Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldzinsen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einführung zu § 4 Abs 4a EStG

Rn. 1655 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der § 4 Abs 4a EStG ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingefügt worden. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber auf die Entwicklung der Rspr zum Schuldzinsenabzug in "rechtsprechungsüberholender Weise" (Bode in Kirchhof/Seer, § 4 EStG Rz 187 (22. Aufl 2023)) reagiert. Vorausgegangen waren zwei bedeutende Entscheidungen des GrS des BFH: M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überentnahme

Rn. 1657 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grundvoraussetzung für die Beschränkung des Abzugs betrieblicher Schuldzinsen ist das Vorliegen einer Überentnahme. Sie ist gemäß S 2 der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wj übersteigen. Es ist davon auszugehen, dass die Bilanz des Wj als Berechnungsgrundlage maßgebend ist, da in § 4 Abs 4a S 2 EStG d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anwendung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 1657e Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind die S 1–5 des § 4 Abs 4a EStG sinngemäß anzuwenden, dh, auch bei der Einnahme-Überschussrechnung sind die nicht abzugsfähigen betrieblichen Schuldzinsen entsprechend zu ermitteln (BMF BStBl I 2018, 1207 Tz 40). Entnahmen und Einlagen von Geld sind für die Anwendung des § 4 Abs 4a EStG bei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Policendarlehen

Die Aufwendungen insb Schuldzinsen, die für ein sog Policendarlehen gezahlt werden, sind unabhängig von der Behandlung der Versicherung bei betrieblicher Veranlassung als BA anzusetzen. Übersteigt das Policendarlehen seiner Höhe nach das ursprünglich benötigte Bankdarlehen, so sind aber die Schuldzinsen nicht in voller Höhe betrieblich veranlasst. Die BA dürften dann zu kürze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Anwendung bei der Gewinnermittlung nach §§ 5a und 13a EStG

Rn. 1657f Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die FinVerw geht davon aus, dass bei der Gewinnermittlung nach § 5a EStG und § 13a EStG der § 4 Abs 4a EStG keine Anwendung findet (BMF BStBl I 2018, 1207 Tz 42). Hinsichtlich § 5a EStG ist der Auffassung der FinVerw zuzustimmen, da es bei dieser Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nicht auf die tatsächlichen Schuldzinsbelastungen anko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Einbringungsgegenstand: Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 24 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Begriff der eingebrachten "Anteile an einer Kap-Ges oder Gen" (erworbene Gesellschaft) ist weder in § 21 Abs 1 S 1 noch in Abs 1 S 2 UmwStG definiert. Es muss sich nicht – wie bei der übernehmenden Gesellschaft (s Tz 6) – um eine in der EU/EWR ansässige Gesellschaft handeln. Diese Beschränkung kann weder § 1 Abs 3 oder 4 UmwStG noch der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Buchkapital und Verlustberücksichtigung

Rn. 1657c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bemessungsgrundlage für die nicht abzugsfähigen betrieblichen Schuldzinsen ist gemäß § 4 Abs 4a S 3 EStG die Überentnahme des Wj zuzüglich bzw abzüglich der Über- bzw Unterentnahmen vorangegangener Wj. Theoretisch ist daher erstmals für den Beginn des in 1999 endenden Wj (§ 52 Abs 11 EStG) zu ermitteln, ob seit Bestehen des Unternehmens i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zins

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Schuldzinsen sind BA, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Dies ist der Fall, wenn sie für eine Verbindlichkeit geleistet werden, die dem BV zuzuordnen ist. Ist die Verbindlichkeit der privaten Sphäre zuzuordnen, dann sind die Schuldzinsen keine BA. Jedoch ist die private Nutzung eines betrieblichen WG ebenso wie die betriebliche Nutzung eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Private Steuer

Rn. 4 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Private Steuern (ESt, USt auf den Eigenverbrauch, VSt, ErbSt, KiSt, SolZ etc) dürfen nicht als BA berücksichtigt werden, auch wenn sie auf betriebliche Gewinne entfallen (§ 12 Nr 3 EStG und § 10 Nr 2 KStG; BFH BFH/NV 2014, 1200). Dies gilt auch für PersGes (FG Münster EFG 1995, 1003 hinsichtlich Schenkungssteuer; BFH BFH/NV 2015, 1565 zu Fest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einzelne Aufwendungen

Rn. 17 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zu den Reisekosten zählen alle Aufwendungen, die durch die Reise veranlasst sind. Hierzu gehören zB Folgende: Fahrtkosten (s "Fahrtkosten"). Reisenebenkosten (zB Taxikosten, Gepäckbeförderung, Telefonkosten; s R 9.8 LStR 2023). Verpflegungskosten: Die Mehraufwendungen für die Verpflegung werden als BA anerkannt, wenn sie eindeutig betrieblich o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Dauer der BV-Eigenschaft

Rn. 90 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zeitdauer ist kein Kriterium zur Beurteilung der BV-Eigenschaft. Kurzfristig im Produktionsprozess verbrauchtes Material gehört genauso zum BV wie ein Grundstück, das jahrzehntelang produktiv eingesetzt wird. Hat ein WG BV-Eigenschaft erlangt, verliert es diese in aller Regel nur durch Handeln des Betriebsinhabers oder ausnahmsweise frem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Schulden

Rn. 190 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Schuld ist betrieblich veranlasst, wenn der sie auslösende Vorgang im betrieblichen Bereich liegt (BFH v 17.04.1985, I R 101/81, BStBl II 1985, 510; BFH v 05.06.1985, I R 289/81, BStBl II 1985, 619; BFH v 12.09.1985, VIII R 336/82, BStBl II 1986, 255; BFH v 06.02.1987, III R 203/83, BStBl II 1987, 423; BFH v 28.02.1990, I R 205/85, BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Finanzierungskosten

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufwendungen für die Finanzierung eines Darlehens (Kosten der Beschaffung, Bereitstellung und Nutzung von Kreditmitteln – Schuldzinsen –, Vermittlungsprovisionen, Gebühren, Notar- und Gerichtskosten, Abschlussgebühren, Beratungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Damnum – Disagio –, Kontogebühren) sind grds als BA abzugsfähig. Sie gehören grds nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Problem des Buchwertansatzes und Rückwirkung

Rn. 1658f Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gegenüber den KapGes ergibt sich für die betroffenen StPfl ein Nachteil und damit eine Ungleichbehandlung dadurch, dass Verlustfinanzierungen unter Umständen (zumindest in Höhe der Entnahmen für den persönlichen Bedarf/Unternehmerlohn) zu einer Einschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs führen. Dies gilt insbesondere für Verluste ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Finanzierung von AV

Rn. 1658d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Da betriebliche Schuldzinsen aus AK oder HK von AV keiner Abzugsbeschränkung unterliegen, ist es grds zu empfehlen, eher Investitionen im AV als UV oder laufende Betriebskosten fremdzufinanzieren. Zu beachten ist dabei jedoch der evtl GewSt-Nachteil aus sich ergebenden zusätzlichen Dauerschulden. Bedeutung gewinnt aber auch die Abgrenzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.11 Durch die Umwandlung entstehendes Sonderbetriebsvermögen

Tz. 75 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Von den Gesellschaftern der übernehmenden Pers-Ges bereits an die übertragende Kap-Ges (entgeltlich oder unentgeltlich) überlassene WG werden infolge der Umw zu Sonder-BV bei der Pers-Ges umqualifiziert. Dies gilt auch für gegenüber der Kap-Ges bestehende Darlehensforderungen. Hieraus resultiert eine iRd § 4 Abs 4a EStG zu berücksichtigende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gästehaus

Rn. 1704 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Einrichtung des StPfl muss sich nicht unbedingt in seinem Eigentum befinden. Es reicht aus, wenn er das Gästehaus dauerhaft angemietet oder gepachtet hat (FG Nds EFG 2005, 1261; Bode in Kirchhof/Seer, § 4 EStG Rz 206 (22. Aufl 2023); Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 746 (Dezember 2022); aA Oswald, DStZ/A 1965, 301). Auch die Anm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Zeitpunkt von Entnahmen, Einlagen und außerordentlichen Gewinnen

Rn. 1658e Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Da die Zinszahlenstaffelmethode nicht mehr anzuwenden ist, sondern eine stichtagsbezogene Berechnung mit einem festen Zinssatz erfolgt, ohne dass dabei der Zeitpunkt von Entnahmen und Einlagen bzw die tatsächliche Entstehung der Überentnahme berücksichtigt wird, ergeben sich Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten. Nachteilig sind Entnahmen, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kirchhof, Gesetzlich nicht abzugsfähige BA und WK, in Söhn (Hrsg), Die Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, 1980 (DStJG 3), 13; Arndt, Nichtabzugsfähige BA nach § 4 Abs 5 EStG bei der Gewinnberechnung, FR 1984, 412; Mittmann, Nochmals: Nichtabzugsfähige BA nach § 4 Abs 5 EStG, FR 1985, 152; Freudlieb, Nichtabzugsfähige BA bei der Ermittl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Grundfragen und Anwendungsbereiche des Veranlassungsprinzips im Ertragsteuerrecht, StuW 1996, 267. Weber, Die Abgrenzung zwischen Erwerbs- und Privatsphäre nach dem Veranlassungsprinzip, StuW 2009, 184. Rn. 82 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 WG werden BV, wenn sie zur Förderung des Betriebszwecks im weitesten Sinn eingesetzt werden u (negativ) ein solcher Einsatz nicht dadur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Abzugsfähige Aufwendungen und deren Berechnung

Rn. 1796 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit ein unbegrenzter Abzug der Aufwendungen nicht in Betracht kommt und die Grenze von 1 250 EUR gilt, knüpft diese Höchstgrenze an das Objekt an. Somit kann wegen der Objektbezogenheit auch bei mehreren Arbeitszimmern der Höchstbetrag unter Umständen mehrfach ausgeschöpft werden. Ein StPfl kann aber den Höchstbetrag nur einmal erhalten,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz. 44 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG ergibt sich infolge des Vermögensübergangs ein Übernahmegewinn oder -verlust iHd Differenz zwischen dem Wert, mit dem die übergegangenen WG zu übernehmen sind, den Umw-Kosten und dem Wert der Anteile an der übertragenden Kö (§ 4 Abs 1 und 2, § 5 und § 27 Abs 3 Nr 1 UmwStG). Wegen der Frage, in welchen Fällen ein Übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungszeitraum

Rn. 1656 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gemäß § 52 Abs 11 S 1 EStG idF StBereinG 1999 ist der § 4 Abs 4a EStG erstmals für das Wj anzuwenden, das nach dem 31.12.1998 endet. Daraus folgt, dass die neue Fassung grds schon für das in 1999 endende Wj zur Anwendung kommt und somit die frühere Regelung des Abs 4a idF StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend entfällt. Aufgrund dieser Anwendu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Privateinlagen / 3.1.2 Nachweis der Herkunft bei Einzahlungen vom Privat- auf Geschäftskonto des Unternehmers

Bei diversen Einzahlungen vom Privatkonto auf das Geschäftskonto reicht es nicht, diese als Privateinlagen zu verbuchen. Mangels Vorlage der kompletten Kontoauszüge des Unternehmers und fehlender Feststellbarkeit, ob es sich um Privateinlagen oder weitergeleitete Betriebseinnahmen gehandelt hat, kann das Finanzamt Zuschätzungen bei den Betriebseinnahmen vornehmen.[1] Ungeklär...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kautionen / 4.1 Bürgschaft für Mietforderung

Dem Mieter steht nach Wegfall des Sicherungszwecks nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft gegen den Vermieter grundsätzlich nur an den Bürgen zu, sofern sich nicht aus den vertraglichen Beziehungen unter Einbeziehung der Interessenlage der Beteiligten etwas anderes ergibt.[1] Geleistete Kautionen in Form von Bürgschaften werde...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3 Gescheiterte Betriebsstättengründung

Scheitert die Betriebsstättengründung, stehen die Gründungskosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Betriebsstätte; § 3c EStG ist anwendbar.[1] Dies führt dazu, dass die Kosten weder im Ausland (mangels Betriebsstättenbegründung) noch im Inland (wegen des funktionalen Zusammenhangs mit geplanten steuerfreien Einnahmen) abzugsfähig sind. Die Finanzverwaltung übernimmt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben / 2.2 Aufwendungen nach Betriebsbeendigung

Nach Betriebsbeendigung sind Aufwendungen i. d. R. nicht mehr betrieblich veranlasst. Mit der Aufgabe bzw. dem Ende des Betriebs sollen auch die betrieblichen Geschäftsvorfälle enden. Somit ist ein Betriebsausgabenabzug grundsätzlich nicht mehr möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen sog. nachträgliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Nachträgliche Betriebsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben / 3 Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Das Steuerrecht schränkt den Betriebsausgabenabzug für bestimmte Sachverhalte teils oder in voller Höhe ein. Handelsrechtlich sind die Aufwendungen dennoch in voller Höhe gewinnmindernd zu berücksichtigen.[1] Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen zum Teil nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4a, 5 und 5b und § 4 Abs. 9 EStG dar: Geschenke im Wert von übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Schuldzinsen als nachträgliche WK

Rn. 1700 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Schuldzinsen können auch als nachträgliche WK bei der Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm zu berücksichtigen sein; wenn sie noch in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der bereits beendeten Einnahmeerzielung stehen. Das ist bei rückständigen Zinsen – Zinsen, für die die Zahlungsverpflichtung noch während der Zeit der Einnahmeerzielung begrü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

Rn. 1675 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323). Rn. 1676 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Grundsätzliches

Rn. 1670 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Schuldzinsen und andere Kreditkosten (Vermittlungsprovisionen, Kreditbearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Notargebühren) sind in vollem Umfang durch die Erzielung von Einkünften aus KapVerm veranlasst, wenn sie für eine Schuld geleistet werden, deren Gegenwert die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Kapital ermöglicht oder förder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1610 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Für Kapitaleinkünfte, die dem Recht bis 2008 unterliegen (laufende Einnahmen mit Zufluss bis 2008) oder für die der AbgSt-Satz ab 2009 ausnahmsweise nicht gemäß § 32d Abs 2 EStG zur Anwendung kommt oder für die die vorrangige Zurechnung zu einer anderen Einkunftsart erfolgt, sind weiterhin die allg est-rechtliche Regelungen zum WK-Abzug zu bea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermietung und Verpachtung

Rn. 1580 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus VuV ist die Zwecksetzung des eingesetzten Kapitals. Ist das Kapital dazu bestimmt, unbewegliche WG zu erwerben oder herzustellen, die danach der Erzielung von Einkünften aus VuV dienen, so gehören vor der Kapitalverwendung hieraus erzielte Guthaben- w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nichtselbstständige Arbeit

Rn. 1581 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Verhältnis zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist nicht geregelt, so dass die Abgrenzung aus der Wesensart der Einkunftsart zu treffen ist. Demzufolge ist allgemein zu prüfen, ob die Einnahmen durch das Arbeitsverhältnis oder durch Kapitalüberlassung veranlasst sind. Eine Umqualifizierung von Ansprüchen aus dem Arbeitsver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Vorbehaltsnießbrauch

Rn. 91 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn sich der bisherige Eigentümer anlässlich der Übertragung von KapVerm an den übertragenen WG den Nießbrauch vorbehält. Beispiel: Der bisherige Eigentümer (Nießbraucher) überträgt eine verzinsliche Darlehensforderung oder ein Wertpapierdepot auf eine andere Person (neuer Eigentümer, Nießbrauchbesteller) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Gewinnausschüttung bei GmbH

Rn. 232 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gemäß § 46 Nr 1 GmbHG unterliegt die Feststellung des JA und die Verwendung des Ergebnisses der Bestimmung der Gesellschafter. Sofern sich nach der Gewinnausschüttung herausstellt, dass die Gewinnermittlung fehlerhaft war, müssen die Beträge, welche die Gesellschafter in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, gemäß § 32 GmbHG nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Werbungskosten

Rn. 221 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Wie bei den übrigen Überschusseinkunftsarten richtet sich auch bei den wiederkehrenden Bezügen gem § 22 Nr 1 EStG der Abzug von Aufwand als WK nach § 9 EStG . Abziehbar sind danach Aufwendungen, die "zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung" von Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen vorgenommen werden. Sofern der StPfl keine höheren WK nachwe...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.1.1 Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen

Eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung nach § 18 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass sämtliche wesentlichen Grundlagen der selbstständigen Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen anderen übergehen.[1] Nur wenn diese übertragen, die stillen Reserven aufgedeckt und die bisherige freiberufliche Tätigkeit wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird, sind die Steuervergü...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.4 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 37 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen vorliegen.[1] Sinn und Zweck des § 4 Abs. 4a EStG ist es, den Betriebsausgabenabzug für betrieblich veranlasste Schuldzinsen insoweit rückgängig zu machen, als jener Zinsaufwand durch Überentnahmen und damit durch auß...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.1 Umfang nach § 13a Abs. 3 EStG

Rz. 173 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe aus: dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung[1], dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung[2], dem Gewinn der Sondernutzungen[3], den Sondergewinnen[4], den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens[5] und den Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.9.1 Aufzeichnungspflichten

Rz. 104 Verletzt der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungspflichten, ist das Finanzamt dem Grunde nach zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 Abs. 1, 2 AO berechtigt.[1] Rz. 105 § 4 Abs. 3 EStG begründet selbst keine generelle und umfassende eigenständige Aufzeichnungspflicht für Einnahmenüberschussrechner.[2] Diese Vorschrift schreibt lediglich vor, dass der Gewin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen

Tz. 135 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der MU-Schaft überlassenen WG des Sonder-BV I (s Tz 127ff) gehören zu den wes Betriebsgrundlagen des MU-Anteils, wenn sie ein wes wirtsch Gewicht für das Unternehmen besitzen. Hier kommen insbes Rechte; Erfindungen und Patente (s Tz 49ff) sowie Grundstücke in Frage (s Tz 52ff). Eine Forderung des MU a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2 Ersparte Ausgaben des Gesellschafters

Tz. 438 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Erspart ein Gesellschafter dadurch Ausgaben, dass ihm die Kö für eine Leistung ein zu niedriges Entgelt berechnet, liegt bei der Kö eine vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung vor, die bei der Kö als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG zu korrigieren ist und gleichzeitig eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG darstellt. Dazu s Urt des BFH v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Sonstige Auswirkungen beim Einbringenden

Tz. 244 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zu den Auswirkungen der Einbringung auf Unterbeteiligungen an dem Sacheinlagegegenstand gelten die diesbzgl Ausführungen zum Formwechsel einer Pers-Ges gleichermaßen (s § 25 UmwStG Tz 36ff); zur Problematik der Auswirkungen der Einbringung nießbrauchsbelasteter MU-Anteile s Baßler, Ubg 2011, 863. Zu den Auswirkungen der Sacheinlage iSd § 20 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.7 Sonstige Wirtschaftsgüter

Tz. 63 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zu den wes Betriebsgrundlagen eines Unternehmens gehören auch alle Rechte, Chancen und andere immateriellen Werte des Betriebs (auch, wenn diese nicht bilanzierungsfähig sind, s Tz 49), die für die Führung des Betriebs aus Sicht des Einbringenden notwendig und unverzichtbar sind (krit: s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 20 UmwStG Rn 25): zB Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Rechtsfolgen bei einer verbilligten Nutzungsüberlassung

Tz. 97 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verbilligte Nutzungsüberlassung ist kein einlagefähiger Vermögensvorteil und führt deshalb nicht zu einer verdeckten Einlage; dazu s Tz 42ff. Bei der Kö erfolgt in diesen Fällen also weder eine (Aufwands-)Buchung noch eine außerbilanzielle Korrektur; damit weist die Kö allerdings ein aus gesellschaftsrechtlichen Gründen überhöhtes Einko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.3 Sonstige Gegenleistungen bei der Sacheinlage

Tz. 187b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zusätzlich zu der für den Tatbestand der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) notwendigen Gewährung neuer Anteile können dem Einbringenden als Gegenleistung für die Übertragung der betrieblichen Sachgesamtheit "auch andere WG" (s § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF und s § 20 Abs 3 S 3 UmwStG) zugewendet werden (s Tz 187). Bedeutsam sind derartige Gegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Verwendung der vGA beim Gesellschafter: Der Vorteilsverbrauch

Tz. 433g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gerade bei bilanzierenden AE, bei denen eine erhaltene vGA zu einem bilanziellen Ertrag führt (s Tz 433f), zeigt sich, dass eine erhaltene vGA neben der Erfassung als (Kap-)Ertrag auch noch eine weitere Konsequenz haben muss, nämlich ihre Verwendung. Schließlich muss ein Buchungssatz auch eine Sollbuchung ausweisen, wenn als Habenbuchung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr