Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.6.3 Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe

Wenn sich herausstellt, dass eine durchgeführte Leistung zur Teilhabe erfolglos geblieben ist, hierfür Übergangsgeld gewährt wurde und nachträglich für denselben Zeitraum der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente festgestellt wird, gilt der Rentenanspruch bis zur Höhe des Übergangsgelds bereits als erfüllt (§ 116 Abs. 3 SGB VI). Der Rentenanspruch bleibt für denselben Zei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 27 Hat man den maßgeblichen Gesamtverdienst im Referenzzeitraum ermittelt und ggf. nach § 21 Abs. 4 korrigiert (dazu oben, Rz. 19 ff.), ist im nächsten Schritt der maßgebliche Tagesverdienst zu berechnen. Dazu wird das Gesamteinkommen aus dem Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Tage im Referenzzeitraum dividiert. Rz. 28 Wird ein fixes Gehalt gez...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.6.1 Urlaubsentgelt

Rz. 116 Da es sich beim Urlaubsentgelt um einen Anspruch auf Arbeitsentgelt handelt, kommt Insolvenzgeld in Betracht, wenn dem Arbeitnehmer gegenüber dem insolventen Arbeitgeber Ansprüche auf Urlaubsentgelt zustehen. Praxis-Beispiel Variante 1 Das Insolvenzverfahren wird am 1.10.2020 durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts eröffnet. Das Arbeitsverhältnis zwischen Schuldne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 3 Beitragsrechtliche Regelungen

Die Sozialversicherungsbeiträge werden während der Freistellung aus dem Arbeitsentgelt – konkret dem Wertguthaben – entrichtet. Fällig werden die Beiträge im Rahmen von flexiblen Arbeitszeitregelungen erst mit der Auszahlung des Arbeitsentgelts.[1] Sie werden mit den zum Zeitpunkt der Auszahlung maßgebenden Rechengrößen berechnet. Dazu zählen u. a. die Beitragsbemessungsgren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / Zusammenfassung

Begriff Das sog. Sabbatical – früher auch "Sabbatjahr" – ist kein fest definierter Rechtsbegriff. In diesem Lexikonstichwort wird hierunter eine längere, meist mehrmonatige Unterbrechung des Arbeitslebens verstanden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Arbeitsrechtlich sind Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Daneben hat der Betriebsrat bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Summenbeitragsbescheid / Zusammenfassung

Begriff Kann der prüfende Rentenversicherungsträger die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht personenbezogen berechnen, darf er die Beiträge ohne individuelle Zuordnung auf die einzelnen Arbeitnehmer festsetzen. Es handelt sich dabei um einen Summenbeitragsbescheid. Dieser erfolgt auf der Basis der insgesamt gezahlten Arbeitsentgelte (Lo...mehr

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Erwerbsminderung / 2.2.3 Dauer

Die Einschränkung des Leistungsvermögens in einem rentenrechtlich relevanten Ausmaß muss auf nicht absehbare Zeit vorliegen. In Abgrenzung zur bloßen Arbeitsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung wird hierunter grundsätzlich ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten verstanden. Ist die Leistungseinschränkung vor Ablauf dieser Frist wieder behoben, entsteht gru...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.6.4 Anspruchsübergang

Rz. 119 Mit der Antragstellung des Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld – und nicht erst mit der Zahlung durch die Bundesagentur für Arbeit – geht der Anspruch auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld auf die Bundesagentur über (§ 169 SGB III).mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.5 Sonstige Freistellungen

Rz. 12 Von der bezahlten Freistellung von der Arbeitspflicht durch Beurlaubung im Rahmen des BUrlG sind andere Arten bezahlter oder unbezahlter Freistellung – oftmals als "Beurlaubung" oder "Sonderurlaub" bezeichnet – zu unterscheiden. Diese Freistellungen können auf einer gesetzlichen, tariflichen oder arbeitsvertraglichen Grundlage beruhen. Zu denken ist hierbei an die bez...mehr

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Erwerbsminderung / 2.6.1 Dauerrente

Bei rechtzeitiger Antragstellung – d. h. innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem Monat, in dem sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind – beginnt die Erwerbsminderungsrente mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn diese Voraussetzungen erfüllt werden. Bei späterer Antragstellung kann die Rente erst vom 1. des Antragsmonats an geleistet werden (§ 99 Abs. 1 SGB VI).mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2 Überblick und Systematik

Rz. 4 § 20 will für die Dauer der dem Gesundheitsschutz dienenden Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung die im Arbeitsverhältnis stehenden Frauen vor wirtschaftlichen Nachteilen bewahren: Ihr Netto-Arbeitsverdienst soll sich durch die schwangerschaftsbedingten Arbeitsausfälle nicht vermindern. Damit soll zugleich jeder Anreiz entfallen, dass die Frau entgegen den...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 13 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird im Grundsatz gezahlt, soweit und solange während der Schutzfristen nach § 3 MuSchG ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. Er steht also nur Frauen zu, die auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld gem. § 19 MuSchG haben. Insbesondere erhalten auch Frauen, deren Beschäftigungsverhältnis erst während der Schutzfristen beginnt, das ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Ermittlung des Arbeitseinkommens im Referenzzeitraum

Rz. 22 Zur Berechnung des Zuschusses ist zunächst das Nettoeinkommen der Frau im Referenzzeitraum zu bestimmen. Referenzzeitraum sind bei – üblicher – monatlicher Abrechnung die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Frau bis zum Beginn der Schutzfrist gearbei...mehr

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Erwerbsminderung / 2.6 Rentenbeginn

Die Rentenzahlung setzt grundsätzlich einen entsprechenden Antrag des Versicherten voraus. Ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben kann nach § 116 Abs. 2 SGB VI als Rentenantrag gelten. 2.6.1 Dauerrente Bei rechtzeitiger Antragstellung – d. h. innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem Monat, in dem sämtliche Voraussetzungen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 1.2 Art der Vereinbarung

Eine Vereinbarung sollte aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen[1] schriftlich getroffen werden und alle wesentlichen Punkte enthalten, wie etwa die Durchführung der Arbeitszeitansparung, die mögliche Dauer des Sabbaticals, Regelungen zur Vergütung, Regelungen zur Urlaubsentstehung während des Sabbaticals,[2] Regelung zur Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Versicherungen, be...mehr

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Erwerbsminderung / 2.2.1 Begriff

Die gesetzliche Rentenversicherung geht von einer 2-stufigen Erwerbsminderungsrente aus. Eine Erwerbsminderung liegt vor, wenn wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr für mindestens 6 Stunden täglich (sog. Restleistungsvermögen) ausgeübt werden kann. Die Definitio...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Nach dem Wortlaut der Norm steht der Anspruch allen Frauen i. S. d. § 1 Abs. 2 MuSchG zu, die wegen eines Beschäftigungsverbots nicht in vollem Umfang beschäftigt werden können. Da Anspruchsverpflichteter der Arbeitgeber ist, ist der Geltungsbereich allerdings auf Frauen beschränkt, die in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber i. S. d. § 2 Abs. 1 MuSchG s...mehr

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Erwerbsminderung / 2.2.4 Leistungen zur Teilhabe vor Rente

Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI haben Leistungen zur Teilhabe (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) Vorrang vor Rentenleistungen. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger haben daher zu beachten, dass Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst dann bewilligt werden sollen, wenn zuvor Leistungen zur Teilhabe durchgeführt w...mehr

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Erwerbsminderung / 2.3.1 Allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit für den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beträgt 5 Jahre (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). Für die allgemeine Wartezeit zählen mit: Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld, Zeiten der Kinder...mehr

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Erwerbsminderung / 2.3.3 Besondere Wartezeit von 20 Jahren für behinderte Menschen

Gemäß § 43 Abs. 6 SGB VI haben Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllen. Es handelt sich dabei um Versicherte, die bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung die allgemei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.5 Befristung der Renten wegen Erwerbsminderung

Wichtig Grundsatz der Befristung der Erwerbsminderungsrente Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt grundsätzlich für längstens 3 Jahre nach Rentenbeginn. Die Befristung kann bis zu einer Gesamtdauer von 9 Jahren wiederholt werden (§ 102 Abs. 2 SGB VI). Der gesetzliche Rentenversicherungsträger macht von dem Grundsatz d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 3 Insolvenzsicherung

Wer als Arbeitnehmer Arbeitszeit anspart, gibt seinem Arbeitgeber letztlich einen Kredit. Sollte das Unternehmen vor Abgeltung des Arbeitszeitguthabens Insolvenz anmelden müssen, sind die Freizeitansprüche gefährdet. Der Arbeitgeber ist daher unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Langzeitkonten gegen Insolvenz abzusichern.[1] Hierfür gibt es verschiedene Lösungsansät...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 11 Informationen, die mit dem Lohnkonto aufzubewahren sind

Der Arbeitgeber muss zur Beurteilung des Arbeitsverhältnisses Informationen erhalten, die ihm nur der Arbeitnehmer geben kann. Mündliche Auskünfte reichen als Absicherung des Arbeitgebers nicht aus. Nach der Beitragsverfahrensverordnung ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, sich die Informationen schriftlich geben zu lassen. Der Minijobber ist gesetzlich verpflichtet, die n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Summenbeitragsbescheid / 1 Voraussetzungen für einen Summenbeitragsbescheid

Der Rentenversicherungsträger kann einen Summenbeitragsbescheid erteilen, wenn die personenbezogene Feststellung der Versicherungspflicht und Feststellung der Beitragspflicht oder der Beitragshöhe wegen Verletzung der Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers nicht möglich ist.[1] Ein Summenbeitragsbescheid kann nicht erlassen werden, wenn ohne unverhältnismäßig hohen Verwaltungsau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Frau ist für die Untersuchungen gem. § 7 Abs. 1 MuSchG und zum Stillen nicht nur tatsächlich von der Arbeitsleistung freizustellen.[1] Sie soll diese Möglichkeit auch ohne wirtschaftliche Nachteile wahrnehmen können und erhält deshalb gemäß § 23 für die Zeit der Freistellung einen Verdienstausgleich. Rz. 2 Den Anspruch auf Verdienstausgleich haben nur Arbeitnehmerin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Summenbeitragsbescheid / 3 Summenbeitragsbescheid für nicht gemeldete Arbeitnehmer

Wurde das Wahlrecht zur Krankenversicherung nicht ausgeübt, erfolgt eine Zuweisung des Arbeitnehmers zu der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand. Ist eine letzte Krankenkasse nicht vorhanden, erfolgt eine Zuweisung des Arbeitnehmers in Anlehnung an die beiden letzten Ziffern der Betriebsnummer des Arbeitgebers. Seit 1.1.2022 bis laufend gelten folgende Zuwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 2 Verschiedene Möglichkeiten

Zur Durchführung eines Sabbaticals gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dabei lassen sich regelmäßig die folgenden Varianten unterscheiden: Langzeitkonto durch "Einzahlung", Teilzeitmodell und unbezahlter Langzeiturlaub. Infographic Hinweis Auswirkung im Sozialversicherungsrecht Bei der Einführung der Möglichkeit des Sabbaticals im Unternehmen müssen vor allem die sozialversicherun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Einführung

Rz. 1 Fällt die Zeit eines Beschäftigungsverbots (§ 2 Abs. 3 MuSchG) oder der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) mit einer Elternzeit nach §§ 15 ff. BEEG zusammen, hängt die Zahlung von Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG) und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) davon ab, ob und in welchem Umfang die Frau während der Elternzeit einer Beschäftigung i. S. d. § 2 Abs. 2 MuSchG nachg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 2 Versicherungsrechtliche Regelungen

In der Sozialversicherung gelten die in den einzelnen Versicherungszweigen allgemeinen Regelungen für Arbeitnehmer. Im Regelfall ist der Arbeitnehmer daher während des Sabbaticals im Rahmen von flexiblen Arbeitszeitregelungen weiterhin versicherungspflichtig. Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers jedoch die Versicherungspflichtgrenze in der Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit

Auszeiten können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. So kommen die Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub oder das Ansparen und der spätere Ausgleich von Arbeitszeitguthaben in Betracht. Der Arbeitnehmer spart in letzterem Fall – ähnlich dem Blockmodell bei der Altersteilzeit – über einen gewissen Zeitraum hinweg auf einem Langzeitkonto Arbeitszeit an. Das angesp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.4 Tatsächliche Arbeitsleistung

Rz. 26 Unerheblich ist dagegen grundsätzlich, ob der Arbeitnehmer überhaupt eine Arbeitsleistung erbringt.[1] Das gilt sowohl für die Wartezeit als auch für das Kalenderjahr als Urlaubsjahr. Das erhellt ein Blick auf die Begrifflichkeit des "Erholungsurlaubs", wie ihn § 1 BUrlG verwendet. Richtig verstanden dient der Erholungsurlaub nicht der Erholung von konkret geleisteter...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.9 Umwandlung und Wegfall

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze vom 22. Dezember 2023[1] wurden durch die Anfügung eines Absatzes 7 bei § 43 SGB VI Verbesserungen für erwerbsgeminderte Personen geschaffen. Demnach können ab 1.1.2024 Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, bis zu 6 Monate ihre L...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.6.2 Urlaubsabgeltung

Rz. 117 Ansprüche auf Urlaubsabgeltung begründen keinen Anspruch auf Insolvenzgeld. § 166 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ist eindeutig. Danach hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Insolvenzgeld für Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat. Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Weitere Informationen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 2)

Rz. 8 Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber weitere Angaben verlangen, die sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies sind etwa Angaben zu Name und Adresse der betroffenen Frau, zum voraussichtlichen Entbindungstermin, zur Art der Beschäftigung, zu Umfang und Lage der Arbeitszeit, zur Art der Vergütung, zu körperlichen Belastungen während der Arbeit, zum Ergebnis d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3 Charakter des Urlaubsanspruchs

Rz. 20 Rechtsprechung und Literatur haben sich schwergetan – und tun es noch –, den Urlaubsanspruch rechtlich einzuordnen. Vertrat das Reichsarbeitsgericht zunächst die Auffassung, der Urlaubsanspruch setze sich aus 2 Ansprüchen, dem Freizeit- und Entgeltanspruch, zusammen (sog. Doppelanspruch), so folgte darauf die Auffassung, es liege ein "Einheitsanspruch" auf bezahlte Fr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Rechtsentwicklung und rechtspolitische Bewertung

Rz. 1 Seit 1952 zahlte die Krankenkasse den gesetzlich versicherten Frauen während der Schutzfristen vor und nach der Geburt ein Wochengeld in Höhe des Durchschnittsverdienstes des vergangenen Quartals. Die übrigen, d. h. nicht pflichtversicherten Frauen hatten einen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber auf Weitergewährung des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Hiervon waren Frauen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Umrechnung auf Kalendertage

Rz. 30 Da der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf den Kalendertag bezogen ist, ist der durchschnittliche Verdienst pro Kalendertag zu ermitteln. Dazu ist das Gesamt-Nettoeinkommen im Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kalendertage im Referenzzeitraum zu dividieren. Dabei wird der Kalendermonat mit 30 Tagen berechnet (§ 191 BGB). Allerdings ist der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve...mehr

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Erwerbsminderung / 1 Einleitung

Verminderte Erwerbsfähigkeit führt nach § 33 Abs. 2 und 3 TVöD zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern es sich bei der bewilligten Erwerbsminderungsrente nicht um eine befristete Rente handelt und volle Erwerbsminderung vorliegt bzw. bei teilweiser Erwerbsminderung der Beschäftigte eine Weiterbeschäftigung nicht schriftlich beantragt hat und/oder eine Weit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.3.2 Urlaubsabgeltungsanspruch

Rz. 71 Anlässlich der Fälle andauernder Arbeitsunfähigkeit hat das BAG zunächst an seiner Rechtsprechung festgehalten, wonach ein Urlaubsabgeltungsanspruch dann nicht entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers endet. [1] Nachdem der EuGH entschieden hat, dass der Anspruch auf eine finanzielle Vergütung nicht genommener Urlaubsansprüche – gemeint ist di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 3.2.1 Rentenbescheid bei gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten

Das Arbeitsverhältnis endet bei gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten, wenn durch Bescheid des Rentenversicherungsträgers festgestellt wird, dass der Beschäftigte voll erwerbsgemindert ist (zur teilweisen Erwerbsminderung siehe Rechtsfolgen bei teilweiser Erwerbsminderung). Die Erwerbsminderung muss während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eingetreten sein. Ist die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 3.3.1.1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur auf Zeit geleistet (näher Befristung der Renten wegen Erwerbsminderung). Gewährt der Rentenversicherungsträger lediglich eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, so ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird (§ 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD). Es kommt nicht zu einer Be...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Minijobber ist gesetzlich krankenversichert

Herr Huber beschäftigt seinen Ehegatten im Rahmen eines Minijobs. Er zahlt ihm ab dem 1.1.2024 einen monatlichen Arbeitslohn von 538 EUR. Die Abrechnung sieht wie folgt aus:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Bestimmung des Referenzzeitraums (§ 18 Sätze 2 und 4, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 und 3)

Rz. 2 Ausgangspunkt der Berechnung der Leistungen nach §§ 18, 20 MuSchG ist im Regelfall das Entgelt, das die Frau in den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft bzw. der Schutzfrist bezogen hat. Soweit das Gesetz auf die letzten 3 "abgerechneten" vollen Kalendermonate abstellt, regelt es den maßgeblichen Zeitraum, nicht aber die maßgeblichen Entgeltbestandteile. Für die Hö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 29 Ein Arbeitsverhältnis kann aufgrund unterschiedlicher rechtlich erheblicher Tatbestände ruhen. In Betracht kommt ein Ruhen unmittelbar kraft bzw. aufgrund Gesetzes.[1] Daneben können Tarifverträge das Ruhen anordnen, z. B. für den Fall einer befristeten Erwerbsminderungsrente.[2] Schließlich können die Arbeitsvertragsparteien kraft ihrer Vertragsfreiheit das Ruhen ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.4 Geringfügig Beschäftigte

Im Rahmen der Tarifrunde 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien insoweit auf eine Anpassung des Tarifvertrages an die geltende Rechtslage verständigt. Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist § 1 Abs. 3 Buchst. d neu gefasst worden. Mit Wirkung vom 1.3.2014 sind nur noch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vom Geltungsbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.4 Ende des Arbeitsverhältnisses schwerbehinderter Menschen (Absatz 2 Satz 4)

Die Regelung in § 19 Abs. 2 Satz 4 entspricht § 33 Abs. 2 Satz 4 TVöD. Beide Tarifregelungen haben bis zum 31. Dezember 2019 noch auf § 92 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung Bezug genommen. § 92 SGB IX ist inhaltlich unverändert in § 175 SGB IX in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung übernommen worden. Aufgrund des 14. Änderungstarifvertrages vom 30...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.3 Arbeitnehmer, für die Eingliederungsleistungen gewährt werden

§ 1 Abs. 3 Buchst. c hatte bis zum 31.10.2022 folgende Fassung: Arbeitnehmer, Diese Fassung deckte sich mit § 1 Abs. 2 Buchst. i und k TVöD in der bis zum 31.10.2022 geltenden Fassung und entsprach schon seit einiger Zeit nicht mehr der aktuellen Gesetzes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.1 Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1 Satz 1 Buchst. a)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-V in der vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung entsprach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD. Nach der früheren Rechtslage hatten Arbeitnehmer, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, mit Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente (Regelaltersrente nach § 35 SGB VI). Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 sind s...mehr