Was muss der Arbeitgeber ab dem 1.1.2021 beim Lohnsteuerabzug beachten?

Dies muss für jeden Einzelfall geprüft werden. Es ist möglich, dass sich nichts ändert. Je nach den Umständen des Einzelfalls können aber auch mehr oder weniger umfangreiche Änderungen und Anpassungen erforderlich sein.

Ist z. B. bisher eine – nun nicht mehr mögliche – Zusammenveranlagung durchgeführt worden, muss die Steuerklasse des Arbeitnehmers geändert werden. Möglicherweise müssen auch bestehende Freibeträge aufgrund nicht mehr möglicher Abzüge geändert werden. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann es auch sinnvoll sein, Freibeträge neu zu bilden, um eine Pflichtveranlagung zu ermöglichen. Möglicherweise kann es erforderlich sein, bei Entsendungen den Wegfall steuerlicher Begünstigungen durch eine Anpassung der Vergütung des Arbeitnehmers auszugleichen.

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