Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 1 Warum ein BEM?

§ 167 Abs. 2 SGB IX dient der betrieblichen Prävention. Es soll möglichst frühzeitig geklärt werden, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern.[1] Das BEM liegt im Interesse der Beteiligten und der Solidargemeinschaft. Schließlich soll die Leistungsfähigkeit der Betroffenen gefördert bzw. erh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendhilfeplanung / 5 Bereichsübergreifende Planung

Der Jugendhilfeplan soll auf andere örtliche und überörtliche Planungen abgestimmt werden.[1] Einerseits betrifft dies die verschiedenen Verwaltungsebenen (örtlicher und überörtlicher Träger der Jugendhilfe, Landkreis und kreisangehörige Gemeinden). Andererseits ist hier an weitere Akteure wie Schulen oder Sozialämter, aber auch Bauplanungsämter[2] mit ihren spezifischen Pla...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzzeitpflege bei fehlende... / 3 Leistungsumfang

Die Kurzzeitpflege wird von der Krankenversicherung finanziert und in einem zugelassenen Kurzzeitpflegeheim erbracht. Der Anspruch besteht für 8 Wochen. Kosten werden bis zu 1.774 EUR im Kalenderjahr für pflegebedingten Aufwendungen, Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege sowie Aufwendungen der sozialen Betreuung übernommen. Weitere Kosten, z. B. für Unterkunft und Verp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 1 Ziel

§ 167 Abs. 2 SGB IX zielt darauf ab, bei gesundheitlichen Störungen mit Zustimmung des Arbeitnehmers eine gemeinsame Klärung möglicher Maßnahmen durch alle Beteiligten herbeizuführen. Zu beteiligen sind der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Betriebs- oder Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung. Falls erforderlich werden der Werks- oder Betriebsarzt, der Sozialversi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.4 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Ausbildungs- und Studienverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 2 Förderumfang

Der Gründungszuschuss wird in 2 Förderphasen längstens für 15 Monate bewilligt.[1] Die erste Förderphase umfasst 6 Monate. In dieser Zeit wird ein Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes gezahlt. Zusätzlich wird ein Zuschlag für die soziale Sicherung von 300 EUR monatlich geleistet. Die Anschlussförderung für weitere 9 Monate umfasst nur noch den Zuschlag fü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Disease-Management-Programm... / 2.1 Inhalte

Die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der DMP regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Form von Richtlinien. Die Details der inhaltlichen Anforderungen an die Programme erarbeitet der "Unterausschuss Disease Management Programme" mit Vertreter der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen unter Beteiligung von Patientenvertretern. Die Inhalte werden von Arbeitsgrupp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 1.2 Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende

Zu den von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden gehören Personen, die zwar noch versicherungspflichtig beschäftigt sind, aber alsbald mit der Beendigung ihrer Beschäftigung rechnen müssen und danach voraussichtlich arbeitslos werden.[1] Dies betrifft Arbeitnehmer, denen bereits gekündigt worden ist oder auch Beschäftigte in Transfergesellschaften.[2] Nach Auslegung der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendhilfeplanung / 4 Einbeziehung freier Träger

Beim Erstellen des Jugendhilfeplans sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe frühzeitig einzubeziehen.[1] Sie haben das Recht, im Jugendhilfeausschuss angehört zu werden. Die freien Träger können aber auch auf andere Weise beteiligt werden, z. B. als Vertreter in bestimmten Gremien. Die Beteiligung muss frühzeitig erfolgen, d. h. schon beim Ausarbeiten des Plans un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 3.3 Förderdauer bei betrieblichen Maßnahmen

Betriebliche Maßnahmen dürfen grundsätzlich 6 Wochen (30 Arbeitstage) nicht überschreiten. Die Dauer wird von der Vermittlungsfachkraft im Einzelfall festgelegt. Langzeitarbeitslose oder Arbeitslose, deren berufliche Eingliederung aufgrund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, können bis zu 12 Wochen gefördert werden.[1] Diese Regelung bietet au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Disease-Management-Programm... / 2.3.1 Versicherte

Die Teilnahme der Versicherten am DMP ist freiwillig. Der Versicherte wählt einen DMP-Arzt, der die Koordination der weiteren Behandlung übernimmt, unterschreibt eine Teilnahmeerklärung und seine Einwilligung zur Datenweitergabe. Diese Dokumente und die elektronisch erstellte Dokumentation werden vom Arzt an eine Datenstelle weitergeleitet. Arzt und Versicherte stimmen den w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.15 Vermögenswirksame Leistungen (§ 13 TVSöD)

§ 13 Abs. 1 TVSöD regelt einen Rechtsanspruch des Studierenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Dieser Anspruch besteht für die gesamte Dauer des ausbildungsintegrierten dualen Studiums. Die vermögenswirksame Leistung steht den Studierenden ungekürzt auch in Monaten zu, in denen ihnen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungs- und Studienverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 4 BEM als betriebliche Einrichtung

§ 167 Abs. 3 SGB IX sieht die finanzielle Förderung eines institutionalisierten BEM vor. Hier muss der Arbeitgeber entsprechende Strukturen schaffen, angefangen von einem Frühwarnsystem zur Erkennung erhöhter Arbeitsunfähigkeitszeiten bis hin zu einem Katalog betrieblicher Maßnahmen im Rahmen des BEM. Darüber hinaus wird die Bereitstellung von Sachmitteln und Personal erford...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzzeitpflege bei fehlende... / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Versicherte, die wegen einer schweren Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung, bei denen aber keine dauerhafte Einschränkung von mehr als 6 Monaten vorliegt, um Anspruch auf Pflegeleistungen zu haben, sollen verbessert werden. Die Definition "schwere ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.3 Studiengebühren (§ 8 Abs. 4 TVSöD)

Sofern der Studierende als Voraussetzung für die Aufnahme und Weiterführung eines Hochschulstudiums Studiengebühren entrichten muss, werden diese gem. § 8 Abs. 4 TVSöD vom Ausbildenden übernommen. Von den Studiengebühren zu unterscheiden sind normalerweise die regulären Semesterbeiträge, mit denen Studierende universitäre Angebote unterstützen (z. B. Semesterticket), und Prüf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.3 Auswirkungen auf das Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – SGB V/SGB XI

Rz. 16 Für die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegenden Mitglieder bleibt die Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V während des Bezugs von Elterngeld erhalten. Der Bezug von Elterngeld hat gem. § 224 Abs. 1 Satz 1 SGB V für die Pflichtversicherten grds. die Beitragsfreiheit zur Folge.[1] Sofern eine sich im Rahmen der Vorgaben de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.2 Auswirkungen in Bezug auf das Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung – SGB VI/SGB VII

Rz. 14 Auch im Hinblick auf die Regelungsmaterie des SGB VI ergeben sich durch den Bezug von Elterngeld Besonderheiten, wobei für die rentenrechtliche Betrachtungsweise weniger der Bezug von Elterngeld als solcher, sondern vielmehr die damit ebenfalls einhergehende Betreuung und Erziehung von Relevanz ist. Denn Kindererziehungszeiten begründen nach § 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI i....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 2.1 Einnahmen nach dem SGB II

Nach spezieller Regelung im SGB II werden insbesondere folgende Einnahmen nicht als Einkommen berücksichtigt: Die Leistungen nach dem SGB II selbst (z. B. Leistungen für Bildung und Teilhabe, das Einstiegsgeld oder der Bürgergeldbonus) werden ihrerseits nicht als Einkommen berücksichtigt. Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.1 Auswirkungen im Bereich des Arbeitsförderungsrechts – SGB III

Rz. 13 Das Arbeitsförderungsrecht trägt der Inanspruchnahme von Elterngeld Rechnung, indem es bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums nach § 150 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB III Zeiten unberücksichtigt lässt, in denen der Arbeitslose Elterngeld bezogen oder nur wegen der Berücksichtigung von Einkommen nicht bezogen hat. Mit dieser Regelung sollen Nachteile vermieden werden, di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.3.2.1 Grundregel (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 14 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.1 Zugehörigkeit zum deutschen Sozialrecht trotz Tätigkeit im Ausland (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 53 Entsprechend dem im Sozialrecht geltenden Territorialitätsprinzip soll Leistungen des deutschen Sozialrechts grds. nur derjenige beanspruchen können, der im räumlichen Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuchs einer Beschäftigung nachgeht. Da sich das Sozialrecht in seinem Geltungsbereich grds. nur auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränkt, geht der damit verbundene Sch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsgrundlage für die Zahlung von Mutterschaftsgeld richtet sich bei berufstätigen Frauen nach den Regelungen von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V. Danach erhalten weibliche Mitglieder, denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, Mutterschaftsgeld. Von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V sind alle weiblichen Mitglieder umfasst, die in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.4 Geeignete Tagespflegepersonen

Rz. 123 Nach § 1 Abs. 6 Alt. 3 gilt auch die Tätigkeit als zugelassene Tagespflegeperson nicht als volle Erwerbstätigkeit, auch wenn diese mehr als 32 Stunden im Wochendurchschnitt ausgeübt wird. Die Regelung soll zur leistungsunschädlichen Aufnahme einer solchen Tätigkeit anreizen. Der Gesetzgeber nimmt typisierend an, dass neben den eigenen Kindern bis zu 5 weitere Kinder ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinterbliebenenrente / Zusammenfassung

Begriff Hinterbliebene erhalten nach dem Tod eines Versicherten sowohl in der Renten- und Unfallversicherung als auch in der Alterssicherung der Landwirte laufende Geldleistungen. Die Rente soll pauschalierend an die Stelle des durch den Tod der versicherten Person weggefallenen Unterhaltsanspruchs treten. In der Renten- und Alterssicherung der Landwirte gehören die Hinterbl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.3 Beschäftigung zur Berufsausbildung

Rz. 120 Der Gesetzgeber hat die Beschäftigung zur Berufsausbildung privilegiert. Sie wird durch § 1 Abs. 6 Alt. 2 als nicht volle Erwerbstätigkeit fingiert. Eine solche Beschäftigung zur Berufsausbildung schließt damit unabhängig von ihrer Zeitdauer den Anspruch auf Elterngeld nicht aus. Die Regelung meint eine Beschäftigung in einer Berufsausbildung (ähnlich §§ 15 Satz 1, 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / Zusammenfassung

Begriff Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt leistungsberechtigter Personen, soweit er nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen (oder Vermögen) gesichert werden kann. Der Leistungsanspruch wird daher berechnet, in dem zunächst der Bedarf ermittelt wird (Regelbedarf, Mehrbedarf, Bedarfe für Unterkunft und Heizung), danach wird das Einkommen berücksichtigt. Ist der Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.3 Ruhen des Anspruchs bei Zahlung von Entgelt

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange das Mitglied beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V). Übt eine Frau während der vorgeburtlichen Schutzfrist das Recht auf freiwillige Weiterarbeit aus, erhält sie weiterhin ihr vertragliches Entgelt durch den Arbeitgeber. Ihr Anspruch auf Mutt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 4 Einkommensteuer und Sozialversicherung

Das Mutterschaftsgeld wie auch der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sind gem. § 3 Nr. 1d EStG einkommensteuerfrei. Die beiden Leistungen unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt und sind daher für die Ermittlung des individuellen Steuersatzes zu beachten (§ 32b Abs. 1 Nr. 1c, § 32b Abs. 2 Nr. 1 EstG). Das Mutterschaftsgeld ist für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversiche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Die Anspruchsberechtigten nach § 1 Abs. 1

Rz. 21 § 1 Abs. 1 Satz 1 legt die Personengruppe fest, die einen Anspruch auf Elterngeld hat. Erste Voraussetzung für die Gewährung von Elterngeld ist dabei ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet (Nr. 1). Als weitere Voraussetzung sieht § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft mit dem Kind vor, für das Elterngeld in Anspruch genomme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 31 Besteht kein Wohnsitz in Deutschland, so erfüllt die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 dennoch, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Auch der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist im SGB I legaldefiniert. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinterbliebenenrente / 2 Antragstellung/Rentenbeginn in der Rentenversicherung

Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.[2] Er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5.1 Unvermögen der Eltern zur Betreuung

Rz. 92 Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen wird nach § 1 Abs. 4 nur erweitert, wenn die Eltern ihr Kind nicht betreuen können. Die genannten Verwandten und Angehörigen sind nur berechtigt, Elterngeld zu beziehen, wenn es den Eltern unmöglich ist, das leibliche oder angenommene Kind zu betreuen (Ersatzberechtigte). Ob eine Betreuung unmöglich ist, muss ggf. durch die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 2 Absetzbeträge vom Einkommen

Welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind, ist in § 11b SGB II geregelt. Einige der Absetzbeträge sind durch § 6 Bürgergeld-V pauschaliert. Vom Einkommen abzusetzen sind: Die auf das Einkommen entrichteten Steuern, wie Lohnsteuer/Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer (nicht jedoch Verkehrssteuern, wie z. B. die Mehrwertsteuer). Pflichtbeiträge zur Sozialver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.4 Mitteilungsempfänger

Rz. 4 Adressat der zulässigen bzw. vorgeschriebenen Mitteilung ist die zuständige Stelle.[1] Das ist jede Behörde oder sonstige Stelle, die für die Bekämpfung der Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung, Arbeitnehmerüberlassung oder für die Gewährung und/oder Rückforderung öffentlicher Mittel oder für die Strafverfolgung in den betroffenen Fällen zuständig ist. Für die Bekämp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 6 Haushaltsgemeinschaft

Wird nach § 9 Abs. 5 SGB II vermutet, dass verwandte oder verschwägerten Personen in einer Haushaltsgemeinschaft Unterstützung leisten, gilt hierfür ein besonderer Freibetrag. Es ist der Bedarf der Familie ohne die antragstellende Person zu ermitteln. Dabei werden die Regelbedarfe zusammengerechnet, wobei für den Einkommensinhaber der doppelte Regelbedarf nach § 20 Abs. 2 Sa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.2 Nicht gesetzlich versicherte Frauen

Der Anspruch für Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, richtet sich nach den Bestimmungen von § 19 Abs. 2 MuSchG. Hinweis Eigenständige Anspruchsgrundlage Im Gegensatz zu § 19 Abs. 1 MuSchG stellt § 19 Abs. 2 MuSchG eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar. Der Anspruch besteht gegenüber dem Bund, Auszahlungsstelle ist das Bundesamt für Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 2.2 Leistungen nach anderen Gesetzen

Teilweise werden Leistungen bereits in anderen Gesetzen nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen berücksichtigt. Dass solche Leistungen nur aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden, ist mit dem Bürgergeld-Gesetz gesetzlich klargestellt worden. Hinweis Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9 des SGB XIV Entschädigungszahlungen zum...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutzlohn / 1.2 Grundsatz der Monokausalität

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss das Beschäftigungsverbot alleinige Ursache für den Entgeltausfall sein ("Grundsatz der Monokausalität", vgl. nur BAG, Urteil v. 12.3.1997, 5 AZR 766/95; BAG, Urteil v. 13.2.2002, 5 AZR 588/00). Dies ergibt sich auch aus dem Wortlaut von § 18 Satz 1 MuSchG ("wegen eines Beschäftigungsverbotes"). Besteht aus anderen Gründe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3 Auswirkungen auf andere Bereiche des Sozialrechts

Rz. 12 Die Inanspruchnahme von Elterngeld wirkt sich auch auf andere Gebiete des Sozialrechts aus. So verhindert nach § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV der Bezug von Elterngeld zunächst den Fiktionseintritt des § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV, wonach eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend gilt, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdaue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.2 Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 7 Eines der Offenbarungsziele ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Beide Arten des rechtswidrigen Fehlverhaltens sind Gegenstand des zum 1.8.2004 in Kraft getretenen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Sachlich sind sie zu unterscheiden (s. Rz. 8 und 9). Rz. 8 Schwarzarbeit wird in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG durch mittlerweile fünf Einzeltatbes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6 Unterbrechung der Betreuung aus wichtigem Grund (§ 1 Abs. 5)

Rz. 102 Nach § 1 Abs. 5 bleibt der Anspruch auf Elterngeld unberührt, wenn die Betreuung und Erziehung des Kindes aus einem wichtigen Grund nicht sofort aufgenommen werden kann oder unterbrochen werden muss. Voraussetzung für die (Weiter-)Gewährung nach § 1 Abs. 5 ist demzufolge, dass die Betreuung und Erziehung entweder nicht aufgenommen oder nach Aufnahme vor dem Ende des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1 Wohnsitz

Rz. 25 Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Der Begriff der Wohnung umfasst all jene Räumlichkeiten, die sich für einen längeren Aufenthalt eignen und die Befriedigung von elementaren Lebensbedürfnissen zulassen. Von dem Beibeha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 6.2 Laufende/einmalige Einnahmen/Nachzahlungen

Bei der Berücksichtigung des Einkommens ist zwischen einmaligen und laufenden Einnahmen sowie Nachzahlungen zu unterscheiden. Laufende und einmalige Einnahmen sind in dem Zuflussmonat zu berücksichtigen. Nachzahlungen sind ebenfalls in dem Zuflussmonat zu berücksichtigen, solange dadurch der Anspruch nicht komplett für den Monat der Berücksichtigung als Einkommen entfällt. En...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.2 Die 32-Stunden-Grenze für Erwerbstätige

Rz. 110 Berechtigte i. S. d. § 1 dürfen entweder keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Die Vorschrift stellt mit dem Begriff der Erwerbstätigkeit auf alle im Erwerbsleben stehenden Personen ab. Erwerbstätigkeit ist eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit. Sie kann als abhängige Beschäftigung, als Tätigkeit in einem öffentlich-rechtlichen Dienstv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 1 Schutzfristen nach § 3 MuSchG

Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Tag der Entbindung selbst. Die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sind in § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MuSchG geregelt. Danach darf der Arbeitgeber im Regelfall eine schwangere Frau in den letzten 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin und in den ersten 8 Wochen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.2 Beginn und Ende des Anspruchs

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld entsteht im Regelfall mit Beginn der Schutzfrist des § 3 Abs. 1 MuSchG. Sofern das Arbeitsverhältnis während der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung beginnt, besteht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 24i Abs. 3 Satz 6 SGB V). Der Anspruch besteht auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 1 Einkommen

Einkommen im Sinne des SGB II sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld. Hierzu gehören alle Einnahmen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft oder Rechtsnatur. Die Frage der Steuerpflicht der Einnahmen spielt dabei keine Rolle. Zum Einkommen gehören insbesondere Arbeitsentgelt aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, aus Land- und Forstwirtschaft, Sachbezüge, Renten, aber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1 Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 19 Abs. 1 MuSchG)

Nach § 19 Abs. 1 MuSchG erhält eine Frau, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, während den Schutzfristen vor und nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Dabei ist es unerheblich, ob Versicherungspflicht besteht oder ob die Frau freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. § 19 Abs. 1 MuSchG kommt lediglich klarstellende Wirkung zu, die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG)

Um eine finanzielle Überlastung der gesetzlichen Krankenkassen zu vermeiden, ist die Höhe des Mutterschaftsgeldes für gesetzlich Versicherte auf 13 EUR pro Kalendertag begrenzt[1]. Falls das vorherige Nettoeinkommen diesen Betrag übersteigt, muss der Arbeitgeber den überschüssigen Betrag durch seinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ausgleichen. Nach der Niederschriftserklärung...mehr