Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4 Einkommen

Einkommen i. S. d. SGB II sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld ohne Rücksicht auf ihre Herkunft oder Rechtsnatur. Unerheblich ist auch, ob die Einnahmen der Steuerpflicht unterliegen. Sachbezüge werden – anders als nach früherer Rechtslage – grundsätzlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Etwas Anderes gilt nur, soweit Sachbezüge aus einem Arbeitsverhältnis erbra...mehr

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Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4.3 Einkommen aus Ansprüchen gegen Dritte

Als Einkommen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Ansprüche gegen Dritte berücksichtigt. Zwingende Voraussetzung für eine Berücksichtigung als Einkommen ist aber der Zufluss. Die Berücksichtigung von fiktivem Einkommen ist nicht zulässig. Zu Ansprüchen gegen Dritte gehören, z. B. Ansprüche aus Steuererstattungen, Pflichtteilsansprüche gegen Erben oder Rückforderungsansp...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist an den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V i. V. m. § 19 Abs. 1 MuSchG bzw. § 19 Abs. 2 MuSchG gekoppelt. Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, wenn sich die Frau in einem Arbeitsverhältnis befindet und aufgrund der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Entgelt gezahlt wird oder wenn das ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Der Kreis der Berechtigten nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

Rz. 52 Der fehlende Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 unschädlich, wenn der Berechtigte nach § 4 SGB IV dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt[1] oder – Alt. 2 – im Rahmen seines in Deutschland bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses vorübergehend ins Ausland abgeordnet, versetzt o...mehr

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Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / Zusammenfassung

Begriff Der Anspruch auf Bürgergeld wird ermittelt, indem dem bestehenden Bedarf für den Lebensunterhalt (Regelbedarf, ggf. Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung) das zu berücksichtigende Einkommen gegenübergestellt wird. Die Differenz ist der Anspruch auf Bürgergeld. Das zu berücksichtigende Einkommen wird ermittelt, indem von dem erzielten Einkommen Absetzbeträge...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Anforderungen an Wohnsitz und Aufenthalt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 24 Die unter § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 aufgeführte gebietsbezogene Voraussetzung eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ist dem Territorialitätsprinzip geschuldet, das grds. für das gesamte Sozialrecht leitend und in § 30 SGB I kodifiziert ist. 2.1.1 Wohnsitz Rz. 25 Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen inneh...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.2 Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer (§ 1 Abs. 7)

Rz. 140 In den Genuss von Elterngeld soll nur kommen, wer sich voraussichtlich dauerhaft im Inland aufhalten wird.[1] Denn mit dem Elterngeld verfolgt der Gesetzgeber den legitimen Zweck, eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung in Deutschland zu fördern.[2] Bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern kann von einem dauerhaften Aufenthalt im Inland jedoch nicht ohne Weit...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.2 Grundsatz der Monokausalität

Der Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zielt darauf ab, die finanziellen Einbußen auszugleichen, die durch die Schutzfristen und die damit verbundene Abwesenheit vom Arbeitsplatz entstehen[1] . Sofern die Frau ohne das Bestehen der Schutzfristen aufgrund persönlicher Umstände nicht in der Lage ist, ihre Arbeitsleistung zu erbringen und dieser Umstand zu einem We...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.3 Anspruchsdauer und Fälligkeit

Der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG beginnt mit dem Tag, an dem die Frau wegen eines Beschäftigungsverbotes eine Entgeltminderung erfährt. Dabei ist es gleichgültig, ob ihre Arbeitspflichten aufgrund des Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise suspendiert sind ("teilweises Beschäftigungsverbot"). Der Anspruch auf Mutterschutzlohn besteht auch, wenn der Arbe...mehr

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Bürgergeld (Einkommensberüc... / 2 Bedarfsgemeinschaft

Bei der Feststellung des Leistungsanspruchs wird (außer bei alleinstehenden Personen) von der Bedarfsgemeinschaft ausgegangen. In der Bedarfsgemeinschaft werden im Grundsatz alle Personen zusammengefasst, die in einer "Einstands- und Wirtschaftsgemeinschaft" zusammenleben. Dies gilt sowohl bei der Feststellung des jeweiligen Bedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts als auc...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.4 Höhe des Mutterschutzlohns

Gemäß § 18 Satz 2 MuSchG ist als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft zu zahlen. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist gemäß § 18 Satz 4 MuSchG das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten 3 Monate der Beschäfti...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.1 Die Miteinbeziehung der Bundesagentur für Arbeit gem. § 164 SGB IX und das AGG

Das LAG Niedersachsen entschied im Juli 2022 einen Fall zu Rechtsfolgen des AGG, wenn der Arbeitgeber Pflichten des Behindertenschutzes aus dem SGB IX nicht erfüllt.[1] Gemäß § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX sind Arbeitgeber, wenn sie eine Stelle ausschreiben, dazu verpflichtet, bei der Besetzung von offenen Stellen sich mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Da...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.3 Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahme nach dem SGB II oder III

Rz. 401 Nach § 14 Abs. 3 TzBfG ist die Befristung des Arbeitsvertrags auch zulässig, wenn der ältere Arbeitnehmer vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 4 Monate lang an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem SGB II oder III teilgenommen hat. Durch diese Maßnahmen, die gegenüber jeder anderen arbeitsmarktpolitischen Förderung nachran...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.1 Beschäftigungslosigkeit

Rz. 395 Der Begriff der Beschäftigungslosigkeit ist nicht gleichzusetzen mit demjenigen der Arbeitslosigkeit. Die Beschäftigungslosigkeit ist nur eines von mehreren in § 138 SGB III bestimmten Tatbestandsmerkmalen der Arbeitslosigkeit. Durch das Abstellen auf die Beschäftigungslosigkeit statt auf die Arbeitslosigkeit in § 14 Abs. 3 TzBfG soll einem größeren Personenkreis arb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.3 Eingliederungszuschüsse

Rz. 223 Nach der zum 31.12.1997 außer Kraft getretenen Regelung in § 97 Abs. 1 AFG konnte die Arbeitsverwaltung Arbeitgebern zu den Lohnkosten älterer Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse gewähren, sofern sie zusätzlich eingestellt und beschäftigt wurden. Die Regelung diente der zumindest zeitweisen Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und der Eröffnung vo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3 Beschäftigungssituation des Arbeitnehmers vor Vertragsbeginn

Rz. 394 Die Befristung nach § 14 Abs. 3 TzBfG setzt voraus, dass der Arbeitnehmer unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 4 Monate lang beschäftigungslos i. S. v. § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III war oder Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem SGB II oder dem SGB III teilgenommen hat. 4.4....mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.1 Die Frage nach der (Schwer-)Behinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Wollen Arbeitgeber einen schwerbehinderten Mitarbeiter kündigen, bedarf die Kündigung der Zustimmung des Integrationsamts.[1] Erteilt das Integrationsamt die Zustimmung nicht, ist die Kündigung unwirksam. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung nichts wusste.[2] Praxis-Beispiel Mitteilung der Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers Im Feb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.4 Sozialhilfemaßnahmen

Rz. 227 Die Beschäftigung im Rahmen von Sozialhilfemaßnahmen nach den früheren Regelungen in §§ 18 ff. BSHG konnte die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Hilfebedürftigen rechtfertigen. Denn Sozialhilfe im Sinne der Hilfe zur Arbeit nach den genannten Vorschriften diente der Wiedereingliederung des Hilfebedürftigen in das Arbeitsleben und war deshalb nicht auf Dauer zu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.1.3.4 Übertragung sozialstaatlicher Sonderaufgaben

Rz. 92 Die Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben, z. B. die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, stellt allein keinen hinreichenden Sachgrund für die Befristung der Arbeitsverträge der bei dem Maßnahmeträger beschäftigten Arbeitnehmer dar, wenn die Maßnahme selbst kein zeitlich begrenztes Projekt, sondern Teil einer Daueraufgabe des...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2 Voraussetzungen

Rz. 390 Die am 1.5.2007 in Kraft getretene Neuregelung des § 14 Abs. 3 TzBfG gilt für Arbeitsverträge, die ab dem 1.5.2007 abgeschlossen werden. Die Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 3 TzBfG ist abhängig davon, dass der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und dass er davor mindestens 4 Monate lang beschäf...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)

Rz. 220 Die Befristung eines Arbeitsvertrags war nach der Rechtsprechung des BAG sachlich gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen einer ABM nach §§ 260 ff. SGB III in der bis zum 31.3.2012 geltenden Fassung (eine inhaltsgleiche Bestimmung gibt es nicht mehr) zugewiesen worden war und die Dauer der Befristung mit der Dauer der Zuweisung übereinstimmte....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.2 Bezug von Transferkurzarbeitergeld

Rz. 400 Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem älteren Arbeitnehmer nach § 14 Abs. 3 TzBfG ist auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 4 Monate lang Transferkurzarbeitergeld bezogen hat. Transferkurzarbeitergeld wird nach § 111 SGB III (früher: § 216b SGB III) zur Vermeidung von Entlassungen und zur ...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.2 Unionsrechtliches Antidiskriminierungsrecht im Kontext des AGG

Wie oben erläutert, differenziert das Unionsrecht nicht nach dem Grad der Behinderung. Dies führt zu dem folgenden Problem: Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50 gilt man nach deutschem Recht nicht als schwerbehindert nach § 2 Abs. 2 SGB IX. Viele der Regeln des Behindertenschutzes greifen erst ab einem GdB von 50. Beispielsweise bekommen schwerbehinderte Me...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 In § 14 TzBfG wurden erstmals die Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverträgen zusammenhängend gesetzlich geregelt.[1] Vor Inkrafttreten des TzBfG war die Befristung von Arbeitsverträgen nach § 620 BGB grundsätzlich zulässig. Allerdings bedurfte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) seit dem Beschluss des Großen Senats vom 12.10.1...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.6 Mittelbare Benachteiligung durch Tarifvertrag

Das LAG Düsseldorf entschied einen Fall[1] im Januar 2021 und identifizierte eine spezielle Regelung eines Tarifvertrags als diskriminierend für Menschen mit Behinderung. Die Regel im Tarifvertrag[2] sah eine Abfindung vor für das altersbedingte Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei legte der Arbeitgeber für die Berechnung die Dauer der Betriebszugehörigkeit zum Zeitp...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / Zusammenfassung

Überblick Keines der AGG-Merkmale ist so falllastig wie das der Behinderung. Der Behindertenschutz resultiert aus nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften, wobei im Fall einer Kollision das EU-Recht Vorrang hat.[1] Der Behindertenschutz findet im Sozialrecht einen wichtigen Baustein. Insofern sind in den relevanten Diskriminierungsfällen nicht nur Vorschriften des AGG, ...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.3 Kein Schwerbehindertenrecht im schwebenden Gleichstellungsverfahren

Arbeitgeber treffen keine Pflichten, die für die Rücksichtnahme auf schwerbehinderte Personen gelten, wenn der Bewerber sich im Gleichstellungsverfahren mit schwerbehinderten Menschen befindet und rückwirkend gleichgestellt wird. Der Arbeitgeber muss den Ausgang des Gleichstellungsverfahrens nicht abwarten. Das gilt auch dann, wenn der Bewerber im Vorstellungsgespräch den Ar...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 3.1 Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber

Gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 SGB IX sind öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn sie nicht von vornherein ungeeignet erscheinen. Diese Pflicht trifft dem Wortlaut entsprechend nur öffentliche Arbeitgeber. Kirchliche Arbeitgeber sind keine öffentlichen Arbeitgeber und sind daher von dieser Pflicht ausgenommen...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.3 Vortrag ins Blaue hinein

Allerdings erlaubt auch die Beweislastregel nach § 22 AGG dem Kläger nicht, Behauptungen "ins Blaue hinein" aufzustellen. Das LAG Hamburg hatte insofern den folgenden Fall zu entscheiden: Ein promovierter Wirtschaftswissenschaftler bewarb sich auf eine Stelle, die auch Kenntnisse der Informatik bzw. Mathematik verlangte. Er erhielt eine Absage und machte geltend, die Absage ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.7 Nebenbeschäftigung

Rz. 236 Befristungsabreden bei Nebenbeschäftigungen sind nicht allein deshalb wirksam, weil der Arbeitnehmer mit dieser Beschäftigung nicht seinen gesamten Lebensunterhalt verdient.[1] Auch die Befristung eines solchen Arbeitsverhältnisses bedarf daher einer weiteren Rechtfertigung. Gleiches gilt – vom Fall des § 41 Satz 3 SGB VI abgesehen – auch für die Befristung von Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung

Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen Abstand zwischen einem früheren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.2 Unterrichtung von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat

Gemäß § 164 Abs. 1 Satz 4 müssen Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 SGB IX genannten Vertretungen unmittelbar nach Eingang einer Bewerbung bzw. eines Vermittlungsvorschlags unterrichten. Achtung Unterrichtung des Betriebsrats über Bewerbungseingang Arbeitgeber müssen demnach nicht nur die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch den Betriebsrat über ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.6 Mehrfachbefristungen

Rz. 411 § 14 Abs. 3 TzBfG enthält kein § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG entsprechendes Vorbeschäftigungsverbot. Ein befristeter Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 3 TzBfG kann daher grundsätzlich auch abgeschlossen werden, wenn der ältere Arbeitnehmer bereits früher bei demselben Arbeitgeber befristet oder unbefristet beschäftigt war, sofern er vor Beginn des nach § 14 Abs. 3 TzBfG befri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.2 Arbeitsverhältnis

Rz. 343 Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG steht eine Vorbeschäftigung einer sachgrundlosen Befristung nur entgegen, wenn sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt ist. Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.[1] Andere berufsvorbereitende Beschäftigungen, z. B. Praktika oder Volontariate, stehen einer späteren sachgrund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.4 4-Monatszeitraum

Rz. 404 Die Befristung nach § 14 Abs. 3 TzBfG setzt voraus, dass die Beschäftigungslosigkeit, der Bezug von Transferkurzarbeitergeld oder die Teilnahme an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme während eines Zeitraums von mindestens 4 Monaten unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses bestand. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Beginn de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 1 Finanzierung

Das BAS verwaltet als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen die von den Krankenkassen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nebst Zinsen und Säumniszuschlägen,[1] Beiträge aus Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungsträger,[2] Beiträge bei geringfügigen Beschäftigungen zur Krankenversicherung,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 4 Liquiditätsreserve

Der Gesundheitsfonds hat eine Liquiditätsreserve vorzuhalten.[1] Zuständig für deren Verwaltung ist das BAS. Die Zielvorgabe von mindestens 20 % (bis 31.12.2014) bzw. 25 % (ab 1.1.2015) einer durchschnittlichen Monatsausgabe des Gesundheitsfonds ist erreicht (Stand: 14.9.2022). Die Liquiditätsreserve deckt unterjährige Schwankungen in den Einnahmen, nicht vorhergesehene Einnah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen

Sozialrechtlich besteht ein rechtlicher Rahmen für Lebensarbeitszeit- und Langzeitkonten – und damit auch für ein Sabbatical – seit 1998 mit dem "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen", kurz: Flexi-Gesetz.[1] Diese Rechtsgrundlage wurde zum 1. Januar 2009 durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / Zusammenfassung

Begriff Der Gesundheitsfonds gehört zum Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenversicherung. Er wird seit dem 1.1.2009 als Sondervermögen vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet, in das die Beiträge der Arbeitgeber, der anderen Sozialversicherungsträger und der Mitglieder der Krankenkassen gezahlt werden. In den Gesundheitsfonds fließen auch die Zuschüsse de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 7 Verwaltung

Das BAS verwaltet die zugeflossenen Mittel als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen. Die Krankenkassen ziehen weiterhin den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die anderen Sozialversicherungsträger und für den Gesundheitsfonds ein. Sie haben in diesem Zusammenhang eine treuhänderische Stellung. Die Beiträge werden arbeitstäglich weitergeleitet.[1] Die Krank...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10.11.4 Anlage der Wertguthaben

Die Regelung im Flexi-II-Gesetz enthält eine Anlagebeschränkung und eine Werterhaltungsgarantie. Sofern der Arbeitgeber nicht den Vorschriften über den Insolvenzschutz unterliegt (§ 7e SGB IV), liegt es im Ermessen der Parteien zu entscheiden, ob die in Geld geführten Wertguthaben beim Arbeitgeber verbleiben oder extern angelegt werden. Ist hierzu keine Vereinbarung getroffen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10.12 Störfall/vorzeitiges Ende des Sabbaticals

Ein Störfall liegt vor, soweit das Wertguthaben nicht gem. der Wertguthabenvereinbarung nach § 7b bzw. § 7c SGB IV verwendet wird, insbesondere nicht laufend für eine Zeit der Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen wird oder nicht mehr für solche Zeiten gezahlt werden kann, da das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet wurde (§ 23b Abs. 2 Satz 1 SGB IV...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 6 Beitragseinzug

Die Krankenkassen ziehen als Einzugsstelle die Gesamtsozialversicherungsbeiträge ein und leiten die Krankenversicherungsbeiträge an den Gesundheitsfonds weiter.[1] In dieser Funktion haftet die Krankenkasse bei verschuldeten Beitragsrückständen durch die Erhebung von Säumniszuschlägen.[2] Damit werden der ordnungsgemäße Einzug und die Weiterleitung des Beitrags an den Gesundh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10.11.3 Führung der Wertguthaben in Geld

Nach § 7d Abs. 1 SGB IV müssen alle Wertguthaben in Geld geführt werden. Soweit Arbeitszeit in das Wertguthaben eingebracht ist, ist das Arbeitszeitguthaben in Geld umzurechnen. Zu beachten ist, dass nach § 7d Abs. 1 Satz 1 SGB IV das Bruttoarbeitsentgelt einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in das Wertguthaben einzubr...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10.11.2 Verwendung der Wertguthaben

Die Verwendung von Wertguthaben kann aufgrund einer Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV bei gesetzlichen Freistellungen auch ohne konkrete Regelung in der Wertguthabenvereinbarung von Beschäftigten beansprucht werden (§ 7c Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Den Vertragsparteien steht es jedoch gem. § 7c Abs. 2 SGB IV frei, hiervon abzuweichen und das Wertguthaben für einen bestimmt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10.11.6 Übertragbarkeit der Wertguthaben (Portabilität)

Portabilität bezeichnet Übertragbarkeit von Wertguthaben auf einen anderen Arbeitgeber. Mit dem Flexi-II-Gesetz wurde erstmals eine ausdrückliche Regelung zur Portabilität von Wertguthaben geschaffen. Damit wird dem Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, bei Beendigung einer Beschäftigung ein im vorangegangenen Beschäftigungsverhältnis aufgebautes Wertguthaben zu erhalten u...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10.11.7.3 Möglichkeiten des Insolvenzschutzes

Die Insolvenzsicherung hat gem. § 7e Abs. 2 SGB IV grundsätzlich durch eine Übertragung des Wertguthabens auf Dritte unter Ausschluss der Rückführung zu erfolgen. Das Wertguthaben ist durch den Dritten in einem Treuhandverhältnis, das die unmittelbare Übertragung in das Vermögen des Dritten und die Anlage des Wertguthabens auf einem offenen Treuhandkonto oder in anderer geei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 5 Zuweisungen aus dem Fonds

Die Beitragseinnahmen und die sonstigen Einnahmen der Krankenkassen fließen dem Gesundheitsfonds als gemeinschaftliches Sondervermögen der Krankenkassen zu. Der Gesundheitsfonds verteilt seine Mittel nach standardisiertem Bedarf ohne Rücksicht auf die Beitragsleistung der Versicherten einer Krankenkasse (externer Ausgleich). Bis 2014 blieben die Zusatzbeiträge[1] bei der Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 2 Einkommensausgleich

Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag[1] erhebt, werden die unterschiedlichen beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Krankenkassen vollständig ausgeglichen und Wettbewerbsverzerrungen verhindert. Jede Krankenkasse erhält durch diesen Ausgleich die Einnahmen aus dem einkommensabhängigen Zusatzbeitrag, die sie erzielen würde, wenn die beitragspflichtigen Einnahm...mehr