Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldzinsen

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.9 § 4h EStG (Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen - Zinsschranke)

• 2019 Zinsschranke/Verfassungsmäßigkeit/Holding-Gesellschaften § 4h EStG/§ 8a KStG Die Zinsschranke ist mit Art. 3 GG nicht vereinbar. Sie verstößt sowohl gegen das objektive Nettoprinzip als auch gegen den Folgerichtigkeitsgrundsatz. Ein entsprechendes Verfahren ist beim BVerfG (2 BvL 1/16) anhängig. Allerdings führt der ATAD zu einer Verschiebung der Kompetenzen zum EuGH. ...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 4.4 Verbindlichkeiten

Rz. 111 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten eines Einzelunternehmers zu seinem Geschäftsvermögen zu rechnen, wenn sie durch den Betrieb des Handelsgewerbes verursacht oder von dem Unternehmer als betriebliche Verbindlichkeiten eingegangen worden sind. Beruhen sie auf Rechtsgeschäften des Unternehmers, besteht eine Vermutung dafür, dass sie zum Geschäftsvermögen gehören.[...mehr

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Betriebsvermögen / 1.2.4 Verbindlichkeiten

Eine Verbindlichkeit gehört zum Betriebsvermögen, wenn sie durch den Betrieb veranlasst ist. Maßgeblich ist daher allein der Veranlassungszusammenhang.[1] Ein Darlehen, das für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens verwendet wird, ist (negatives) Betriebsvermögen. Wird ein fremdfinanziertes Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen entnom...mehr

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Wirtschaftsgut / 3.4.3 Darlehen

Dient ein Gebäude z. B. nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der steuerlich nicht relevanten Selbstnutzung, und werden die Darlehensmittel nur teilweise zur Einkunftserzielung verwendet, sind die Darlehenszinsen nur anteilig – hier als Werbungskosten – abziehbar. Der Steuerpflichtige kann ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkun...mehr

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Weitere wichtige Fachbeiträge und Arbeitshilfen

Weitere neue und aktualisierte Fachbeiträge und Arbeitshilfen zu wichtigen Themen im Rechnungsw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 133a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Eine Bilanzänderung ist – wieder – zulässig, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung steht und soweit die Auswirkungen der Bilanzberichtigung auf den Gewinn reicht. Dies ist insb für Bp-Fälle von Bedeutung, wenn Bilanzberichtigung und Bilanzänderung beide in den Prüfungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zusammensetzung (§ 13a Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 149 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe der Gewinne (Verluste) nach § 13a Abs 3 S 1 Nr 1–6 EStG. Dies sind im Einzelnen der/die Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung (Abs 4, s Rn 165–172), Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (Abs 5, s Rn 173–183), Gewinn aus Sondernutzungen (Abs 6, s Rn 184–193), Sondergewinne (Abs 7, s Rn 194–...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ernst, Das Entnahmerecht der Gesellschafter von PersGes und das Steuerrecht, BB 1961, 377; Uelner, Das EK und FK der PersGes in ertragsteuerlicher Sicht, JbFSt 1979/80, 338, 342; Schulze zur Wiesche, Einlage und Entnahme bei PersGes, FR 1982, 497; Schulze zur Wiesche, Gesellschafterentnahmen bei PersGes, BB 1985, 1522; Balz, Entnahme fiktiver Steuern bei der Personenhandelsgesel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Ausnahmen v Maßgeblichkeitsgrundsatz der HB für die StB

Rn. 63 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die materielle Maßgeblichkeit der HB einer gewerblich tätigen – bzw geprägten – PersGes für die StB gilt (über die Ansatz- bzw Bewertungsvorbehalte von § 5 Abs 1a–4b, 6, § 6a u § 7 EStG hinaus) nicht ohne Einschränkungen. Aus dem einkommensteuerlichen Begriff des BV (§ 4 Abs 1 EStG; zB kein Ansatz selbstgeschaffener immaterieller WG in der St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Altenteilsleistungen) zug...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungszeitpunkt

Rn. 8 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die KapSt als Quellensteuer entsteht anders als die Jahressteuer bei der ESt – § 36 Abs 1 EStG – bereits mit dem Zufluss des einzelnen KapErtr; § 44 Abs 1 S 2 EStG. Die Entstehung ist damit von VZ völlig unabhängig. Je nach Art des KapErtr kann die KapSt vor oder nach der Jahres-ESt entstehen. Vgl dazu § 44 Abs 2 und 3 EStG; s Rn 18ff. Rn. 8a S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ermittlung u Zurechnung der Einkünfte

Rn. 203 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Mit der Wirtschaftsüberlassung geht einher, dass die laufenden Einkünfte aus der Bewirtschaftung des luf Betriebs (vergleichbar einem Pächter) grundsätzlich dem Nutzungsberechtigten zuzurechnen sind. Von den erzielten laufenden BE kann er seine BA einschließlich der AfA für von ihm angeschaffte/hergestellte WG abziehen. Dies gilt entspreche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 5 EStG)

Rn. 173 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 160 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b BewG) ist gemäß § 13a Abs 5 EStG nach § 51 EStDV zu ermitteln; es handelt sich insoweit um eine durch eine BA-Pauschale ergänzte EÜR (Kanzler in H/H/R, § 13a EStG Rz 47, Dezember 2020). Durch die Bezugnahme auf § 160 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b BewG wird zudem klarg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Sondergewinne (§ 13a Abs 7 EStG)

Rn. 194 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem Bericht v 17.01.2012 (BT-Drucks 17/8428) insbesondere im Bereich des bisherigen § 13a Abs 6 EStG aF nicht mehr hinnehmbare Besteuerungslücken festgestellt, die der Gesetzgeber nunmehr mit einer erheblichen Ausweitung der zu Sondergewinnen führenden Tatbestände zu schließen versucht. Erfasst werden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Prüfungsschritte zu (2): Liegen für nachhaltige Verluste persönliche Gründe und Neigungen oder erstrebte wirtschaftliche Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre vor?

Rn. 125 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei negativer Gewinnprognose lt Prüfungsschritt (1) ist stets zu prüfen, ob dennoch eine steuerlich relevante verlustbehaftete Tätigkeit vorliegt, weil der Betrieb aus objektiven Gründen zur Erzielung von Gewinnen geeignet erscheint (Ausschluss von Verlustzuweisungsgesellschaften: BFH BStBl II 1991, 564; wegen der Definition s § 15a Rn 2 (Bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 37 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Soweit der StPfl keinen Antrag auf anderweitige Gewinnermittlung gemäß § 13a Abs 2 EStG gestellt hat, ist der Gewinn eines LuF für jeden selbständigen Betrieb nach § 13a Abs 1 S 1 EStG zu ermitteln, wenn für den luf Betrieb keine Buchführungspflicht besteht (Nr 1; s Rn 45) und die selbst bewirtschaftete Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnkorrekturen beim Übergang zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 335 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Geht der LuF von der Durchschnittssatzbesteuerung zur EÜR über, hat er keine Anfangsbilanz zu erstellen, sondern lediglich für Zwecke einer zutreffenden Übergangsgewinnermittlung eine sog Überleitungsrechnung aufzustellen (BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 514); in dieser können keine Bilanzierungswahlrechte ausgeübt werden (s Rn 319). Rn. 336...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Grundaussagen

Rn. 15 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bereits seit 1974 enthält § 13a EStG eine Regelung zur Pauschalierung des Gewinns für kleinere luf Betriebe (zu den Vorgängerregelungen s Rn 1ff). Aufgrund der jeweils erkannten Mängel wird die Vorschrift nunmehr bereits zum dritten Male in wesentlichen Teilen grundlegend geändert. Rn. 16 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sind die Voraussetzungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Negatives Sonder-BV

Rn. 78 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Verbindlichkeiten eines Gesellschafters sind negatives Sonder-BV I oder II, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Verursachungszusammenhang mit dem Erwerb von WG des Sonder-BV I oder II (Beteiligung an der PersGes selbst) oder des gewillkürten Sonder-BV oder dem Betrieb der PersGes (Schuldentilgung, Finanzierung von Aktiva der PersGes –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wegfallmitteilung (§ 13a Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Durchschnittssatzgewinnermittlung endet nach § 13a Abs 1 S 4 EStG in dem Wj, das nach Bekanntgabe der Mitteilung endet, durch welche die FinBeh auf den Beginn der Buchführungspflicht oder den Wegfall einer der Gewinnermittlungsberechtigungen nach § 13a EStG hingewiesen hat. Eine Frist für die Mitteilung schreibt das Gesetz nicht vor. Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Ausschließlich Sondernutzungen bewirtschaftende Betriebe (§ 13a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 89 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Erstmalig überhaupt seit Beginn der Gewinnpauschalierung sind nunmehr auch StPfl, die ausschließlich in Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG aufgeführte Sondernutzungen selbst bewirtschaften, zu einer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen verpflichtet, sofern die dort in Spalte 2 gezogenen Grenzen nicht überschritten sind. Will ein ausschließlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Subventionen, Zuschüsse

Rn. 223 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Öffentliche Zuschüsse werden entweder als Ausgleichsleistungen für erhöhte Anforderungen an die Bodennutzung oder für die Aufgabe bzw Rodung bestimmter Kulturen bzw als sog Preisausgleichsleistungen gewährt. Daneben werden Zuschüsse an Junglandwirte anlässlich der Betriebsübernahme sowie für Existenzgründer gewährt. Zudem erhalten die LuF a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) (Sonder-)Vergütungen für ausländisches Sonder-BV und damit zusammenhängende Sonder-BA

Rn. 18f Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach BFH v 12.10.2016, BFH/NV 2017, 586 Rz 20 u 22 sind § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und die Rspr zur steuerlichen Behandlung von Sonder-BV grundsätzlich auch für grenzüberschreitende Beteiligungen anwendbar. Schwierig wegen häufiger Qualifikationskonflikte ist im DBA-Fall die steuerrechtliche Einordnung von durch ausländische Sonder-BV verursa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 4 EStG)

Rn. 165 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen, nämlich dem Grundbetrag (§ 13a Abs 4 S 2 EStG iVm Anlage 1a Nr 1 zu § 13a EStG) mit einheitlich 350 EUR je ha selbst bewirtschafteter Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung und zusätzlich einem Zuschlag iHv 300 EUR für jede über 25 liegende VE (§ 13a ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei den Einkünften aus LuF hat im Deutschen Steuerrecht eine lange Tradition. So gab es die Durchschnittssatzgewinnermittlung der LuF bereits aufgrund der Ermächtigung in § 46 EStG 1925. Auf § 29 EStG 1934 ff stützte sich sodann die VO über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Gewinn aus Sondernutzungen (§ 13a Abs 6 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei der Ermittlung eines (Teil-)Gewinns für die Sondernutzungen ist danach zu unterscheiden, ob es sich um solche handelt, die in der Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG namentlich aufgeführt sind, bzw um solche, die dort nicht genannt sind. Rn. 185 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird eine in Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG aufgeführte Sondernutzung selbs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Liebhaberei nach Zubilligung einer Anlaufphase

Rn. 294 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ist eine Betätigung nach Zubilligung einer Anlaufphase endgültig als Liebhaberei zu qualifizieren, fällt also eine bislang bestehende Einkunftserzielungsabsicht weg, weil zB prognostizierte Gewinne ausbleiben u evtl eingeleitete Gegenmaßnahmen ohne Erfolg geblieben sind, sind die aus der Betätigung erzielten Verluste ab diesem Zeitpunkt nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Woltmann, Das Ende der GewStPfl des Einzelunternehmers, DB 1987, 2005. Rn. 5 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Einkommensteuerlich wird ein Betrieb eingestellt bei Beendigung der gewerblichen Betätigung, uU auch bereits früher bei Aufgabe einer Gewinnerzielungsabsicht (s Rn 123ff). ESt-rechtlich wird der Totalgewinn erfasst, dh, der Begriff des Gewerbebetriebs umfasst auch das gewer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten.[1] Er ist u. a. für die Bewertung der Bereicherung aus der Gewährun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.7 Zusammenfassendes Beispiel für eine Bewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren

Rz. 377 V betreibt ein Speditionsunternehmen, für das er den Gewinn nach § 5 EStG ermittelt. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Ehefrau des V arbeitet durchschnittlich 10 Stunden pro Woche unentgeltlich als Bürokraft in dem Betrieb mit. Eine familienfremde Halbtagskraft erhält für vergleichbare Tätigkeiten ein Jahresgehalt von 15.000 EUR, das sich um Lohnne...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.2 Unterkunftskosten bei Wohneigentum

Rz. 31 Welche Aufwendungen im Falle eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (grundsätzlich) als Unterkunftskosten zu berücksichtigen sind, wurde früher in Anlehnung an § 7 Abs. 2 der Verordnung zu § 76 BSHG ermittelt (vgl. BVerwG, Urteil v. 2.9.1993, 5 C 18/90). Hieran hält die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil v. 7.7.2011, B 14 AS 51/10 R Rz. 12 m. w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 5 Keine abzugsfähigen Werbungskosten

Entgegen der früheren Rechtsprechung ist es bei Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Beamtenversorgungen nicht mehr möglich, Zahlungen zur Wiederauffüllung einer gekürzten Versorgungsanwartschaft als Werbungskosten abzusetzen. Dies gilt auch für die Schuldzinsen eines Kredits, der zur Leistung der Ausgleichszahlungen aufgenommen worden ist. Mit § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 13.1 Schuldzinsen bei der Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

Zinsaufwendungen werden nur einbezogen, wenn sie bei der Ermittlung des Gesamtgewinns als Betriebsausgaben berücksichtigt wurden. Zinsen für ein Darlehen, das ein Gesellschafter seiner Personengesellschaft gegeben hat, gleichen sich in der Regel bei der Ermittlung des Gesamtgewinns aus. Die Zinsen sind regelmäßig Betriebsausgaben im Gesamthandsvermögen und Betriebseinnahmen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Finanzierung von Anlagevermögen Zinsen für Kontokorrentschulden Überentnahmen/Unterentnahmen Gestaltungsspielraum 1 So kontieren Sie richtigmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 6 Schuldzinsen pro Jahr unter 2.050 EUR voll als Betriebsausgaben abziehbar

Betriebliche Schuldzinsen von Kontokorrentdarlehen und Betriebsmitteldarlehen können bis zu einem Betrag von 2.050 EUR pro Jahr uneingeschränkt abgezogen werden. Betragen die Zinsen pro Jahr nicht mehr als 2.050 EUR, kann auf die Berechnungen demnach grundsätzlich verzichtet werden. Aber: Auch wenn die Berechnung von Über- und Unterentnahmen im laufenden Jahr nicht notwendig ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 13.2 Darlehen im Sonderbetriebsvermögen

Zinsen für ein Investitionsdarlehen im Sonderbetriebsvermögen sind uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar, auch wenn es zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Gesamthandsvermögen verwendet wird. Die Schuldzinsen sind voll abziehbar, unabhängig davon, ob das Darlehen im Gesamthandsvermögen als Verbindlic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 12 Option: Finanzierung über das sog. 3-Konten-Modell

Beim 3-Konten-Modell benötigt man 2 betriebliche Konten und ein privates Konto. Auf das 1. betriebliche Konto fließen sämtliche Betriebseinnahmen. Von diesem Konto werden auch die Privatentnahmen getätigt und auf das private Konto eingezahlt. Vom 2. Betriebskonto werden alle Betriebsausgaben überwiesen. Dadurch entsteht oder erhöht sich auf diesem Konto ein Negativsaldo. Da nu...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 1 So kontieren Sie richtig

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 9 Berechnung der Überentnahmen und Unterentnahmen

Schuldzinsen, die über 2.050 EUR pro Jahr hinausgehen, können nur dann zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn keine Überentnahmen getätigt worden sind. § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG definiert die Überentnahme wie folgt: "Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahrs übersteigen." 9.1 Überentnahmen des lau...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 3 Schuldzinsenabzug nur bei betrieblichem Anlass

Schuldzinsen können nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Aufnahme des Darlehens betrieblich veranlasst ist. Beim Abzug von Schuldzinsen ist immer in 2 Stufen vorzugehen. Zunächst ist festzustellen, ob und inwieweit die Schuldzinsen betrieblich veranlasst sind. Sind die Schuldzinsen betrieblich veranlasst, ist zu prüfen, ob der Schuldzinsenabzug gem. § 4 Abs...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 10 Ermittlung der nicht abziehbaren Zinsaufwendungen

Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden nicht nach den tatsächlich angefallenen Zinsen ermittelt, sondern gesetzlich vorgeschrieben mit 6 % der Überentnahmen. Praxis-Beispiel Berechnung der Abzugshöhe Ein Unternehmer hat zur Finanzierung seines Firmenwagens ein Darlehen aufgenommen, für das er im Jahr 02 insgesamt 1.400 EUR Zinsen zahlt. Für die Inanspruchnahme seines Kontok...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 5 Kurzfristige Geldeinlagen als Gestaltungsmissbrauch

Kurzfristige Geldeinzahlungen vor Jahresende stellen einen Gestaltungsmissbrauch dar, helfen also nicht weiter. Der Bundesfinanzhof[1] hat entschieden, dass die kurzfristige Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten[2] darstellt, wenn sie allein dazu dienen soll, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbarer Sch...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 11.2 Ermittlung bei Überentnahmen aus Vorjahren

Überentnahmen aus Vorjahren verschlechtern die Möglichkeiten für den Schuldzinsenabzug des laufenden Jahres.mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 11.1 Ermittlung der Unterentnahmen aus Vorjahren

Unterentnahmen aus Vorjahren verbessern die Möglichkeiten für den Schuldzinsenabzug des laufenden Jahres. Die Unterentnahmen der Vorjahre bilden eine Art "Guthaben", das in Folgejahren angerechnet wird.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 7.3 Zinsen für ein gesondertes Darlehen sind voll als Betriebsausgaben abzugsfähig

Wird ein gesondertes Darlehen aufgenommen, mit dem teilweise Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens finanziert, teilweise aber auch sonstiger betrieblicher Aufwand bezahlt wird, können die Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG (ungeachtet etwaiger Überentnahmen) uneingeschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie nachweislich auf die Anschaffungs- oder Herste...mehr