Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 281b Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 103 RÜG (BGBl. I S. 1606) zum 1.8.1991 in Kraft. Abs. 1 Satz 1 wurde durch Art. 5 Nr. 21 Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014, 2797) mit Wirkung zum 1.4.1995 geändert. Abs. 2 wurde durch Art. 1 Nr. 56 SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 mit Wirkung zum 1.1.1996 (BGBl. I S. 1824) angefügt. Abs. 1 w...mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitragserstattung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat am 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde durch Art. 1 Nr. 111 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingeführt. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche ...mehr

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Jansen, SGB VI § 280 Höherversicherung für Zeiten vor 1998

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft und wurde durch Art. 1 Nr. 106 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) mit Wirkung zum 1.1.1998 neugefasst. Durch die Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.2 Beitragseinzug (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 regelt die entsprechende Geltung der Vorschriften zu Meldepflichten des Arbeitgebers und dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Dritter Abschnitt des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches, §§ 28a ff. SGB IV) und der Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 8, Abs. 2 und 4 SGB IV. Zuständige Einzugsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft...mehr

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Jansen, SGB VI § 281c Melde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift ist der selbständig tätige Ehegatte zur Meldung nach § 28a Abs. 1 bis 3 SGB IV verpflichtet. Rz. 4 Nach § 281c Satz 2 i. V. m. § 28a Abs. 5 SGB IV hat der selbständig tätige Ehegatte dem mitarbeitenden Ehegatten den Inhalt der jeweiligen Meldung nach § 28a Abs. 1 bis 3 SGB IV schriftlich mitzuteilen. Nach § 281c Satz 2 gelten im Übrigen § 28b ...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist eine Sonderregelung zu § 172 SGB VI . Sie steht im Zusammenhang mit der Neuregelung im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (sog. Entgeltgeringfügigkeit, vgl. zu dieser in Abgrenzung zur sog. Zeitgeringfügigkeit BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 R 11/07 R, und Urteil v. 11.5.1993, 12 RK 23/91, jeweils juris) und ist Folge...mehr

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Jansen, SGB VI § 277a Durch... / 2.1 Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage

Rz. 5 § 277a Abs. 1 Satz 1 passt die Beitragsbemessungsgrundlage für die reale Nachversicherung den besonderen Verhältnissen im Beitrittsgebiet an. Die Norm bestimmt in Abweichung von der Regelung des § 181 Abs. 2 Satz 1, dass die Beitragsbemessungsgrundlage (§ 181 Abs. 2 und 3) für Zeiten im Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1992 mit dem entsprechenden Wert der Anlage 10 und mit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 286e Auswe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 286e Satz 1 Nr. 1 haben Versicherte, die mit einem Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Daten, die für die Durchführung der Rentenversicherung sowie für die Feststellung und Erbringung von Leistungen einschließlich der Rentenauskunft relevant sind, nachweisen können, das Recht, in einer beglaubigten Abschrift des vollständigen Ausweises oder bei Auszügen de...mehr

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Jansen, SGB VI § 286h Ersta... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2023 neu eingeführt.mehr

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Jansen, SGB VI § 279g Sonderregelungen bei Altersteilzeitbeschäftigten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 5 Nr. 13a des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (3. ModDienstG) v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.7.2004 in Kraft. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung ist eine Sonderregelung zu § 163 Abs. 5, § 168 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 . Sie nimmt Bezug auf die Übergangsregelung des § 15g Altersteil...mehr

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Jansen, SGB VI § 279c Beitragstragung im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 100 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Abs. 1 wurde durch Art. 4 Nr. 31 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3....mehr

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Jansen, SGB VI § 286e Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 112 Renten-Überleitungsgesetz RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) wurde die Norm ohne inhaltliche Änderung neu bekannt gemacht. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 21 SGB X für den Bereich der Rentenversicherung. Die Regelung g...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachzahlung für Vertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft und wurde durch Art. 1 Nr. 76 des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit Wirkung z...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2.4 Antrag und Antragsfrist

Rz. 13 Abs. 2 war nur bei Antragstellung anzuwenden, die bis zum 30.6.1992 erfolgen musste. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, bei deren Versäumnis nach Maßgabe des § 27 SGB X Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann.mehr

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Jansen, SGB VI § 286f Erstattung zu Unrecht gezahlter Pflichtbeiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung wurde durch Art. 7 Nr. 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2517) mit Wirkung zum 1.1.2016 neu in das SGB VI eingeführt. Satz 3 wurde durch Art. 18 des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften...mehr

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Jansen, SGB VI § 279a Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung stellt eine Sonderregelung zu § 162 dar und knüpft an die Versicherungspflicht (§ 18 Abs. 3 SGB IV) mitarbeitender Ehegatten von Selbständigen im Beitrittsgebiet gemäß § 229a Abs. 1 an. Für diesen Personenkreis wird die Beitragsbemessungsgrundlage geregelt.mehr

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Jansen, SGB VI § 286g Ersta... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde durch Art. 4 Nr. 20 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-ÄndG) v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) mit Wirkung zum 17.11.2016 eingeführt.mehr

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Jansen, SGB VI § 279a Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 98 Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung stellt eine Sonderregelung zu § 162 dar und knüpft an die Versicherung...mehr

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Jansen, SGB VI § 278a Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.1992 durch Art. 1 Nr. 97 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingeführt und durch Art. 1 Nr. 22 des Gesetzes zur Ergänzung der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz – ...mehr

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Jansen, SGB VI § 281c Melde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Sonderregelung zu § 191. Sie regelt die Meldepflichten für mitarbeitende Ehegatten im Beitrittsgebiet (§ 18 Abs. 3 SGB IV).mehr

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Jansen, SGB VI § 286g Erstattung von nach dem 21. Juli 2009 gezahlten freiwilligen Beiträgen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm wurde durch Art. 4 Nr. 20 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-ÄndG) v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) mit Wirkung zum 17.11.2016 eingeführt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift schafft ein Sondererstattungsrecht, da sich Änderungen hinsichtlich der Anrechnung von Kindererziehungsze...mehr

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Jansen, SGB VI § 279d Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift gelten für mitarbeitende Ehegatten im Beitrittsgebiet die Vorschriften über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§§ 28d ff. SGB IV). Der mitarbeitende Ehegatte ist für die Beitragszahlung als Beschäftigter anzusehen; gemäß Satz 2 der Vorschrift gilt der selbständig Tätige als Arbeitgeber.mehr

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Jansen, SGB VI § 286a Glaubhaftmachung der Beitragszahlung und Aufteilung von Beiträgen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung wurde eingefügt durch Art. 1 Nr. 108 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606). Sie trat zum 1.1.1992 in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung über die Feststellung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung be...mehr

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Jansen, SGB VI § 279b Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 99 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz -RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) zum 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 neu gefasst durch Art. 4 Nr. 30 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsv...mehr

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Jansen, SGB VI § 277a Durchführung der Nachversicherung im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 96 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) zum 1.1.1992 in Kraft und wurde durch die Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) ohne inhaltl...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitragspflichtige Einnahmen bei Hebammen und Handwerkern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) eingeführt. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. 1 Allgemeines Rz. 2 § 27...mehr

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Jansen, SGB VI § 281c Meldepflichten im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 104 RÜG (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Sonderregelung zu § 191. Sie regelt die Meldepflichten für mitarbeitende Ehegatten im Beitrittsgebiet (§ 18 Abs. 3 SGB IV). 2 Rechtspraxis Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift ist der selbständig tätige Ehegatte zur Meld...mehr

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Jansen, SGB VI § 286h Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge für Bezieher von Übergangsgebührnissen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2023 neu eingeführt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Abwicklung zu Unrecht entrichteter Beiträge (BT-Drs. 20/3900 S. 104), die rückwirkend an die berufsständische V...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlung von Beiträgen im Rahmen des Versorgungsausgleichs im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 102 RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) zum 1.1.1992 in Kraft. Mit Wirkung zum 1.1.2002 wurden durch Art. 1 AVmG v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) dem Abs. 3 die Sätze 3 und 4 angefügt. Die Achte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) brachte eine redaktionelle Änderung in Abs. 3 Satz 3. Durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 286e Auswe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 21 SGB X für den Bereich der Rentenversicherung. Die Regelung gilt für Versicherte aus dem Beitrittsgebiet, die über einen Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung (SVA) der ehemaligen DDR verfügen. Der SVA wurde 1962 in der ehemaligen DDR eingeführt (§§ 12, 94 und 95 der Sozialversicherungsordnung der DDR v. 17.11.1977, GBl. I S. 373). Er enth...mehr

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Jansen, SGB VI § 279f Beitragspflichtige Einnahmen und Beitragstragung bei Beziehern von Unterhaltsgeld (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung wurde durch Art. 5 Nr. 13a des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2005 in das SGB VI eingeführt und durch Art. 5 Nr. 3 des Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) v. 30.7.2004 (BGBl. I...mehr

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Jansen, SGB VI § 278a Minde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift hat nur Bedeutung für die Durchführung der realen Nachversicherung gemäß § 233a Abs. 1 und 2 und § 8 Abs. 2. Keine Anwendung findet die Norm für Diakonissen und vergleichbare Personen, hier gelten nach § 277a Abs. 3 feste Beitragsbemessungsgrundlagen. Im Fall des § 233a Abs. 3 ist keine Beitragsbemessungsgrundlage zu bestimmen. Die Nachversicherung gilt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2.3 Verjährung von Beitragserstattungsansprüchen

Rz. 8 Die Einfügung der Regelung des Abs. 3 erfolgte im Zusammenhang mit den zum 1.1.2002 neu gestalteten Verjährungsregelungen des BGB. Abs. 3 stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung der sozialrechtlichen Verjährungsregelungen an die des BGB dar. Die Verjährungsregelung in Abs. 3 bestimmt, dass für Ansprüche, die am 31.12.2001 bestanden haben, Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB e...mehr

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Jansen, SGB VI § 286g Ersta... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 setzt voraus, dass der Bescheid, mit dem die KEZ festgestellt wurden, aufgrund der Änderung des § 56 Abs. 4 Nr. 3 zum 1.7.2014 nach § 48 SGB X aufgehoben wurde. Bei einer Rücknahme nach § 45 SGB X wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit besteht keine Berechtigung zur Beitragserstattung. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 macht die Beitragserstattung zudem davon abhängi...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 102 RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) zum 1.1.1992 in Kraft. Mit Wirkung zum 1.1.2002 wurden durch Art. 1 AVmG v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) dem Abs. 3 die Sätze 3 und 4 angefügt. Die Achte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) brachte eine redaktionelle Änderung in Abs. 3 Satz 3. Durch Art. 3 Nr. 32 des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 279e Beitragszahlung von Pflegepersonen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Übergangsvorschrift trat durch Art. 5 Nr. 20 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.4.1995 in Kraft. Sie ersetzte § 177 SGB VI und wurde durch § 249b (Berücksichtigungszeiten wegen Pflege) ergänzt. Eine Neufassung erfolgte durch Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 279 ist eine ergänzende Regelung zu § 161 Abs. 1, § 2 Satz 1 Nr. 3 und zu § 2 Satz 2 Nr. 8 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI sowie eine Sonderregelung zu § 165 Abs. 1. § 161 Abs. 1 bestimmt, dass Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige die beitragspflichtigen Einnahmen sind. Nach § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind beitragspflichtige Einnahmen bei sel...mehr

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Jansen, SGB VI § 277a Durch... / 2.5 Personenkreis des § 233a Abs. 4

Rz. 12 In § 277a Abs. 3 Satz 1 werden für Diakonissen, Diakonieschwestern und ähnliche Personen, die nach § 233a Abs. 4 nachzuversichern sind, besondere Beitragsbemessungsgrundlagen für 5 verschiedene Zeiträume bis zum 31.12.1984 bestimmt. Den Entgelten liegen Vereinbarungen zwischen dem Bund der Evangelischen Kirchen im Beitrittsgebiet und der DDR zugrunde. Rz. 13 § 277a Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 286 Versic... / 2.3 Beanstandungsschutz

Rz. 9 Abs. 3 knüpft inhaltlich an die gesetzlichen Vermutungen des Abs. 2 an und regelt, unter welchen Voraussetzungen diese vom Rentenversicherungsträger nicht mehr widerlegt werden können. Der Beanstandungsschutz greift nach Ablauf von 10 Jahren nach Aufrechnung der Versicherungskarte ein. Rz. 10 Der Beanstandungsschutz nach Abs. 3 Satz 1 gilt nicht nur für solche Eintragun...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.6 Nachzahlungszeitraum

Rz. 9 Freiwillige Beiträge können nachgezahlt werden für den Zeitraum ab Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch frühestens ab dem 1.1.1924 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Zeiten dürfen allerdings nicht bereits mit Beiträgen belegt sein. Es ist daher die Belegung nicht nur der Zeiten der Selbständigkeit, sondern aller Lücken möglich. Rz. 10 Der Nachzahlungszeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 286b Glaub... / 2.1 Glaubhaftmachung der Beitragszahlung

Rz. 4 Satz 1 der Vorschrift betrifft nur Zeiten der Pflichtversicherung, also mit Arbeitsentgelt belegte Zeiten der abhängig Beschäftigten oder mit Arbeitseinkommen belegte Zeiten der selbständig Tätigen, die nach dem Recht der ehemaligen DDR ebenfalls versicherungspflichtig und beitragspflichtig waren. Nach Satz 2 gilt Satz 1 auch für freiwillig Versicherte, soweit sie die f...mehr

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Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.1 Glaubhaftmachung von Beitragszeiten

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt für Zeiten bis zum 31.12.1949, unter welchen Voraussetzungen bei dem Fehlen von Versicherungsunterlagen die Glaubhaftmachung der Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und der Beitragszahlung dafür zur Anerkennung der Zeiten der Beschäftigung oder Tätigkeit als Beitragszeit führt. Der Verlust der Versicherungsunterlag...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.1 Beitragspflicht des Arbeitgebers (Abs. 1 und 1a)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 ist bei Beschäftigten im Gewerbebetrieb Voraussetzung für das Bestehen der Beitragspflicht des Arbeitgebers das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung über den 31.12.2012 hinaus, d. h. es muss ein Anspruch (sog. Entstehungsprinzip) auf ein monatliches Arbeitsentgelt (§ 14 S...mehr

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Jansen, SGB VI § 281 Nachve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 281 Abs. 1 stellt eine Sonderregelung zu § 182 Abs. 2 Satz 1 dar, § 281 Abs. 2 zu § 55, § 185 Abs. 2.mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beitragspflicht des Arbeitgebers (Abs. 1 und 1a) Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 ist bei Beschäftigten im Gewerbebetrieb Voraussetzung für das Bestehen der Beitragspflicht des Arbeitgebers das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung über den 31.12.2012 hinaus, d. h. es muss ein Anspruch (sog. Entstehung...mehr

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Jansen, SGB VI § 277a Durch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung stellt eine Sonderregelung zu den §§ 181, 277 dar.mehr

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Jansen, SGB VI § 286c Vermu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gesetzliche Vermutung des Bestehens von Versicherungspflicht und Beitragszahlung Rz. 3 § 286c Satz 1 enthält für Zeiten bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet eine widerlegbare gesetzliche Vermutung, die es dem Rentenversicherungsträger erlaubt, bei in den Versicherungsunterlagen des Beitrittsgebiets ordnungsgemäß bescheinigten Arbeitszeiten oder Zeiten der selbständigen T...mehr

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Jansen, SGB VI § 279c Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Übergangsregelung ergänzt §§ 168 Abs. 1 Satz 1, 169, und 170 Abs. 1 Nr. 3.mehr

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Jansen, SGB VI § 286b Glaub... / 2 Rechtspraxis

2.1 Glaubhaftmachung der Beitragszahlung Rz. 4 Satz 1 der Vorschrift betrifft nur Zeiten der Pflichtversicherung, also mit Arbeitsentgelt belegte Zeiten der abhängig Beschäftigten oder mit Arbeitseinkommen belegte Zeiten der selbständig Tätigen, die nach dem Recht der ehemaligen DDR ebenfalls versicherungspflichtig und beitragspflichtig waren. Nach Satz 2 gilt Satz 1 auch für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 281 Nachve... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zusammentreffen von freiwilligen Beiträgen und Nachversicherungsbeiträgen Rz. 3 Abs. 1 gilt nur für bis zum 31.12.1991 gezahlte freiwillige Beiträge. Treffen freiwillige Beiträge vor dem 1.1.1992 mit Nachversicherungsbeiträgen für den Nachversicherungszeitraum zusammen, werden die freiwilligen Beiträge nach Abs. 1 Satz 1 nicht erstattet, sie gelten nach Abs. 1 Satz 2 als ...mehr