Rz. 45

Die Einwilligung soll sich laut EG 32 DSGVO "auf alle zu demselben Zweck oder denselben Zwecken vorgenommenen Verarbeitungsvorgänge beziehen. Wenn die Verarbeitung mehreren Zwecken dient, sollte für alle diese Verarbeitungszwecke eine Einwilligung gegeben werden".

Die weitere Forderung in EG 32 DSGVO, "dass die Einwilligung unter anderem freiwillig, für den konkreten Fall und in informierter Weise erfolgen soll" (BT-Drs. 18/12611), wird durch die konkretisierende Regelung in § 67b Abs. 2 Satz 2 umgesetzt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge