Es sind 3 Fallgruppen der unbeschränkten Steuerpflicht zu unterscheiden. Eine davon erfasst Steuerpflichtige, die im Inland zwar weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber ihr Einkommen ganz oder fast ausschließlich aus nichtselbstständiger Tätigkeit in Deutschland erzielen. Die erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auf Antrag (= fiktive unbeschränkte Steuerpflicht)[1] ermöglicht es insbesondere EU-Einpendlern, aber auch in Deutschland beschäftigten EU-Arbeitnehmern, eine familiengerechte Besteuerung zu erreichen, insbesondere die Anwendung des Splittingtarifs, der im Lohnsteuerverfahren durch die Steuerklasse III zum Ausdruck kommt.

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