Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerklasse

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 2 Fünftelregelung

Im Rahmen der Fünftelregelung soll die Steuerbelastung gemildert werden, die sich aufgrund des progressiven Steuertarifs bei der Zusammenballung von außerordentlichen Einkünften ergibt. Sie trägt damit dem Prinzip der Besteuerung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen Rechnung. Der Steuerpflichtige wird zu diesem Zweck– rein rechnerisch – ...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 5.3 Regelung im Abfindungsvertrag

Die Unschädlichkeit späterer Leistungen hinsichtlich der Tarifermäßigung der Barabfindung bestimmt sich allein danach, dass der Arbeitgeber diese zum einen aus Gründen der arbeitsrechtlichen Fürsorge und zum anderen als ergänzenden Zusatz zur Hauptentschädigung erbringt. Der Arbeitgeber hat es damit in der Hand durch die Verteilung der geplanten Gesamtabfindung unter dem Gesich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Trainee / 3 Lohnsteuerabzug

Soweit der Trainee für seine Tätigkeit entlohnt wird, richtet sich dessen Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften. Der Arbeitgeber muss für Zwecke des Lohnsteuerabzugs beim Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein erstes Dienstverhältnis annehmen, sofern der Trainee dieses erklärt. Bei fehlenden Lohnsteuerabzugsmerkmalen hat der Arbeitgeber die Lo...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.2 Wohnsitz des Arbeitnehmenden im Ausland (Grenzgänger)

Rz. 69 Bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts eines Arbeitnehmenden mit Wohnsitz im Ausland, der zwar deutschem Sozialversicherungsrecht, nicht aber deutschem Steuerrecht unterliegt, ist gemäß Abschn. 4.1.2.1.2.2 des GR v. 7.9.2022 i. d. F. v. 13.3.2024 zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmende den Wohnort in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, im Europäischen Wirtschafts...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.1 Überblick

Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu berücksichtigen...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EntgeltU-B/L

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EntgeltU-B/L fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende, die unter den Geltungsbereich eines der folgenden Tarifverträge fallen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bzw. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Tarifvertrag für Au...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EUmw/VKA

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte –, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied eines KAV/VKA ist, und die unter den Geltungsbereich eines der in § 1 TV-EUmw/VKA genannten Tarifverträge fallen; diese sind BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G II, BMT-O, TV-...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11 Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Lohnsteuer

Eine steuerlich begünstigte betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber Beiträge zum Versorgungsunternehmen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Auch die Entgeltumwandlung wird in allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung anerkannt. Dies hat zur Folge, dass bisher steuerpflichtiger Arbeitslohn in steuerfreien ...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steuerfrei. Im Jahr 2017 sind somit jährlich 3.048...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11 Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Lohnsteuer

Eine steuerlich begünstigte betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber Beiträge zum Versorgungsunternehmen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Auch die Entgeltumwandlung wird in allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung anerkannt. Dies hat zur Folge, dass bisher steuerpflichtiger Arbeitslohn in steuerfreien ...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steuerfrei. Im Jahr 2017 sind somit jährlich 3.048...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 4 Auswirkungen der Steuerklasse auf das Kurzarbeitergeld

Zur Ermittlung der Höhe des Kurzarbeitergeldes stellt die Bundesagentur für Arbeit mehrere Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes zur Verfügung[1], aus denen bei den jeweiligen Bruttoarbeitsentgelten (Soll- und Istentgelt) die pauschalierten monatlichen Nettoentgelte unter Berücksichtigung der Leistungssätze von 67 % oder 60 % und der Steuerklasse des Arbeitnehmers a...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.5.3 Berechnung des Entlastungsbetrags

Die Berechnung des Entlastungsbetrags ergibt sich aus § 19a Abs. 3 ErbStG und § 19a Abs. 4 ErbStG. Demnach bemisst sich der auf das tarifbegünstigte Vermögen entfallende Teil der tariflichen Steuer aus dem Verhältnis des Werts dieses Vermögens entweder nach Anwendung des § 13a ErbStG oder nach Anwendung des § 13c ErbStG und nach Abzug der mit diesem Vermögen in wirtschaftlic...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.2 Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld

Video: Kurzarbeitergeld – kurz erklärt! Verschiedene tarifvertragliche Regelungen sehen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld sind dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und d...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.8.3 Beispiel zur Berechnung auf begünstigtes Vermögen entfallende Steuer

Praxis-Beispiel Berechnung der auf begünstigtes Vermögen entfallenden Steuer Erblasser E hat seinen Sohn S zum Alleinerben bestimmt. Im Nachlass befindet sich eine 100 %ige Beteiligung an der E-GmbH und Kapitalvermögen mit einem Wert in Höhe von 750.000 EUR. Die GmbH-Beteiligung hat einen Steuerwert von 1.400.000 EUR. Hiervon sind begünstigtes Vermögen 1.300.000 EUR und nicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.5.1 Der Entlastungsbetrag nach § 19a ErbStG bleibt erhalten

Auch für das neue Recht kommt ein Entlastungsbetrag zur Anwendung. Dieser findet sich weiterhin in § 19a ErbStG. Demnach gilt Folgendes: Sind in dem steuerpflichtigen Erwerb einer natürlichen Person der Steuerklasse II oder III Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften enthalten, ist von der tariflichen Erbschaftsteuer ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Kernstück der Erbschaftsteuerreform 2016 war die Neugestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Seit dem 1.7.2016 hat der Erwerber grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen zwei Verschonungsmaßnahmen zu wählen. Er kann sich für einen 85 %igen Verschonungsabschlag entscheiden. Hier erfolgt dann eine 15 %ige Besteuerung, wobei bei dieser noch ein Abzugsbetrag ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.5.2 Begünstigtes Vermögen

Der Entlastungsbetrag gilt nach § 19a Abs. 2 ErbStG für den nicht unter § 13a Abs. 1 ErbStG oder § 13c ErbStG fallenden Teil des Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG, d. h. für begünstigtes Vermögen. Dies bezeichnet man auch als tarifbegünstigtes Vermögen. Bei der Regelverschonung beläuft sich dieses auf 15 % des begünstigten Vermögens (85 % bleiben steuerbefreit). Wird die V...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.3 Steuerklasse

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis des Nacherben zum Vorerben. Von dieser Steuerklasse hängen dann der infrage kommende persönliche Freibetrag und der Steuersatz ab. Steht der Nacherbe zum Erblasser in einem günstigeren Verwandtschaftsverhältnis als zum Vorerben, kann er aber auch die Besteuerung im Verhältnis zum Erblasser wählen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG). In...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.13 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (Zeilen 77 bis 78)

Enthält der Nachlass Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke), ist dieser mit dem gemeinen Wert in Zeile 77 einzutragen. Gehört der Erwerber der Steuerklasse I an, erhält er hierfür einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Erwerber, die den Steuerklassen II und III angehören, erhalten einen Freibetrag i. H. v. 12.000 EUR. Für Letztere gilt aber die Besonderheit, dass...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.5 Steuerklassenänderung

Mit Hilfe der Ausschlagung kann auch eine andere Steuerklasse erreicht werden (z. B. von der Stkl. II in die I), welches dann zu einer Verringerung der Erbschaftsteuer führt. Praxis-Beispiel Steuerklassenänderung Die unverheiratete Schwester S hat ihren kinderlosen Bruder B zum Alleinerben bestimmt. Der Vater V von S und B lebt noch. Andere Verwandte sind nicht vorhanden. Der ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.1 Todestag des Erblassers (Zeile 1)

In Zeile 1 ist der Todestag des Erblassers einzutragen. Die Steuer entsteht bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Darüber hinaus gibt es noch abweichende Entstehungszeitpunkte (s. hierzu § 9 Abs. 1 ErbStG), z. B.: Für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristung Bedachten sowie für zu einem Erwer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Familienstiftung v... / a) Steuerklassenprivileg nach § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG für ausländische Stiftungen?

Dabei kommt die deutsche Stiftung i.R.d. Errichtung in den Genuss des Steuerklassenprivilegs nach § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG , so dass der Besteuerung das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zum Stifter zugrunde gelegt wird. Das Steuerklassenprivileg nach § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG führt bei inländischen Stiftungen dazu, dass bei der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Familienstiftung v... / c) Grundstockvermögen und sonstiges Vermögen als separate Vermögensmassen

Bei der deutschen Stiftung kann es sich zudem anbieten, unterschiedliche Begünstigtenkreise für das Grundstockvermögen sowie das sonstige Vermögen zu bestimmen. So können zwei Destinatärsgruppen eingerichtet werden: Die erste Destinatärsgruppe ist eng gefasst und besteht aus dem Stifter und seinen Abkömmlingen, die alleinige Bezugsberechtigte im Hinblick auf das Grundstockverm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Familienstiftung v... / b) Bestimmung des "entferntest Berechtigten"

Nach jüngster BFH-Rspr. ist als der "entfernteste Berechtigte" zum Schenker i.S.v. § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG derjenige anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potentiell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann. Unerheblich ist, ob diese Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals geboren wird und tatsächlich finanzielle Vorteile aus der St...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.1 Allgemeines

Das Erbschaftsteuergesetz sieht für den Erwerb von sogenanntem begünstigtem Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG verschiedene Verschonungsmaßnahmen vor. Es gibt dabei aber bestimmte Voraussetzungen einzuhalten, darüber gibt es in diesem Zusammenhang auch zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Im Folgenden soll hier ein kurzer Überblick gegeben werden. Zur Auffassung der Fin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Familienstiftung v... / a) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Sämtliche der Erstausstattung nachfolgende Vermögensübertragungen sind dagegen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar und unterfallen somit Steuerklasse III mit – abhängig vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs – einer Steuerbelastung i.H.v. 30 % oder 50 % (Hannes/Holtz in Meincke/Hannes/Holtz, ErbStG, 18. Aufl. 2021, § 15 Rz. 20). In der Praxis ist eine Schenkung an...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.2 Verschonungsmaßnahmen

Für Erwerbe von Todes wegen gewährt das Erbschaftsteuergesetz ab dem 1.7.2016 die folgenden Verschonungsmaßnahmen: Regelverschonung: Verschonungsabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 ErbStG) Es werden somit 15 % des begünstigten Vermögens bei der Regelverschonung besteuert. Hier gilt es, die Prüfschwelle von 26.000.000 EUR zu beachten. gleitender Abzugsbetrag von 150.000 EUR (§ 13a A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.1 Erbschaftsteuerpflichtige Tatbestände

Zu einer Erbschaftsteuerpflicht führen die folgenden Tatbestände: der Erwerb von Todes wegen. Hierunter fallen: Erwerb durch Erbanfall; Erwerb durch Vermächtnis und Erwerb aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall. Diese erfordert trotz der Zuordnung zu den Erwerben von Todes wegen die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwe...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.4 Ausschlagung gegen Abfindung

Schlägt der Erbe die Erbschaft aus und erhält er dafür eine Abfindung, dann tritt diese an die Stelle der Erbschaft. Steuertatbestand ist in diesem Fall § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Die Abfindung gilt als vom Erblasser zugewendet. Handelt es sich dabei um ein Grundstück, kommt ggf. der niedrigere Grundstückswert zur Anwendung.[1] Auch dürfte – sofern die entsprechenden Voraussetz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Familienstiftung v... / a) Besteuerung auf Ebene der Stiftungen

Die deutsche Stiftung ist als rechtsfähige juristische Person nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Anders als eine Kapitalgesellschaft, bei der aufgrund der Gewerblichkeitsfiktion des § 8 Abs. 2 KStG sämtliche Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) zu behandeln sind, kann die Stiftung grundsätzlich Einnahmen aus allen Einkunfts...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.3 Gestaltungsmöglichkeiten beim Berliner Testament

Haben die Ehegatten ein Berliner Testament errichtet, in denen sie ihre gemeinschaftlichen Kinder als Schlusserben eingesetzt haben, so ist dies aus steuerlicher Sicht regelmäßig nachteilig. Denn zum einen werden die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG der Schlusserben zum erstversterbenden Ehegatten verschenkt, darüber hinaus erhöht sich auch die Steuerprogression (s....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.8 Hausrat und andere Gegenstände (Zeilen 86 und 87)

Schenkweise Zuwendungen in Form von Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke) sind mit dem gemeinen Wert in Zeile 86 einzutragen. Gehört der Beschenkte der Steuerklasse I an, erhält er einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Zur Steuerklasse I gehören insbesondere Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Abkömmlinge. Für Bedachte, die den Steuerklassen II und III ang...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4.2 Freibeträge und Tarif

Während das Erbschaftsteuergesetz bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht persönliche Freibeträge zwischen 20.000 EUR und 500.000 EUR gewährt[1], kommt bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht nur ein Freibetrag i. H. v. 2.000 EUR zur Anwendung.[2] Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verstößt die Regelung des § 16 Abs. 2 ErbStG aber nicht gegen Artikel 3 Abs. 1 GG.[3] Nunmeh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3.4 Verwandtschaftsverhältnis (Zeile 15)

In Zeile 15 ist das Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Schenker anzugeben. Die Eintragung ist wie folgt vorzunehmen: "Der Erwerber ist … des Schenkers", z. B.: Sohn oder Tochter; Kind des Sohnes/Kind der Tochter; Sohn des Bruders; Bruder des Vaters oder der Mutter; Schwester des Vaters oder der Mutter; Tochter des Bruders der Mutter. Vom Verwandtschaftsverhältnis zum Schen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.4 Familienheim: Erwerb durch Kinder

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bleibt der Erwerb eines Familienheims durch Kinder steuerfrei. Dies gilt ab 2009 auch für ein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenem Familienheim.[1] Hierbei liegt ein begünstigtes Familienheim vor, soweit der Erblasser bis zu seinem Tod in einem bebauten Grundstück eine Wo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Insbesondere ist ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Dagegen liegt beschränkte Schenkungsteuerpflicht vor, wenn weder der Schenker noch die beschenkte Person (Erwerber) Inländer sind. Von der beschränkten Schenkungsteuerpflicht wird nur das Inlandsvermögen erfasst. Als Inlandsvermögen in diesem Sinne ist u. a. das folgende Vermögen anzusehen:[1] im Inland befindliches land- und forstwirtschaftliches Vermögen; im Inland befindlich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 3.3 Kettenschenkung

Bei der Kettenschenkung müssen bestimmte Formalien eingehalten werden; ansonsten erkennt die Finanzverwaltung diese nicht an. Praxis-Beispiel Kettenschenkung Der Vater wendet seiner Tochter ein Grundstück zu. Diese schenkt das Grundstück ihrem Ehemann. Der Steuerwert des Grundstücks beträgt 600.000 EUR. Bei dem Grundstück soll es sich um nicht begünstigtes Vermögen handeln. Alt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.1 Wer trägt die Schenkungsteuer? (Zeile 17)

In Zeile 17 ist anzukreuzen, ob der Beschenkte, der Zuwender oder ein Dritter (der dann genau zu bezeichnen ist) die Schenkungsteuer trägt. Wird sie vom Schenker übernommen, liegt hierin neben der eigentlichen Schenkung eine zusätzliche Bereicherung, die der Besteuerung beim Beschenkten unterliegt. Gleiches gilt, wenn der Schenker eine andere Person dazu verpflichtet hat, di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.5 Betriebsvermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 40 und 41)

In den Zeilen 40 und 41 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/EWR-Staaten belegenes Betriebsvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der Betriebe ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus allen Anlagen ermittelt). Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Das der Ausü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.7.2 Erwerb bei Ausscheiden eines Gesellschafters (Zeile 48)

Liegt ein Erwerb beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft vor, ist dies in der Zeile 48 anzugeben. Einzureichen sind der Gesellschaftsvertrag und eine Berechnung als Anlage. Zivilrechtliche Änderungen Aus zivilrechtlicher Sicht sind die Änderungen des MoPeG[1] zu beachten. Hierbei regelt § 712 BGB, wie sich das Ausscheiden ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 4.1 Verschonungsmaßnahmen

Für Schenkungen unter Lebenden wird durch das Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuergesetz ab dem 1.7.2016 die folgenden Verschonungsmaßnahmen gewährt: Regelverschonung: Verschonungsabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 ErbStG). Es ist der Schwellenwert von 26.000.000 EUR zu beachten. Hierzu sind mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person angefallene Erwerbe begünstigten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.7.2 Gegen Abfindungszahlung

Wird dem Pflichtteilsberechtigten für den Verzicht auf seinen Pflichtteil eine Abfindung gewährt, so hat das steuerliche Wirkungen. Es sind dabei die folgenden Möglichkeiten zu unterscheiden. a) Abfindung für einen Erbverzicht nach § 2346 Abs. 1 BGB Kommen der potenzielle Erblasser und der Pflichtteilsberechtigte überein, dass letzterer auf sein zukünftiges Erbrecht verzichtet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.4 Verzicht auf den geltend gemachten Pflichtteilsanspruch

Verzichtet der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteil, nachdem er diesen geltend gemacht hat, treten die folgenden Rechtsfolgen ein. Die Geltendmachung selbst führt zu einem steuerbaren Tatbestand (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) und unterliegt damit beim Pflichtteilsberechtigten der Besteuerung. Mit dem Verzicht wird ein weiterer Besteuerungstatbestand erfüllt. Der Verzicht ...mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.8 Schema zu den Folgen des Verzichts auf den Pflichtteil

a) Vor dem Erbfall Verzicht des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser ohne Abfindung: Keine Schenkung an den Erblasser (§ 517 BGB) Verzicht gegenüber dem Erblasser gegen Abfindung: Steuerpflicht der Abfindung nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG Verzicht gegenüber einem zukünftigen Miterben gegen Abfindung: Steuerpflicht der Abfindung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, wobei sich di...mehr

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ZErb 02/2025, Freibetrag fü... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde von seinem am xx.xx.2019 verstorbenen Großvater (Erblasser) testamentarisch als Erbe zu einem Viertel eingesetzt. Zuvor hatte der Vater des Klägers mit notariell beurkundetem Vertrag vom 14.1.2013 gegenüber dem Erblasser auf sein gesetzliches Erbrecht einschließlich seines Pflichtteilsrechts verzichtet. Die Erstreckung des Erbv...mehr

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ZErb 02/2025, Freibetrag fü... / 2 Anmerkung

I. Das Urteil des II. Senats des BFH vom 31.7.2024 betrifft die Frage, inwieweit Versterbensfiktionen aus dem Bereich des Erbrechts auch im Erbschaftsteuerrecht zu berücksichtigen sind. Konkret hatte der Vater des Klägers mit dessen Großvater gem. §§ 2346 Abs. 1 S. 1, 2349 BGB einen Erbverzichtsvertrag unter Ausschluss der Erstreckung des Verzichts auf Abkömmlinge vereinbart...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 2.4 Freibeträge

Die infrage kommenden Freibeträge werden wie folgt gewährt: Gehört der Erwerber der Steuerklasse I an, so kann er für Hausrat, einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke, einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR beanspruchen.[1] Für andere bewegliche körperliche Gegenstände wird dem Erwerber der Steuerklasse I ein Freibetrag i. H. v. 12.000 EUR gewährt.[2] Dagegen kann ein Erwerber ...mehr