Rz. 9

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die Verteilung der Einkünfte und der Steuerlast zeigt, dass das Aufkommen aus der Einkommensteuer ganz wesentlich von den Besserverdienenden getragen wird. Für das Jahr 2022 stellt sich das von oben und unten wie folgt dar (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022 mit weiteren Hin- und Nachweisen):

 
obere...% der Steuerpflichtigen Einkünfte ab ... EUR kumulierter Anteil in %
an der Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte am zu versteuernden Einkommen am verfügbaren Einkommen
1 252 554 22,8 11,8 13,0 9,6
5 126 219 42,8 25,7 26,7 21,6
10 94 117 55,8 37,0 37,5 31,9
15 77 119 64,8 45,9 46,1 40,4
20 65 939 71,7 53,4 53,5 47,8
25 57 766 77,4 59,9 59,9 54,3
30 51 135 82,0 65,6 65,6 60,2
35 45 826 85,8 70,7 70,6 65,6
40 41 207 89,0 75,3 75,2 70,4
45 37 248 91,7 79,4 79,3 74,8
50 33 537 93,9 83,1 83,0 78,9
 
untere...% der Steuerpflichtigen Einkünfte bis ... EUR kumulierter Anteil in %
an der Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte am zu versteuernden Einkommen am verfügbaren Einkommen
20 12 868 0,3 2,2 2,3 3,7
25 16 634 0,5 3,8 3,9 5,7
30 20 560 1,2 6,1 6,2 8,6
35 23 113 1,9 8,0 8,1 10,8
40 26 512 3,0 10,6 10,7 13,9
45 29 989 4,4 13,6 13,7 17,3
50 33 537 6,1 16,9 17,0 21,1

Die Tatsache, dass ein überproportionaler Teil der Steuer von einer verhältnismäßig kleinen Zahl von Stpfl getragen wird, beruht auf der Gestaltung des Steuertarifs mit einem im Laufe der Jahre immer wieder angehobenen > Grundfreibetrag mit anschließendem progressiven Verlauf (> Lohnsteuertarif Rz 4). Der Tabelle ist zugleich auch die Verteilung der Einkommen zu entnehmen. Die Stpfl mit den oberen 20 % der Einkünfte erwirtschaften mehr als die Hälfte des Gesamtbetrags der Einkünfte (53,4 %). Die unteren 20 % haben dagegen einen Anteil von nur 2,2 % am Gesamtbetrag der Einkünfte. Dafür ist vor allem ursächlich, dass der untere Teil der Löhne wegen der Ausnahme des > Existenzminimum Rz 4 sowie von der Steuerklasse abhängige bestimmte Pauschbeträge (> Lohnsteuertarif Rz 43 ff) unbesteuert bleiben.

 

Rz. 10

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Die folgende Tabelle stellt die Anzahl der Steuerfestsetzungen sowie den Anteil an der festgesetzten ESt für den VZ 2017 nach der Grund- und Splittingtabelle dar (> Ehegatten und eingetragene > Lebenspartner sind als ein Stpfl gezählt worden; BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022):

 
Zu versteuerndes Einkommen Festgesetzte Einkommensteuer
Steuerpflichtige Festgesetzte Einkommensteuer
Anzahl Anteil
%
Volumen in
Tsd EUR
Anteil
%
Grundtabelle 19 604 853 60,5 123 288 407 40,7
Splittingtabelle  12 816 275  39,5  179 868 909  59,3
insgesamt 32 421 128 100,0 303 157 316 100,0
 

Rz. 11

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Der bedeutende Anteil der steuerpflichtigen ArbN für die Einkommensteuer ist in der folgenden Übersicht erkennbar (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022, Tabelle 2.7.2):

Unbeschränkt Lohn- und ESt-Pflichtige (in Mio)

 
  2012 2017
Unbeschränkt Stpfl insgesamt: 39,1 41,8
davon Lohnsteuerpflichtige insgesamt 35,3 37,7
– davon steuerbelastet 90,3 % 90,2 %

Die Zahl der Lohnsteuerpflichtigen lag über den gesamten Zeitraum bei einem Anteil von mehr als 90 % der unbeschränkt Lohn- und ESt-Pflichtigen.

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