Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerklasse

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 2. Kritische Reaktionen auf die Regelungen des ErbStRG 2009 v. 24.12.2008

a) Vorbemerkungen Rz. 146 [Autor/Stand] Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen im Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 v. 24.12.2008[2] waren in der Literatur bereits frühzeitig Bedenken erhoben worden.[3] Bisweilen wurde sogar die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Frage gestellt.[4] b) BFH-Beschluss v. 5.10.2011 – II R 9/11 Rz. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Neufahrzeuge.

Rn 95 Autos: Neuwagen muss fabrikneu sein, dh sich bei Übergabe ›in dem unbenutzten und unbeschädigten Zustand befinden, wie es vom Hersteller ausgeliefert worden ist‹ (BGH NJW 13, 1365 [BGH 06.02.2013 - VIII ZR 374/11] mwN). Mangel ja: illegale Abschalteinrichtung, die zu einer Betriebsuntersagung führt, nicht aber schon bei lediglich abstrakter Gefahr der Betriebsuntersagu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatsachenpräklusion (Abs 2).

Rn 29 Gem Abs 2 kann der Antrag nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung durch Einspruch nicht möglich ist oder war. Die Präklusion tritt nur in Bezug auf solche Umstände ein, die schon eingetreten, nicht nur vorhersehbar waren (zB anstehender Wechsel der Steuerklasse, G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag und Verfahren.

Rn 30 Da der Pfändungsfreibetrag nach Abs 1 S 2 aF bzw jetzt II erhöht wird, um den Unterhaltsbedarf von Angehörigen decken zu können, enthält Abs 6 eine Korrekturregel. Sachlich stimmt die neue Bestimmung vollständig mit der früheren Regelung aus Abs 4 überein. Lediglich die Stellung im Gesetz und die Verweisungen sind angepasst worden. Es gelten damit die bisherigen Ausfüh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anzeigepflicht des ArbG an das Betriebsstätten-FA (§ 38 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 122 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Soweit der ArbG einen Fehlbetrag nicht durch Zurückbehaltung von anderen Bezügen des ArbN aufbringen kann und der ArbN seiner gemäß § 38 Abs 4 S 1 EStG bestehenden gesetzlichen Pflicht zum Ausgleich des Fehlbetrages nicht nachkommt, trifft den ArbG gemäß § 38 Abs 4 S 2 EStG eine Anzeigepflicht gegenüber seinem Betriebsstätten-FA (§ 41a Abs ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unredlicher Erwerb der eigenen Rechtsposition.

Rn 42 Niemand soll aus seinem eigenen unredlichen Verhalten rechtliche Vorteile ziehen dürfen (BGHZ 122, 163, 168): nemo auditur propriam turpitudinem allegans. Daher kann sich ein Berechtigter auf sein Recht nicht berufen, wenn er dieses unter Verstoß gegen § 242 erworben hat. Dieses Prinzip ergänzt die positiv-rechtlichen Regeln, insbes §§ 134, 138, welche den rechtswidrig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unterscheidungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Die Bereicherung des Erwerbers muss "auf Kosten" des Schenkers erfolgen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Im Regelfall der freigebigen Zuwendung, der unmittelbaren Vermögensübertragung zwischen beiden Beteiligten, gelangt derselbe Gegenstand aus dem Vermögen des Zuwendenden in das Vermögen des Bedachten. Bei der mittelbaren Schenkung sind Zuwendungsgegenstand ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeits- und Dienstlöhne.

Rn 18 Erfasst werden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bei bestehender persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dies trifft zu auf Vertragsverhältnisse der Berufssportler (BGH NJW 80, 470 [BAG 17.01.1979 - 5 AZR 498/77], zur Arbeitnehmerstellung des Fußballprofis), Künstler, freien Mitarbeiter der Medien, Volontäre, Auszubildenden, Entwicklungshelfer, abe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Veranlagung von beschr. Stpfl. gelten grundsätzlich keine Besonderheiten. Eine Zusammenveranlagung von Ehegatten ist nach § 26 EStG nur bei unbeschränkter Steuerpflicht möglich, kommt bei beschr. Steuerpflicht also nicht in Betracht.[1] Daher ist bei beschr. stpfl. Ehegatten auch nicht § 26b EStG anwendbar, wonach die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.5 Verfahrensvorschriften für die Veranlagung der Arbeitnehmer (Abs. 2 S. 3 – 6, 10)

Rz. 131 § 50 Abs. 2 S. 3 – 6, 10 EStG enthalten Verfahrensvorschriften, die für alle Tatbestände der Veranlagung nach Abs. 2 S. 2 Nr. 4 gelten. Zuständig für die Veranlagung ist danach das Betriebsstätten-FA, das nach § 39 Abs. 2 S. 2 oder S. 4 EStG für die Bildung und Änderung der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale zuständig ist. Bestehen mehrere Betriebsstättenfinanzämter (...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 6. Lohnsteuerabzugsverfahren

Der Entlastungs-Grundbetrag für das erste Kind wird durch die Gewährung der Lohnsteuerklasse II erlangt[65]. Die Erlangung des Erhöhungsbetrag von 240 EUR für jedes weitere Kind wird im Lohnsteuerabzugsverfahren durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages bewirkt[66]. Auch kann im Fall der Trennung der Eheleute im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung der anteilige En...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / bb) Mehrfachmeldung des Kindes

Bei Mehrfachmeldung des Kindes – also bei Vater und Mutter – ist auf § 24b Abs. 1 S. 3 EStG abzustellen, wonach demjenigen Elternteil der Entlastungsbetrag zusteht, welcher das Kind im Zuge des Obhutsprinzips in seinen Haushalt aufgenommen hat und somit die Voraussetzungen für das Kindergeld nach § 64 Abs. 2 S. 1 EStG erfüllt[52]. Voraussetzungen an Haushaltsaufnahme: Diese A...mehr

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Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes sowie grundrechtlicher Wertentscheidungen beschränkt. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG maßgeblich....mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.2 Wohnsitz des Arbeitnehmenden im Ausland

Rz. 69 Bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts eines Arbeitnehmenden mit Wohnsitz im Ausland, der zwar deutschem Sozialversicherungsrecht, nicht aber deutschem Steuerrecht unterliegt, ist gemäß Abschn. 4.1.2.1.2.2 des GR v. 7.9.2022 (Rz. 78) zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmende den Wohnort in einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in der ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.1 Überblick

Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu berücksichtigen...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 1.5 Verwandtschaftsgrad bestimmt die Steuerklasse

Die Höhe der Erbschaftsteuer ist von der Steuerklasse des Erwerbers abhängig, für deren Einteilung grundsätzlich das zivilrechtliche Verwandtschaftsverhältnis maßgebend ist. Das ErbStG unterscheidet 3 Steuerklassen (§ 15 ErbStG): Steuerklasse I: der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Enkel und weitere Abkömmlinge des Erblassers oder Schenkers; i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Verteilung der Steuerklassen und Bruttoarbeitslöhne

Rz. 12 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die folgende Tabelle gibt für 2017 einen Überblick über die > Steuerklassen der Lohnsteuerpflichtigen sowie die Brutto-Lohnsumme und den Durchschnittslohn je Steuerklasse (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022, Tabelle 2.7.6):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Berechnung des Pauschsteuersatzes in den Fällen des § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG

Rz. 110 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der variable Pauschsteuersatz ist in den Fällen des § 40 Abs 1 EStG "unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a zu ermitteln" (§ 40 Abs 1 Satz 1 EStG). Maßgebend ist der "durchschnittliche Steuersatz", der sich "unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Jahresarbeitslöhne und der durchschnittlichen Jahreslohnsteuer in jeder Steuerk...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Steuerklassenwahl

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind[1] Stand: EL 134 – ET: 06/2023 (aktualisierte Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022) Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können bekanntlich für den Lohnsteu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Lohnsteuerabzug

Rz. 10 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Trennung nach Grund- und Splittingtarif (> Rz 1) gilt auch für den LSt-Abzug. Dort wird die LSt für die Steuerklassen I, II und IV nach dem Grundtarif und für die Steuerklasse III nach dem Splittingtarif berechnet; zu Einzelheiten > Lohnsteuertarif. Bei der Bildung der elektronischen > Lohnsteuerabzugsmerkmale werden Ehegatten/Lebenspartn...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 3.6 Tarifbegrenzung beim Erwerb von Produktivvermögen

Ist der Erwerber begünstigten Produktivvermögens eine natürliche Person und gehört er zur Steuerklasse II oder III, wird unter bestimmten Voraussetzungen seine festzusetzende Steuer ermäßigt (§ 19a ErbStG). Die Tarifbegrenzung kommt nur in Betracht, wenn durch Verschonungsabschlag und ggf. Abzugsbetrag keine vollständige Befreiung des begünstigten Produktivvermögens erreicht...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Erstes Dienstverhältnis

Rz. 250 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nur die in einem ersten (gegenwärtigen oder früheren) Dienstverhältnis gewährten Leistungen sind pauschal besteuerbar (§ 40b Abs 2 Satz 1 EStG), weil nur in diesen Fällen der Grenzbetrag (> Rz 256) überprüft werden kann. Das gilt grundsätzlich auch bei Teilzeitbeschäftigten, deren > Arbeitslohn pauschal nach § 40a EStG besteuert wird, wenn ...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 1.7 Persönliche Steuerfreibeträge

Bei Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs erhält jeder Erwerber im Fall der unbeschränkten Steuerpflicht einen persönlichen Freibetrag, dessen Höhe sich nach der Steuerklasse und innerhalb der Steuerklasse I nach dem konkreten Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. Schenker richtet (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Übersicht: Persönliche Freibeträgemehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerpflicht, Lohnsteuerabzug

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die nichtdeutschen Mitglieder der ausländischen NATO-Truppen (> Rz 4) und die nichtdeutschen Mitglieder des zivilen Gefolges (> Rz 5) begründen grundsätzlich in Deutschland keinen > Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen > Aufenthalt (Art X Abs 1 Satz 1 NATO-Truppenstatut – NTS –; BGBl 1961 II, 1183, 1206; Gesetz zum NTS und zu den Zusatzvereinbaru...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 1.6 Steuertarif

Die Steuerklasse eines Erwerbers bestimmt den anzuwendenden Steuertarif (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Das ErbStG verwendet einen progressiven Stufentarif, der sich auch nach dem Wert des Erwerbs richtet. Die erreichte Wertstufe bestimmt den Steuersatz für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb. Übersicht: Steuersätzemehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Splitting für Ehegatten und Lebenspartner

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bei der Zusammenveranlagung von > Ehegatten und für eingetragene > Lebenspartner (§§ 26, 26b EStG ggf iVm § 2 Abs 8 EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1, 25–34) berechnet sich die tarifliche ESt nach dem Splitting-Verfahren (§ 32a Abs 5 EStG). Beim Splitting wird die ESt von der Hälfte des gemeinsam zu versteuernden > Einkommen der Ehegatten/Leb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Gemeinsamkeiten bei der Pauschalierung von kurzfristig Beschäftigten (§ 40a Abs 1 EStG) und Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft (§ 40a Abs 3 EStG)

Rz. 173 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ohne Bedeutung ist, ob der kurzfristig Beschäftigte oder die Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft noch Bezüge aus einem Dienstverhältnis zu einem anderen ArbG hat (> R 40a.1 Abs 1 Satz 3 LStR). Das kann ein Dienstverhältnis mit Regelbesteuerung im ELStAM-Verfahren, ein oder sogar mehrere weitere Dienstverhältnisse mit einer Pausch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 166 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ob der > Arbeitslohn von teilzeitbeschäftigten ArbN oder von geringfügig Beschäftigten steuerpflichtig ist, bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Soweit der Arbeitslohn steuerpflichtig ist, bestehen Besonderheiten bei dessen Besteuerung. Bei diesen ArbN kann der ArbG den LSt-Abzug unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des ELStAM-...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Pauschalbesteuerung bei Lohnsteuernachforderungen

Rz. 285 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Werden zB bei LSt-Außenprüfungen (> Außenprüfung) oder bei einer > Lohnsteuer-Nachschau Fehler beim Steuerabzug festgestellt, ist die LSt entweder beim ArbN als dem Steuerschuldner oder beim ArbG als dem Haftungsschuldner nachzuerheben (im Einzelnen > Haftung für Lohnsteuer, § 42d EStG). Das gilt auch, wenn die LSt nach § 40 Abs 1 Satz 1 Nr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuer- und Abgabenquote

Rz. 6 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mit den steigenden Bezügen der ArbN haben sich auch die Lohnsteuerlast und die Abgabenbelastung von 1960 bis heute stark verändert, wie die nachfolgenden Tabellen zeigen (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022). a) Ledige Arbeitnehmer, ohne Kinder, unter 50 Jahren (Steuerklasse I/0)mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 1.4 Sachliche Steuerbefreiungen

Bei Ermittlung der Bereicherung des Erwerbers als Bemessungsgrundlage der Erbschaft- oder Schenkungsteuer bleiben insbesondere folgende Vermögensteile ganz oder teilweise steuerfrei: Betriebsvermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, an denen der Erblasser oder Schenker zu mehr als 25 % beteiligt ist (unternehmerisches Vermögen), werden unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 1.8 Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb von 10 Jahren

Grundsätzlich ist jeder Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung für sich zu betrachten und zu besteuern. Durch Aufteilen einer höherwertigen Schenkung in mehrere kleinere Schenkungen ließen sich die Progressionswirkung des Steuertarifs vermeiden oder verringern und die persönlichen Freibeträge mehrfach nutzen. Um dies einzuschränken, müssen einem Erwerber mehrere innerha...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verteilung der Steuerlast

Rz. 9 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Verteilung der Einkünfte und der Steuerlast zeigt, dass das Aufkommen aus der Einkommensteuer ganz wesentlich von den Besserverdienenden getragen wird. Für das Jahr 2022 stellt sich das von oben und unten wie folgt dar (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022 mit weiteren Hin- und Nachweisen):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

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Vererben oder Schenken eine... / 3 Steuerbegünstigungen für Produktivvermögen

Durch Gesetz v. 4.11.2016[1] wurde mit Wirkung vom 1.7.2016 die Verschonung von sog. Produktivvermögen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[2] angepasst und in den §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28 und 28a ErbStG neu geregelt. Die ErbStR 2019 und ErbStH 2019 enthalten dazu umfangreiche Erläuterungen. Zum begünstigungsfähigen Produktivvermögen zählen neben dem eigentlic...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 1.1 Kein rechtlicher Rahmen

Auf dem Vormarsch In zunehmendem Maß entscheiden sich Paare für eine nichteheliche Partnerschaft, weil sie aus bestimmten Gründen (noch) nicht heiraten wollen oder – etwa bei noch verheirateten Partnern – nicht heiraten können.[1] Die Statistik zählt inzwischen über 3 Mio. Paare, davon rund ein Drittel mit Kindern im Haushalt.[2] Damit hat die tatsächliche Bedeutung der nichte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 37 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das praktische Bedürfnis, die LSt in "Bausch und Bogen", also pauschal zu erheben, ist nicht neu. Der individuelle LSt-Abzug bereitet Schwierigkeiten, wenn der ArbG für eine Vielzahl von ArbN besondere Leistungen erbringt und – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand feststellbar ist, welcher Teil der Gesamtleistung auf den einzelnen Ar...mehr

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Erbschaftsteuer / 6 Steuerklassen

Das ErbStG unterscheidet 3 Steuerklassen (§ 15 ErbStG). Die Einteilung der Erwerber in eine der Steuerklassen geschieht i. d. R. nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erwerber und dem Erblasser. Der Verwandtschaftsgrad bestimmt sich nach Zivilrecht (§ 1589 BGB, § 1590 BGB). Steuerklasse I Hierzu gehören der überlebende Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner, di...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 10 Steuerklassen

Das ErbStG unterscheidet 3 Steuerklassen.[1] Die Einteilung der Erwerber in eine der Steuerklassen geschieht i. d. R. nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erwerber und dem Schenker. Der Verwandtschaftsgrad bestimmt sich nach dem bürgerlichen Recht.[2] Steuerklasse I der Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder, Enkel und weiteren Abkömmlinge. Kinder sind leibliche od...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 14 Steuertarif

Der Steuertarif ist ein Stufentarif mit Härteausgleich bei geringfügigem Überschreiten einer Wertstufe.[1] Der Steuersatz richtet sich nach der Steuerklasse des Erwerbers und dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs.mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 11.1 Persönliche Freibeträge

Bei unbeschränkter Steuerpflicht erhält jeder Erwerber einen persönlichen Freibetrag – abhängig von seiner Steuerklasse.[1]mehr

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Erbschaftsteuer / 7.1 Persönliche Freibeträge

Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht erhält jeder Erwerber in Abhängigkeit von seiner Steuerklasse einen persönlichen Freibetrag (§ 16 Abs. 1 ErbStG).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 11 Tarifbegrenzung bei Produktivvermögen

Erwerber der Steuerklassen II und III erhalten einen Tarifentlastungsbetrag (§ 19a ErbStG), soweit zu ihrem Erwerb begünstigtes Produktivvermögen gehört. Der Erwerb dieses Vermögens unterliegt nur dem Tarif der Steuerklasse I. Hierbei bleibt die Progressionswirkung des Tarifs erhalten. Ein Erwerber kann die Tarifbegrenzung nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 7.4.1 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände

Jeder Erwerber der Steuerklasse I erhält für Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke einen Freibetrag von 41.000 EUR. Für andere bewegliche körperliche Gegenstände, dazu zählen auch Kunstgegenstände und Sammlungen, beträgt der Freibetrag 12.000 EUR, § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Jeder Erwerber der Steuerklasse II oder III erhält für Hausrat sowie andere bewegliche körpe...mehr

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Schenkung/Schenkungsteuer / 11.3.1 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände

Ein Erwerber der Steuerklasse I oder ein Lebenspartner kann Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke bis zu einem Wert von 41.000 EUR steuerfrei erwerben. Für andere bewegliche körperliche Gegenstände, z. B. auch Kunstgegenstände und Sammlungen, beträgt der Freibetrag 12.000 EUR.[1] Ein Erwerber der Steuerklasse II oder III (Ausnahme: Lebenspartner) kann Hausrat und ...mehr

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Erbschaftsteuer / 10 Steuertarif

Der Erbschaftsteuertarif ist ein Stufentarif mit Härteausgleich bei geringfügigem Überschreiten einer Wertstufe (§ 19 ErbStG). Es gelten folgende Steuersätze:mehr

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Erbschaftsteuer / 3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Als Inländer gelten natürliche Personen, wenn sie im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Auf die Staatsangehörigkeit der Personen kommt es nicht an...mehr