Für Bezieher von Arbeitslosengeld hat die Wahl der Steuerklasse[1] direkte finanzielle Folgen. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem letzten Nettolohn, der von der Steuerklasse abhängt. Arbeitnehmer mit Steuerklasse V erhalten geringere Leistungen als diejenigen mit gleichem Bruttolohn in Steuerklasse III oder IV. Wenn einem Ehepartner/eingetragenem Lebenspartner[2] die Arbeitslosigkeit droht, kann ein Wechsel der Steuerklassenkombination ein höheres Arbeitslosengeld bringen. Bei einem Wechsel der Steuerklasse IV auf die Steuerklasse V wird beim weiterhin beschäftigten Ehepartner mit der Steuerklasse V zwar mehr Lohnsteuer einbehalten; diese wird aber bei Abgabe der Einkommensteuererklärung teilweise wieder vom Finanzamt erstattet. Das Arbeitslosengeld bei dem anderen Ehepartner würde aber höher liegen. Anträge zum Steuerklassenwechsel sind an das Finanzamt zu richten, in dessen Bezirk die Ehepartner im Zeitpunkt der Antragstellung ihren Wohnsitz haben.[3]

 

Lohnsteuerklassenwechsel schon bei drohender Kündigung beantragen

Eine vor Jahresbeginn getroffene Steuerklassenwahl (späteste Antragsfrist 30.11.) wird bei der Gewährung von Lohnersatzleistungen von der Agentur für Arbeit grundsätzlich anerkannt.[4] Im Übrigen prüft die Agentur für Arbeit regelmäßig die Zweckmäßigkeit des Lohnsteuerklassenwechsels (aus ihrer Sicht).

Die Verpflichtung des Gesetzgebers, Ehe und Familie unter besonderen Schutz zu stellen, verbietet es nicht, die die Eheleute bevorzugende Ausnahmeregel zum Wechsel der Steuerklassen auf den einmaligen Wechsel im Laufe eines Kalenderjahrs zu beschränken. Eheleute, die die Begünstigung durch den Wechsel der Steuerklassen in Anspruch nehmen, müssen die Folgen eines solchen Wechsels bedenken. Die Nutzung von Steuervergünstigungen bleibt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Steuerpflichtigen.[5]

Arbeitslosengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, wird also "mittelbar" besteuert.[6]

[1] BMF, Schreiben v. 14.2.2023: Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind; aktualisierte Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022.
[4] Zur Zweckmäßigkeit des Lohnsteuerklassenwechsels: www.arbeitsagentur.de.

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