Als Sprinterklausel wird eine Vereinbarung über die vorzeitige Beendigung im Falle eines neuen Beschäftigungsverhältnisses bezeichnet, das mit einer Erhöhung der Abfindung verbunden ist.

"Der Beschäftigte erhält das Recht, das Arbeitsverhältnis jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber mit einer Frist von 5 Kalendertagen zum Schluss einer Woche zu beenden. Für jede volle Woche der vorzeitigen Beendigung erhöht sich die Abfindung um 1/52 Jahresgehalt."

Da der Arbeitgeber während der Freistellung das Arbeitsentgelt nebst Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung weiter zu bezahlen hat, ist die Sprinterklausel auch im Interesse des Arbeitgebers. Der Vorteil für den Beschäftigten ist die Klarheit nur eines Arbeitsverhältnisses und damit der Steuerklasse ohne den Verlust auf das ausgehandelte Volumen des Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrags.

 
Praxis-Tipp

Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden, wenn neue Arbeitsstelle gefunden ist (vgl. Punkt 13 Unkündbare Beschäftigte).

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