Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.2.1 Zulässigkeit der Erhebung nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO im Rahmen der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes

Rz. 14 Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO lässt Ausnahmen vom Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu, "damit der Verantwortliche oder die betroffene Person die ihm bzw. ihr aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte ausüben und seinen bzw. ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann, soweit dies nach Unionsrec...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.6 Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse (Satz 1 Nr. 2b)

Rz. 31 Zum 1.1.2021 (vgl. insoweit Art. 34 Abs. 6 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG v. 4.8.2019, BGBl. I S. 1147, 1189) wird eine Versicherungspflicht für den Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse eingeführt. Sinn der Regelung ist es, der nachwirkenden Fürsorgepflicht des Dienstherrn Ausdruck zu verleihen. Der ehemalige (ab 1.1.2025 wird der ...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 2.2.2 Mindestinhalt des Pflegevertrages

Rz. 6 Abs. 3 Satz 1 schreibt den Mindestinhalt der Pflegeverträge vor. In Betracht kommende Vertragsinhalte sind in diesem Zusammenhang die in § 36 Abs. 1 festgeschriebenen Leistungsansprüche auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung. Hierbei gilt für Pflegeverträge über die Erbringung von Pflegesachleis...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.2.6.1 Verwendung

Rz. 27 Art. 4 Nr. 2 DSGVO bestimmt seit 25.5.2018 die "Verwendung" als Vorgang der Verarbeitung, definiert diesen Begriff jedoch nicht. In der DSGVO selbst ist der Begriff Verwendung nicht weiter enthalten. Lediglich in verschiedenen EG der DSGVO wird er erwähnt (z. B. EG 38, 50, 51) und zwar im Sinne von Benutzung. Weitere Synonyme sind Anwendung, Einsatz, Gebrauch, Nutzung,...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.15 Überprüfung durch das BMAS (Abs. 10)

Rz. 94 Mit der Neugestaltung des § 15 zum 1.7.2023 ergeben sich einige Neuerungen bei der Zulassung von Rehabilitationseinrichtungen (Abs. 3 bis 5), bei der vertraglichen Gestaltung (Abs. 6), bei dem Recht des Versicherten, eine Rehabilitationseinrichtung vorzuschlagen (Abs. 6a), bei der Messung und der Bekanntmachung der jeweiligen Leistungsqualität der Einrichtungen (Abs. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient vorrangig dem Zweck, bestehende Versorgungslücken im Bereich der häuslichen Pflege durch gezielt eingesetzte, wohnortnahe Hilfen zu schließen. Abs. 1 ermöglicht zur Erfüllung des Normzwecks unter Ausschluss bestimmter Personenkreise den Abschluss von Einzelverträgen mit geeigneten Pflegekräften, gibt deren Voraussetzungen vor und schreibt die vertr...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.2.6.3 Abgrenzung zur Übermittlung

Rz. 29 In Abgrenzung zur Übermittlung (Offenlegung) werden bei der Nutzung/Verwendung Sozialdaten nicht an einen Dritten (Definition vgl. Rz. 55) weitergegeben (übermittelt), sondern verbleiben beim Verantwortlichen. Diese Unterscheidung hat z. B. Bedeutung für die Weitergabe von Daten zwischen Rehabilitationseinrichtungen und Kostenträgern. Sofern es sich um eigene Einricht...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.4.1 Übermittlungsumfang

Rz. 20 Nach Satz 1 handelt es sich um die Daten des Abs. 1 Satz 1 (Rz. 10) ergänzt um Angaben zur Staats- und Religionsangehörigkeit, zu früheren Anschriften der betroffenen Person, Namen und Anschriften früherer Arbeitgeber der betroffenen Person sowie um Angaben über an die betroffene Person erbrachte oder demnächst zu erbringende Geldleistungen.mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.3 Für Aufgaben nach dem Arbeitgeberaufwendungsgesetz (Abs. 3)

Rz. 18 Abs. 3 regelt die Übermittlung von der Bundesagentur für Arbeit an die Krankenkassen bezüglich der Benennung der Arbeitgeber, die bestimmte Kosten der Lohnfortzahlung erstattet bekommen. Die Krankenkassen müssen die am Ausgleichsverfahren teilnehmenden Arbeitgeber (bis 20 Beschäftigte, also sog. Kleinbetriebe) kennen. Diese Kenntnis hat die Bundesagentur für Arbeit.mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.14 Kollisionsregelung – Versicherungskonkurrenz (Satz 5)

Rz. 65 § 3 Satz 1 Nr. 3 schließt Versicherungspflicht nach anderen Vorschriften nicht aus (Mehrfachversicherung). Soweit aufgrund desselben Sachverhalts eine Mehrfachversicherung in Betracht kommt, tritt Versicherungspflicht nach der Vorschrift ein, die dem Versicherten im Einzelfall den besten sozialen Schutz bietet (vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 148), sog. Günstigkeitsprinzip. S...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.1.5 In informierter Weise

Rz. 36 Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung ist naturgemäß, dass die betroffene Person weiß, worin sie einwilligt. Dazu muss sie laut EG 42 DSGVO "mindestens wissen, wer der Verantwortliche ist und für welche Zwecke ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen". Dies korrespondiert mit der Bestimmtheit (Rz. 35).mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.2.4 Hinweis auf Zweck der Verarbeitung (§ 67b Abs. 2 Satz 2)

Rz. 45 Die Einwilligung soll sich laut EG 32 DSGVO "auf alle zu demselben Zweck oder denselben Zwecken vorgenommenen Verarbeitungsvorgänge beziehen. Wenn die Verarbeitung mehreren Zwecken dient, sollte für alle diese Verarbeitungszwecke eine Einwilligung gegeben werden". Die weitere Forderung in EG 32 DSGVO, "dass die Einwilligung unter anderem freiwillig, für den konkreten F...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.2 Bedingungen für die Einwilligung (Art. 7 DSGVO und § 67b Abs. 2)

Rz. 37 Art. 7 Abs. 1 DSGVO legt dem Verantwortlichen eine Nachweispflicht für das Vorliegen einer Einwilligung auf, die in § 67b Abs. 2 Satz 1 konkretisiert wird. Mit Art. 7 Abs. 2 DSGVO werden Bedingungen an eine schriftliche Einwilligung gestellt, die in § 67b Abs. 2 Satz 2 ergänzt werden. Art. 7 Abs. 3 DSGVO und § 67b Abs. 2 Satz 3 regeln das Widerrufsrecht der betroffenen...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.3 Punktwerte (Abs. 2d)

Rz. 61 Mit Abs. 2d hatte der Gesetzgeber in die Entwicklung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung für die Jahre 2011 und 2012 eingegriffen und den Gesamtvertragsparteien eine Punktwertvorgabe gemacht, nach der sich die am 31.12.2010 geltenden Punktwerte ohne Zahnersatz im Jahr 2011 höchstens um die um 0,25 Prozentpunkte, im Jahr 2012 höchstens um die um 0,5 Prozentpunkt...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 96 Rahmenkonzept zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Hinweise für Rehabilitationseinrichtungen, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de G...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.2.2 Anforderung an schriftliche Einwilligung (Art. 7 Abs. 2 DSGVO)

Rz. 41 Art. 7 Abs. 2 DSGVO reget den Fall, dass die Einwilligung der betroffenen Person durch eine schriftliche Erklärung erfolgt, die auch noch andere Sachverhalte betrifft; das ist regelmäßig bei formularmäßigen Antragstellungen der Fall z. B. auf Rente oder Leistung zur Teilhabe. In diesen Fällen "muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.2 Festbetragssystem

Rz. 23 Die Gesamtvergütung als Festbetrag meint einen von den Gesamtvertragspartnern vereinbarten Geldbetrag, der alle Leistungen der vertragsärztlichen bzw. der vertragszahnärztlichen Versorgung im jeweiligen Vertragszeitraum, der meist ein Jahr umfasst, abgilt. Ausgenommen bleiben lediglich die ärztlichen/zahnärztlichen Leistungen, die aufgrund des Gesetzes außerhalb der v...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.2.6 Beispiel für eine Einwilligung

Rz. 47 Nachstehend ein Beispiel für eine Einwilligungserklärung, die die Anforderungen des Art. 7 DSGVO i. V. m. § 67b Abs. 2 erfüllt: Praxis-Beispiel Einwilligungserklärung Ich, …………………………, willige ein, (Personalien der betroffenen Person) dass die ……………………………………………………………………………… (Bezeichnung der auskunftserteilenden Stelle) der …………………………………………………………………………………… (Bezeichnung der aus...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 67enthielt bis 24.5.2018 eine Definition aller wesentlichen Begriffe des Sozialdatenschutzrechts einschließlich der Definitionen sämtlicher Phasen (jetzt Vorgänge) des Umganges mit Sozialdaten (von der Erhebung bis zur Löschung); auch die Begriffe Empfänger von Daten, Dritter, Anonymisierung und Pseudonymisierung waren definiert. Rz. 3 § 67 musste unter Berücksichtigu...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 2.1.2 Vertragsausschluss für Familien- und Haushaltsangehörige

Rz. 8 Unzulässig ist nach Abs. 1 Satz 1 HS 2 der Abschluss von Einzelverträgen mit Verwandten oder Verschwägerten des Pflegebedürftigen bis zum 3. Grad (Angehörige) sowie mit Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser – von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für verfassungsgemäß erklärten (vgl. BSG, Urtei...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1 Kindererziehende (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 4 Satz 1 Nr. 1 begründet einen Pflichtversicherungstatbestand für Eltern, bei denen Kindererziehungszeiten nach § 56 anzurechnen sind. Bereits § 1227a Abs. 1 Satz 1 RVO regelte in seiner ab 1.1.1986 (im Beitrittsgebiet ab 1992) geltenden Fassung, dass alle Mütter und Väter, die ihr Kind im Geltungsbereich dieses Gesetzes erziehen und sich mit ihm dort gewöhnlich aufhalte...mehr

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Sommer, SGB XI § 125a Model... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 125a wurde durch Art. 5 des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) mit Wirkung zum 9.6.2021 neu in das Gesetz eingefügt. Satz 1 der Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.4 Mischsysteme der Vergütung

Rz. 27 Seit dem Scheitern der ausschließlichen Einzelleistungsvergütung wegen Unfinanzierbarkeit auf Dauer wurden für die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung in immer größerem Umfang Mischsysteme vereinbart, die Elemente der Einzelleistungsvergütung mit Regelungen zur Mengenbegrenzung ärztlicher/zahnärztlicher Leistungen verknüpfen. Bei diesen Kombinationen aus mehreren Vergü...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.8 Vergütungssystem in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 32 Das dominierende Vergütungssystem in der vertragszahnärztlichen Versorgung ist die Einzelleistungsvergütung. Die Morbiditätsentwicklung ist in der vertragszahnärztlichen Versorgung grundsätzlich anders als in der vertragsärztlichen Versorgung. Die vertragszahnärztlichen Leistungen ohne Zahnersatz können sich z. B. morbiditätsbedingt auch rückläufig entwickeln, weil au...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trägt der rechtlichen Verzahnung öffentlich-rechtlicher und individueller (privatrechtlicher) Vereinbarungen zum Schutz der Pflegebedürftigen bei Inanspruchnahme von Leistungen bei häuslicher Pflege (§ 36) durch besondere Regelungen Rechnung. Es handelt sich um eine Sonderregelung für den ambulanten Bereich und bezweckt für diesen Bereich den Schutz der ...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.6 Fallpauschale-System

Rz. 30 Beim Fallpauschale-Vergütungssystem legen die Gesamtvertragspartner für den einzelnen Behandlungsfall, d. h. für die vertragsärztliche Behandlung in einem Quartal, einen Pauschbetrag fest, der unabhängig von der Zahl der ärztlichen Leistungen in diesem Quartal zu zahlen ist. Die Gesamtvergütung ergibt sich, wenn die Zahl der Behandlungsfälle mit dem vereinbarten Pausc...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 2.1.6 Kündigung des Einzelvertrages

Rz. 15 Das Gesetz sieht für die Verträge nach § 77 keine ausdrückliche Kündigungsregelung vor, wie sie § 74 für die Versorgungsverträge gemäß § 72 enthält. Dessen ungeachtet gilt auch hier der für jedes Dauerschuldverhältnis ungeschriebene Grundsatz der außerordentlichen Kündbarkeit bei schweren Verstößen gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten, aufgrund derer dem hier...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2 Begriffsbestimmungen nach Art. 4 DSGVO

Rz. 16 Seit dem 25.5.2018 gelten für den Umgang mit personenbezogenen Daten europaweit und unmittelbar die Begrifflichkeiten der DSGVO, die in Art. 4 DSGVO bestimmt werden. Art. 9 DSGVO ergänzt Art. 4 DSGVO um die "Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten", die unter einem besonderen Schutz gestellt sind und grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzunge...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3 Regelbedarfe (Abs. 1a bis 4)

Rz. 196 Durch Bekanntmachung über die Höhe der Regelbedarfe werden nach Abs. 2 Satz 1 die monatliche Leistung zur Deckung des Regelbedarfs ab 1.1.2012 auf 374,00 EUR, ab 1.1.2013 auf 382,00 EUR, ab 1.1.2014 auf 391,00 EUR, ab 1.1.2015 auf 399,00 EUR, ab 1.1.2016 auf 404,00 EUR festgelegt, das RBEG bestimmt im Ergebnis einen monatlichen Regelbedarf ab 1.1.2017 in Höhe von 409...mehr

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Jansen, SGB X § 67e Erhebun... / 2.2 Datenübermittlung zu Prüfzwecken (Satz 2)

Rz. 9 Nach Satz 2 ist es zulässig, die erhaltenen Antworten nur zu Prüfzwecken an andere Leistungsträger, die zuständige Beitragseinzugsstelle und die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln. Zu beachten ist, dass die Antworten zu Satz 1 Nr. 1 nur an den jeweils zuständigen Leistungsträger und die Antworten zu den Fragen nach Satz 1 Nr. 2 bis 4 nur an die jeweils zuständige E...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.9 Dritter (Art. 4 Nr. 10 DSGVO )

Rz. 55 Dritter ist nach Art. 4 Nr. 9 DSGVO jede "natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten".mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 2.2.1 Zustandekommen und Aushändigung des Pflegevertrages

Rz. 4 Aus der Regelung des Abs. 1 Satz 1 folgt, dass spätestens mit Beginn des ersten Pflegeeinsatzes mit dem Pflegebedürftigen ein Pflegevertrag dergestalt zustande kommt, diesen nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit entsprechend den von ihm in Anspruch genommenen Leistungen der häuslichen Pflegehilfe i. S. d. § 36 zu versorgen. Für die Entstehung eines Vertragsve...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 2.3 Vergütungsgrundsätze

Rz. 8 Abs. 4 Satz 1 stellt klar, dass sich der Vergütungsanspruch des Pflegedienstes für erbrachte Leistungen der häuslichen Pflegehilfe i. S. d. § 36 und seiner ergänzenden Unterstützungsleistungen i. S. d. § 39a unmittelbar gegen die zuständige Pflegekasse richtet. Da die Leistungen der Pflegeversicherung der Höhe nach begrenzt sind, stellt Abs. 4 Satz 2 zur weiteren Klars...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.5 Einwilligung zu Forschungszwecken (Abs. 3)

Rz. 48 In der wissenschaftlichen Forschung kann der Zweck der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten nicht vollständig angegeben werden; Forschungsfragen werden teilweise in einer offenen Vorgehensweise erst sukzessive entwickelt. Daher sollte es laut EG 33 DSGVO "betroffenen Personen erlaubt sein, ihre Einwilligung für bestimmte Bereiche wissens...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 3 beinhaltet in Ergänzung von §§ 1 und 2 Regelungen bezüglich der (Renten-)Versicherungspflicht kraft Gesetzes. Dabei knüpft § 3 nicht an eine Beschäftigung (§ 1) oder selbständige Tätigkeit (§ 2) an, sondern erfasst in seinem Satz 1 die davon unabhängig gesetzlich rentenversicherten Personen: Väter und Mütter, die Kinder erziehen (Nr. 1), nicht erwerbsmäßige Pflegep...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2 Rechtspraxis

2.1 Mehrbedarf Rz. 20 Die Vorschrift regelt Leistungen für Mehrbedarfe, die nach Auffassung des Gesetzgebers erforderlich sind, weil sie von der Leistung für den Regelbedarf nicht oder nicht vollständig gedeckt werden. Im Ergebnis ist es für den Anwender des Gesetzes irrelevant, ob die Bedarfe nicht oder teilweise durch die Leistung für den Regelbedarf abgegolten sind, weil d...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.15 Aufsichtsbehörde (Art. 4 Nr. 21 DSGVO)

Rz. 62 Mit Aufsichtsbehörde ist nach Art. 4 Nr. 21 DSGVO eine oder mehrere von einem Mitgliedstaat gemäß Art. 51 Abs. 1 DSGVO eingerichtete unabhängige Behörden gemeint, die für die Überwachung der Anwendung dieser Verordnung zuständig i. S. v. Art. 55 DSGVO sind. Dies sind die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und die Landesdatenschut...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6 Härtefallregelung (Abs. 6)

2.6.1 Hinweise des BVerfG Rz. 49 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nach der Rechtsprechung des BVerfG auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage (§ 21 Abs. 6) ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistu...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.13 Biometrische Daten (Art. 4 Nr. 14 DSGVO)

Rz. 60 Art. 4 Nr. 14 DSGVO definiert biometrische Daten als personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die mit speziellen technischen Verfahren gewonnen wurden und die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, z. B. Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten. Si...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.1.1 Ergänzung zu Art. 4 DSGVO (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 weist zur Klarstellung darauf hin, dass zunächst Art. 4 DSGVO mit seinen Begriffsbestimmungen unmittelbar gilt; ergänzend gelten die in Abs. 2 bis 5 enthaltenen Definitionen als bereichsspezifische Regelungen, die "gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 und Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erhalten bleiben" (BT-Drs...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.3 Gerichte

Rz. 7 Die Übermittlungsbefugnis gegenüber Gerichten ist unabhängig von der Art des Gerichts bzw. dem Gerichtszweig. Neben den Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit (einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und der Strafgerichtsbarkeit zählen dazu: die Finanzgerichte, die Arbeitsgerichte, die Verwaltungsgerichte, die Ehrengerichte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.4 Mitteilung von Arbeitsunfähigkeitszeiten an den Arbeitgeber (Abs. 4)

Rz. 19 Für die Dauer der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ist von Bedeutung, ob die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit oder deren erneuter Eintritt auf derselben Krankheit beruht. Der behandelnde Arzt teilt solche Daten nur der Krankenkasse, nicht aber dem Arbeitgeber mit. Abs. 4 gibt der Krankenkasse die Befugnis, die notwendigen Daten an den Arbeitgeber zu übermitt...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.2.2.1 Mit Einwilligung der betroffenen Person (Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO)

Rz. 14 Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO lässt die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten mit Einwilligung der betroffenen Person zu, sofern nicht eine nationale gesetzliche Regelung die Einwilligung als Zulässigkeitsvoraussetzung ausdrücklich ausnimmt. § 67b Abs. 1 Satz 1 regelt als nationale einschränkende bzw. ergänzende Vorschrift i. S. v. Art. 6 Abs. 2 D...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.2.2 Organisation, Ordnen

Rz. 23 Art. 4 Nr. 2 DSGVO benennt als Vorgänge der Verarbeitung auch die bisher im (Sozial-)Datenschutzrecht nicht definierten Begriffe der Organisation und des Ordnens von Daten, ohne beide Begriffe zu bestimmen. Synonyme für Organisation in diesem Zusammenhang sind z. B. Aufbau, Organisierung, Architektur, Aufbau, Bau, Gebilde, Gefüge, Struktur, System, Komposition, Konstru...mehr

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Jansen, SGB X § 67d Übermit... / 2.2 Verbunddaten (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 regelt den Fall, dass Sozialdaten, die übermittelt werden dürfen, untrennbar verbunden oder nur mit großem Aufwand von Daten zu trennen sind, die an sich nicht zur Übermittlung gedacht sind bzw. über das Erforderliche hinausgehen. Rz. 9 Ist eine Trennung entweder rein physisch nicht möglich oder mit unvertretbarem Verwaltungsaufwand verbunden, so ist auch die Übe...mehr

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Sommer, SGB XI § 73 Abschlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 73 behandelt 3 voneinander unabhängige Sachverhalte, deren einzelne Regelungstatbestände in keinem Sachzusammenhang stehen und auch nur einen bedingten Bezug zu der die Vorschrift tragenden Überschrift herstellen. Abs. 1 schreibt für Versorgungsverträge das Schriftformerfordernis fest. Abs. 2 behandelt die Frage des Rechtsschutzes. Die Abs. 3 und 4 schließlich sehen f...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.2 Übermittlung an das Bundesamt für Justiz (Abs. 1a)

Rz. 15 Die Übermittlung nach Abs. 1a ist nur zulässig für den in § 7 Abs. 3 IntFamRVG bezeichneten Zweck. Einziger Zweck ist danach die Ermittlung des Aufenthaltes eines Kindes. Die Anfrage des Bundesamtes für Justiz muss daher ausdrücklich auf diesen Zweck verweisen. Außerdem muss sie erkennen lassen, dass das Bundesamt für Justiz in seiner Funktion als Zentrale Behörde i. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.1.4 Bestimmtheit

Rz. 35 Nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO muss sich die Einwilligung auf "den bestimmten Fall", also auf konkret erkennbare Datenflüsse aus einem konkreten Anlass beziehen. Damit sind sog. Pauschalermächtigungen nicht zulässig. Dies wurde ausdrücklich mit Beschluss des BVerfG v. 23.10.2006 (1 BvR 2027/02) bestätigt. Die Verwaltungspraxis vieler privater Versicherungsgesellschaften, sic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.2.3 Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DSGVO und § 67b Abs. 2 Satz 2)

Rz. 44 Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Auch der Widerruf kann – wie die Einwilligung selbst – grundsätzlich nur von der betroffenen Person selbst vorgenommen werden (vgl. Rz. 29). Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbei...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.4.2 Empfänger

Rz. 21 Im Gegensatz zu Abs. 1 sind die Datenempfänger nicht ausdrücklich benannt. Eine Übermittlung von Sozialdaten ist nur an die Bedingung "zur Durchführung einer nach Bundes- oder Landesrecht zulässigen Rasterfahndung" geknüpft. Die übermittelnde Stelle muss also vor einer Datenweitergabe prüfen, ob es sich bei der anfragenden Stelle um eine Stelle handelt, die nach Bundes...mehr