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Das dominierende Vergütungssystem in der vertragszahnärztlichen Versorgung ist die Einzelleistungsvergütung. Die Morbiditätsentwicklung ist in der vertragszahnärztlichen Versorgung grundsätzlich anders als in der vertragsärztlichen Versorgung. Die vertragszahnärztlichen Leistungen ohne Zahnersatz können sich z. B. morbiditätsbedingt auch rückläufig entwickeln, weil aufgrund der weiter verbesserten Mundgesundheit Zahnfüllungen und Zahnextraktionen abnehmen oder auch zunehmen, weil Verschiebungen zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen der vertragszahnärztlichen Versorgung (ohne Zahnersatz) stattfinden (z. B. mehr frühzeitige Pa-Behandlungen anstelle Zahnextraktionen).

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