Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 3 Literatur

Rz. 10 Breucker, Neue Qualität der Arbeit – neue Qualität der Prävention?, GSP 2018 S. 13. Düwell, Schritte auf dem Weg zu einem betrieblichen Gesundheitsmanagement, jurisPR-ArbR 45/2015 Anm. 1. Gehrs/Brügge, Gesundheitsförderung für Arbeitnehmer – Wie Arbeitgeber die Gesundheit aus lohnsteuerrechtlicher Sicht fördern können, StuB 2018 S. 663.mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.4 Richtwert und Mindestbeträge für die Ausgaben (Abs. 6)

Rz. 16 Abs. 6 Satz 1 gibt den Krankenkassen im Gegensatz zum früheren Recht keine Obergrenze, sondern einen Richtwert für die Ausgaben zur Primärprävention und Gesundheitsförderung nach Maßgabe von § 20a bis c ab dem Jahr 2016 i. H. v. 7,00 EUR je Versicherten und Jahr (Satz 1; 2014: 3,09 EUR; 2015: 3,17 EUR) vor. Die Krankenkassen haben diesen Grenzwert anzustreben, dürfen ...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.1 Primäre Prävention und Gesundheitsförderung (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen nunmehr dazu, in ihren Satzungen Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) vorzusehen. Gleichzeitig beinhaltet die Norm eine Legaldefinition dieser Begri...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 2.3 Beratung und Unterstützung (Abs. 3)

Rz. 8 Der durch das Präventionsgesetz mit Wirkung zum 1.1.2016 eingefügte Abs. 3 (vgl. Rz. 1) verpflichtet die Krankenkassen, den Unternehmen Beratungsunterstützung in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen für betriebliche Gesundheitsförderung anzubieten. Die Strukturen hierfür sind bereits durch die Geschäfts- und Servicestellen der Krankenkassen, die gemeinsamen Ser...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift knüpft an den früheren § 182 Abs. 1 Nr. 1b RVO an. Während das SGB V den Begriff des Hilfsmittels in § 33 Abs. 1 Satz 1 näher umreißt, fehlt im Gesetz eine Definition dafür, was unter einem Heilmittel zu verstehen ist. Grundsätzlich erfasst der Begriff alle persönlichen medizinischen Dienstleistungen, die von nichtärztlichen, nach § 124 zugelassenen Leis...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.5 Unwirtschaftliche Arzneimittel (Abs. 3)

Rz. 14 Abs. 3 in seiner ursprünglichen Fassung ermächtigte verfassungskonform (BVerfG, Urteil v. 20.9.1991, 1 BvR 879/90), durch Rechtsverordnung unwirtschaftliche Arzneimittel aus der Versorgung der Versicherten auszuschließen. Der Begriff der Unwirtschaftlichkeit hat sich an § 12 Abs. 1 zu orientieren, d. h., das infrage stehende Arzneimittel darf nicht ausreichend oder ni...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 2.3 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

Rz. 8a Um eine zeitnahe Umsetzung des Rechts auf Zweitmeinung zu sichern, war dem Gemeinsamen Bundesausschuss in Abs. 2 Satz 7 (vgl. Rz. 2a) für den erstmaligen Beschluss eine Frist bis zum 31.12.2015 gesetzt worden. Diese Frist hat der Gemeinsame Bundesausschuss nicht eingehalten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat von seiner Kompetenz nach § 94 Abs. 1 Satz 5 keinen G...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Einfügung eines neuen § 20a durch das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) führte durch dessen Art. 1 Nr. 6 dazu, dass aus dem bis dahin geltenden § 20a der § 20b wurde. Gleichzeitig wurden dabei Abs. 1 geändert und Abs. 2 Satz 1 durch die Wörter "sowie mit den für den Arbeitsschu...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.3 Leistungsarten und Verfahren (Abs. 4 und 5)

Rz. 11 Primärpräventive Leistungen beziehen sich auf die Veränderung des individuellen Verhaltens und auf die Veränderung der Verhältnisse in den Lebenswelten der Versicherten. Dementsprechend werden als Leistungen erbracht: Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach Maßgabe von Abs. 5, Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der geset...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.3 Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität (Abs. 1 Satz 7 bis 9)

Rz. 12 Die durch das GMG v. 14.11.2003 eingeführte Regelung stellt klar, dass die betreffenden Arzneimittel, die schon vor Erlass des GMG nach den Arzneimittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses von der Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen waren, nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Die Rege...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.9 Antragsverfahren zur Aufnahme von Arzneimitteln in die Zusammenstellung nach Abs. 1 (Abs. 6)

Rz. 22a Der durch das GKV-WSG mit Wirkung zum 1.4.2007 neu eingeführte Abs. 6 regelt das Verfahren zur Aufnahme von Arzneimitteln in die Zusammenstellung nach Abs. 1 Satz 2 und 4. Danach können Pharmaunternehmen bei dem Gemeinsamen Bundesausschuss Anträge zur Aufnahme von Arzneimitteln in die Zusammenstellung der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die bei der Beha...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 27b wurde mit Wirkung zum 23.7.2015 durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) in das Gesetz eingefügt. Die Regelung enthält die Einzelheiten, unter welchen Voraussetzungen Versicherte bei planbaren Eingriffen einen Anspruch auf Einräumung einer unabhän...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 2.2 Zweitmeinungsverfahren – besondere Expertise (Abs. 2)

Rz. 7 Neben einer Konkretisierung für welche mengenanfälligen planbaren Eingriffe der Anspruch besteht, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Richtlinie zur Qualitätssicherung auch indikationsspezifische Anforderungen an die Abgabe der Zweitmeinung zum empfohlenen Eingriff und an die Erbringer einer Zweitmeinung festzulegen. Aufgrund der Änderung von Abs. 2 Satz 1 dur...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 18 Hahn, Neue Patientenrechte im Krankenversicherungsrecht, SGb 2015 S. 144. Wollenschläger, Patientenmobilität in der Europäischen Union – von der Rechtsprechung des EuGH zur neuen Richtlinie 2011/24 EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, EuR 2012 S. 149. Wettbewerbsneutrale Plattform zur Information von Patienten und ...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 2.5 Informationsverpflichtung (Abs. 5)

Rz. 12 Abs. 5 verpflichtet den indikationsstellenden Arzt, bei der Aufklärung über das Recht zur Einholung einer Zweitmeinung und auch die Informationsangebote über geeignete Leistungserbringer zusätzlich auf das Recht zur Einsichtnahme in die Behandlungsdokumentation und Überlassung von Abschriften der Befundunterlagen, die für die Einholung der Zweitmeinung erforderlich si...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.5 Berichtspflicht (Abs. 6)

Rz. 13 Abs. 6 enthält eine Berichtspflicht für den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV). Der Gesetzgeber will dadurch die Entwicklung des neuen Leistungsbereichs durch einen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen von Anfang an beobachten und strukturiert erfassen. Deswegen muss der GKV-SV einen Bericht über die Erbringung von Leistungen nach §...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.2 Leistungsweg (Abs. 3)

Rz. 9 Digitale Gesundheitsanwendungen werden grundsätzlich als Sachleistungen erbracht. Dies kann entweder durch elektronische Übertragung über öffentlich zugängliche Netze oder durch Abgabe entsprechender Datenträger an die Versicherten direkt durch die Hersteller erfolgen (Abs. 3 Satz 1). Erfolgt die Leistungserbringung im Wege der Sachleistung direkt durch den Hersteller,...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Innovative Versorgungsstrukturen sind ohne weitere Digitalisierung nicht realisierbar. "Gesundheit-Apps" werden zunehmend allgemein zugänglich offeriert und erweisen sich bei Gebrauch als umfassende Datensammler, insbesondere medizinisch relevanter Daten ihres Benutzers. Ihre Qualität ist für den Benutzer so ohne weiteres kaum messbar, noch undurchsichtiger bleibt zume...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In zahlreichen Gesetzen und Vorschriften normiert der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Ergänzend hierzu gab § 20 Abs. 2 in der bis zum 31.3.2007 geltenden Fassung den Krankenkassen die Möglichkeit, weitere Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderu...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 2.6 Zusätzliche Satzungsleistungen (Abs. 6)

Rz. 13 Nach Abs. 6, der auf Veranlassung des Ausschuss für Gesundheit (14. Ausschuss) in das Gesetz aufgenommen worden ist, können die Krankenkassen in ihren Satzungen zusätzliche Leistungen zur Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung vorsehen. Diese Satzungsleistungen können den Anspruch über die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses hinaus zum Beispiel...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 2.4 Ausgaben (Abs. 4)

Rz. 9 Mit dem durch das Präventionsgesetz eingefügten Abs. 4 schafft der Gesetzgeber einen klaren Anreiz zur Ausübung vorhandener Mittel. Geben die Krankenkassen nicht den jährlichen Betrag nach § 20 Abs. 6 Satz 2 für die Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aus, hat die Krankenkasse die nicht verausgabten Mittel dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.2 Arzneimittel bei Bagatellerkrankungen (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 10 Abs. 1 schließt die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bei bestimmten geringfügigen Gesundheitsstörungen aus. Nicht verordnungsfähig sind damit Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten, worunter auch fieberhafte Allgemeinerkrankungen unterschiedlicher Ursache zu rechnen sind. Die Beurteilung, ob es sich um eine Ba...mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 2.3 Einbeziehung der Pflegepersonen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 3 sollen die Pflegepersonen des Versicherten in die Aufklärung und Planerstellung nach Satz 2 einbezogen werden. Das besondere Anliegen des Gesetzgebers, die Pflegepersonen in den Katalog der Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen einzubeziehen, erklärt sich von selbst vor dem Hintergrund des von dieser Regelung mit einem Leistungsanspruch ausges...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.8 Ausschluss nach Abs. 5 (aufgehoben)

Rz. 22 Nach Abs. 5 sind Heilmittel nach § 32 von der Versorgung ausgeschlossen, wenn sie im Anwendungsgebiet der ausgeschlossenen Arzneimittel i. S. d. Abs. 1 oder aufgrund der nach Abs. 3 ausgeschlossenen Arzneimittel verwendet werden. Voraussetzung ist, dass diese Heilmittel vergleichbar wie ausgeschlossene Arzneimittel verwendet werden. Das Gesetz zur Neuordnung des Arzne...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.10 Rechtsschutz

Rz. 23 Soweit ein Versicherter die Verordnung eines bestimmten Arzneimittels anstrebt und ihm dies vom Vertragsarzt bzw. der Kasse verweigert wird, ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in Form der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage eröffnet. Ggf. ist in einem solchen Verfahren auch die Übereinstimmung der in Betracht kommenden Rechtsverordnu...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die DVKA nimmt seit dem 25.10.2013 die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle nach der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 9.3.2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (ABl. L 88 v. 4.4.2011, S. 45) wahr. Die Vorgaben der Richtlinie 2011/24 werden durch die Norm in nationales Recht umges...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 27b begründet einen Rechtsanspruch des Versicherten, vor sogenannten mengenanfälligen planbaren Eingriffen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung zur medizinischen Notwendigkeit und Sachgerechtigkeit des geplanten Eingriffs als Sachleistung einzuholen. Der Gesetzgeber präzisiert mit dieser Neuregelung die bis zum 22.7.2015 bestehende, aber nicht erfüllte Verpflichtu...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.1 Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen

Rz. 3 § 33a eröffnet Versicherten einen Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen, die von der Legaldefinition in Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 erfasst werden, in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e aufgenommen worden sind und vom behandelnden Arzt verordnet oder mit Genehmigung der Krankenkasse angewendet werden. 2.1.1 Legaldefinition (Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.8 Einwilligung in den Datenaustausch (Abs. 8)

Rz. 15 Der Versicherte muss in den grenzüberschreitenden Datenaustausch einwilligen (Satz 1). Dazu ist eine eindeutige bestätigende Handlung gegenüber der nationalen eHealth-Kontaktstelle geboten. Durch technische Vorkehrungen ist auszuschließen, dass die DVKA die Daten zur Kenntnis nimmt oder darauf zugreift (Satz 2). Der Einsatz entsprechender notwendiger automatischer tec...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 33a ist durch das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) gemäß Art. 1 Nr. 3 mit Wirkung zum 19.12.2019 neu eingefügt worden. Der Entwurf der Norm in BT-Drs 19/13438 ist durch die Beschlüsse des 14. Ausschusses in BT-DRS 19/14867 geringfügig verändert worden. Rz. 1a Durch...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll die gesetzliche Krankenversicherung im Wesentlichen keine Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel aufbringen, deren Verordnung dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 2 Abs. 4) widersprechen würde und deren Kostentragung dem Versicherten durchaus zumutbar ist. Vor dem Hintergrund des umfassenden Anspruchs auf Krankenbehandlung und...mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 2.2 Anspruchsinhalt (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 beschreibt nicht abschließend ("insbesondere") den anspruchserfüllenden Leistungsbereich. Dazu gehört (vgl. die amtliche Begründung in BT-Drs. 18/4095 S. 72) zunächst die Erhebung eines Mundgesundheitsstatus, der es ermöglicht, den Grad der Mundhygiene, den Zustand der Zähne, des Zahnfleisches, der Mundschleimhäute und des Zahnersatzes zu beurteilen, die ...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 13 Zum Heilmittelbegriff: BSG, Urteil v. 18.5.1978, 3 RK 11/77. BSG, Urteil v. 10.5.1995, 1 RK 18/94 (antiallergene Matratzenbezüge). BSG, Beschluss v. 16.9.1999, B 3 KR 2/99 B. Rz. 14 Zum Heilmittelbegriff und zur Abgrenzung zum Hilfsmittel: BSG, Urteil v. 18.1.1996, 1 RK 8/95 (antiallergene Matratzenbezüge). BSG, Urteil v. 30.1.2001, B 3 KR 6/00 R (Therapie-Dreirad). BSG, Urt...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.1 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Abs. 1 Satz 1 bis 5)

Rz. 7 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (sog. OTC-Arzneimittel) werden durch das GMG ab 1.1.2004 nach Abs. 1 Satz 1 für Versicherte, die das 12. bzw. bei Entwicklungsstörungen das 18. Lebensjahr vollendet haben, von der Versorgung ausgeschlossen. Diese werden nach Auffassung des Gesetzgebers (BT-Drs. 15/1525 S. 86) bereits bisher in den Apotheken zum überwiegenden ...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.4 Zuweisungs- und Absprachenverbot (Abs. 5)

Rz. 11 Der durch das DVPMG (vgl. Rz. 1b) eingefügte Abs. 5 Satz 1 verbietet Vertragsärzten, Vertragszahnärzten und Vertragspsychotherapeuten eine unmittelbare oder mittelbare Zuweisung von Verordnungen von digitalen Gesundheitsanwendungen an bestimmte Leistungserbringer. Dadurch soll eine an den Kategorien des Wirtschaftlichkeitsgebotes und der medizinischen Notwendigkeit or...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 2.4 Berechtigung zur Erbringung einer Zweitmeinung (Abs. 3 und 4)

Rz. 9 Abs. 3 nennt die Leistungserbringer, die zur Erbringung einer Zweitmeinung berechtigt sind. Dies sind zunächst die nach § 95 Abs. 1 Satz 1 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sowie nach § 108 zugelassene Krankenhäuser, soweit sie die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festzulegenden Anforderungen nach Abs. 2 Satz 2 erfüllen. Die zugelasse...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.6 eHealth-Kontaktstelle (Abs. 6)

Rz. 12a Die DVKA hat den Auftrag, die nationale eHealth-Kontaktstelle aufzubauen und zu betreiben (Satz 1). Die Kontaktstelle ist die organisatorische und technische Verbindungsstelle für die Bereitstellung von Diensten für den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten. Sie ist die Datenverantwortliche i. S. v. Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 679/2016 (Satz 2). D...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungsanspruch (Abs. 1, 1b und 1c) Rz. 5 Der Versicherte hat einen Sachleistungsanspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, der ab 9.6.2021 (vgl. Rz. 3d) auch die Erbringung von Heilmitteln im Wege der Videobehandlung umfasst, soweit sie nicht nach § 34 ausgeschlossen sind. § 34 Abs. 4 ist Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung, nach der Heilmittel (§ 32...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 20 folgt auch in seiner aktuellen Fassung der Vorstellung von einem Konzept der primären Prävention und Gesundheitsförderung. Dies geht davon aus, auf Umwelt, Arbeitsleben und Lebensstil der Menschen einzuwirken, um so Gesundheitsrisiken zu vermeiden oder zu verringern. Bereits mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 wurde der Gedanke der Prävention gestärkt, indem ...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.4 Arzneimittel zur Tabakentwöhnung (Abs. 2 n. F.)

Rz. 13 Ebenso wie früher § 182f Abs. 3 RVO enthielt § 34 Abs. 2 eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung. Hierdurch konnten über Abs. 1 hinausgehende weitere Arzneimittel von der Versorgung ausgeschlossen werden, die ihrer Zweckbestimmung nach üblicherweise bei geringfügigen Gesundheitsstörungen verordnet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit und ...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.6 Ausschluss von Hilfsmitteln (Abs. 4)

Rz. 16 Abs. 4 ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Hilfsmittel (§ 33) und bisher auch Heilmittel (§ 32) von der Kostenpflicht der gesetzlichen Krankenkasse auszuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Heil- und Hilfsmittel von geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis (Bagatellmittel) handelt. Da...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 1 Nr. 64 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 in Kraft. Sie regelte die Finanzierung, das Haushalts- und Rechnungswesen, die Vermögensverwaltung und die Rechtsaufsicht über die Verbindungsstelle. Rz. 2 Die Vorschrift erf...mehr

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Sommer, SGB V § 27b Zweitme... / 2.1 Planbare Eingriffe – Mengenanfälligkeit (Abs. 1)

Rz. 5 Der Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung setzt grundsätzlich voraus, dass die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird. Damit scheiden von vornherein Fälle der Akutbehandlung sowie auch der (rein) medikamentösen Behandlung aus. Auch für eine zahnärztliche Behandlung besteht der Anspruch nicht, wie sich aus § 87 Abs. 2a Satz 9, der sich nur auf ärztlich...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.1 Nationale Kontaktstelle (Abs. 1)

Rz. 5 Die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle sind der DVKA vom 25.10.2013 an zugewiesen (Satz 1). Die Organisationshoheit für die Einrichtung der Kontaktstelle liegt bei der DVKA und wird nicht durch überstaatliches Recht vorgegeben. Rz. 6 Die Kontaktstelle stellt insbesondere Informationen über nationale Gesundheitsdienstleister, geltende Qualitäts- und Sicherheitsbestimmu...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.1.2 Weitere Voraussetzungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Der Leistungsanspruch ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 konkretisiert den Anspruch insofern, als nur solche digitalen Gesundheitsanwendungen in Betracht kommen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e aufgenommen wurden. Damit soll gewährleistet werden, das...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 2.1 Leistungen zur Gesundheitsförderung (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Neuregelung der betrieblichen Gesundheitsförderung in § 20a in der bis zum 24.7.2015 geltenden Fassung (vgl. Rz. 1) machte es der Gesetzgeber zur Aufgabe der Krankenkassen, unter Einbeziehung aller Beteiligten Prozesse zur gesundheitsgerechten Gestaltung der betrieblichen Umwelt zu initiieren und die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, um die persönliche Ges...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.1.1 Legaldefinition (Abs. 1 Satz 1, Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 definiert digitale Gesundheitsanwendungen als Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht und die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderu...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.2 Handlungsfelder und Leistungskriterien (Abs. 2 und 3)

Rz. 8 Abs. 2 knüpft an den bisherigen § 20 Abs. 1 Satz 3 an, indem die Aufgabe des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen zur Konkretisierung des Präventionsauftrags erweitert und verbindlich geregelt wird. Gemäß Abs. 2 Satz 2 ist dabei durch ein einheitliches Verfahren für die Zertifizierung von Leistungsangeboten durch die Krankenkassen zu gewährleisten, dass ein verbindli...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits die Vorläufer der Norm kannten den Begriff der Krankheitsverhütung (vgl. u. a. § 187 Nr. 4, § 364 RVO). Erstmals mit dem GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) wurde zusätzlich der Begriff "Gesundheitsgefährdung" erwähnt, der bis heute beibehalten wurde. Zunächst wurde durch das GRG die Leistung "Gesundheitsförderung" ab 1.1.1989 in den Leistungskatalog der gesetzl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.7 Ausschluss durch Richtlinien (Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 5, in Kraft bis 31.12.2010)

Rz. 21 Die durch das GMG angefügten Regelungen sollten klarstellen, dass subsidiär zur Befugnis des Verordnungsgebers, Arzneimittel nach § 34 Abs. 3 sowie Heil- und Hilfsmittel nach § 34 Abs. 4 von der Verordnungsfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung auszuschließen, auch der Richtliniengeber nach § 92 Leistungsausschlüsse aufgrund seiner Befugnis zur Regelung der...mehr