rz. 283 Die Höhe der Erbersatzsteuer bemisst sich so, als entfiele das Gesamtvermögen der Familienstiftung auf zwei Kinder des Stifters, vgl. § 15 Abs. 2 S. 3 ErbStG. Dies gilt ungeachtet der tatsächlichen Verwandtschaftsverhältnisse, also auch dann, wenn weniger als zwei Kinder begünstigt sind.[425] Rz. 284 Entsprechend ist der doppelte Kinderfreibetrag i.H.v. insgesamt 800....mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Zustiftung

Rz. 268 Bei Zustiftungen gilt das Steuerklassenprivileg grundsätzlich nicht, vgl. R E 15.2 Abs. 3 ErbStR 2019. Spätere Zuwendungen des Stifters oder Dritter gelten als gewöhnliche Schenkungen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und unterliegen damit stets der Steuerklasse III.[405] Dies gilt auch dann, wenn der Zustifter nach dem Stiftungszweck selbst Begünstigter ist.[406] Die A...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) "Umwandlung" einer Familienstiftung

Rz. 299 Ein Sonderproblem ergibt sich beim Übergang von der Familienstiftung zur gewöhnlichen Stiftung. Die Finanzverwaltung behandelt die "Umwandlung" (im Sinne einer Umwidmung) einer Familienstiftung in eine gewöhnliche Stiftung durch Satzungsänderung als Errichtung einer neuen Stiftung, vgl. R E 1.2 Abs. 4 S. 1 ErbStR 2019. Auf die Errichtung der "neuen" Stiftung findet d...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / V. Anordnung von Vor- und Nacherbschaft

Rz. 74 § 2100 BGB erlaubt die Anordnung einer zeitlichen Aufeinanderfolge verschiedener Erben nach einem Erblasser. Dies bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben berufenen Erben herauszugeben hat. Vorerbe und Nacherbe werden beide Erben des Erblassers. Jeder ist auf Zeit Alleinerbe und beide sind jeweils Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 1 S 1 EStG enthält die Legaldefinition der Zuschlagsteuern und ordnet mit Ausnahme des § 36a EStG die entsprechende Anwendung des EStG an. § 51a Abs 1 S 2 EStG bestimmt im Hinblick auf die DSGVO 2016/679/EU, dass die zum Zweck der Erhebung der ESt im Wege des Steuerabzugs verarbeiteten personenbezogenen Daten auch für die Erhebung e...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / I. Begriff

Rz. 1 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist gesetzlich nicht definiert, wenngleich er etwa in § 593a BGB als Rechtsinstitut vorausgesetzt wird. Im Allgemeinen versteht man unter dieser Bezeichnung die Übertragung von Vermögensgegenständen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden, bei der der Übertragende als künftiger Erblasser bereits in Hinblick auf den späteren Erbfall...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / II. Übersicht über die Begünstigungen für Unternehmensvermögen

Rz. 394 Für die Übertragung von begünstigten Unternehmensvermögen sind folgende Begünstigungen vorgesehen:mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 3. Rechtslage und Erbrecht adoptierter Kinder vor dem 1.1.1977

Rz. 9 Erfolgte die Adoption bis zum 31.12.1976, wurde die Verwandtschaft des angenommenen Kindes zu den leiblichen Eltern und deren Verwandten nicht aufgehoben. Daher behielt das adoptierte Kind sein volles Erb- und Pflichtteilsrecht gegenüber den Blutsverwandten, § 1964 BGB a.F. Daneben erhielt das adoptierte Kind ein Erbrecht auf das Ableben des Annehmenden, es sei denn di...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / l) Finanzamt; Sozialversicherungsrecht

Rz. 120 Der Nachlasspfleger hat sämtliche an ihn gerichteten und bei ihm eingehenden Steuerbescheide zu prüfen, um im Interesse der Erben ggf. Rechtsmittel einzulegen. Der Nachlasspfleger ist berechtigt, wenn ihm die eigene Sachkunde fehlt, einen Steuerberater zu beauftragen. Üblich und sachgemäß ist, den bislang mandatierten Bevollmächtigten weiter zu beauftragen. Rz. 121 De...mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. ...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 350 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Beispiele zur Bildung von Kinderfreibetragszählern

Rz. 142 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die folgenden Beispiele sollen die Bildung von Kinderfreibetragszählern als > Lohnsteuerabzugsmerkmale veranschaulichen. Beispiel 1: Berufstätige Ehegatten mit den Steuerklassen III/V oder IV/IV haben ein über 18 Jahre altes Kind, das im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses seine Berufsausbildung betreibt. Das FA bildet als Lohnsteuera...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Kinderfreibetragszähler

Rz. 135 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Abzugsmerkmal wird als eine bestimmte Zahl der Kinderfreibeträge gebildet (vgl § 38b Abs 2 iVm § 39 Abs 4 Nr 2 EStG). Für die doppelten Freibeträge (> Rz 35) wird grundsätzlich der Zähler 1 gebildet (§ 38b Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG), also bei einem verheirateten zusammenlebenden Elternpaar bei Steuerklasse III für 1 Kind 1,0, für 2 Kinder 2...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Höhe der Freibeträge für Kinder

Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für jedes zu berücksichtigende Kind, das im Inland lebt, wird als Freibetrag vom > Einkommen abgezogen (§ 32 Abs 6 Satz 1 und 2 EStG):mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Berücksichtigung von Kindern beim Lohnsteuerabzug

Rz. 122 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Beim Steuerabzug vom > Arbeitslohn wirkt sich die Zahl der Kinderfreibeträge für die Berechnung der > Lohnsteuer nicht aus, wohl aber bei den Zuschlagsteuern (> Rz 123). Dafür werden Freibeträge für Kinder als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Anspruchsberechtigte Eltern

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder haben grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtige Eltern iSv § 1 Abs 1 – 3 EStG (> Unbeschränkte Steuerpflicht). Für sie werden > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt zum Abruf durch den ArbG bereitgestellt; zu Einzelheiten > Rz 120 ff. Beispiel 1 (der Grundfall): M und F sind in Deutschland ansässig. Si...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Kind iSv § 32 Abs 1 EStG

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Es muss sich um ein Kind iSd § 32 Abs 1 EStG handeln. Dies sind im ersten Grad mit dem Stpfl verwandte, also leibliche oder angenommene Kinder, sowie Pflegekinder. Im Einzelnen: Rz. 41 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Im ersten Grad mit dem Stpfl verwandt (§ 32 Abs 1 Nr 1 EStG) ist ein Kind, das von dem Stpfl unmittelbar abstammt (vgl § 1589 BGB). ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber unterschiedliche Wege beschritten, um die Belastung der Eltern mit Kindern zu mindern. Sie waren gekennzeichnet von politischen Vorstellungen des Gesetzgebers, den Vorgaben des BVerfG und den Zwängen der öffentlichen Haushalte. Rz. 11 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Vor 1975 minderten Kinderfreibeträge die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer / 1 Berechnung der Lohnsteuer

Für die Lohnsteuerberechnung hat der Arbeitgeber den steuerpflichtigen Teil des Arbeitslohns festzustellen. Dabei ist zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen zu unterscheiden: Laufender Arbeitslohn sind die regelmäßigen Zahlungen, die der Arbeitgeber für die üblichen Entgeltzahlungszeiträume leistet, wie den Monats-, Wochen- oder Tageslohn. Um einen sonstigen Bezu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Grundlage der Abzugsermittlung (Abs. 3)

Rz. 37 Abs. 3 regelt den Nachweis der Abzugsmerkmale, die neben den Daten nach Abs. 2 den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers zu entnehmen sind. Die Erforderlichkeit der Abzugsmerkmale ergibt sich aus den Regelungen der §§ 2e, f BEEG. Zu den erforderlichen Abzugsmerkmalen gehören die Angaben zur Steuerklasse, zum Faktor nach § 39f EStG, zu den Freibeträgen nach § ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Abzug für Einkommensteuer (Abs. 3)

Rz. 21 Abs. 3 regelt, welche Steuerklasse bei der Ermittlung der Abzüge für die Einkommensteuer zugrunde zu legen ist. Die nach dieser Regelung bestimmte Steuerklasse gilt für die Einkommensermittlung sowohl im Bemessungszeitraum (§ 2b BEEG) als auch im Bezugszeitraum (§ 2 Abs. 3 BEEG) gleichermaßen. Rz. 22 Abs. 3 Satz 1 legt als Grundregel fest, dass sich die Ermittlung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Keine Berücksichtigung von individuellen Freibeträgen und Pauschalen (Abs. 6)

Rz. 32 Steuerliche Freibeträge und Pauschalen werden grds. bei der Ermittlung der Abzüge für Steuern nur berücksichtigt, wenn sie ohne Weiteres der berechtigten Person zustehen (Abs. 6). Die Norm orientiert sich damit an § 153 Abs. 1 Satz 3 SGB III und ist Ausfluss der Entscheidung des Gesetzgebers für eine pauschalierte Berechnung des Bemessungsentgelts für den Elterngeldbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerkarte / 1 Abschaffung des Papierverfahrens

Bis zum Umstieg auf das ELStAM-Verfahren in 2013 konnten Arbeitgeber die Lohnabrechnung nach dem "Papierverfahren" durchführen. Für die Dauer des Papierverfahrens in 2013 galten die Lohnsteuerabzugsmerkmale weiter, z. B. Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Religionsmerkmal oder der Faktor bei Steuerklasse IV. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale ergaben sich aus der Lohnsteuerk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwälzung der Pauschalsteuer / 3 Einzelbesteuerung ohne Pauschalierung

Dem Arbeitnehmer verbleibt das Recht, die übliche Einzelbesteuerung ohne Pauschalierung zu verlangen mit der Folge, dass er möglicherweise bei der Einkommensteuerveranlagung einen Teil der gezahlten Lohnsteuer zurückerhält. Die (einseitige) Abwälzungsbefugnis des Arbeitgebers besteht so lange, wie dem Arbeitnehmer das Recht vorbehalten bleibt, eine Besteuerung nach seiner in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwälzung der Pauschalsteuer / Zusammenfassung

Begriff Der Gesetzgeber hat dem Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten eingeräumt, bestimmte lohnsteuerliche Bezüge pauschal zu versteuern. Wesentliches Merkmal der pauschalen Lohnsteuer ist, dass diese grundsätzlich vom Arbeitgeber zu übernehmen ist. Er ist insoweit Steuerschuldner. Er kann jedoch im Innenverhältnis die Steuerschuldnerschaft wieder auf den Mitarbeiter übert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 5 Arbeitnehmertätigkeit von Kindern

Eine Arbeitnehmertätigkeit von Kindern ist in folgenden Fällen anzunehmen: Das Kind steht in einem Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber. Dem Kind fließen Bezüge aus eigenem Recht zu, die ihren Ursprung in einem früheren Dienstverhältnis eines Rechtsvorgängers haben (z. B. Waisengelder wegen Tod eines Elternteils). Die Besteuerung ist nach den für das Kind maßgebenden Besteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6 Vorgaben zur Abzugsermittlung (Abs. 4)

Rz. 18 Abs. 4 regelt den Nachweis der Abzugsmerkmale, die neben den Daten nach Abs. 2 dem Einkommensteuerbescheid zu entnehmen sind. Die Erforderlichkeit der Abzugsmerkmale ergibt sich aus der Regelung des § 2e BEEG. Im Gegensatz zu § 2c Abs. 3 BEEG regelt er nur die Maßgeblichkeit des Einkommensteuerbescheides zum Nachweis bestimmter Daten, die zur Ermittlung der Abzüge für...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit: FAQ zu den Auswirku... / 4 Konsequenzen für den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Was muss der Arbeitgeber ab dem 1.1.2021 beim Lohnsteuerabzug beachten? Dies muss für jeden Einzelfall geprüft werden. Es ist möglich, dass sich nichts ändert. Je nach den Umständen des Einzelfalls können aber auch mehr oder weniger umfangreiche Änderungen und Anpassungen erforderlich sein. Ist z. B. bisher eine – nun nicht mehr mögliche – Zusammenveranlagung durchgeführt word...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit: FAQ zu den Auswirku... / 3 Regelungen des EStG

Kommt es wegen des Brexits zu Änderungen bei der Einkommensteuer? Während des Übergangszeitraums änderte sich zunächst nichts. Nach dem Ende des Übergangszeitraums ist das Vereinigte Königreich seit dem 1.1.2021 ein Drittstaat und wird auch als solcher behandelt. Steuerliche Regelungen, die an eine Mitgliedschaft in der EU oder im EWR anknüpfen, sind daher nicht mehr anwendba...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / 2.3.3 Individuelle Verhältnisse im Bemessungszeitraum

Bei der Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts werden die Steuern auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse in dem der Regelentgeltberechnung zugrunde liegenden Bemessungszeitraum berücksichtigt. Das gilt selbst dann, wenn im Bemessungszeitraum zu berücksichtigende Steuerfreibeträge (z. B. aufgrund von Körperbehinderung, Abschreibung für Wohnungseigentum) zu einem gerin...mehr