Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2.1.3 Sonderauswertungen der EVS (Abs. 3)

Rz. 33 Abs. 3 präzisiert gegenüber der bis zum 31.12.2010 geltenden Vorgängerregelung nebst RSV die Auswertung einer EVS durch Sonderauswertungen (zum Ganzen BT-Drs. 17/3404 S. 121). Danach hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Ermittlung der Regelbedarfe auf der Grundlage einer neuen EVS Sonderauswertungen beim Statistischen Bundesamt in Auftrag zu geben...mehr

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Jung, SGB XII § 27 Leistung... / 2.2.2 Rechtslage seit dem 1.1.2020

Rz. 28 Die seit dem 1.1.2020 geltende Fassung von § 27 Abs. 3 führt die Ausnahme der Hilfe zum Lebensunterhalt ohne Hilfebedürftigkeit fort. Voraussetzungen und Rechtsfolge haben aber Modifikationen erfahren. Die Leistung erfordert nunmehr zunächst eine Antragstellung. An die Stelle der Ermessensleistung ist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ein gebundener Anspruch ...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 in Kraft (vgl. hierzu Deutscher Verein, Gutachten v. 27.5.2004 – G 16/04 Übernahme der Krankenbehandlung im Rahmen des § 264 SGB V, NDV 2004 S. 320). Durch Art. 10 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlic...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.5 Unterbringung in einer anderen Familie (Abs. 5)

Rz. 91 Bis zum 1.1.2011 befand sich die Regelung nahezu wortlautgleich in § 28 Abs. 5. a. F. Sie ist inhaltsgleich mit § 3 Abs. 3 der Verordnung zu § 22 BSHG. Die Übernahme in das SGB XII erfolgte aus systematischen Gründen im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Regelsätze (BT-Drs. 15/1514 S. 59). Bis zum 31.12.2016 war sie Gegenstand von Abs. 4 Satz 3, dessen Regelungsin...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.2 Funktions- bzw. Bedeutungswandel im Laufe der Zeit

Rz. 11 Bis zur Einführung des SGB XII hatte die Auslegung der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 12 BSHG (vgl. Rz. 1) sehr unmittelbare Bedeutung, weil die Regelsätze noch in verhältnismäßig überschaubarem Rahmen pauschaliert bestimmte Bedarfe abdeckten. Über § 21 Abs. 1a BSHG bestand die Möglichkeit, von den Regelsätzen nicht erfasste einmalige Bedarfe quasi unmittel...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3.5 Haushaltsenergie ohne Heizung und Warmwasser

Rz. 22 Dieser Bedarfstatbestand war bis zum 31.12.2010 nicht Bestandteil der Regelung. Warum er ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen wurde, kann der Gesetzesbegründung nicht entnommen werden (vgl. BT-Drs. 17/3404 S. 120). Es wird zu Recht angenommen, dass es sich letztlich nur um eine Anpassung an den Wortlaut der Parallelvorschrift des § 20 Abs. 1 SGB II handelt (vgl. Wah...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.1.3 Freiwillig Weiterversicherte nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 KVLG 1989

Rz. 22 Abs. 1 wurde mit Einfügung des Sozialhilferechts in das SGB XII zum 1.1.2005 um den Tatbestand des § 6 Abs. 1 Nr. 1 KVLG 1989 erweitert. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 KVLG 1989 können Personen, die aus der Versicherungspflicht nach § 2 KVLG 1989 ausgeschieden sind und in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununter...mehr

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Jung, SGB XII § 29 Festsetz... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift enthält Zuständigkeitsregelungen für die Festsetzung der Regelsätze. Es handelt sich um die Nachfolgeregelung zu § 28 Abs. 2 (in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung), wonach die Festsetzung der Höhe der Regelsätze generell in die Zuständigkeit der Länder fiel (vgl. auch noch § 2 Abs. 1 und Abs. 4 RSV – zur historischen Entwicklung der Regelsatzfests...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.2.2 Gebundene Übernahme von freiwilligen Beiträgen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 35 Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 8 SGB V sind von dem Träger der Sozialhilfe zwingend zu übernehmen, wenn der Berechtigte voraussichtlich nur für kurze Dauer laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht. Nach der Gesetzesbegründung zu § 13 Abs. 2 BSHG (BT-Drs. 7/308 S. 10) ist es Sinn der Regelung, die für den Ber...mehr

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Jung, SGB XII § 33 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übertrug zunächst den bisherigen § 14 BSHG in das neue Recht, wobei es zu rein redaktionellen Änderungen kam (BT-Drs. 15/1514 S. 60 zu § 34). Die Änderung zum 1.1.2009 hatte ausschließlich klarstellende Funktion (BT-Drs. 16/10488 S. 19 zu Art. 7 Nr. 1), wobei der Gesetzeswortlaut beispielhaft um verschiedene Formen der Alterssicherung ergänzt wurde, bei ...mehr

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Jung, SGB XII § 27c Sonderr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt die im Wesentlichen entsprechende Anwendung des § 27b für Leistungsberechtigte nach dem Dritten Kapitel, die nicht in einer Wohnung nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 leben. Zweck des § 27c ist es, dem Leistungsberechtigten neben der Abgeltung der Leistungen beim stationären Leistungserbringer durch die Grundpauschale einen Teil des notwendigen L...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3.8 Unbenannte Bedarfstatbestände

Rz. 32 Da die Aufzählung in Abs. 1 Satz 1 nicht abschließend ist, kann auch die Befriedigung von Bedürfnissen, die nicht unmittelbar einem der vorgenannten Tatbestände zuzuordnen sind, Bestandteil des notwendigen Lebensunterhaltes sein. Da jedoch die genannten Tatbestände weitgehend alle Lebensbereiche abdecken, dürfte sich fast immer ein Anknüpfungspunkt am Gesetzeswortlaut...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 61 Behrendt, Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendigung des Arbeitslosengeld-II-Bezugs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit, jurisPR-SozR 23/2006, Anm. 2. Bieritz-Harder, Die "Hilfen zur Gesundheit" nach dem SGB XII – Ein Notfallnetz für Lücken im Krankenversicherungsschutz, ZfSH/SGB 2012 S. 514. Brörken, Krankenversicherung im Basis...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Berlit, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, Bemerkungen zu den Gesetzentwürfen von Bundesregierung und hessischer Landesregierung für ein neues SGB II und SGB XII, info also 2003 S. 195. Grube, Das geschlossene Regelsatzsystem und seine neuen "(Schlupf-)Löcher", NDV 1998 S. 298. Hammel, Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege – Ergänzung oder Ersatz öffent...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.2.4 Regelbedarfsstufe 3

Rz. 47 Die Regelbedarfsstufe 3 (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 RBEG in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung) bestimmte die Höhe des Regelbedarfs für eine erwachsene Person, die keinen eigenen Haushalt führt, weil sie im Haushalt anderer Personen lebt und die haushaltsgebundenen Kosten durch diese anderen Personen bereits abgedeckt sind. Gleiches galt für erwachsene Leistungsberechtigt...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.3 Regelsätze und Zahlungsmodalitäten (Abs. 3)

Rz. 52 Zur Deckung der Bedarfe nach Abs. 2 sind nach Abs. 3 Satz 1 Regelsätze zu gewähren. Die Vorschrift stellt somit die Verbindung zwischen den Regelbedarfen und den Regelsätzen her (so auch Gutzler, in: jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, Stand: 16.2.2020, § 27a Rz. 82). Der Begriff des Regelsatzes bezieht sich nur noch auf die zu zahlende Leistung, d. h. und im Unterschied ...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2.2 Das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG)

Rz. 56 Wie oben (Rz. 25) dargestellt, kann das RBEG nicht ohne die Vorschriften der §§ 27a bis 29 (insbesondere § 28) und umgekehrt können die genannten Vorschriften nicht ohne die hierauf bezogenen Regelungen des RBEG verstanden werden. Deshalb erfolgt die Kommentierung der Vorschriften des RBEG an den Stellen der gesetzlichen Regelungen des SGB XII, zu denen sie inhaltlich...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 2.1.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 3 Wie sich schon aus der Überschrift der Norm entnehmen lässt, bestimmt Abs. 1 den notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtungen (s. zu Abgrenzungsfragen zum SGB II Behrend, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, Stand: 4.3.2020, § 27b Rz. 18, 26 ff. m. w. N.). Der Gesetzeswortlaut differenziert zwischen dem notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtungen gene...mehr

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Jung, SGB XII § 33 Bedarfe ... / 2.2.1 Angemessene Alterssicherung (Abs. 1)

Rz. 8 Der Begriff "angemessene Alterssicherung" findet sich nicht nur hier, sondern auch in anderen Vorschriften des SGB XII (vgl. z. B. § 65 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 i.d. bis zum 31.12.2016 gültigen Fassung – dazu auch Rz. 14 sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 19.4.2010, L 20 SO 44/08 – oder § 90 Abs. 3 Satz 2 sowie ähnlich § 82 Abs. 2 Nr. 3 – dazu auch Rz. 5 und Rz. ...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 2.1.2.2.2 Höhe des Barbetrages (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 17 Nach dem Gesetzeswortlaut steht den Berechtigten ein angemessener Barbetrag zu. Die generelle (zu Ausnahmen vgl. Rz. 21 ff.) Untergrenze der Angemessenheit hat der Gesetzgeber für Volljährige in Abs. 2 Satz 2 konkret festgelegt. Danach belief sich der Barbetrag auf mindestens 26 % des Eckregelsatzes (§ 35 Abs. 2 Satz 2 in der bis zum 31.12.2006 geltenden Fassung). Mit...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3.2 Kleidung

Rz. 16 Seit dem 1.1.2005 ist auch die Versorgung mit Bekleidung einschließlich Schuhen in das Pauschalierungssystem einbezogen (anders noch § 21 Abs. 1a Nr. 1 BSHG), was zum Wegfall zum Teil schwieriger Abgrenzungsfragen geführt hat. Die Leistungsberechtigten haben einen Anspruch darauf, sich angemessen mit Kleidung auszustatten, und zwar so, dass sie sich in ihrer äußeren E...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.2.3 Neufassung seit dem 1.1.2018

Rz. 37 Abs. 2 regelt seit dem 1.1.2018 die Angemessenheit der Beiträge für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V sowie nach dem KVLG 1989. Die Differenzierung in der geltenden Fassung nach Pflichtversicherten, Weiterversicherten und Rentenantragstellern in Abs. 1 einerseits und freiwillig Versicherten in Abs. 2 andererseits ist nicht übernom...mehr

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Jung, SGB XII § 33 Bedarfe ... / 2.1 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 5 Es muss Bedürftigkeit i. S. v. § 19 Abs. 1 im Leistungszeitpunkt vorliegen. Auch die übrigen Vorschriften, die die finanzielle Hilfebedürftigkeit im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt betreffen, kommen grundsätzlich zur Anwendung (vgl. Wrackmeyer-Schoene, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 7. Aufl. 2020, § 33 Rz. 2). Um Doppelleistungen zu vermeiden, dürfen bei der Prüfu...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2.1.1 Neuermittlung der Regelbedarfe (Abs. 1)

Rz. 28 Die Regelbedarfe sind nach Abs. 1 neu zu ermitteln, wenn die Ergebnisse einer bundesweiten neuen EVS vorliegen. Dies waren im Zeitpunkt der grundlegenden Änderung des § 28 zum 1.1.2011 die Ergebnisse der EVS 2008. Die nächste EVS ist im Jahre 2013 erhoben worden, wobei sich die Hoffnung auf eine Aktualisierung 2015 (vgl. Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: 26...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.4.1 Anderweitige Bedarfsdeckung (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3)

Rz. 61 Abs. 4 regelte bis zum 31.12.2016 drei Ausnahmen von der Zahlung von Regelsätzen. Satz 1 enthielt eine Bestimmung über die individuelle Bedarfsfestsetzung bei "nach oben oder unten" abweichendem Bedarf. Satz 2 regelte die Zahlung für Fälle, in denen die Leistungsberechtigung nur für weniger als einen Monat besteht. Satz 3 den Sonderfall der Leistungsberechtigung in ei...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 2.1.3 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 11 Bis zum 31.12.2010 enthielt das Gesetz in Abs. 1 Nr. 3 eine Regelung über die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten. Seit dem 1.1.2011 findet sich diese Vorschrift wortgleich in § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (vgl. die dortige Komm). Rz. 12 Die von Abs. 1 Nr. 3 erfassten Aufwendungen waren bis zum 1.1.2011 über den Regelsatz zu decken. Das Gesetz sieht hierfür nunmehr einm...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 2.1.1 Erstausstattung für die Wohnung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Im Rahmen von Abs. 1 Nr. 1 besteht ein Anspruch auf die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 12/1514 S. 60 zu § 32) nennt als Beispielsfälle die Ausstattung nach einem Wohnungsbrand oder die Erstanmietung einer Wohnung nach einer Haft. Andere Fälle der Begründung eines Hausstandes wie z. B. nach Wohnungslosig...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift ist nur vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 4/09, fortgeführt durch Beschluss v. 23.7.2014, 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) zu verstehen, in der das Gericht das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs...mehr

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Jung, SGB XII § 33 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Armborst, Neues vom intendierten Ermessen, info also 2002 S. 132. Falterbaum, Die Übernahme der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung durch den Sozialhilfeträger, ZfSH/SGB 1999 S. 643. Gotzen, Entwicklung der Rechtsprechung zu § 74 SGB XII, ZfF 2018 S. 121. Pfuhlmann-Riggert, Kein Einsatz des Vermögens aus der Bestattungsvorsorge für Heimkosten, EE 2019 S...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3.1 Ernährung

Rz. 14 Der Bedarfstatbestand der Ernährung deckt Aufwendungen ab, die für eine vollwertige Versorgung mit den notwendigen Nährstoffen (Kohlehydrate, Proteine, Fette, Vitamine und Mineralstoffe) und Getränken erforderlich sind. Diese Aufwendungen werden grundsätzlich durch die Regelsätze abgegolten. Dafür wird bei der Ermittlung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben n...mehr

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Jung, SGB XII § 27 Leistung... / 2.2.1 Rechtslage bis zum 31.12.2019

Rz. 20 Die Vorschrift war zum 1.1.2005 aus systematischen Gründen inhaltsgleich aus § 11 Abs. 3 BSHG übernommen worden, um (damals) alle Regelungen, die den notwendigen Lebensunterhalt betrafen, zusammenzufassen. Die Regelung wurde unverändert bis zum 31.12.2019 beibehalten (vgl. zum Inhalt Rz. 21 bis 27). Rz. 21 Abs. 3 a. F. eröffnet dem Sozialhilfeträger die Möglichkeit, Sa...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 2.1 Leistungsumfang (Abs. 1)

Rz. 5 Die Vorschrift enthält gemeinsam mit den unter Rz. 3 genannten Regelungen eine grundsätzlich abschließende Aufzählung der (einmaligen) Bedarfe, die nicht in die Bemessung des Regelbedarfs einbezogen und deswegen auch nicht mit dem Regelsatz abgegolten sind (Grube, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 7. Aufl. 2020, § 31 Rz. 1; BT-Drs. 18/9984 S. 40 f.). Dies ergibt sich eine...mehr

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Jung, SGB XII § 29 Festsetz... / 2.2.1 Abweichende Festsetzung durch die Länder selbst (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 sieht vor, dass die Neufestsetzung durch Verordnung der Landesregierungen zu erfolgen hat. Die Verordnungsermächtigung kann von den Landesregierungen auf die zuständigen obersten Landesbehörden übertragen werden. Dies entspricht dem in § 28 Abs. 2 (in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung) geregelten Verfahren. Für die abweichende Regelsatzfestsetzung wurden ...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2.1.2 Bestimmung der Regelbedarfsstufen (Abs. 2)

Rz. 30 In Abs. 2 wurde der Inhalt des bis zum 31.12.2010 geltenden Abs. 3 Satz 2 und 3 in präzisierter Form zusammengefasst, der seinerseits wiederum in etwa § 22 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 BSHG entsprach. Maßgebend für die Bestimmung der Regelbedarfsstufen sind danach Stand und Entwicklung von Nettoeinkünften, Verbraucherverhalten sowie Lebenshaltungskosten auf der Grundlage ...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist die Nachfolgeregelung zu § 21 BSHG. Die Parallelbestimmung für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende befindet sich seit dem 1.4.2011 in § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB II (davor § 23 Abs. 3 SGB II). Aufgrund der gesetzgeberischen Neukonzeption der Regelbedarfe ab dem 1.1.2005, heute in §§ 27a, 28, 28a, 29 (vgl. die dortige Komm.) wurde die frühere...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.2.1 Übernahme freiwilliger Beiträge nach Ermessen (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 31 Die Voraussetzungen für die genannten Tatbestände der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz (vgl. im Übrigen die Komm. zu § 9 SGB V). Rz. 32 Nach der zum 1.4.2007 in Kraft getretenen Gesetzesänderung, die zu einer Trennung zuvor gemeinsam in Abs. 2 enthaltener Regelungen zur Übernahme von Beiträgen in ...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.2 Regelbedarfe (Abs. 2)

2.2.1 Überblick Rz. 33 Über Abs. 2 wird der Zusammenhang zwischen dem notwendigen Lebensunterhalt und dem für die endgültige Bedarfsbemessung wesentlichen Regelbedarf hergestellt. Dies geschieht zunächst über die Festlegung in Satz 1, wonach sich aus dem in Abs. 1 definierten Bedarf abzüglich der gesondert zu deckenden Bedarfe nach den §§ 30 bis 36 (zusätzliche Bedarfe, Bildu...mehr

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Jung, SGB XII § 27 Leistung... / 2.2 Leistungen für einzelne Tätigkeiten (Abs. 3)

2.2.1 Rechtslage bis zum 31.12.2019 Rz. 20 Die Vorschrift war zum 1.1.2005 aus systematischen Gründen inhaltsgleich aus § 11 Abs. 3 BSHG übernommen worden, um (damals) alle Regelungen, die den notwendigen Lebensunterhalt betrafen, zusammenzufassen. Die Regelung wurde unverändert bis zum 31.12.2019 beibehalten (vgl. zum Inhalt Rz. 21 bis 27). Rz. 21 Abs. 3 a. F. eröffnet dem So...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungsumfang (Abs. 1) Rz. 5 Die Vorschrift enthält gemeinsam mit den unter Rz. 3 genannten Regelungen eine grundsätzlich abschließende Aufzählung der (einmaligen) Bedarfe, die nicht in die Bemessung des Regelbedarfs einbezogen und deswegen auch nicht mit dem Regelsatz abgegolten sind (Grube, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 7. Aufl. 2020, § 31 Rz. 1; BT-Drs. 18/9984 S. 4...mehr

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Jung, SGB XII § 27c Sonderr... / 3 Literatur

Rz. 7 v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Siefert, Bundesteilhabegesetz – Neuerungen im Recht der Eingliederungshilfe – Rehabilitation/Schwerbehindertenrecht –, ZAP 2020 S. 359. Vgl. auch die Literaturhinweise zu § 27b.mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2 Rechtspraxis

2.1 Notwendiger Lebensunterhalt (Abs. 1) 2.1.1 Begriff Rz. 7 Bei dem Begriff des notwendigen Lebensunterhaltes handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, obwohl dieser durch einzelne sog. Bedarfstatbestände (dazu näher unter Rz. 10 f.) noch in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft konkretisiert wird. Damit hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass es keine allgemeingültig...mehr

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Jung, SGB XII § 27 Leistung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bedürftigkeit, Einsatzgemeinschaft (Abs. 1 und Abs. 2) Rz. 3 Abs. 1 und 2 gehen letztlich zurück auf die im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung des bis zum 31.12.2004 geltenden § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 BSHG. Der Hinweis auf die gemeinsame Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen folgt § 9 Abs. 1, wonach sich die Leistungen nach den Mitteln des Haushalts richten, in de...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.4 Abweichende Regelsatzfestsetzung (Abs. 4)

2.4.1 Anderweitige Bedarfsdeckung (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3) Rz. 61 Abs. 4 regelte bis zum 31.12.2016 drei Ausnahmen von der Zahlung von Regelsätzen. Satz 1 enthielt eine Bestimmung über die individuelle Bedarfsfestsetzung bei "nach oben oder unten" abweichendem Bedarf. Satz 2 regelte die Zahlung für Fälle, in denen die Leistungsberechtigung nur für weniger als einen...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechtslage bis zum 31.12.2019 2.1.1 Grundsatz (Abs. 1) Rz. 3 Wie sich schon aus der Überschrift der Norm entnehmen lässt, bestimmt Abs. 1 den notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtungen (s. zu Abgrenzungsfragen zum SGB II Behrend, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, Stand: 4.3.2020, § 27b Rz. 18, 26 ff. m. w. N.). Der Gesetzeswortlaut differenziert zwisc...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 2.1 Rechtslage bis zum 31.12.2019

2.1.1 Grundsatz (Abs. 1) Rz. 3 Wie sich schon aus der Überschrift der Norm entnehmen lässt, bestimmt Abs. 1 den notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtungen (s. zu Abgrenzungsfragen zum SGB II Behrend, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, Stand: 4.3.2020, § 27b Rz. 18, 26 ff. m. w. N.). Der Gesetzeswortlaut differenziert zwischen dem notwendigen Lebensunterha...mehr

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Jung, SGB XII § 27b Notwend... / 2.1.2 Weiterer notwendiger Lebensunterhalt (Abs. 2)

2.1.2.1 Überblick Rz. 8 Abs. 2 entspricht im Grundsatz dem § 21 Abs. 3 BSHG. Bei der Ergänzung in Satz 1 handelt es sich um eine Folgeänderung aufgrund der Neukonzeption der Regelsätze (vgl. Komm. zu § 28), die auch die überwiegenden früheren einmaligen Leistungen enthalten (vgl. BT-Drs. 15/1514 S. 61 zu § 36). Rz. 9 Die Ergänzung des früheren Gesetzeswortlautes um die Wörter ...mehr

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Jung, SGB XII § 133a Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5, Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3305) mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt.mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1 Notwendiger Lebensunterhalt (Abs. 1)

2.1.1 Begriff Rz. 7 Bei dem Begriff des notwendigen Lebensunterhaltes handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, obwohl dieser durch einzelne sog. Bedarfstatbestände (dazu näher unter Rz. 10 f.) noch in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft konkretisiert wird. Damit hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass es keine allgemeingültige starre Festlegung gibt, was grundsätzl...mehr

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Jung, SGB XII § 33 Bedarfe ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungsvoraussetzungen Rz. 5 Es muss Bedürftigkeit i. S. v. § 19 Abs. 1 im Leistungszeitpunkt vorliegen. Auch die übrigen Vorschriften, die die finanzielle Hilfebedürftigkeit im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt betreffen, kommen grundsätzlich zur Anwendung (vgl. Wrackmeyer-Schoene, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 7. Aufl. 2020, § 33 Rz. 2). Um Doppelleistungen zu ver...mehr

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Jung, SGB VII § 113 Verjährung / 2.2 Beginn der Verjährung (§ 199)

Rz. 6 Gemäß § 113 Satz 1 gelten die dort genannten Vorschriften des BGB entsprechend. Dem entnimmt die Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 25.7.2017, VI ZR 433/16), dass für den Verjährungsbeginn allein die bindende Leistungspflichtfeststellung des Unfallversicherungsträgers genügt. Der BGH hat die in der Kommentarliteratur sowie vom OLG Brandenburg (Urteil v. 9.12.2014, 3 U 4...mehr