Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.6.1 Krankenkassen

Rz. 65 Die Verpflichtung, ihren Versicherten eine flächendeckende HzV anzubieten, stellt für große gesetzliche Krankenkassen kein besonderes Problem dar, wohl aber für kleinere, weil sich deren Versichertenklientel oft so verteilt, dass für wenige Versicherte eine für sie ortsnahe HzV aufgebaut werden muss. Trotz ausdrücklicher gesetzlicher Verpflichtung waren seit Inkrafttr...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.1.2 Keine gröbliche Pflichtverletzung

Rz. 10 Die Belehrungs- und Beratungspflicht des Jugendamtes besteht nur dann, wenn die Gleichgültigkeit nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung darstellt (§ 51 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Nichtzahlung von Unterhalt allein begründet keine gröbliche Pflichtverletzung. Es müssen erschwerende Umstände hinzutreten, etwa wenn das Kind i...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.1.3 Vormund

Rz. 20 Eine vergleichbare Problematik stellt sich dar, wenn die Hilfe durch einen Vormund beantragt wird, der das Mündel in seiner Familie betreut. Fami­lienrechtlich hat ein Vormund nach § 1793 Abs. 1 Satz 1 BGB das Recht und die Pflicht, für sein Mündel zu sorgen. Die dem Vormund obliegende Personensorge beinhaltet nach §§ 1800 Satz 1 i. V. m. 1631 Abs. 1 BGB insbesondere ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.1 Überblick

Rz. 80 Seit dem 1.1.2024 kann ein Elternteil Kinderkrankengeld auch dann beanspruchen, wenn er während der stationären Behandlung seines krankenversicherten Kindes notwendig mit aufgenommen wird (§ 45 Abs. 1a). Als Kind gilt ein Kind bis zu einem Alter von 11 Jahren (Rz. 17 f.) oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind (Rz. 19). Bis zur Vollendung des 9. Lebensjah...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2 Fernbleiben von der Arbeit wegen der Beaufsichtigung etc. des erkrankten und versicherten Kindes

Rz. 7 Der versicherte Elternteil kann gemäß § 45 Abs. 1 Kinderkrankengeld wegen der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes nur beanspruchen, wenn er der Arbeit fernbleibt, weil er aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses sein erkranktes (vgl. Rz. 8 ff.) und versichertes Kind (Rz. 11 ff.) beaufsichtigen, betreuen oder pflegen muss oder nur für die Zeit vom 1.1...mehr

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Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Gesetzestechnisch als Ausnahmevorschrift zu § 173 zu sehen ("soweit nicht etwas anderes bestimmt ist"), regelt § 174 mit der Beitragszahlung aus Arbeitsentgelt Versicherungspflichtiger den Hauptanwendungsfall der Beitragszahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung, außerdem die Zahlung von Beiträgen der Hausgewerbetreibenden, Seelotsen, Vorruhestandsgeldbezieher, E...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.2 Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Rz. 5 Für die Bezieher einer Vollrente wegen Alters, die allein gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1 versicherungsfrei sind, hat der Arbeitgeber den Beitragsanteil nach § 172 Abs. 1 zu tragen. Seit dem 1.1.2017 tritt nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 Versicherungsfreiheit wegen des Bezugs einer Vollrente erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze ein, sodass seitdem der Arbeitge...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.2 Seelotsen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 24 Vorgängerregelung war § 112 Abs. 3 Buchst. f AVG i. V. m. § 842 RVO. Beitragsbemessungsgrundlage für die gemäß § 2 Nr. 4 rentenversicherungspflichtigen Seelotsen ist deren tatsächliches Arbeitseinkommen. Da dies oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ergibt sich ein Beitrag auf der Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze (§§ 157, 159, 275a).mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.6 Anspruchsausschluss gemäß Abs. 3

Rz. 37 Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege ist ausgeschlossen, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Der in Frage kommende Personenkreis ist grundsätzlich uneingeschränkt. Angehörige wie Ehegatten oder ältere Kinder, aber auch sonstige Personen sind zu berücksichtigen, sofern sie im Haushalt leben. Ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.4 Untersuchung- und Berichtspflicht nach Abs. 4

Rz. 20 Nach Abs. 4 trifft das BMFSFJ eine Berichtspflicht über die Wirkung des Gesetzes einschließlich der finanziellen Auswirkungen auf Länder und Kommunen gegenüber dem Deutschen Bundestag und den Bundesrat (diese Regelung ist erst auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) eingefügt worden, vgl. BT-Drs. 19/...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.3 Höhe

Rz. 85 Das Kinderkrankengeld nach Abs. 1a (für die Zeit der Mitaufnahme) berechnet sich genauso wie das Kinderkrankengeld nach Abs. 1 (Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes; Abs. 2 Satz 3). Näheres zu Berechnung ergibt sich deshalb bei Arbeitnehmern aus der Komm. zu Rz. 45 ff. (Bemessungszeitraum) und Rz. 53 ff. (Berechnung), selbstständig Tätigen aus d...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.6 Richtlinien

Rz. 23 Im Rahmen des Abs. 5 sind folgende Richtlinien ergangen, die auch frühere Zweifel über Umfang und Art der zulässigen – von den Kassen zu tragenden – Maßnahmen beseitigt haben: Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung, i. d. F. v. 14.8.1990, zuletzt geändert am 16.12.2021, in Kraft am 9.2.2022, veröffentlicht au...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.4 Anspruchsumfang

Rz. 18 Im Gegensatz zu § 37 (4 Wochen) enthält § 38 Abs. 1 für den Umfang der als Sachleistung zu erbringenden Haushaltshilfe keine Regelung. Entscheidend ist die konkrete Situation. Der Begriff "Haushaltshilfe" ist weiter als der der hauswirtschaftlichen Versorgung in § 37 (vgl. dort Rz. 13). Alle in einem Haushalt normalerweise anfallenden Tätigkeiten sind im Rahmen, den §...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingeführt. Sie enthält anknüpfend an die Diskussion am Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" Regelungen zur weiteren Qualifizierung des Kinderschutzes. Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 2.2 Anspruch auf Beratung und Unterstützung

Rz. 5 Der Anspruch der Personensorgeberechtigten bezieht sich zunächst auf ihre Beratung, d. h. auf die Benennung geeigneter Einrichtungen zur Unterbringung des Kindes sowie Erläuterungen zur Finanzierung dieser Maßnahme. Eine umfassende Beratung sollte außerdem andere Wege als die Unterbringung mit einbeziehen. Bei der Entscheidung für eine Unterbringung besteht darüber hina...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.7 Ausnahme: Studierende im Praktikum (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 12 Eine Ausnahme bestimmt Abs. 3 Satz 2. Hiernach gilt die Regelung über den Pauschalabzug für geringfügig Beschäftigte nicht für Studierende einer Fachschule oder Hochschule gilt, die ein Praktikum ableisten, das nicht in einer Studienordnung oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Eine Änderung zum bisherigen Recht ist nicht eingetreten. Die bisherige Freistellung der...mehr

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Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 2.2.4 Wahlen bei den Vertragszahnärzten

Rz. 18 Innerhalb der Vertragszahnärzteschaft gibt es die potenziellen Interessengegensätze zwischen den Zahnarztgruppierungen nicht, jedenfalls nicht in der Schärfe wie bei den Ärzten, sondern der Vertragszahnarzt und die KZV werden jeweils als Einheit der Zahnärzte gesehen, gleich ob das KZV-Mitglied Zahnarzt oder z. B. Kieferorthopäde ist. Für die Wahl der Mitglieder der V...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Wenn einer Versicherten die Weiterführung des eigenen Haushalts wegen der gesundheitlichen Folgen einer Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich bzw. nicht zuzumuten ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann, hat die Krankenkasse unter näher bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Fortführung der notwendigen hauswirt...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.2.3 Leistungsgrenzen/Qualitätsstandard

Rz. 32 Der Versicherte hat im Krankheitsfall nur Anspruch auf "notwendige" und "wirtschaftliche" Leistungen (§§ 1 und 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2). Ferner scheiden aus dem Bereich etwaiger Ansprüche solche Leistungen aus, die "unzweckmäßig", d. h. ungeeignet sind, die in § 27 Abs. 1 genannten Zwecke zu fördern. Ebenfalls gehören nicht hierzu die Leistungen, die aus ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft. Seitdem erfuhr die Vorschrift folgende Änderungen: Mit Wirkung zum 1.1.1992: Durch Art. 1 Nr. 132 des Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurden in Abs. 1 die Worte "achte Lebensjahr" durch d...mehr

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Jansen, SGB VI § 161 Grundsatz / 2.1 Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige

Rz. 2 Für Versicherungspflichtige sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 157) die Beitragsbemessungsgrundlage. Die Versicherungspflicht bestimmt sich nach den §§ 1, 4, 229, 229a. Was beitragspflichtige Einnahmen sind, wird für einzelne Personengruppen aus dem Kreis der Versicherungspflichtigen in den §§ 162 bis 166 sowie in §§ 23a bis 23c S...mehr

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Jansen, SGB VI § 157 Grundsatz / 2.3 Beitragsbemessungsgrundlage

Rz. 4 Zweiter Faktor der Ermittlung des individuellen Beitrags neben dem Beitragssatz ist die Beitragsbemessungsgrundlage. Beitragsbemessungsgrundlage sind nach § 161 Abs. 1 für Versicherungspflichtige die beitragspflichtigen Einnahmen, welche für einzelne Personengruppen aus dem Kreis der Versicherungspflichtigen in den §§ 162 bis 166 sowie in § 23a SGB IV präzisiert werden...mehr

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Jansen, SGB VI § 173 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift – zunächst nur aus Satz 1 bestehend – ist mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie definiert den Begriff des Beitragsschuldners und stellt den Grundsatz auf, dass die Beiträge von den Beitragsschuldnern unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung zu zahlen sind. Durch Art. 6 Nr. 12 des AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) ist sie mit Wirkung zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 161 Grundsatz / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die die Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige und freiwillig Versicherte bestimmt, ist seit dem 1.1.1992 unverändert in Kraft (RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261). Vor Inkrafttreten des SGB VI wurde die Grundlage der Beitragsberechnung für Versicherungspflichtige in § 1385 Abs. 3 RVO, § 112 Abs. 3 AVG und § 130 Abs. 5 RKG und für ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.2.1 bei Arbeitnehmern

Rz. 45 Das kalendertägliche Kinderkrankengeld beträgt 90 % oder 100 % des wegen der Kinderbetreuung etc. ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hierzu wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem eigentlich erzielten und dem tatsächlich erzielten Nettoarbeitsentgelt des maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraumes zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich, dass es – anders als bei dem wegen ...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.15 Vergütung der HzV

Rz. 93 Zur Vergütung der HzV ergibt sich aus Abs. 5 lediglich der Hinweis, dass die Vergütung im Vertrag über die HzV zu regeln ist. In der Gesetzesbegründung findet sich zudem noch die Anmerkung, dass eine angemessene Vergütung vereinbart werden soll. Es obliegt also den Vertragspartnern, die angemessene Vergütung der Leistungen der HzV vertraglich zu vereinbaren. Die Vergü...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.1.1 Personensorgeberechtigte

Rz. 15 Anspruchsinhaber der Hilfe ist nach Abs. 1 ausdrücklich der Personensorgeberechtigte; also der Inhaber der Personensorge über das Kind (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 15.1.2020, 12 E 656/19). Anspruch auf Pflegegeld kann daher auch die Pflegemutter haben, wenn sie im Pflegezeitraum personensorgeberechtigt für das Pflegekind war (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlu...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.6 Wirksamkeit und Qualität der Leistungen des Krankenhauses

Rz. 41 Die Behandlung im Krankenhaus muss hinsichtlich Qualität und Wirksamkeit der Leistungen entsprechend dem in § 2 Abs. 1 Satz 3 für die gesamte Krankenversicherung festgelegten Qualitätsgebot dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots muss sie...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.6 Serviceangebote des Hausarztes

Rz. 34 Ferner ist der Hausarzt gegenüber dem Hausärzteverband e. V. und der Krankenkasse nach § 3 Abs. 4 des Vertrages zur Behandlung der eingeschriebenen Versicherten und dabei insbesondere zu folgenden besonderen Serviceangeboten für diese Versicherten verpflichtet: Angebot einer werktäglichen Sprechstunde, d. h. ein Sprechstundenangebot an allen Werktagen von Montag bis Fr...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.2 Haushaltshilfe nach Abs. 2 – Ermessen

Rz. 13 In anderen als in Abs. 1 genannten Fällen konnten die Krankenkasse nach der bis zum 31.12.2011 geltenden Rechtslage nach ihrem Ermessen Haushaltshilfe erbringen. Voraussetzung war jedoch auch hier, dass dem Versicherten wegen einer Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Die Regelung lehnte sich an die frühere Vorschrift des § 185b Abs. 3 RVO an, ...mehr

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Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 2.2.2 Wahlordnung

Rz. 13 In den vertragsärztlichen Vorschriften gibt es keine Norm, die den Inhalt einer Wahlordnung vorschreibt. Verbindlich vorgeschrieben ist in § 80 Abs. 1 Satz 1, dass die Wahl unmittelbar und geheim sein muss und die Wahlen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aufgrund von Listen und Einzelwahlvorschlägen erfolgen. Für die Psychotherapeuten gilt die Einschränkung, das...mehr

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Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 2.2.6 Wahl des Vorsitzenden

Rz. 21 Nach Abs. 2 wählt die Vertreterversammlung in unmittelbarer und geheimer Wahl aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. "Aus ihrer Mitte" bedeutet, dass die Kandidaten für die Ämter des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden Mitglieder der Vertreterversammlung sein müssen. Gewählt ist der Kandidat, der die Mehrheit der abgegebenen gült...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.2 Erste Senkungen der Schwankungsreserve

Rz. 5 Dieses Konzept des RRG 1999 wurde mit den Gesetzesänderungen der Jahre 2001 und 2002 weitgehend aufgegeben, weil der Korridor zwischen Mindestschwankungsreserve und Höchstschwankungsreserve verringert worden ist und die für wenigstens 3 Jahre passende Festsetzung (Abs. 1 Satz 2 der Fassungen bis 31.12.2002) entfallen ist. Zunächst wurde die in Abs. 1 bestimmte Mindests...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.3 Erziehung außerhalb des Elternhauses nach Abs. 2a

Rz. 43 Wenn innerhalb des Elternhauses eine Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen nicht mehr zu gewährleisten ist und alle anderen Hilfen ausgeschöpft sind, kann der vorübergehende Aufenthalt eines Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses erforderlich werden. Rz. 44 Dabei ordnet Abs. 2a HS 1 an, dass der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nicht dadurch entfäll...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.2 Teilstationäre Behandlung

Rz. 11 Teilstationäre Behandlung kennzeichnet eine regelmäßige, aber nicht durchgehende Anwesenheit des Versicherten im Krankenhaus. Vielmehr erstrecken sich teilstationäre Krankenhausbehandlungen aufgrund der im Vordergrund stehenden Krankheitsbilder regelmäßig über einen längeren Zeitraum, in dem zwar die medizinisch-organisatorische Infrastruktur eines Krankenhauses benöt...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.4.2 Leistungsumfang

Rz. 17 Sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen umfassen die erforderliche Analyse des Versorgungsbedarfs sowie die Koordinierung der verordneten Leistungen. Die Anleitung und Motivierung dient der Förderung des Krankheitsverständnisses und beinhaltet im Einzelnen: Weiterführende Aufklärung und Beratung zur Förderung des Krankheitsverständnisses und der Krankheitsbewältigung ein...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.3.3 Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie mit digitalen Gesundheitsanwendungen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 45 Krankenbehandlung ist ferner gemäß Satz 2 Nr. 3 die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Für die Abgrenzung der ärztlichen Sachleistungen gegen Heilmittel kommt es darauf an, ob die persönliche Tätigkeit und (Dienst-)Leistung des Arztes im Vordergrund stehen. Die Anordnung der Hilfeleistung und selbständige Ausführung der Leistung ohne persönliche...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.5 Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung

Rz. 14 Die durch das PsychVVG (vgl. Rz. 3g) zum 1.1.2017 eingefügte stationsäquivalente psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld ist als eine gleichwertige Behandlungsform der Krankenhausbehandlung eingeführt worden. Bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen und leistungsrechtlichen Voraussetzungen entscheidet das Krankenhaus, ob es die Krankenhausbehandlung vollstati...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.1 Vollstationäre Behandlung

Rz. 9 Grundsätzlich wird Krankenhausbehandlung durch vollstationäre Behandlung erbracht. Diese stellt den Regelfall der Krankenhausbehandlung dar. Sie schließt eine Unterbringung im Krankenhaus auch für die Nachtzeit ein und hat eine volle psychische und organisatorische Eingliederung in den Krankenhausbetrieb zur Folge. Eine vollstationäre Behandlung im Sinne einer physisch...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.2 Hintergrund und Entwicklung seit 1.4.1999

Rz. 10 Die Auferlegung eines Beitrags i. H. v. zunächst 12 % (ab 1.7.2006: 15 %) für den Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter ab 1.4.1999 (vgl. auch § 172 Abs. 3) beruhte darauf, dass die Belastung der Arbeitgeber, aber auch der Versicherten gegenüber dem früheren Recht nicht erhöht werden sollte. Weil der Arbeitgeber nach dem bis zum 31.3.1999 geltenden Recht eine Pauschal...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.5 Anspruchsdauer für das Jahr 2022

Rz. 38 Aufgrund Art. 2 des Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen v. 18.3.2022 (vgl. Rz. 1) sowie aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 v. 16.9.2022 (Rz. 1) wurde der Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2022 wie bereits für das Jahr 2...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.9.1 Im Verhältnis Versicherter – Krankenkasse

Rz. 61 Die Krankenhausbehandlung muss grundsätzlich beantragt werden. Der Antrag ist in der Praxis in der vom Versicherten an die Krankenkasse übermittelten Verordnung von Krankenhausbehandlung nach § 73 Abs. 2 Nr. 7 durch den Vertragsarzt zu sehen (vgl. Rz. 24), dem nach § 39 Abs. 2 die Einweisung in ein Krankenhaus obliegt. Die Verordnung durch einen Vertragsarzt ist – von...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.2 bei einem hauptberuflich selbstständig tätigen Versicherten

Rz. 64 Die Berechnung des Kinderkrankengeldes für hauptberuflich selbstständige Elternteile, die wegen der Erkrankung des Kindes (§ 45 Abs. 1) oder in der Zeit vom 1.1.2021 bis 7.4.2023 aus pandemiebedingten Gründen (Abs. 2a i.d. jeweils bis 7.4.2023 geltenden Fassungen) oder für die Zeit ab 1.1.2024 wegen der Mitaufnahme des Elternteils in die stationäre Behandlung des Kindes...mehr

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Sommer, SGB V § 27a Künstli... / 2.1.3 Ehepaare (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 9 Weitere unverzichtbare Voraussetzung ist nach Nr. 3 eine bestehende Ehe zwischen den Personen, die Maßnahmen nach § 27a in Anspruch nehmen wollen. Dies sah der Gesetzgeber als notwendig an, weil die völlige oder teilweise Gleichstellung nicht Verheirateter mit Ehepaaren im Rahmen künstlicher Befruchtung mit dem verfassungsrechtlichen Schutzanspruch von Ehe und Familie ...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Sinn der Norm ist es, eine stationäre Behandlung im Krankenhaus zu ersetzen oder das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern. Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenbehandlung i. S. d. § 27, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Zu unterscheiden sind Krankenhausersatzpflege (Abs. 1), die neben Behandlungspflege im Einzelfall auch notwendige Grundpflege und ...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.5 Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den Hausarzt

Rz. 33 Ferner ist der Hausarzt gegenüber dem Hausärzteverband e. V. und der Krankenkasse verpflichtet, die folgenden Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an die HzV zu erfüllen: Teilnahme an mindestens vier strukturierten Qualitätszirkeln je Kalenderjahr mit Schwerpunkt Pharmakotherapie unter Leitung entsprechend geschulter Moderatoren nach Maßgabe der Anlage 2 und Teil...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.5 Kündigung des HzV-Vertrages durch die Krankenkasse (Abs. 5a)

Rz. 63 Auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) ist mit Wirkung zum 11.5.2019 Abs. 5a eingefügt worden. Damit wird geregelt, dass im Falle der Kündigung des Vertrages über die HzV durch die Krankenkasse die Regelungen des Vertrages vorläufig solange weitergelten, bis ein neuer Vertrag vereinbart oder durch die Schiedsperson festg...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.8 Freiwilliger Beitritt des Hausarztes

Rz. 38 Für den freiwilligen Beitritt zu allen Verträgen über die HzV kommen insbesondere die als Vertragsärzte praktizierenden Fachärzte für Allgemeinmedizin, die praktischen Ärzte, hausärztlich tätige Internisten sowie Kinder- und Jugendärzte infrage, mithin alle, die nach § 73 Abs. 1a zu den Hausärzten zählen und im jeweiligen KV-Bezirk ihren Vertragsarztsitz haben. Diese ...mehr

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Jansen, SGB VI § 161 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

2.1 Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige Rz. 2 Für Versicherungspflichtige sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 157) die Beitragsbemessungsgrundlage. Die Versicherungspflicht bestimmt sich nach den §§ 1, 4, 229, 229a. Was beitragspflichtige Einnahmen sind, wird für einzelne Personengruppen aus dem Kreis der Versicherungs...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.4 Verträge über die Hausarztzentrierte Versorgung (Abs. 4)

Rz. 60 Abs. 4 regelt die Verpflichtung der Krankenkassen, zur flächendeckenden Sicherstellung der HzV Verträge zu schließen. Der Vertrag, der für die einzelne Krankenkasse gesetzlich vorgeschrieben ist, stellt i. S. d. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keinen öffentlichen Auftrag dar, weil die Entscheidung über die Inanspruchnahme der HzV nicht von der Krankenka...mehr