Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldzinsen

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Schuldzinsen, betriebliche

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Finanzierung von Anlagevermögen Zinsen für Kontokorrentschulden Überentnahmen/Unterentnahmen Gestaltungsspielraum 1 So kontieren Sie richtigmehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 6 Schuldzinsen pro Jahr unter 2.050 EUR voll als Betriebsausgaben abziehbar

Betriebliche Schuldzinsen von Kontokorrentdarlehen und Betriebsmitteldarlehen können bis zu einem Betrag von 2.050 EUR pro Jahr uneingeschränkt abgezogen werden. Betragen die Zinsen pro Jahr nicht mehr als 2.050 EUR, kann auf die Berechnungen demnach grundsätzlich verzichtet werden. Aber: Auch wenn die Berechnung von Über- und Unterentnahmen im laufenden Jahr nicht notwendig ...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 13.2 Darlehen im Sonderbetriebsvermögen

Zinsen für ein Investitionsdarlehen im Sonderbetriebsvermögen sind uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar, auch wenn es zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Gesamthandsvermögen verwendet wird. Die Schuldzinsen sind voll abziehbar, unabhängig davon, ob das Darlehen im Gesamthandsvermögen als Verbindlic...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 12 Option: Finanzierung über das sog. 3-Konten-Modell

Beim 3-Konten-Modell benötigt man 2 betriebliche Konten und ein privates Konto. Auf das 1. betriebliche Konto fließen sämtliche Betriebseinnahmen. Von diesem Konto werden auch die Privatentnahmen getätigt und auf das private Konto eingezahlt. Vom 2. Betriebskonto werden alle Betriebsausgaben überwiesen. Dadurch entsteht oder erhöht sich auf diesem Konto ein Negativsaldo. Da nu...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 1 So kontieren Sie richtig

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Schuldzinsen, betriebliche / 9 Berechnung der Überentnahmen und Unterentnahmen

Schuldzinsen, die über 2.050 EUR pro Jahr hinausgehen, können nur dann zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn keine Überentnahmen getätigt worden sind. § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG definiert die Überentnahme wie folgt: "Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahrs übersteigen." 9.1 Überentnahmen des lau...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 3 Schuldzinsenabzug nur bei betrieblichem Anlass

Schuldzinsen können nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Aufnahme des Darlehens betrieblich veranlasst ist. Beim Abzug von Schuldzinsen ist immer in 2 Stufen vorzugehen. Zunächst ist festzustellen, ob und inwieweit die Schuldzinsen betrieblich veranlasst sind. Sind die Schuldzinsen betrieblich veranlasst, ist zu prüfen, ob der Schuldzinsenabzug gem. § 4 Abs...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 10 Ermittlung der nicht abziehbaren Zinsaufwendungen

Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden nicht nach den tatsächlich angefallenen Zinsen ermittelt, sondern gesetzlich vorgeschrieben mit 6 % der Überentnahmen. Praxis-Beispiel Berechnung der Abzugshöhe Ein Unternehmer hat zur Finanzierung seines Firmenwagens ein Darlehen aufgenommen, für das er im Jahr 02 insgesamt 1.400 EUR Zinsen zahlt. Für die Inanspruchnahme seines Kontok...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 5 Kurzfristige Geldeinlagen als Gestaltungsmissbrauch

Kurzfristige Geldeinzahlungen vor Jahresende stellen einen Gestaltungsmissbrauch dar, helfen also nicht weiter. Der Bundesfinanzhof[1] hat entschieden, dass die kurzfristige Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten[2] darstellt, wenn sie allein dazu dienen soll, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbarer Sch...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 11.2 Ermittlung bei Überentnahmen aus Vorjahren

Überentnahmen aus Vorjahren verschlechtern die Möglichkeiten für den Schuldzinsenabzug des laufenden Jahres.mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 11.1 Ermittlung der Unterentnahmen aus Vorjahren

Unterentnahmen aus Vorjahren verbessern die Möglichkeiten für den Schuldzinsenabzug des laufenden Jahres. Die Unterentnahmen der Vorjahre bilden eine Art "Guthaben", das in Folgejahren angerechnet wird.mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 7.3 Zinsen für ein gesondertes Darlehen sind voll als Betriebsausgaben abzugsfähig

Wird ein gesondertes Darlehen aufgenommen, mit dem teilweise Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens finanziert, teilweise aber auch sonstiger betrieblicher Aufwand bezahlt wird, können die Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG (ungeachtet etwaiger Überentnahmen) uneingeschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie nachweislich auf die Anschaffungs- oder Herste...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 13 Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften

Beim eingeschränkten Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG ist auf den jeweiligen Betrieb abzustellen und nicht auf den jeweiligen Gesellschafter. Konsequenz ist, dass sich die Überentnahme nach dem Anteil des einzelnen Mitunternehmers am Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft richtet (Anteil am Gewinn oder Verlust aus dem Gesamtgewinn einschließlich Ergänzungsbilanzen zuzü...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 7.2 Zinszahlenstaffelmethode für abzugsfähige Zinsen bei Finanzierung über Kontokorrentkonten

Werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens über ein Kontokorrentkonto finanziert und entsteht oder erhöht sich dadurch ein negativer Saldo des Kontokorrentkontos, sind die dadurch veranlassten Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Der Anteil der unbeschränkt abziehbaren Schuldzi...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 8 Keine Unterschiede zwischen Bilanz und Einnahmen-Überschussrechnung

Es spielt keine Rolle, wie der Gewinn ermittelt wird. Die Zuordnung von Darlehen zum betrieblichen oder privaten Bereich richtet sich nach denselben Grundsätzen. § 4 Abs. 4a EStG schränkt den Abzug von Schuldzinsen immer dann ein, wenn Überentnahmen getätigt wurden. Entscheidende Faktoren sind also der Gewinn, die Entnahmen und die Einlagen. Wer bilanziert, erfasst die privaten ...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 7 Finanzierungskosten von Anlagevermögen uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar

Zinsen für ein Darlehen, das z. B. zur Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens aufgenommen wird, können uneingeschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Finanzierung von Umlaufvermögen, das im Rahmen einer Betriebseröffnung erworben und fremdfinanziert wurde, ist hingegen nicht begünstigt. Es ist nicht erforderlich, dass zur Finanzierung von Anschaffu...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 11 Ermittlung der Unterentnahmen/Überentnahmen aus Vorjahren

Ob eine Korrektur des Zinsabzugs erfolgt, hängt nicht allein davon ab, dass im laufenden Jahr keine Überentnahmen getätigt wurden. Überentnahmen aus den Vorjahren werden einbezogen. Das bedeutet, dass auch dann eine Überentnahme vorliegt, wenn sie sich lediglich aus Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre ergibt. Praxis-Beispiel Verrechnung Überentnahme und Unterentnah...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 9.2 Überentnahmen in einem Verlustjahr (ohne Entnahmen)

Eine besondere Situation ergibt sich, wenn der Unternehmer keinen Gewinn, sondern einen Verlust erzielt hat. Durch den Verlust entstehen Überentnahmen selbst dann, wenn der Unternehmer im Verlustjahr keine Entnahmen getätigt hat. Für die Berechnung der Überentnahme ist zunächst vom einkommensteuerrechtlichen Gewinn auszugehen. Als "Gewinn" ist daher grundsätzlich auch ein Ver...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 4 Was bei der Einschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs zu beachten ist

Die Einschränkung des Schuldzinsenabzugs gilt bei einem betrieblichen Darlehen, das für den Wareneinkauf oder allgemein zur Verbesserung der Finanzkraft aufgenommen wird (= Betriebsmittelkredit). Hier ist die Regelung des § 4 Abs. 4a EStG anzuwenden. Bei der Einschränkung des Schuldzinsenabzugs ist Folgendes zu beachten: Wurden Überentnahmen getätigt, ist der Abzug der betrie...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Finanzierung von Anlagevermögen Zinsen für Kontokorrentschulden Überentnahmen/Unterentnahmen Gestaltungsspielraummehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 9.3 Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre

Eine Überentnahme liegt auch vor, wenn sie sich ausschließlich aus Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre ergibt. Überentnahmen und Unterentnahmen sind nicht nur zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage für die hinzuzurechnenden Schildzinsen zu saldieren, sondern auch zur Fortführung in den Folgejahren.mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 14.1 Anschaffung eines Gebäudes: Optimale Finanzierungsgestaltung

Errichtet der Unternehmer eine Immobilie, die er für seine betrieblichen Zwecke und als Privatwohnung nutzt, sollte er seine Eigenmittel für die Privatwohnung verwenden und das Darlehen möglichst für den Gebäudeteil, den er betrieblich nutzt. Der Unternehmer kann die Schuldzinsen für ein Darlehen, mit dem er den betrieblich genutzten Gebäudeteil finanziert, steuerlich abziehen....mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 7.1 Zeitlich und betragsmäßiger Zusammenhang zwischen Belastung auf Kontokorrentkonto und Darlehensaufnahme wichtig

Werden Darlehensmittel zunächst auf ein betriebliches Kontokorrentkonto überwiesen, von dem anschließend die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bezahlt werden, kann von einem Finanzierungszusammenhang nur dann ausgegangen werden, wenn ein enger zeitlicher und betragsmäßiger Zusammenhang zwischen Belastung auf dem Kontokorrentkonto...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 14.2 Anwendung des 3-Konten-Modells

Praxis-Beispiel Herstellung eines Gebäudes: Anwendung des 3-Konten-Modell Ein Unternehmer beauftragt einen Bauunternehmer mit der Errichtung eines Gebäudes, das er je zur Hälfte zu eigenen Wohnzwecken und zu betrieblichen Zwecken nutzen will. Die Herstellungskosten betragen insgesamt 400.000 EUR. Der Unternehmer hat 100.000 EUR Eigenkapital und nimmt ein Darlehen in Höhe von ...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 14 Finanzierung eines Grundstückskaufs: Darlehenszuordnung

Praxis-Beispiel Darlehenszuordnung bei Finanzierung eines Grundstückskaufs Ein Unternehmer erwirbt ein Gebäude mit einer Wohn-/Nutzfläche von 156 qm. Davon sollen 64 qm (= 42,03 %) für eigene betriebliche Zwecke genutzt werden. Die restlichen 92 qm (= 58,97 %) nutzt er als Wohnung. Der Unternehmer finanziert den Gesamtpreis des Grundstücks in Höhe von 420.000 EUR mit Eigenkapi...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 9.1 Überentnahmen des laufenden Jahres

Um die Überentnahmen des laufenden Jahres zu ermitteln, werden die folgenden 3 Werte benötigt: der Gewinn des laufenden Jahres, der mithilfe einer Bilanz mit Gewinn und Verlustrechnung oder einer Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird. die Summe der Einlagen ins Betriebsvermögen. Einlagen sind alle privaten Mittel einschließlich der Sacheinlagen, die für betriebliche Zwec...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 13.3 Entnahmen und Einlagen bei Mitunternehmerschaften

Entnahmen liegen vor, wenn Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen) in den privaten Bereich der Mitunternehmer oder in einen anderen betriebsfremden Bereich überführt werden. Die Zahlung einer Tätigkeitsvergütung i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auf ein privates Konto des Mitunternehmers ist eine Entnahme, die bloße Gutschrift auf de...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kontokorrentzinsen

Ein Unternehmer hat mit seiner Bank einen Kontokorrentrahmen von 30.000 EUR vereinbart, den er in wechselnder Höhe in Anspruch nimmt. Da das Konto in jedem Jahr über einen längeren Zeitraum einen positiven Saldo ausweist, handelt es sich bei den Kontokorrentzinsen nicht um Dauerschuldzinsen. Die Bank rechnet die Zinsen vierteljährlich ab und belastet diese dem laufenden Konto...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.5 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 505 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG [1] schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres; abgestellt wird also nicht auf einen bestimmten Stand des Kapitalkontos. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 53 und 54 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 65 bis 67 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 68 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2023 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten und Grundstücke sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 38 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 40 zu erfassen. In Zeile 39 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsfü...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 75 bis 80 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden in den Zeilen 81 bis 91 Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 60 bis 64 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegung, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönlichen Anlass mit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 72) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 72der Anlage EÜR, für ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 46: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 40), für Kraftfahrzeuge (Zeile 67) und für EDV (Zeile 48), s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kautionen / 4.1 Bürgschaft für Mietforderung

Dem Mieter steht nach Wegfall des Sicherungszwecks nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft gegen den Vermieter grundsätzlich nur an den Bürgen zu, sofern sich nicht aus den vertraglichen Beziehungen unter Einbeziehung der Interessenlage der Beteiligten etwas anderes ergibt.[1] Geleistete Kautionen in Form von Bürgschaften werde...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Sonstige Hinweise

Rz. 93 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die ungekürzte Vorsorgepauschale und damit der allgemeine Lohnsteuertarif – die allgemeine Lohnsteuertabelle – ist nur bei einem GesGf anzuwenden, der einen Beitragsanteil zur GRV zu entrichten hat (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3, Abs 4 EStG). Andere GesGf, die nicht in der GRV pflichtversichert sind, erhalten die "gekürzte" > Vorsorgepauschale Rz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen

Tz. 135 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der MU-Schaft überlassenen WG des Sonder-BV I (s Tz 127ff) gehören zu den wes Betriebsgrundlagen des MU-Anteils, wenn sie ein wes wirtsch Gewicht für das Unternehmen besitzen. Hier kommen insbes Rechte; Erfindungen und Patente (s Tz 49ff) sowie Grundstücke in Frage (s Tz 52ff). Eine Forderung des MU au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.2 Ersparte Ausgaben des Gesellschafters

Tz. 438 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erspart ein Gesellschafter dadurch Ausgaben, dass ihm die Kö für eine Leistung ein zu niedriges Entgelt berechnet, liegt bei der Kö eine vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung vor, die bei der Kö als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG zu korrigieren ist und gleichzeitig eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG darstellt. Beispiel 1: An der AB-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.4 Sonstige Auswirkungen beim Einbringenden

Tz. 244c Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zu den Auswirkungen der Einbringung auf Unterbeteiligungen an dem Sacheinlagegegenstand gelten die diesbzgl Ausführungen zum Formwechsel einer Pers-Ges gleichermaßen (s § 25 UmwStG Tz 36f und Tz 79); zur Problematik der Auswirkungen der Einbringung nießbrauchsbelasteter MU-Anteile s Baßler, Ubg 2011, 863. Zu den Auswirkungen der Sacheinlage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.7 Sonstige Wirtschaftsgüter

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zu den wes Betriebsgrundlagen eines Unternehmens gehören auch alle Rechte, Chancen und andere immateriellen Werte des Betriebs (auch, wenn diese nicht bilanzierungsfähig sind, s Tz 49), die für die Führung des Betriebs aus Sicht des Einbringenden notwendig und unverzichtbar sind (krit: s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 20 UmwStG Rn 25): zB Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.3 Sonstige Gegenleistungen bei der Sacheinlage

Tz. 187b Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Zusätzlich zu der für den Tatbestand der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) notwendigen Gewährung neuer Anteile können dem Einbringenden als Gegenleistung für die Übertragung der betrieblichen Sachgesamtheit "auch andere WG" (s § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF und s § 20 Abs 3 S 3 UmwStG) zugewendet werden (s Tz 187). Bedeutsam sind derartige Gegenl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Verwendung der vGA beim Gesellschafter: Der Vorteilsverbrauch

Tz. 433g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gerade bei bilanzierenden AE, bei denen eine erhaltene vGA zu einem bilanziellen Ertrag führt (s Tz 433f), zeigt sich, dass eine erhaltene vGA neben der Erfassung als (Kap-)Ertrag auch noch eine weitere Konsequenz haben muss, nämlich ihre Verwendung. Schließlich muss ein Buchungssatz auch eine Sollbuchung ausweisen, wenn als Habenbuchung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Dabei ist ein auf di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.3.2.2 Beteiligung über eine Personengesellschaft

Rz. 249 Ist der Organträger mit 50 % oder weniger der Stimmrechte direkt an der Organgesellschaft beteiligt und wird eine weitere Beteiligung an der Organgesellschaft von einer Personengesellschaft im Gesamthandsvermögen gehalten, an der der Organträger beteiligt ist, stellt sich die Frage, ob hierdurch eine für die Organschaft ausreichende finanzielle Eingliederung von mehr...mehr

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Zinsen / 5 Betrieblicher Zinsaufwand: Wann diese unbegrenzt abzugsfähig sind

Gezahlte Zinsen für die Inanspruchnahme von Fremdkapital sind als Zinsaufwand in der Buchführung Bestandteil des neutralen Ergebnisses. Schuldzinsen sind nur dann als Betriebsausgabe unbegrenzt abziehbar, wenn die Mittel des Darlehens für betriebliche Zwecke verwendet worden sind (z. B. Anschaffung/Herstellung von Anlagegütern etc.).[1] Ob Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a S...mehr