Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.1 Allgemeines

Rz. 56 Die Rechtsstellung des Arbeitgebers ist seit dem 1.1.1995 gegenüber dem früheren Rechtszustand insofern verbessert worden, als er einen Rechtsanspruch darauf hat, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 275 Abs. 1 SGB V) einholt und zudem die Notwendigkeit "begründeter" Zweifel an der Arbeitsunfähigke...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.3.1.1 Verantwortliche Praxiseinrichtung

Verantwortliche Praxiseinrichtung ist nach der Legaldefinition des § 15 Abs. 1 Satz 1 HebG diejenige Praxiseinrichtung, die die Verantwortung für die Durchführung des berufspraktischen Teils gegenüber der studierenden Person übernimmt. Hierzu ermächtigt sind gem. § 15 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 HebG Krankenhäuser, die zur Versorgung nach § 108 SGB V zugelassen sind. In...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.3.3 Beweisprobleme

Rz. 52 Nach dem Willen des Gesetzgebers handelt es sich bei der in § 5 Abs. 1a Satz 2 Teil 2 EFZG formulierten Pflicht ("Diese [gemeint sind: Arbeitnehmer] sind verpflichtet ..."), sich eine ärztliche Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 oder 4 EZFG aushändigen zu lassen, nur um eine Obliegenheit. Die Papierbescheinigung soll dem Arbeitnehmer als das gesetzlich vorgesehenen ...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.4.2 Versicherungspflicht in der Unfallversicherung

Was den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung betrifft, so ist bei einem praxisintegrierten dualen Studium wie dem dualen Hebammenstudium wie folgt zu unterscheiden: In der berufspraktischen Phase besteht Versicherungsschutz gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Zuständig ist der Versicherungsträger der verantwortlichen Praxiseinrichtung. Dagegen besteht währen...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.1.3.1 Verantwortliche Praxiseinrichtung/Krankenhaus

Vertragspartner für die studierende Person ist gem. § 27 Abs. 1 HebG i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 2 HebG der Inhaber oder Träger der verantwortlichen Praxiseinrichtung. Verantwortliche Praxiseinrichtung kann gem. § 15 Abs. 2 HebG nur ein Krankenhaus nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 HebG sein. Dies sind Krankenhäuser, die zur Versorgung nach § 108 SGB V zugelassen sind. Hinweis Nach § 108 ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Beschäftigungsbereiche mit Verkürzungsmöglichkeit

Rz. 14 Die abschließende Aufzählung der Beschäftigungsbereiche, in denen die Mindestruhezeit auf bis zu 10 Stunden verkürzt werden kann, umfasst Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, Gaststätten und andere Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, Verkehrsbetriebe, den Rundfunk sowie die Landwirtschaft und die Tierhaltu...mehr

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AGS 03/2024, Einzusetzendes... / II. Änderungsverfahren gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 120a ZPO

Das Verfahren gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 120a Abs. 1 ZPO ermöglicht es dem AG, nach Bewilligung der VKH die für die VKH maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen. Die Partei muss jederzeit auf Verlangen des Gerichts gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO erklären, ob eine Veränderung ihrer Verhältnisse eingetreten ist. Wegen nachträglicher Verschlechterung...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / Einführung

Die Frage, ob es sich bei einem Schadensereignis möglicherweise um einen Arbeitsunfall i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB VII handelt, wird sowohl in der Regulierung, als auch in Gerichtsverfahren häufig übersehen. Dabei sind die Auswirkungen eines Arbeitsunfalles sowohl für den Geschädigten, als auch für den Schädiger von erheblicher Bedeutung. Insbesondere die Grauzonen zu erkennen, hi...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer b... / Zusammenfassung

Überblick Das Recht der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland stellt kein abgeschlossenes Sonderrecht dar. Die arbeitsrechtlichen Vorschriften werden vom Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht ergänzt. Insbesondere das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht unterscheidet zwischen EU/EWR-Staatsangehörigen und den sonstigen Staatsangehörigen, den sog. "D...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.1.2 Inhalt der Mitteilung

Rz. 14 Der Inhalt der Mitteilung beschränkt sich auf die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer. Dagegen muss der Arbeitnehmer nicht mitteilen, welcher Art die Krankheit ist und welche Ursachen sie hat.[1] Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Erkrankung des Arbeitnehmers besondere Maßnahmen des Arbeitgebers erfordert (ansteckende Krankheit...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 5.2 Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 57 § 275 SGB V lautet– soweit dieser im Zusammenhang mit der Begutachtung eines Arbeitnehmers wegen Zweifeln an seiner Arbeitsunfähigkeit von Belang ist – wie folgt: Abs. 1: Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet, … … bei Arb...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.15 Vermögenswirksame Leistungen (§ 18 TVHöD)

§ 18 Abs. 1 Satz 1 TVHöD regelt einen Rechtsanspruch der Studierenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Dieser Anspruch besteht für die gesamte Dauer des dualen Hebammenstudiums. Die vermögenswirksame Leistung steht den Studierenden ungekürzt auch in Monaten zu, in denen ihnen im Rahmen des fortbestehenden Studienverhältnisses nicht für alle Ta...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / VII. Folge der Haftungsprivilegierung

Die Sperrung der Haftung umfasst jeglichen Anspruch (Vertrag, Delikt oder Gefährdung) der auf Ersatz des Personenschadens gerichtet ist. Der Sachschaden ist davon nicht umfasst, dieser ist vielmehr zu ersetzen. Der Personenschaden kann von dem Betroffenen selbst dann nicht geltend gemacht werden, wenn dieser keine Kompensationsleistungen durch Dritte beziehen kann.[7] Auch au...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.1 Reform der Ausbildung und gesetzliche Grundlagen

Mit dem Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz – HebRefG) vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759), welches – abgesehen von Ausnahmen hinsichtlich der Änderungen des SGB V [1] und der Norm zur Ermächtigung zum Erlass einer Studien- und Prüfungsordnung (§ 71 HebG)[2] – am 1.1.2020 in Kraft getreten ist...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / IX. Gestörte Gesamtschuld

Das Aufeinandertreffen privilegierter und nicht privilegierter Schädiger bezeichnet man als gestörte Gesamtschuld. Dabei wird die Haftung des nicht haftungsprivilegierten Schädigers von vornherein beschränkt auf diejenige Quote, die er im Falle eines Gesamtschuldnerinnenausgleiches (§ 426 BGB) zu leisten hätte. Eine typische Konstellation ist beispielsweise die Fahrt mehrere...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.2.5 Durchführung des Studiums

Die Gesamtverantwortung für die Durchführung des dualen Hochschulstudiums liegt bei der Hochschule. Dies kommt in § 22 Abs. 1 HebG zum Ausdruck, wonach die Hochschule die Gesamtverantwortung für die Koordination der theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen mit den berufspraktischen Praxiseinsätzen trägt. Für die Durchführung des berufspraktischen Teils gegenüber der ...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.2.3 Dauer und Struktur des Hebammenstudiums, § 11 HebG

Die Studienzeit des dualen Hebammenstudiums dauert in Vollzeit mindestens 6 und höchstens 8 Semester (§ 11 Abs. 1 HebG); die für die Erlaubnis für das Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" maßgeblichen Teile des Studiums umfassen 4.600 Stunden (§ 11 Abs. 3 Satz 1 HebG). Hiervon entfallen mindestens 2.200 Stunden auf den berufspraktischen Studienteil, der Praxiseinsätze in K...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / IV. "Wie-Beschäftigung"

Die "Wie-Beschäftigung" ist in § 2 Abs. 2 SGB VII geregelt. Demnach stehen auch solche Personen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung an, die wie Versicherte tätig werden. Voraussetzung dafür ist, dass die durchgeführte Tätigkeit einen wirtschaftlichen Wert hat, dass es sich um eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlich...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.5 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Studienverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch die verantwortliche Praxiseinrichtung zu hören (vgl. §§ 102, 103 Bet...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 1.2.4 Praxiseinsätze, § 13 HebG

Der berufspraktische Teil des dualen Hebammenstudiums umfasst Praxiseinsätze. Gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 HebG dürfen die Praxiseinsätze nur in Krankenhäusern, bei freiberuflichen Hebammen oder in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen, welche die im Vertrag nach § 134a Abs. 1 SGB V geregelten Qualitätsanforderungen erfüllen, stattfinden. § 13 Abs. 1 Satz 2 HebG lässt Praxi...mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 8 Sorge- und Umgangsrecht

OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2023 – 4 UF 108/23 1. Kann der Elternteil auf längere Zeit nicht entscheidend in die Ausübung des Sorgerechts eingreifen, sei es etwa infolge langfristiger Inhaftierung oder Abwesenheit ohne weitere Kontaktpflege, sei es durch einen Aufenthalt im Ausland ohne Einfluss auf die Ausübung des Sorgerechts, ist das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.1.3 Teilzahlungen – Verrechnungsbestimmungen

Rz. 107 § 266, wonach der Schuldner/Mieter zu Teilleistungen nicht berechtigt ist, spielt in der mietrechtlichen Praxis keine Rolle, da die Vorschrift durch § 242 insofern eingeschränkt ist, als der Gläubiger/Vermieter Teilleistungen nicht ablehnen darf, wenn ihm die Annahme unter Würdigung aller Belange und eigener schutzwürdiger Interessen zuzumuten ist (Palandt/Grüneberg,...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer b... / 1 Grundlagen und gesetzliche Regelungen bei der Beschäftigung von Ausländern

Die Beschäftigung von Ausländern in der Bundesrepublik unterliegt bestimmten Anforderungen und Schranken. In den letzten Jahren sind gerade im Hinblick auf die Gewinnung von qualifizierten Arbeitskräften zunehmende Erleichterungen der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis eingeführt worden. Die Zulassung zur Beschäftigung hat sich dabei gene...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer b... / 2.1 Erfordernis eines Aufenthaltstitels

Aufgrund des Aufenthaltsgesetzes benötigt grundsätzlich jeder Ausländer, also auch ein ausländischer Arbeitnehmer, der in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich dort aufhalten möchte, einen Pass und einen Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel sind:[1] Visum, als Schengen-Visum Nationales Visum für längere Aufenthalte, Erwerbstätigkeit kann erlaubt werden Aufen...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.9 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Verletzung der Nachweispflicht

Rz. 45 Der Arbeitgeber kann – insbesondere wenn er gesicherte Kenntnisse über das Nichtbestehen einer Arbeitsunfähigkeit trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat – die Entgeltfortzahlung verweigern. Hat der Arbeitgeber bereits Entgeltfortzahlung geleistet, ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung verpflichtet, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. [1] Hat er keine gesichert...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / aa) Inhalt und Art der Amtsermittlungsmaßnahmen

Inhaltlich sind dem Gericht durch § 26 FamFG keine Grenzen für die Mittel der Sachverhaltsaufklärung gesetzt, soweit es Maßnahmen selbst oder durch das zur Amtshilfe verpflichtete Jugendamt (§ 53 SGB VIII) bzw. mitwirkungsbereiter Dritter durchführen kann.[13] Es kann Personen anhören, Akten beiziehen,[14] einen Ortstermin abhalten,[15] Dokumente und Gegenstände ansehen und ...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.7.2 Studiengebühren, § 9 Abs. 4 TVHöD

Sofern der Studierende als Voraussetzung für die Aufnahme (z. B. Einschreibegebühren) oder auch Weiterführung des dualen Hochschulstudiums Studiengebühren entrichten muss, können diese gem. § 9 Abs. 4 TVHöD von der verantwortlichen Praxiseinrichtung übernommen werden. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Die Vereinbarung ist in den Studienvertra...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.4 Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Nach Abs. 3 hat der zuständige Sozialleistungsträger darauf hinzuwirken, dass sich bei einer Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen diese zum Wohl des Leistungsberechtigten ergänzen. Die Vorschrift knüpft an den bei Erlass des Gesetzes vorgefundenen Tatbestand der Hilfeleistung und Sozialleistungserbringung auch durch gemeinnützige und freie Einric...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 Ausführung der Sozialleistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 17 ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Abs. 2 wurde durch Art. 2 § 15 Nr. 1 Buchst. a des Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) gestrichen und wortgleich durch § 86 SGB X ersetzt; zugleich w...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 Leistungen der Ausbildungsförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 15 Nr. 1 Buchst. c, § 25 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten – v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurden mit Wirkung zum 1.7.1983 der Klammerhinweis auf die maßgebenden ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1 Gewährleistung und Erfüllung von Sozialleistungsansprüchen

Rz. 3 § 17 knüpft an zumindest potenziell bestehende materiellrechtliche Sozialleistungsansprüche (§ 11) an, begründet jedoch solche Rechte nicht selbst. Die Vorschrift gehört daher einerseits zu den Regelungen, die die Gewährleistung/Sicherstellung und Erfüllung materiellrechtlich nach anderen Sozialgesetzbüchern bestehender gesetzlicher Ansprüche auf Dienst-, Sach- oder Ge...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.1 Überblick

Rz. 6 Entsprechend dem Einweisungscharakter der Regelung wird nur allgemein darauf verwiesen, dass es Leistungen der Ausbildungsförderung gibt und diese in Anspruch genommen werden können. Ob und wer letztlich materiell-rechtlich einen Anspruch auf eine solche Leistung hat, wird aber erst durch die Vorschriften des BAföG konkretisiert. Die Vorschrift beinhaltet damit keine m...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.4 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 17 Nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 BAföG, wird Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung geleistet, was den Bedarf darstellt. Dieser Ausbildungsbedarf wird jedoch nicht, was § 3 Abs. 1 an sich nahelegt, individuell ermittelt, sondern in den §§ 12, 13 BAföG durch bestimmte Bedarfssätze gesetzlich festgelegt. Dieser Bedarf wird einerseits nach ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 18 ist eine Einweisungsvorschrift, aus der sich ergibt, dass es Leistungen der Ausbildungsförderung gibt und diese in Anspruch genommen werden können. Die in Abs. 1 genannten Ansprüche sind Sozialleistungen i. S. d. § 11. Als Einweisungsvorschrift sollte § 18, wie die §§ 18 bis 29 insgesamt, den Bürgern eine Orientierungshilfe hinsichtlich der geltenden Sozialleistun...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.2 Bestand von sozialen Diensten und Einrichtungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Abs. 1 Nr. 2 enthält mit der Verpflichtung, soziale Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, ein institutionelles Sicherstellungsgebot (so auch Knecht, in: Hauck/Noftz, SGB I, § 17 Rz. 14, Stand: November 2015). Die Leistungsträger haben kraft ihrer Planungsverantwortung darauf hinzuwirken, dass die erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeit...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 17 ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Abs. 2 wurde durch Art. 2 § 15 Nr. 1 Buchst. a des Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) gestrichen und wortgleich durch § 86 SGB X ersetzt; zugleich wurde durch Art. 2 §...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.1 Hinwirkungspflichten der Leistungsträger (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Abs. 1 Nr. 1 verpflichtet die Leistungsträger, die Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise umfassend und zügig (bis 31.12.2000: schnell) zu erbringen. Die Vorschrift setzt somit einen bestehenden Anspruch auf eine bestimmte Sozialleistung voraus und verpflichtet zur zügigen und unverzüglichen Erfüllung. Die Verpflichtung zur umfassenden Gewährung von Sozialleistungen sch...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.2 Gebärdensprache (Abs. 2)

Rz. 16 Mit Art. 2 Nr. 3, Art. 68 Abs. 1 des SGB IX v. 19.6.2001 hatte der Abs. 2 einen neuen Inhalt erhalten. Hörbehinderten Menschen ist das Recht auf die Verwendung der Gebärdensprache bei der Erbringung von Sozialleistungen, insbesondere für die Kommunikation bei Untersuchungen und Behandlungen eingeräumt worden, das bisher nicht bestand (vgl. BSG, Urteil v. 10.5.1995, 1 ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zu den Einweisungsvorschriften. Sie richtet sich an die Sozialleistungsträger und legt diesen die Verpflichtung auf, im Interesse der Verwirklichung der sozialen Rechte (§ 2) dafür Sorge zu tragen, dass die Sozialleistungen zeitgemäß, zügig und umfassend (Abs. 1 Nr. 1) erbracht werden, die dafür erforderlichen sachlichen und personellen Kapazitäte...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 15 Nr. 1 Buchst. c, § 25 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten – v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurden mit Wirkung zum 1.7.1983 der Klammerhinweis auf die maßgebenden Rechtsvorschriften ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 6 Entsprechend dem Einweisungscharakter der Regelung wird nur allgemein darauf verwiesen, dass es Leistungen der Ausbildungsförderung gibt und diese in Anspruch genommen werden können. Ob und wer letztlich materiell-rechtlich einen Anspruch auf eine solche Leistung hat, wird aber erst durch die Vorschriften des BAföG konkretisiert. Die Vorschrift beinhaltet ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gewährleistung und Erfüllung von Sozialleistungsansprüchen Rz. 3 § 17 knüpft an zumindest potenziell bestehende materiellrechtliche Sozialleistungsansprüche (§ 11) an, begründet jedoch solche Rechte nicht selbst. Die Vorschrift gehört daher einerseits zu den Regelungen, die die Gewährleistung/Sicherstellung und Erfüllung materiellrechtlich nach anderen Sozialgesetzbüchern...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.4 Barrierefreier Zugang (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 Mit Art. 2 Nr. 3, Art. 68 Abs. 1 des SGB IX v. 19.6.2001 ist dem Abs. 1 die Nr. 4 angefügt worden. Damit werden die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass der Zugang zu ihren Räumlichkeiten barrierefrei gestaltet ist und auch die Erbringung von Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen möglich ist. Dabei betrifft der Zugang zu den Gebäuden ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Felix, Vorläufige Leistungen im Sozialrecht, SGb 2022, 12. Krause, Die sozialen Dienste im System der Sozialversicherung, der sozialen Entschädigung und der Sozialhilfe, ZfSH/SGB 1985, 346. Kreutz, Gesetzlich normierte Kommunikationshilfen für Gehörlose, ZFSH/SGB 2008, 586. Münder, Verbände der freien Wohlfahrtspflege – ein strittiger Begriff, NDV 1996, 350. Pickel, Zusam...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen für Ausbildungsförderung

Rz. 13 Zu den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen gehört grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach § 8 BAföG können jedoch auch privilegierten Ausländern (insbesondere Unionsbürgern, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen) sowie anderen Ausländern, die eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.5 Künftige Rechtsänderungen (Abs. 4)

Rz. 31a Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) wird mit Wirkung zum 1.1.2023 der Abs. 4 angefügt: "(4) Die Leistungsträger arbeiten mit den Betreuungsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Vermittlung geeigneter Hilfen zur Betreuungsvermeidung zusammen. Soziale Rechte dürfen nicht deshalb abgelehnt, versagt oder ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Bohnert, BAföG und Betrug – Zur Ahndung von Falschangaben in Anträgen zur Ausbildungsförderung, NJW 2003, 3611. Finger, Ausbildungsförderung für Über-30-Jährige: Eine im Wesentlichen lückenlose Kette von Hinderungsgründen, FamRZ 2006, 1427. Kasenbacher, Volljährigenunterhalt und die Verpflichtung, BAföG zu beantragen, NJW-Spezial 2009, 660. Krapp, BAföG – Rasterfahndung,...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.3 Zugang zu Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 3 liegt, korrespondierend mit § 9 SGB X, der Gedanke zugrunde, dass die angestrebte umfassende Verwirklichung sozialer Rechte nur zu erreichen ist, wenn sich der Zugang zu diesen Leistungen möglichst einfach gestaltet, wozu typischerweise zunächst einmal die Antragstellung oder Geltendmachung eines entsprechenden Bedarfs an Sozialleistungen gehört. Exemplar...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.5 Förderungsart

Rz. 25 Nach dem Grundsatz des § 17 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung als verlorener Zuschuss gezahlt, soweit nicht in § 17 Abs. 2 und 3 BAföG Abweichendes bestimmt ist. Im Ergebnis kommt eine Ausbildungsförderung als Zuschuss nur noch bei Schülern in Betracht. Nach § 17 Abs. 2 BAföG wird bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Tei...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.6 Zuständige Träger (Abs. 2)

Rz. 28 Abs. 2 verweist auf die für die Leistungen der Ausbildungsförderung zuständigen Ämter und Landesämter für Ausbildungsförderung mit der Maßgabe der Voraussetzungen nach den §§ 39, 40, 40a und 45 des BAföG. Eine solche Verweisung unter Bezugnahme auf gesetzliche Regelungen stellt keine Erleichterung für den Bürger dar, der sich über mögliche Sozialleistungen informieren...mehr