Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / D. Praxisrelevanz

Rz. 26 Wozu ist das Wohngeldrecht im Kontext mit Erbfall und Schenkung von praktischer Bedeutung? Fallbeispiel 79: Ererbtes Vermögen und der behinderte Erbe Der Sohn S ist in einer Einrichtung der Behindertenhilfe untergebracht und beziehtmehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Erbteil

Rz. 418 Die mit der Überleitung eines Erbteils verbundenen Einzelprobleme werden bisher noch nicht näher beleuchtet. Zu einem Zufluss von bedarfsdeckendem Einkommen bzw. Vermögen wird das Ganze nämlich nicht durch die Überleitung des Erbteils. Überleitbar ist nach § 93 SGB XII ein Anspruch. Das Miterbenrecht ist ein "Rechtsinbegriff"[692] bzw. ein sonstiges Vermögensrecht im ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Schongrenzen abhängig von der Art der erbrachten Leistung

Rz. 128 Im SGB XII wird danach unterschieden, ob der Hilfebedürftige und seine Einsatzgemeinschaft Einkommen generell oder nach Zumutbarkeitskriterien einsetzen müssen. § 19 SGB XII differenziert dabei nach existentiellen Leistungen (genereller Einkommenseinsatz nach §§ 19 Abs. 1 und 2 SGB XII) und Hilfe in speziellen Lebenslagen (Einkommenseinsatz nach Zumutbarkeit nach § 1...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Normativer Zufluss bei Anfall einer Erbschaft

Rz. 38 Der Anfall einer Erbschaft gehört nach der Rechtsprechung zu den Zuflüssen, bei denen eine "normative" Korrektur wegen § 1922 BGB zu erfolgen hat. Entscheidend für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen einer Erbschaft ist danach lediglich, ob der Erbfall jedenfalls vor der (ersten) Antragstellung eingetreten ist oder danach.[66] Von anderen wurde und wird noch wei...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Normativer statt tatsächlicher Zufluss

Rz. 36 Da die konsequente Abgrenzung nach dem Zeitpunkt des Zuflusses nach Ansicht von Literatur und Rechtsprechung zum Teil zu "willkürlichen bzw. inakzeptablen" Ergebnissen führt,[64] wird nach Feststellung des Zuflusszeitpunkts geprüft, ob das Ergebnis einer Korrektur bedarf, weil es einen vorrangigen, rechtlich anderen, also einen "normativen" Zufluss gibt, der das Ergeb...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Tatsächlicher Zuflusszeitpunkt

Rz. 57 Grundsätzlich erfolgt die Abgrenzung von Einkommen zu Vermögen nach dem Zufluss und seinem Zeitpunkt. Das für das SGB XII zuständige BSG[104] folgt bei der Abgrenzung von Einkommen zu Vermögen insoweit der Rechtsprechung des BVerwG und geht vom tatsächlichen Zufluss [105] eines einzusetzenden Mittels aus, weil sozialhilferechtlicher Bedarf und sozialhilferechtliche Bed...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / B. Nachranggrundsatz und Beitragsleistungen

Rz. 4 Eingliederungshilfe ist ein steuerfinanzierter Leistungstopf. Ihre Strukturprinzipien ergeben sich aus dem Mit der Neuregelung der Eingliederungshilfe geht gegenüber dem SGB XII insoweit kein grundsätzlicher Paradigmenwechsel [9] einher: Zitat "Die Leistungen der Eingliederungshilfe sehen neben der N...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (1) Wie sind Einnahmen aus Erbfall zu bewerten, wenn der Erbfall im Antragszeitraum eingetreten ist? Vermögen oder doch Einkommen?

Rz. 42 Ein Erbfall im Leistungszeitraum begründete nach altem Recht unproblematisch sowohl für den Erben wie für den Pflichtteilsberechtigten oder ggf. auch für Vermächtnisnehmer immer Einkommen, und die Mittel wurden nach § 11 SGB II angerechnet, sobald sie zur Bedarfsdeckung "bereit" waren.[72] Nach neuem Recht bleibt das auch so für eine Einnahme in Geld (z.B. die Geldsch...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (c) Der Vermächtnisanspruch

Rz. 48 Der Vermächtnisanspruch ist nicht zwingend ein Anspruch auf Geld, und es besteht auch nicht zwingend ein Anspruch auf Monetarisierung. Wohnungsrechtsvermächtnisse z.B. begründen ein Recht auf Erfüllung und Besitz. Deshalb kann auf die Frage, was ein vor dem Antragszeitraum angefallenes, aber erst im Leistungszeitraum erfülltes Vermächtnis im SGB II ist, nämlich Einkom...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 3. Schuldentilgung statt Unterhaltssicherung?

Rz. 107 Im SGB VIII reduzieren Schulden das Einkommen und reduziertes Einkommen führt zu einem niedrigeren Kostenbeitrag. Im BAföG reduzieren Schulden das Vermögen. Reduziertes Vermögen führt zu einem niedrigeren anrechenbaren Vermögen, das anteilig zu verteilen ist. Auf Fragen des Verbrauchs der zugeflossenen Mittel aus Erbfall und Schenkung kommt es nicht an. Das ist in de...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Schonvermögenstatbestände allgemein

Rz. 132 Für besonderes, gegenständlich bezeichnetes oder gewidmetes Vermögen wird in § 12 SGB II jeweils fingiert, dass es sich um nicht verwertbares Vermögen handelt. Von besonderem Interesse sind im SGB IImehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die Unverwertbarkeit aus wirtschaftlichen Gründen

Rz. 224 Anders als im SGB II, das in § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II einen Verwertungsausschluss wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit kennt, ergibt sich der Verwertungsausschluss in § 90 SGB XII aus der allgemeinen Definition der Verwertbarkeit. Aus wirtschaftlicher Sicht ist ein Vermögensgegenstand unverwertbar, wenn in absehbarer Zeit kein verwertbarer Betrag dafür erzielt...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Die Genehmigung der Ausschlagung – Abfindungsvertrag als "nachgeholtes Behindertentestament"?

Rz. 518 In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass nach der Entscheidung des BGH "unterlassene Behindertentestamente" nach dem Erbfall "nachgeholt" werden können. Sei ein behinderter Sozialleistungsbezieher kraft gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund einer nicht (mehr) passenden letztwilligen Verfügung zum unbeschränkten Erben berufen, entstehe in seiner Person ein v...mehr

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§ 4 Leistungsrecht und Regr... / A. Leistungsrecht

Rz. 1 Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten i.S.d. Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten oder Lebenspartners, Elternteils, Kindes oder Enkelkinds angemessen auszugleichen oder zu mildern. Dafür stehen die in § ...mehr

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zfs 09/2021, Forderungsüber... / 2 Aus den Gründen:

I. Nach Ansicht des Berufungsgerichts ergibt sich aus dem Senatsurteil vom 24.4.2012 – VI ZR 329/10 (VersR 2012, 924), dass ein Anspruchsübergang auf einen Sozialversicherungsträger das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses zur Voraussetzung hat. Diese Voraussetzung entfalle nicht dadurch, dass Leistungen für den Geschädigten ernsthaft in Betracht zu ziehen oder tatsächl...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Rechtsfolgen

Rz. 580 § 26 SGB XII ermöglicht die Herabsetzung "der Leistung" auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche. § 26 Abs. 2 SGB XII gibt dem Leistungsträger ferner das Recht zur Aufrechnung bei Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 103 und 104 SGB XII oder bei Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen, die die leistungsberechtigte Person oder ihr Vertreter durch vo...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Die Sozialwidrigkeit der unterlassenen Ausschlagung

Rz. 556 Fraglich ist, wie es zu beurteilen ist, wenn eine Ausschlagung unterlassen wurde. Fallbeispiel 42: Die unterlassene Ausschlagung Der Sohn S lebt seit Jahren von Grundsicherung und Eingliederungshilfe nach SGB XII. Seit 1.1.2021 erhält er die Eingliederungshilfe aus dem SGB IX und nur noch Grundsicherung aus dem SGB XII. Seine Mutter hatte daher ein Behindertentestamen...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Ursachenzusammenhang zwischen Sozialhilfegewährung und Nichterfüllung des Anspruches des Hilfeempfängers gegen einen Dritten

Rz. 448 § 93 Abs. 1 S. 3 SGB XII regelt, dass der Übergang des Anspruches nur insoweit bewirkt werden darf, als bei rechtzeitiger Leistung des Dritten die Leistung entweder nicht erbracht worden wäre oder in den Fällen des § 19 Abs. 5 SGB XII Aufwendungsersatz oder ein Kostenbeitrag zu leisten gewesen wäre. Diese Begrenzung versteht sich vor dem Hintergrund, dass § 93 SGB XI...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Gemischte Bedarfsgemeinschaft

Rz. 352 Zu den Härtefällen gehört die Ungleichbehandlung, die sich ergeben kann, wenn Ehegatten zum Teil dem Leistungssystem des SGB II und z.T. des SGB XII (gemischte Bedarfsgemeinschaft) angehören. Die Berechnung nach SGB XII darf nicht dazu führen, dass Vermögen, das nach der Zielsetzung des SGB II geschont werden soll, gleichwohl zugunsten der dem SGB XII unterworfenen P...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Wohnflächengrenzen

Rz. 322 Das BSG geht bei der Beurteilung der Angemessenheit sowohl im SGB II als auch im SGB XII von den Wohnflächengrenzen des § 39 WoBauG aus.[559] Eigentumswohnungen sind dann nicht unangemessen groß, wenn die Wohnfläche bei vier Personen 120 qm nicht überschreitet. Bei einer geringeren Personenzahl ist für jede Person ein Abschlag von 20 qm vorzunehmen. Im Regelfall ist v...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Normativer Zufluss bei Anfall eines Anspruchs aufgrund Erbfalls (z.B. Pflichtteil/Vermächtnis)

Rz. 41 Die Regeln zum "normativen" Zufluss für Forderungen aus Vermächtnissen oder Pflichtteilsansprüchen, die zwar vor dem Leistungszeitraum angefallen sind, aber erst im Leistungszeitraum in Geld erfüllt werden, wurden von der Rechtsprechung bisher ausdrücklich ausgeschlossen. Erfolgte die Monetarisierung einer solchen Forderung noch vor dem Antragszeitraum, so sei das Gel...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Verprassen und Schuldentilgung

Rz. 226 Das Verprassen vorhandener Mittel ist unter der Herrschaft des Nachranggrundsatzes höchst unerwünscht und missbilligt. Das missbilligte Verhalten begründet aber noch nicht die Absicht, damit den Sozialleistungsanspruch herbeizuführen. "Das bloße "Geldausgeben um des Ausgebens willen", das Handeln aus Verschwendungssucht oder eine Vermögensverschleuderung, um sich oder...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / cc) (Vorzeitiger) Verbrauch der Mittel

Rz. 239 Die Anzahl der Entscheidungen, bei denen es um verbrauchte bzw. verprasste Mittel geht, stieg lange Zeit an, wird aber im SGB II mutmaßlich aufgrund § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II mit der Möglichkeit der Darlehensgewährung an Bedeutung verlieren.[396] Fallbeispiel 68: Auf gut Deutsch: "Das Geld ist verprasst" A erbte nach dem Tod der Mutter 2017 17.000 EUR Barvermögen inkl. ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Darlehensmodalitäten

Rz. 392 In welcher Form der Leistungsträger über das Darlehen entscheidet, steht ihm frei. Er kann in der Form des öffentlich-rechtlichen Vertrages des § 53 SGB X oder des Verwaltungsaktes entscheiden.[648] Für Streitigkeiten ist der Sozialrechtsweg gegeben. Die Leistungserbringung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Rückzahlungsanspruch dinglich oder auf andere Weis...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Sozialwidrigkeit der Ausschlagung

Rz. 551 Ob ein Verhalten sozialwidrig ist, ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. Die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft ist immer sozialadäquat. Die Ausschlagung einer Erbschaft, die mit einer Anzahl erheblicher oder durchweg nicht zu leistender Beschwerungen verbunden ist, ist ebenfalls sozialadäquat. Die Ausschlagung eines Erbes durch e...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Wohnraum im Eigentum

Rz. 7 § 22 Abs. 1 SGB II unterscheidet nicht danach, ob der Wohnbedarf durch Eigentum oder Miete gedeckt werden muss. Was angemessen ist, wird für Mieter und Eigentümer einer Immobilie grundsätzlich nach einheitlichen Kriterien beantwortet.[3] Die Angemessenheit der Unterkunftskosten bei Wohneigentum wird anhand derjenigen Kosten geprüft, die aufzuwenden wären, wenn der Eigen...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Sich Bedürftigmachen – ein zivilrechtlicher oder ein sozialrechtlicher Störfall?

Rz. 480 Vor oder bei dem Anfall eines Zuflusses aus einem Erbfall stellt sich einem Begünstigten die Frage danach, was man ganz konkret tun kann, um zu erreichen, dass dieser Zufluss trotz Bezuges von Leistungen nach dem SGB XII einen Vorteil bildet und nicht bedarfsmindernd angerechnet wird. Die Literatur sieht den Bedürftigen – zusammen mit dem erbrechtlich versiert gestal...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Verminderung des Einkommens/Vermögens durch leichtfertiges oder unlauteres Verhalten 1 – Verschenken

Rz. 571 Die rechtserhebliche Handlung muss nach einer Ansicht in objektiver Hinsicht als leichtfertiges oder unlauteres Verhalten zu qualifizieren sein. Nach anderer Ansicht wird ein nicht nachvollziehbarer Grund für die Vermögensminderung verlangt und wieder andere aus der zumeist älteren Literatur vertreten die Ansicht, dass nur kognitive und voluntative Elemente erfasst s...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Übersicht

Rz. 308 Das SGB XII stellt grundsätzlich nicht sämtliches Vermögen, das nach der obigen Prüfung als verwertbares Vermögen verbleibt, zur Anrechnung. Die Sozialhilfe darf nach § 90 Abs. 2 SGB XII nicht abhängig gemacht werden:mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Von einem nachrangigen System ins nächste nachrangige System

Rz. 205 Die Abweichung vom Grundschema eines Bedürftigentestaments, so wie es für Menschen mit Behinderung Anwendung findet, fordert m.E. besondere Sachverhaltsaufklärung und ausreichende Anhaltspunkte für eine Prognoseentscheidung. Hier besteht das Problem darin, alle denkbaren Fallkonstellationen vorherzusehen und die unterschiedlichen Leistungsnormen auf "Fallgruben" zu p...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 15. Vermächtnis – § 2147 BGB

Rz. 193 Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (§ 1939 BGB). Durch das Vermächtnis wird für den bedachten Bedürftigen das Recht begründet, von dem Beschwerten (§ 2147 BGB) die Leistung des vermachten Gegenstandes zu fordern. Die Forderung des Vermächtnisnehmers kommt mit dem Erbfall zur Entstehung. Is...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Besonderes Fallbeispiel: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament

Rz. 154 Fallbeispiel 66: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament Der Vater des A verstarb Anfang 2019. A beantragte nach Bezug von Arbeitslosengeld 2020 die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Die Eltern des A hatten ein Testament verfasst. Darin setzten sie sich gegenseitig zu "Alleinerben (Vollerben)" ein. Erben des Längstlebenden sollten die beiden gemein...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Pflichtteilsverzicht durch einen Betreuer?

Rz. 502 Auch bei nicht geschäftsfähigen Betroffenen kann der Versuch gemacht werden, mit ihrem Vertreter über einen Pflichtteilsverzicht Gestaltungsfreiheit zu erhalten. Ein Pflichtteilsverzicht durch einen Betreuer muss aber durch das Betreuungsgericht genehmigt werden. Ob eine solche Genehmigung erteilt wird, richtet sich derzeit noch nach § 1901 Abs. 2 BGB.[839] Danach hat...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / d) Vorteile/Nachteile der einzelnen Lösungen

Rz. 106 Welche Form von Behindertentestament der Erblasser wählt, orientiert sich an seiner Zielsetzung und der Größe und Komplexität des Nachlasses. Wird der bedürftige Mensch mit Behinderung mit anderen zusammen Miterbe, ist er Mitglied einer Erbengemeinschaft mit all ihren der Gesamthandsgemeinschaft typischen Beschränkungen und Problemen. Der entscheidende Nachteil des kl...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 2. Sozialrechtsähnliche Ansprüche

Rz. 219 Neben den landesrechtlichen Vorschriften gibt es auch sozialrechtsähnliche Ansprüche für besondere Fallgruppen von Geschädigten, wie z.B. das Conterganstiftungsgesetz.[121] Auch in diesen Gesetzen spielt der Einsatz eigenen Einkommens und eigenen Vermögens in unterschiedlicher Ausprägung eine Rolle und damit umgekehrt auch der Regress als Fall der Leistungsstörung. R...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Rechtmäßigkeit

Rz. 549 Der Kostenersatzanspruch setzt stets voraus, dass die Leistungen rechtmäßig erbracht wurden. Rechtswidrige oder rechtswidrig gewordene Leistungsverwaltungsakte sind nach den §§ 45,48 SGB XII aufzuheben. Werden Bescheide als rechtswidrig aufgehoben, so können nach § 104 SGB XII Dritte in entsprechender Anwendung des § 103 SGB XII in Anspruch genommen werden. Als Dritt...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / d) Exkurs: Pflegebedürftigentestament für Eltern?

Rz. 27 Die Gestaltungselemente eines Behindertentestamentes an sich könnten sich auch für andere Konstellationen, z.B. pflegebedürftige Eltern, anbieten. Fallbeispiel 83: Geht das auch bei pflegebedürftigen Eltern? A ist Alleineigentümer eines Einfamilienhauses mit einer Wohnfläche von 95 qm. Seine Ehefrau E ist heimpflegebedürftig. Sie verfügen nicht über hinreichende Mittel...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Die gesamtschuldnerische Haftung und das Ranking der sozialrechtlichen Erbenhaftung

Rz. 599 Die sozialrechtliche Erbenhaftung trifft mehrere Erben eines Erbfalls nach § 2058 BGB als Gesamtschuldner.[986] Die Leistung kann von jedem verlangt werden, der Schuldner ist. Das bedeutet aber auch, dass der Sozialhilfeträger einen Erben nur zu dem seinem Erbteil entsprechenden Anteil des Ersatzanspruchs heranziehen kann, wenn seine Miterben aufgrund von § 102 Abs. ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / III. Mehrbedarfe

Rz. 21 § 3 Abs. 3 S. 2 SGB II bestimmt, dass Leistungen nach dem SGB II den Bedarf der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen decken. § 20 Abs. 1 S. 3 SGB II regelt, dass der Regelbedarf als monatlicher Pauschbetrag geleistet wird. Für individuelle weitere Bedarfe wie in § 27a Abs. 4 SGB XII ist im SGB II kein Raum. Led...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / 2. Wohnen und Leben in einer besonderen Wohnform (früher stationäre Einrichtung)

Rz. 20 Falllösung Fallbeispiel 71 – Variante 2: Eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe war bis zum 31.12. 2019 eine Leistung, die als Komplexleistung erbracht wurde. Heute werden die Leistungselemente getrennt. Es wird Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB IX einerseits und Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff. SGB IX andererseits erbracht. Dazu schl...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / g) Funktionieren die sonstigen Modelle des Behindertentestaments?

Rz. 52 Immer wieder wird angesprochen, dass es ein großes Risiko sei, dass zu den Gestaltungsvarianten, die sich alternativ zum klassischen Behindertentestament entwickelt haben (z.B. die Vermächtnislösung), bis heute keine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt. Dass eine solche Rechtsprechung fehlt, ist richtig. Eine Entscheidung des OVG Saarland[91] setzt s...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Instandhaltung/Instandsetzung

Rz. 13 Als Bedarf für die Unterkunft werden nach § 22 Abs. 2 SGB II auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden Kalendermonat sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemesse...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / B. Nachranggrundsatz und "Rückgriff" des Sozialleistungsträgers

Rz. 6 Es ist ein Fall der unmittelbaren Anwendung des Nachranggrundsatzes gegenüber der Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, wenn Einkommen und Vermögen der einsatzpflichtigen Personen zunächst geprüft werden und dann erst eine Leistungsentscheidung getroffen wird. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz – heute SGB VIII – ist aber primär ein Hilfegesetz, kein Kostengesetz.[...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Sich Bedürftigmachen durch Verzicht auf eine bereits angefallene Erbschaft/einen entstandenen Pflichtteilsanspruch/Sonstiges

Rz. 523 Fallbeispiel 39: Der Verzicht auf die bereits angefallene Erbschaft S und seine fünf Geschwister sind Erben ihrer Tante zu gleichen Teilen geworden. S bezieht seit zehn Jahren Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII. Die Geschwister raten zur Ausschlagung bzw. zum Verzicht auf den Erbteil. Sie wollen mit ihm einen Vertrag schließen, in dem sie sich verpflichten, ihm Le...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Rechtsschutz gegen eine Überleitung

Rz. 466 Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht ist in den §§ 77 ff. SGG geregelt. Diese sind gem. § 62 SGB X gegenüber den §§ 68 ff. VwGO vorrangig, sofern der Sozialrechtsweg für eine Sachmaterie des § 51 SGG einschlägig ist. Sozialhilferechtliche Streitigkeiten sind seit dem 1.1.2005 durch § 51 Abs. 1 Nr. 4a und 6a SGG an die Sozialgerichte verwiesen. Hinweis Der Sozialhi...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Die (in der Regel) zivilrechtlichen Seite des "Regress-Dreiecks"

Rz. 188 Die Gewährung von Alg II und Sozialgeld (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, §§ 19 ff. SGB II) folgt den vorstehend dargestellten "sozialhilferechtlichen" Regeln und damit Kriterien, die sich von denen des sonstigen Rechts deutlich unterscheiden. Der gesetzliche Forderungsübergang muss wegen eines Anspruchs gegen einen Dritten eintreten, der nicht Leistun...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (d) Anhaltspunkte für eine Schätzung: Welche Vorteile erlangt der Leistende selbst durch seine Dienstleistungen?

Rz. 143 Je nach Vereinbarung ist die übernommene Pflegeverpflichtung mit Leistungen verbunden, die dem Pflegenden neben dem Zuwendungsgegenstand weitere Vorteile verschaffen können. Nicht selten findet man in Übertragungsverträgen dazu ausdrückliche Regeln, z.B.: Die Verpflichtung zu Wart und Pflege ruht, solange und soweit der Berechtigte Leistungen nach dem SGB XI beanspru...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Wie wird Einkommen angerechnet? Wenn aus Einkommen Vermögen wird

Rz. 90 Entgegen dem Grundsatz, dass Sozialhilfe nicht zur Bildung von Vermögen dienen darf, hat das BSG für das SGB II in der Vergangenheit entschieden, dass der Wandel vom Einkommen zum Vermögen im SGB II möglich ist.[140] Der Wandel soll – erstaunlicherweise – möglich sein, "weil eine Erstreckung über den im Gesetz angelegten Bewilligungszeitraum (von 12 Monaten hinaus) de...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Verhältnis zu anderen Störfallnormen

Rz. 184 Infolge eines gesetzlichen Anspruchsübergangs soll ein Leistungsberechtigter nicht schlechter, aber auch nicht bessergestellt werden als ohne einen solchen Übergang. Die Regeln des § 33 SGB II verdrängen die Regelungen über die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte (§ 45 SGB X) und über die Erstattung von bereits erbrachten Leistungen nach Aufhebung...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (1) Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Rz. 147 Wer an einer Ausbildung teilnimmt, die seiner Neigung, Eignung und Leistung entspricht, hat nach §§ 3, 18 SGB I ein soziales Recht auf individuelle Förderung seiner Ausbildung, wenn ihm die hierfür erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Zum Recht der sozialen Förderung gehört deshalb u.a. auch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das ...mehr