Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.1 Begriff der Einwilligung nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO

Rz. 28 Nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO bezeichnet Einwilligung "jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten e...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.1 Getrennte Vergütungsanteile (Abs. 2c)

Rz. 55 Abs. 2c stellt es den Partnern der Bundesmantelverträge-Ärzte, der KBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen frei, getrennte Vergütungsanteile an der Gesamtvergütung für die an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligten Arztgruppen festzulegen und dabei auch die Grundlagen für die Bemessung der Vergütungsanteile zu regeln (vgl. "können vereinbaren"). Allerd...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.2.5 Hinweis auf die Folgen der Verweigerung einer Einwilligung (§ 67b Abs. 2 Satz 2)

Rz. 46 § 67b Abs. 2 Satz 2 enthält auch das Erfordernis des Hinweises auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung. Wie unter Rz. 45 ausgeführt, müssen Zweck, Wege und Beteiligte der bzw. an der Verarbeitung der betroffenen Person deutlich gemacht werden. Damit sie auch die Tragweite ihrer Einwilligung erfassen kann, muss sie darüber hinaus auf die Folgen der Verweigerun...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.3 Rehabilitation wegen Abhängigkeitserkrankungen

Rz. 48 Gemäß der Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung) Abhängigkeitskranker v. 4.5.2001 – auch Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" genannt (veröffentlicht im Internet unter https://www.vdek.com/vertragspartner/vorsorge-rehabi...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.7 Vergütung nach Leistungspauschalen

Rz. 31 Für nachträglich eingeführte Leistungen, die Individualprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen (§ 22), Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit, zur Früherkennung von Krebserkrankungen (§ 25) und die Kinderuntersuchungen (§ 26) schreibt das Gesetz vor, dass Pau...mehr

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Sommer, SGB XI § 125a Model... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Einfügung der Vorschrift durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) wurde mit Wirkung zum 9.6.2021 das Modellprogramm zur Erprobung von Telepflege eingerichtet. Unter Telepflege i. S. d. Regelung des § 125a ist nach der Gesetzesbegründung der Austausch von Informationen im Rahmen des Pflegeprozesses unter Verwendung von Informat...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 § 67b ist überschrieben mit der Aufzählung der Verarbeitungsvorgänge "Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung", ohne nähere Angaben zu seiner inhaltlichen Regelung. Abs. 1 bestimmt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die genannten Verarbeitungsvorgänge und schränkt diese in dessen Satz 2 und 3 für besondere Kategorie...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 120 wurde durch Art. 1 des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt. Abs. 2 Satz 1 wurde durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 geändert. Abs. 2 Satz 2 wurde unter gleichzeitig...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.5 Kopfpauschale-System

Rz. 28 Das reine Kopfpauschale-System, welches heute ebenfalls nicht mehr üblich ist, orientierte sich daran, wie viele Leistungen ein Versicherter im Jahr durchschnittlich erhalten hatte. Der Jahresbedarf, der auch die Leistungen der mitversicherten Angehörigen einschloss, wurde für einen künftigen Ausgangszeitraum als Kopfpauschalbetrag fixiert, wobei als ergänzende, den B...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.3.4 Nachbehandlung (in Form einer ambulanten Rehabilitation)

Rz. 52 Nicht selten ist nach der intensiven Entwöhnung eine "Nachbehandlung" von ehemals Abhängigkeitskranken notwendig. Hierbei handelt es sich ausschließlich um therapeutische Einzel- bzw. Gruppengespräche, denen sich der ehemals Abhängigkeitskranke i. d. R. einmal wöchentlich für jeweils eine Stunde unterzieht. Diese als Einzel- oder Gruppenbehandlung stattfindende Nachsor...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.6 Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)

Rz. 50 Verantwortlicher ist nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO "die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet".mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.3.2 Ärztliche/zahnärztliche Leistungen durch Nichtvertrags(zahn)ärzte

Rz. 39 Nicht zur vertrag(zahn)ärztlichen Versorgung gehören die von der Krankenkasse geleisteten Kostenerstattungsbeträge, wenn vom Versicherten nach § 13 Abs. 2 Satz 6 mit Zustimmung der Krankenkasse ein Arzt, Psychotherapeut, Zahnarzt oder ein medizinisches Versorgungszentrum in Anspruch genommen wurde, dem nicht der Rechtsstatus eines vertraglichen Leistungserbringers zuk...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.8 Empfänger (Art. 4 Nr. 9 DSGVO)

Rz. 52 Der Begriff des"Empfängers" erhielt bereits durch die Anpassung an die EU-Richtlinie 95/46/EG im Jahr 2001 eine neue Bedeutung und umfasst seit dem außer einem Dritten auch die von der Datenverarbeitung betroffene Person, den Auftragsverarbeiter und die verschiedenen Organisationseinheiten beim Verantwortlichen. Empfänger ist damit seit 2001 jeder, der Sozialdaten erh...mehr

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Jansen, SGB X § 67c Zweckbi... / 2.3 Zulässigkeit der Speicherung, Veränderung und Nutzung in besonderen Fällen (Abs. 3)

Rz. 14 Abs. 3Satz 1erklärt seit dem 25.5.2018 ausdrücklich die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten für zulässig, "wenn sie für die Wahrnehmung von Aufsichts-, Kontroll- und Disziplinarbefugnissen, der Rechnungsprüfung oder der Durchführung von Organisationsuntersuchungen für den Verantwortlichen erforderlich ist". Bis zum 24.5.2018 wurde dies in der Weise err...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.5 Vergütung außerhalb der vereinbarten vertrags(zahn)ärztlichen Gesamtvergütung

Rz. 42 Neben der Leistung zur individuellen Verhütung von Zahnerkrankungen sind auch die Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten nach dem Vierten Abschnitt außerhalb der vertrags(zahn)ärztlichen Gesamtvergütung zur finanzieren. Für die zahnärztliche Individualprophylaxe (§ 22), die Gesundheitsuntersuchungen (§ 25) und die Kinderuntersuchungen (§ 26) sind gemäß Abs. 2 Sa...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1 Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Behörden der Gefahrenabwehr (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bindet die Befugnis zur Datenübermittlung an die Aufgaben bestimmter öffentlicher Stellen. Anmerkung: Bis zum 31.12.2012 gehörten auch öffentliche Stellen, sofern diese öffentlich-rechtliche Ansprüche von mindestens 600,00 EUR durchsetzten, zum Empfängerkreis. Seit dem 1.1.2013 findet sich die Übermittlungsgrundlage zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüc...mehr

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Jansen, SGB X § 67e Erhebun... / 2.3.2 Unverzügliche Prüfung

Rz. 12 Die Verpflichtung zur unverzüglichen Durchführung der Prüfung ist vorrangig keine Datenschutzvorschrift. Der Gesetzgeber betont hier mehr die Priorität der Missbrauchsbekämpfung. § 121 Abs. 1 BGB enthält eine Legaldefinition des Begriffs "unverzüglich" als "ohne schuldhaftes Zögern".mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.14 Gesundheitsdaten (Art. 4 Nr. 15 DSGVO)

Rz. 61 Personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person beziehen, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen, werden nach Art. 4 Nr. 15 DSGVO als Gesundheitsdaten definiert. Zu den personenbezogenen Gesundheitsdaten zählen alle Daten,...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 1.2 Normzweck

Rz. 2a Die Versicherungspflichttatbestände in Satz 1 nehmen nach ihrem Sinn und Zweck den Versicherten das Risiko ab, während einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit selbst für eine kontinuierliche Alterssicherung zu sorgen. Der betroffene Personenkreis wird daher nicht mit entsprechenden Beitragszahlungen belastet. Damit wird letztlich Lücken in der Alterssicherung vorgebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7.4 Sicherstellung des elektronischen Datenaustausches (Abs. 3 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 71 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 96) "schafft die Regelung die Voraussetzungen für die gemeinsame Nutzung personenbezogener Daten durch die Träger der Rentenversicherung unter Beachtung des Sozialdatenschutzes (Nr. 5). Sie ermöglicht den Trägern der Rentenversicherung die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben." Nähere Informationen hierzu ergeben sich ...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.12 Genetische Daten (Art. 4 Nr. 13 DSGVO)

Rz. 59 Genetische Daten sind nach Art. 4 Nr. 13 DSGVO "personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden". E...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.16 Grenzüberschreitende Verarbeitung (Art. 4 Nr. 23 DSGVO)

Rz. 63 Grenzüberschreitende Verarbeitung liegt nach Art. 4 Nr. 23 DSGVO vor, wenn entweder eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten von Niederlassungen eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union in mehr als einem Mitgliedstaat erfolgt, der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter in mehr als einem Mitgliedstaat niedergel...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.5 Übermittlung an Rechnungshöfe und andere Stellen (Abs. 5)

Rz. 20 Abs. 5 korrespondiert mit § 67c Abs. 3. Während dort die Zwecke, die Aufgaben im Vordergrund stehen, regelt Abs. 5 die Daten empfangenden Stellen. Zu beachten bleibt, dass außer den Rechnungshöfen nur noch die weiteren Stellen nach § 67c Abs. 3 Satz 1 genannt sind.mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.1 Personenbezogene Daten und betroffene Person (Art. 4 Nr. 1 DSGVO)

Rz. 18 Art. 4 Nr. 1DSGVO definiert die Begriffe personenbezogene Daten und betroffene Person. Danach versteht man unter betroffener Person eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person. Identifizierbar ist eine natürliche Person, wenn sie "direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 1.4.2 Beitragsrechtliche Regelungen

Rz. 2j Ergänzung findet die Vorschrift hinsichtlich der beitragspflichtigen Einnahmen und Beitragstragung in §§ 166, 170 173, 176a, 178, § 276 Abs. 1. Zur Beitragstragung bei Vorruhestandsgeldbeziehern im Beitrittsgebiet ist ergänzend auch § 3 Satz 2 AAÜG i. V. m. § 279c heranzuziehen.mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.4 Staatsanwaltschaften

Rz. 8 Empfangsberechtigt nach Abs. 1 sind nur "echte" Staatsanwaltschaften (§§ 141, 142 GVG), nicht diesen partiell gleichgestellte Verwaltungsbehörden, auch wenn diese mit der Durchführung des Ordnungswidrigkeitengesetzes im Bußgeldverfahren die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaften haben (§ 46 Abs. 2 OWiG). Die gesetzliche Aufgabenerfüllung von Staatsan...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3 Einzelne Lebens- und Bedarfslagen

2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Kö...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.5 Verweis auf § 6 des Unterhaltssicherungsgesetzes (Satz 4)

Rz. 28 Ausgenommen von dieser Versicherungspflicht sind nach § 3 Satz 4 die Wehr- und Zivildienstleistenden, die für die Zeit ihres Dienstes Arbeitsentgelt weiter erhalten oder Leistungen an Selbstständige nach dem bisherigen § 7 des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) erhalten. Ab dem 1.1.2020 (vgl. insoweit Art. 34 Abs. 5 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwE...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.5 Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung (Abs. 5)

Rz. 44 Abs. 5 sieht einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Mehrbedarf vor, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus rein medizinischen Gründen für eine kostenaufwendige Ernährung benötigen. Mit medizinischen Gründen sind nur krankheitsbedingte Gründe gemeint. Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des Mehrbedarfes schon nach dem BSHG. Kostenaufwendiger ist eine Er...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bzw. die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) stellen die vertragsärztliche (vertragszahnärztliche) Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund ihres monopolartigen Sicherstellungs- und Gewährleistungsauftrags (§ 75) als Gesamtleistung zur Verfügung, so dass die Abgeltung der gesamten vertrags(zahn)ärz...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.8 Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung (Abs. 4)

Rz. 74 Die Verteilung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung ist mit Wirkung zum 1.1.2012 in § 87b geregelt, so dass Abs. 4 der Vorschrift sich auf die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung beschränkt. Die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung stellt die zweite Stufe im System der Gesamtvergütung dar und ist Teil der zahnärztlichen Selbstverwal...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 4 wurde mit Wirkung zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) geändert. Vom 9.2.2010 bis 31.12.2010 ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.9 Weitere Hinweise zu Mehrbedarfen

Rz. 90 Mehrbedarfsleistungen werden taggenau gewährt. Soweit der Mehrbedarfszuschlag an die Leistung für den Regelbedarf gekoppelt ist, ist er bei Anpassung der Leistung für den Regelbedarf entsprechend zu erhöhen. Das hat jährlich zum 1. Januar zu geschehen. Bei geringfügigen Anpassungen der Leistung für den Mehrbedarf erhöht sich der Mehrbedarf im Cent-Bereich. Deshalb kön...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.1 Mehrbedarf

Rz. 20 Die Vorschrift regelt Leistungen für Mehrbedarfe, die nach Auffassung des Gesetzgebers erforderlich sind, weil sie von der Leistung für den Regelbedarf nicht oder nicht vollständig gedeckt werden. Im Ergebnis ist es für den Anwender des Gesetzes irrelevant, ob die Bedarfe nicht oder teilweise durch die Leistung für den Regelbedarf abgegolten sind, weil der Gesetzgeber...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.1.3 Willensbekundung

Rz. 33 Die Einwilligung "soll durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen, mit der freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich bekundet wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist, etwa in Form einer schriftlichen Erklärung, die auch elektronisch erfolgen ka...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.1 Begriff Gesamtvergütung (Abs. 1)

Rz. 15 Die KVen und KZVen erbringen aufgrund ihrer in § 75 jeweils normierten Aufträge zur Sicherstellung und Gewährleistung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung der Mitglieder mit Wohnort im Bezirk der KV/KZV und der mitversicherten Familienangehörigen der gesetzlichen Krankenkassen jeweils eine Gesamtleistung, die in Form der vertrags(zahn)ärztlichen Gesamtvergütungen v...mehr

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Sommer, SGB XI § 125a Model... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für die wissenschaftliche Erprobung von Telepflege zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung von Pflegebedürftigen stellt der Gesetzgeber nach Satz 1 der Vorschrift 10 Mio. EUR im Zeitraum von 2022 bis 2025 zur Verfügung. Rz. 4 Das geförderte Modellprogramm nach § 125a stellt im Rahmen der für das gesamte Gesundheitswesen angestrebten Digitalisierung einen weiteren ...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.3.1 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL-Leistungen)

Rz. 38 Vergütungen für Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen/-zahnärztlichen Versorgung sind vom Ausgabenvolumen des Abs. 2 Satz 2 ausgenommen, ebenso ärztliche/zahnärztliche Leistungen oberhalb der ausreichenden, notwendigen, zweckmäßigen, in fachlich gebotener Qualität geleisteten und wirtschaftlich erbrachten vertrags(zahn)ärztlichen Leistungen. Diese Mehrleistungen...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.4 Anrechnung auf die Gesamtvergütung und vertrags(zahn)ärztliche Kostenerstattungsleistungen (Abs. 2 Satz 8)

Rz. 40 Eine Besonderheit stellen bei gesetzlich Krankenversicherten die Kostenerstattungsleistungen dar, die dann auf die vertrags(zahn)ärztliche Ge­samtvergütung angerechnet werden, wenn sie von Vertrags(zahn)ärzten, Vertragspsychotherapeuten oder zugelassenen medizinischen Versorgungszentren erbracht und höchstens in Höhe der Vergütung erstattet werden, welche die Krankenk...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.6 Vergütung nichtärztlicher Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 43 Die Gesamtvertragspartner auf KV-Ebene haben auch die Vergütung nichtärztlicher Leistungen, die sich aus den Anlagen 7 (Onkologie-Vereinbarung) und 11 (Sozialpsychiatrie-Vereinbarung) der Bundesmantelverträge (BMV-Ä und BMV-Ärzte/Ersatzkassen) ergeben, angemessen umzusetzen (vgl. Abs. 2 Satz 4 HS 2). Da der BMV-Ä und der inhaltsgleiche BMV-Ärzte/Ersatzkassen für die r...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.9 Verfahren der Zulassung (Abs. 5)

Rz. 77 § 15 Abs. 5 regelt das Verfahren für die Zulassung von Rehabilitationseinrichtungen durch die Rentenversicherungsträger und bestimmt die Dauer der Wirksamkeit der Zulassung und die Folgen eines Widerrufs der Zulassung. Außerdem regelt die Vorschrift den federführenden Rentenversicherungsträger, dessen Entscheidungen für alle Rentenversicherungsträger wirkt. Gemäß der G...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.2 Gesetzliche Eingriffe bei der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung (Abs. 2 Satz 6)

Rz. 56 Abs. 2 Satz 6 enthält für die vertragszahnärztliche Gesamtvergütung einen Vergütungsausschluss, obwohl die vertragszahnärztliche Leistung "Aufstellung eines Heil- und Kostenplans beim Zahnersatz" unbedingte Voraussetzung für die Versorgung mit Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ist (vgl. Siebter Abschnitt, §§ 55 ff.). So hatte der Gesetzgeber bereits im...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.10 Besonderheiten der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung

Rz. 85 Bereits in der Begründung zum Gesundheitsstrukturgesetz war zum Ausdruck gekommen, dass es bisher nicht gelungen sei, der Zahnerhaltung und der Prävention Vorrang vor den Zahnersatzleistungen einzuräumen. Der Grund dafür wurde damals schon in der vorhandenen Überbewertung der Vergütung der Zahnersatzleistungen gesehen. Betriebswirtschaftliche Gutachten, welche die Reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.4 Wehrdienstverhältnis besonderer Art (Satz 1 Nr. 2a)

Rz. 25 Satz 1 Nr. 2a ordnet die Versicherungspflicht für Personen an, die in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art stehen. Nr. 2a soll Nachteile ausgleichen, die durch eine schwerwiegende gesundheitliche Schädigung während eines Auslandseinsatzes entstanden sind. Nach ihrer Dienstzeit treten Betroffene dann in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art ein, für das dann Ver...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.2.1 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)

Rz. 11 Die Verarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist: Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben; Näheres hierzu in Rz. 23 ff.; die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, des...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.1 Anschlussrehabilitation

Rz. 43 Die Anschlussrehabilitation (AR), in der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise auch Anschlussheilbehandlung (AHB) genannt, ist eine medizinische Rehabilitationsleistung, die sich unmittelbar an einen stationären Krankenhausaufenthalt anschließt, wobei zwingend ein medizinischer Zusammenhang zwischen der Behandlung im Krankenhaus und der Anschlussrehabilitation bes...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.3 System der Einzelleistungsvergütung

Rz. 24 Beim System der Einzelleistungsvergütung erhält der Vertragsarzt/Psychotherapeut, das zugelassene medizinische Versorgungszentrum oder der Vertragszahnarzt jede einzelne Leistung vergütet, die im Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen bzw. im Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen (§ 87) enthalten und mit einer Punktzahl versehen ist. Diese Vergü...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.2 Schulausflüge, Ausflüge von Tageseinrichtungen und bei Kindertagespflege (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2)

Rz. 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bestimmt die Aufwendungen für Schulausflüge als Bedarf für die Bildung von Schülern und Abs. 2 Satz 2 für Kinder in einer Tageseinrichtung bzw. bei Kindertagespflege. Im Rahmen des Abs. 2 Satz 2 gilt der Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen nicht. Bei den Ausflügen handelt es sich regelmäßig um eintägige Ausflüge. Darin liegt auch die Untersche...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 2.1.5 Anforderungen an den Vertragsinhalt

Rz. 13 Abs. 1 Satz 2 HS 1 legt den Mindestinhalt für die Verträge mit Einzelpersonen verbindlich fest. Hiernach haben die Verträge Regelungen über Inhalt, Umfang, Qualität, Qualitätssicherung, Vergütung sowie Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vereinbarten Leistungen zu enthalten; für die Vergütung schreibt das Gesetz in Satz 3 differenzierte Vorgaben zur Vergüt...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7 Allgemeine Vergütungsgrundsätze

Rz. 48 Die Vorschrift enthält in den verschiedenen Absätzen allgemeine Vergütungsgrundsätze, die sowohl für die vertragsärztliche Gesamtvergütung als auch für die vertragszahnärztliche Gesamtvergütung gelten und aus der Zeit stammen, als auch die vertragsärztliche Gesamtvergütung über die Vorschrift und noch nicht in §§ 87a ff. geregelt war. Die Vereinbarungen der Gesamtvergü...mehr