Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldzinsen

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.6 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2020 Tagungen mit Eventcharakter/Betriebliche Veranlassung/§ 4 Abs. 4 EStG Die Entscheidung des BFH v. 20.2.2019, XI B 15/18, BFH/NV 2020 S. 207, kann als Leitlinie für die steuerunschädliche Ausgestaltung von Tagungen angesehen werden. Entscheidend für die betriebliche Veranlassung der Tagung ist, dass die Tagung als solche der Erwerbssphäre zuzuordnen ist. Dies erfordert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ernst, Das Entnahmerecht der Gesellschafter von PersGes und das Steuerrecht, BB 1961, 377; Uelner, Das EK und FK der PersGes in ertragsteuerlicher Sicht, JbFSt 1979/80, 338, 342; Schulze zur Wiesche, Einlage und Entnahme bei PersGes, FR 1982, 497; Schulze zur Wiesche, Gesellschafterentnahmen bei PersGes, BB 1985, 1522; Balz, Entnahme fiktiver Steuern bei der Personenhandelsgesel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Ausnahmen vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Rn. 63 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die materielle Maßgeblichkeit der HB einer gewerblich tätigen – bzw geprägten – PersGes für die StB gilt (über die Ansatz- bzw Bewertungsvorbehalte von § 5 Abs 1a–5b, 6, § 6a, § 6b Abs 3 und § 7 EStG hinaus) nicht ohne Einschränkungen (§ 5 Abs 6 EStG). Sofern und soweit steuerrechtliche Vorschriften einen anderen Ansatz fordern, kommt es zwi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) (Sonder-)Vergütungen für ausländisches Sonder-BV und damit zusammenhängende Sonder-BA

Rn. 18f Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach BFH v 12.10.2016, BFH/NV 2017, 586 Rz 20 u 22 sind § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und die Rspr zur steuerlichen Behandlung von Sonder-BV grundsätzlich auch für grenzüberschreitende Beteiligungen anwendbar. Schwierig wegen häufiger Qualifikationskonflikte ist im DBA-Fall die steuerrechtliche Einordnung von durch ausländische Sonder-BV verursa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2.1 Funktional unwesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 34 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ist bei der formwechselnde Pers-Ges zwar Sonder-BV vorhanden, umfasst dieses aber keine (funktional) wes Betriebsgrundlagen (zum Begriff s § 20 UmwStG Tz 135 ff), werden durch den Formwechsel alle MU-Anteile iSd § 20 Abs 1 UmwStG in die Übernehmerin eingebracht unabhängig davon, ob das Sonder-BV mitübertragen wird (s Tz 35). Das Sonder-BV re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Tätigkeiten nach Einstellung des Betriebes

Rn. 5 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Einkommensteuerlich wird ein Betrieb eingestellt bei Beendigung der gewerblichen Betätigung, uU auch bereits früher bei Aufgabe einer Gewinnerzielungsabsicht (s Rn 123 ff). ESt-rechtlich wird der Totalgewinn erfasst, dh, der Begriff des Gewerbebetriebs umfasst auch das gewerbliche Unternehmen im Abwicklungsstadium (bestätigt GrS BFH BStBl II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Prüfungsschritte zu (2): Liegen für nachhaltige Verluste persönliche Gründe und Neigungen oder erstrebte wirtschaftliche Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre vor?

Rn. 125 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Bei negativer Gewinnprognose lt Prüfungsschritt (1) ist stets zu prüfen, ob dennoch eine steuerlich relevante verlustbehaftete Tätigkeit vorliegt, weil der Betrieb aus objektiven Gründen zur Erzielung von Gewinnen geeignet erscheint (Ausschluss von Verlustzuweisungsgesellschaften: BFH BStBl II 1991, 564; wegen der Definition s § 15a Rn 2 (Bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Negatives Sonder-BV

Rn. 78 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Verbindlichkeiten eines Gesellschafters sind negatives Sonder-BV I oder II, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Verursachungszusammenhang mit dem Erwerb von WG des Sonder-BV I oder II (Beteiligung an der PersGes selbst) oder des gewillkürten Sonder-BV oder dem Betrieb der PersGes (Schuldentilgung, Finanzierung von Aktiva der PersGes –...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002 führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 12 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG stammen und die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländis...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Schuldzinsen

Schuldzinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, soweit sie mit dieser Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen; dies setzt voraus, dass das Darlehen zur Erzielung von Vermietungseinkünften aufgenommen und auch tatsächlich hierfür verwendet worden ist. Das ist der Fall, wenn mit dem Darlehen, für das die Schuldzins...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Schuldzinsen

Schuldzinsen sowie andere Finanzierungskosten, z. B. das Damnum, sind Werbungskosten, soweit sie mit Einkünften wirtschaftlich zusammenhängen. Maßgebend für die Beurteilung sind der Zweck der Schuldaufnahme und die entsprechende Verwendung der Darlehensmittel.[1] Praxis-Beispiel Finanzierungskosten für Pkw-Anschaffung können Werbungskosten sein Schuldzinsen für einen Kredit zu...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Finanzierungskosten

Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten sind Werbungskosten, soweit sie mit der Vermietung oder Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1]mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Fremdwährungsdarlehen

Nach der Rechtsprechung sind Mehraufwendungen infolge von Kursverlusten für die Tilgung von Fremdwährungsdarlehen keine Schuldzinsen und führen deshalb nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen, die sich aus wechselkursbedingten Änderungen der Darlehensverbindlichkeit ergeben, führen nicht zu Einkü...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Geldbeschaffungskosten

Als Nebenkosten der Darlehensaufnahme gehören auch die Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten nach ständiger Rechtsprechung[1] zu den abzugsfähigen Werbungskosten bei einem der Einkunftserzielung dienenden Gebäude.[2]mehr

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Ferienhaus/Ferienwohnung / 6 Einkunftserzielungsabsicht

Wird eine Ferienwohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten (dauernde Vermietung), ist grundsätzlich von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit – abgesehen von Vermietungshindernissen (z. B. notwendige Renovierung, höhere Gewalt[1]) – ni...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Kursverluste

Nach der Rechtsprechung sind Mehraufwendungen infolge von Kursverlusten bei Fremdwährungsdarlehen (Sondertilgungen) keine Schuldzinsen und führen deshalb nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.[1]mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Notariatskosten

Gebühren und Auslagenersatz des Notars für die Beurkundung eines Kaufvertrags gehören, soweit sie auf den Gebäudeerwerb entfallen, zu den Anschaffungskosten des Gebäudes. Gebühren und Auslagen für eine Hypotheken- und Grundschuldbestellung sind als Finanzierungskosten abziehbar.[1]mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Bausparvertrag

Die Abschlussgebühren eines Bausparvertrags, der bestimmungsgemäß der Ablösung eines Darlehens dient, mit dem der Erwerb einer vermieteten Immobilie finanziert wurde, sind nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG abziehbare Schuldzinsen.[1]mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Erbauseinandersetzung

Müssen Miterben für den Erwerb eines Mietobjekts aus dem Nachlass abgefunden werden, bildet die Abfindung Anschaffungskosten des Übernehmers.[1] Bei ihrer Fremdfinanzierung sind die Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar. Soweit Zinsen aber mit der Finanzierung von Verbindlichkeiten zusammenhängen, die nicht zu Anschaffungskosten führen (z. B. Pflichtteilsverbindlichkeite...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Swapzinsen

Laufende Zahlungen im Rahmen eines Zins-Währungs-Swaps sind als Werbungskosten (Schuldzinsen) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, soweit sie auf den Unterschiedsbetrag zwischen den getauschten Zinssätzen entfallen und damit das Zinsänderungsrisiko absichern. Zahlungen, mit denen in der Folge eines Zins-Währungs-Swaps eingetretene Kursverlust...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Darlehenszinsen

Schuldzinsen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie für ein Darlehen geleistet worden sind, das tatsächlich zum Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet worden ist. Dient ein Gebäude nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der (nicht steuerbaren) Selbstnutzung, und werden die Darlehensmittel lediglich te...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Bausparvertrag

Bausparguthabenzinsen und im Zusammenhang damit geleistete Schuldzinsen (z. B. bei fremdfinanzierter Auffüllung eines Bausparvertrags) sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn sie im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb (ebenso Umbau usw.) eines Hauses stehen.[1] Gleiches soll für Zinsen aus einem als Festgeld vorübergehend ange...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Maklerprovision

Ist sie für den Erwerb des Grundstücks angefallen, handelt es sich um Anschaffungsnebenkosten. Ging es um die Vermittlung eines Darlehens, dessen Schuldzinsen Werbungskosten bilden, gehört sie auch zu den Finanzierungskosten. Werbungskosten sind auch bei der Vermittlung von Mietern gegeben. Bei der Inanspruchnahme eines Maklers für den Grundstücksverkauf gehört dessen Provisi...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Zwangsversteigerung

Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können nach einer Zwangsversteigerung grundsätzlich weiter als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös ni...mehr

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Ferienhaus/Ferienwohnung / 3.2 Aufteilung der Aufwendungen

Um eine korrekte Zuordnung der Aufwendungen zu erreichen, sind zunächst jene Aufwendungen auszuscheiden, die ausschließlich durch die Fremdvermietung veranlasst sind. Diese Kosten sind in voller Höhe Werbungskosten. Hierzu zählen insbesondere Reinigungskosten, Entgelte für die Aufnahme in ein Gastgeberverzeichnis, Prospektkosten oder sonstige Kosten der Werbung und Akquirier...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Damnum

Ein Damnum oder Disagio bzw. Abgeld/Aufgeld ist im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Vermietungsobjekt nach ständiger Rechtsprechung[1] Jahr der Verausgabung bzw. der Einbehaltung in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, soweit es marktüblich ist.[2] Ein im Rahmen der Veräußerung einer Immobilie als kalkulatorischer Teil des Kaufpreises berücksichtigtes Disagio ge...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1 Schuldzinsen

1.1 Definition Für den wirtschaftlichen Veranlassungszusammenhang zwischen Schuldzinsen und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es einerseits auf den mit der Aufnahme der Darlehensschuld verfolgten Zweck (Erzielung von Einkünften) und andererseits auf die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensmittel an. Der Veranlassungszusammenhang von Schuldzinsen mit Ein...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.5.3 Schuldzinsen nach Wegfall der Einkunftserzielungsabsicht

Für Schuldzinsen für fremdfinanzierte Anschaffungs-/Herstellungskosten eines Mietobjekts, die in der Zeit nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht vor der Veräußerung des Mietobjekts gezahlt werden, ist kein nachträglicher Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus ­Vermietung und Verpachtung zulässig.[1] Derartige Schuldzinsen stehen nicht mehr mit den Einkünften gem. § ...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.5.2 Schuldzinsen für fremdfinanzierte, laufende, sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) nach Veräußerung des Mietobjekts

Erfolgte die Darlehensaufnahme zur Finanzierung von sofort abziehbaren Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) während der Vermietungsphase, können die Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten im Veranlagungszeitraum der Zahlung berücksichtigt werden.[1] Bei Verkäufen ab dem 1.1.2014 (maßgebend ist der rechtswirksame Abschluss des Veräußerungsgeschäfts) gilt dies jedoch...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.5.1 Schuldzinsen für fremdfinanzierte Anschaffungs-/Herstellungskosten eines Mietobjekts nach dessen Veräußerung

Ein einmal begründeter und zwischenzeitlich auch nicht aus anderen Gründen weggefallener wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang eines Darlehens mit Einkünften i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG entfällt nicht allein deshalb, weil die mit den Darlehensmitteln angeschaffte Immobilie veräußert wird. Vielmehr setzt sich der ursprüngliche Veranlassungszusammenhang zwische...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 2.1.1 Schuldzinsen zur Finanzierung von fremdfinanzierten Anschaffungskosten einer Immobilie nach deren Veräußerung

Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht get...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.5 Nachträglicher Schuldzinsenabzug

1.5.1 Schuldzinsen für fremdfinanzierte Anschaffungs-/Herstellungskosten eines Mietobjekts nach dessen Veräußerung Ein einmal begründeter und zwischenzeitlich auch nicht aus anderen Gründen weggefallener wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang eines Darlehens mit Einkünften i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG entfällt nicht allein deshalb, weil die mit den Darlehensmitt...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.1 Definition

Für den wirtschaftlichen Veranlassungszusammenhang zwischen Schuldzinsen und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es einerseits auf den mit der Aufnahme der Darlehensschuld verfolgten Zweck (Erzielung von Einkünften) und andererseits auf die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensmittel an. Der Veranlassungszusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus Ve...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / Zusammenfassung

Überblick Schuldzinsen sind alle laufenden und einmaligen Aufwendungen zur Erlangung oder Sicherung eines Kredits, d. h. Kosten, die bei wirtschaftlicher Betrachtung des Vorgangs als Vergütung für die Überlassung von Kapital angesehen werden können. Der Begriff ist weit auszulegen. Zu den Schuldzinsen gehören neben den Darlehenszinsen daher auch die Nebenkosten der Darlehens...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.4 Zweikontenmodell

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann auch das sog. Zweikontenmodell angewandt werden, das wie folgt funktioniert: Der Steuerpflichtige richtet für eine vermietete Immobilie 2 getrennte Konten ein. Private Schulden werden von dem Konto bezahlt, auf das die Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung der Immobilie fließen. Die Anschaffungs- oder Herstellungs...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 5.6 Erhaltungsaufwand

Die Grundsätze zur Behandlung von Herstellungskosten[1] sind auch auf Schuldzinsen bei einem Darlehen für die Finanzierung von Erhaltungsaufwand an einem teilweise vermieteten und teilweise selbst genutzten Gebäude anwendbar.[2]mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.3 Umfang des Schuldzinsenabzugs

Schuldzinsen und sonstige Kreditkosten sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Darlehen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang steht. Da es nach dem Gesetz auf einen wirtschaftlichen Zusammenhang ankommt, reicht ein lediglich rechtlicher Zusammenhang nicht aus. Es spielt deswegen keine Rolle, ob ein Grundstück mit einer Grund...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 5.2 Herstellungskosten

Kosten, die das Gesamtgebäude betreffen, z. B. Aufwendungen für den Aushub der Baugrube, den Rohbau, die Dacheindeckung, den Außenanstrich, sind den einzelnen Gebäudeteilen nach dem Verhältnis der Wohn-/Nutzflächen anteilig zuzuordnen. Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige die Kosten für die Errichtung des gesamten Gebäudes einheitlich abgerechnet hat, ohne die auf die j...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 5.3 Praktische Auswirkungen der BFH-Rechtsprechung

Die praktischen Auswirkungen werden anhand der nachfolgenden Beispiele gezeigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Zuordnung von Darlehenszinsen A errichtet ein Zweifamilienhaus mit 2 gleich großen Wohnungen, von denen er eine selbst nutzen, die andere vermieten will. Die Herstellungskosten des Gebäudes betragen insgesamt 400.000 EUR. Davon entfallen auf das Gesamtgebäude 200.000 EUR...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 6 Drittaufwand

Hat der Steuerpflichtige die Gelder, mit denen er die Aufwendungen begleicht, geschenkt bekommen oder geerbt, steht dies einem Werbungskostenabzug nicht entgegen. Drittaufwand liegt vor, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind.[1] Trägt ein "Dritter", z. B. der Ehemann, Kosten, die durch die Einkunftserzielung des...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 5 Finanzierung von gemischt genutzten Gebäuden

5.1 Allgemeines Dient ein Gebäude nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der (nicht steuerbaren) Selbstnutzung und werden die Darlehensmittel lediglich teilweise zur Einkünfteerzielung verwandt, sind die für den Kredit entrichteten Zinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar.[1] In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichti...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungskosten

Zusammenfassung Überblick Schuldzinsen sind alle laufenden und einmaligen Aufwendungen zur Erlangung oder Sicherung eines Kredits, d. h. Kosten, die bei wirtschaftlicher Betrachtung des Vorgangs als Vergütung für die Überlassung von Kapital angesehen werden können. Der Begriff ist weit auszulegen. Zu den Schuldzinsen gehören neben den Darlehenszinsen daher auch die Nebenkoste...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 2 Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten

Als Nebenkosten der Darlehensaufnahme gehören auch die Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten zu den Schuldzinsen.[1] Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten sind i. d. R. einmalige Aufwendungen für die Beschaffung und Bereitstellung von Kreditmitteln, die entweder an den Geldgeber oder an einen Dritten entrichtet werden. Hierzu gehören u. a. folgende Aufwendungen: Bereit...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 5.4 Spätere Umnutzung

Der Steuerpflichtige ist an die einmal vorgenommene tatsächliche Zuordnung der Darlehensmittel zu einem bestimmten Gebäudeteil gebunden.[1] Die vom Steuerpflichtigen vorgenommene tatsächliche Zuordnung von Darlehen bleibt auch maßgebend, wenn er die vormals selbst genutzte Wohnung später vermietet.mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 5.5 Anschaffungskosten

Finanziert der Steuerpflichtige die Anschaffung eines Gebäudes, das nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der (nichtsteuerbaren) Selbstnutzung dient, mit Eigenmitteln und Darlehen, kann er die Darlehenszinsen insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als er das Darlehen tatsächlich zur...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 5.1 Allgemeines

Dient ein Gebäude nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der (nicht steuerbaren) Selbstnutzung und werden die Darlehensmittel lediglich teilweise zur Einkünfteerzielung verwandt, sind die für den Kredit entrichteten Zinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar.[1] In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der S...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.2 Abzugsberechtigung

Der Steuerpflichtige ist in der Gestaltung seiner finanziellen Verhältnisse frei. Er kann insbesondere entscheiden, ob er zur Einkünfteerzielung Eigen- oder Fremdkapital einsetzt.[1] Weil die Einkommensteuer an die persönliche Leistungsfähigkeit anknüpft, kann Werbungskosten grundsätzlich nur derjenige abziehen, der sie selbst getragen hat. Bezahlen Eheleute Aufwendungen für ...mehr