Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldzinsen

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 8.1 Ermittlung des maßgeblichen Gewinns/Verlusts für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG (Zeilen 5–11)

In Zeile 5 sind die Betriebseinnahmen aus Zeile 23 der Anlage EÜR einzutragen, in Zeile 6 die Betriebsausgaben aus Zeile 75 der Anlage EÜR. Hinzukommen steuerfreie Gewinne, die nicht in der Anlage EÜR enthalten sind (Zeile 7). Die nicht abziehbaren Betriebsausgaben aus den Zeilen 62 bis 67, 72 (abzüglich Zeile 73) und ggf. Zeile 74 der Anlage EÜR sind in Zeile 8 einzutragen. S...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 8.3 Ermittlung des Entnahmenüberschusses (Zeilen 18–24)

Zur Ermittlung des Entnahmenüberschusses sind die Entnahmen des laufenden Wirtschaftsjahres (Betrag aus Zeile 12) mit den Entnahmen der vorangegangenen Wirtschaftsjahre (Betrag aus der Anlage SZ des Vorjahres) in den Zeilen 18 bzw. 19 einzutragen. Die Summe ergibt die kumulierten Entnahmen (Zeile 20). Im nächsten Schritt sind die Einlagen des laufenden Wirtschaftsjahres (Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.8 Korrekturbetrag bei Teileinkünfteverfahren → Zeile 94

Dividenden im Betriebsvermögen, die unter das Teileinkünfteverfahren fallen, sind nur zu 60 % steuerpflichtig, 40 % bleiben steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG). In Zeile 16 waren diese Beträge in voller Höhe als Betriebseinnahme einzubeziehen. In Zeile 94 erfolgt die Korrektur um die steuerfreien Beträge. Allerdings ist zu beachten, dass auch Aufwendungen, die mit diesen Beträgen in...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.9 Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 57-59

Der Abzug für Aufwendungen i.Z.m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. In diesem Fall sind unverändert die tatsächlichen Kosten i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 8.2 Ermittlung der Über-/Unterentnahmen (Zeilen 12–17)

Im 2. Schritt sind die Über- bzw. Unterentnahmen des Wirtschaftsjahres zu berechnen. Dazu werden die Entnahmen lt. Zeile 106 des Vordrucks EÜR in Zeile 12, der maßgebliche Gewinn (aus Zeile 11) in Zeile 13 und die Einlagen aus Zeile 107 in Zeile 14 eingetragen. In Zeile 15 errechnen Sie dann die Über-/Unterentnahmen des Wirtschaftsjahres. Überentnahmen liegen vor, wenn der Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.26 Häusliches Arbeitszimmer → Zeile 65

Ausführliche Informationen s. → Anlage N – Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten . Werden die tatsächlichen Kosten für ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer geltend gemacht, sind die Eintragungen in Zeile 65 vorzunehmen. Die (anteiligen) Gesamtkosten sind dabei aufzuteilen in abziehbare und nicht abziehbare Kosten. Soweit die tatsächlichen Aufw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Umlagen → Zeilen 20–24 Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Müllabfuhr sowi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeilen 82-96

Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH-Anteile), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt war (§ 17 EStG; frü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. Fahrtkosten → Zeilen 13–22 Fahrtkosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2025 / 10 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)→ Zeilen 29–36

Überblick Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten sind für 2 Personen mit deren Zustimmung (amtlicher Vordruck Anlage U) und unter Angabe deren steuerlicher Identifikationsnummer bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben abzugsfähig. Wegen einer möglichen Erhöhung des Höchstbetrags sind die Beiträge zur (Basis-)Kranken- und Pflegeversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 1 Allgemeines

Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Wer seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss eine Anlage EÜR abgeben, und zwar immer auf elektronischem Weg. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung – EÜR (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)" ist zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Zur Verpflichtung, Bücher zu führen bzw. zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 6.1 Grundstücksgemeinschaften

Zivilrecht Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht durch Erbfall, wenn mehrere Personen erben (Gesamthandsgemeinschaft gem. § 2033 BGB) oder bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen (Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741 ff. BGB). Auch die Übertragung eines Anteils an einem Grundstück auf eine oder mehrere andere Personen führt zur Bil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34

Für die Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen 27–34 vorgesehen. Ausgaben i. Z. m. derartigen Erträgen können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn diese den Sparer-Pauschbetrag ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.11 Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen → Zeilen 39–42

Kosten für gemietete oder eigene Räume sind Betriebsausgaben, soweit diese auf den betrieblich genutzten Teil entfallen. Betreiben Sie Ihr Gewerbe in eigenen Räumen bzw. auf eigenen Grundstücken, sind die hierfür anfallenden Kosten (ohne AfA Zeile 31 und Schuldzinsen Zeile 55 f.) in Zeile 41 einzutragen. Soweit darin Erhaltungsaufwendungen enthalten sind, müssen diese in Zeil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 6 Werbungskosten

Werbungskosten → Anlage R, Zeilen 25–26, und Anlage R-AV/bAV, Zeilen 27–33Werbungskosten in tatsächlicher Höhe Zu den als Werbungskosten i. Z. m. Renteneinkünften abzugsfähigen Kosten gehören: Rechts- und Rentenberatungskosten, Prozesskosten i. Z. m. Ansprüchen aus der Rentenversicherung, Aufwendungen für (Steuer-)Literatur (z. B. Steuer- oder Rentenratgeber), Fahrtkosten zur Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.11 Weitere Werbungskosten → Zeilen 61-64

Abzugsfähig sind z. B. die tatsächlichen Kosten für die Benutzung einer Fähre oder eines Flugzeugs für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte oder Unfallkosten i.Z.m. Fahrten dorthin (Zeile 61). Ab Zeile 62 ist Platz für weitere im Vordruck nicht aufgeführte Werbungskosten. Reicht Ihnen der Platz nicht aus, machen Sie die Angaben auf einem gesonderten Blatt. Ausführungen zu weitere...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.5 Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG

Rz. 36a Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG sind nichtabziehbare Betriebsausgaben und außerbilanziell zu kürzen. Die Rechtsfolge ist insoweit eindeutig. Rz. 36b Tatbestandlich ist zuvor eine Überentnahme festzustellen. Diese ist gegeben, wenn der Entnahmesaldo den Gewinn übersteigt. Es stellt sich wieder die Frage, ob nur der steuerbilanzielle Gewinn gemeint ist oder sich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6 Eingeschränkter Schuldzinsenabzug

Rz. 138 Der Abzug von Schuldzinsen wird in vielen Bereichen eingeschränkt. 3.2.6.1 Kein Zinsabzug bei "Überentnahme" Rz. 138a Zinsen, die auf einer sog. Überentnahme beruhen, sind nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4a EStG).[1] Die Überentnahme ist steuerbilanziell ohne außerbilanzielle Korrekturen zu ermitteln. Die steuerbilanzielle Überentnahme führt dann zu nicht ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.3 Zinsen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 140 Der dritte wesentliche Bereich, in dem es zu einer Beschränkung des Schuldzinsabzuges kommt, sind die Finanzierungszinsen, die mit steuerfreien Einnahmen in Zusammenhang stehen, § 3c Abs. 1 EStG. Relevant ist § 3c Abs. 1 EStG insbesondere für Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit einer nach DBA freigestellten ausländischen Betriebsstätte anfallen. Die Behandlung von ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.1 Kein Zinsabzug bei "Überentnahme"

Rz. 138a Zinsen, die auf einer sog. Überentnahme beruhen, sind nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4a EStG).[1] Die Überentnahme ist steuerbilanziell ohne außerbilanzielle Korrekturen zu ermitteln. Die steuerbilanzielle Überentnahme führt dann zu nicht abziehbaren Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG, die außerbilanziell hinzuzurechnen sind.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.3 Fazit zu den außerbilanziellen Korrekturen in der E-Bilanz

Rz. 58 Es ist unglücklich, dass ein Teil der nicht abziehbaren Betriebsausgaben in dem Bereich "Steuerliche Gewinnermittlung" angegeben werden muss und andere dann in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeschlüsselt werden. Die "Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschl. anteilige Schuldzinsen" werden schließlich als ein "davon"-Ausweis zum "Ergebnis der gewöhnlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Ausgleichszahlungen für einen Zinsswap

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Eine betriebliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen mit der Einkünfteerzielung objektiv zusammenhängen und ihr subjektiv zu dienen bestimmt sind.[25] Dabei kann der Stpfl. grundsätzlich frei entscheiden, welche Aufwendungen er für seinen Betrieb tätigen will. Insoweit r...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Typisierter Zinssatz gem. § 4 Abs. 4a S. 3 EStG

Die typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 % der Überentnahmen gem. § 4 Abs. 4a S. 3 EStG ist nach Auffassung des FG Baden-Württemberg für das Streitjahr 2013 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. FG BW v. 5.12.2023 – 6 K 1177/23, EFG 2025, 1149, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 1/25mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3 Schuldzinsen

Rz. 26 Zur Berechnung des Jahreswerts des Nießbrauchs sind die vom Nießbraucher zu tragenden Aufwendungen abzuziehen. Das gilt auch für die vom Nießbraucher nach § 1047 BGB im Innenverhältnis zum Grundstückseigentümer zu zahlenden Zinsen. Der Nießbraucher ist gemäß § 1047 BGB dem Eigentümer gegenüber verpflichtet, für die Dauer des Nießbrauchs u. a. diejenigen privatrechtlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im betrieblichen Bereich

Rz. 836 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil i. R.d. vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich übertragen, ist die Einheitstheorie anzuwenden, wonach der gesamte Betrieb(steil)/Mitunternehmeranteil nebst den Betriebsschulden das Übertragungsobjekt bildet (BFH GrS vom 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Dies hat zur Folge, dass Gegenleistungen, die der Überneh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2.1 Funktional unwesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 34 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ist bei der formwechselnde Pers-Ges zwar Sonder-BV vorhanden, umfasst dieses aber keine (funktional) wes Betriebsgrundlagen (zum Begriff s § 20 UmwStG Tz 135 ff), werden durch den Formwechsel alle MU-Anteile iSd § 20 Abs 1 UmwStG in die Übernehmerin eingebracht unabhängig davon, ob das Sonder-BV mitübertragen wird (s Tz 35). Das Sonder-BV re...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 12 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG stammen und die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Schuldzinsen

Schuldzinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, soweit sie mit dieser Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen; dies setzt voraus, dass das Darlehen zur Erzielung von Vermietungseinkünften aufgenommen und auch tatsächlich hierfür verwendet worden ist. Das ist der Fall, wenn mit dem Darlehen, für das die Schuldzins...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Schuldzinsen

Schuldzinsen sowie andere Finanzierungskosten, z. B. das Damnum, sind Werbungskosten, soweit sie mit Einkünften wirtschaftlich zusammenhängen. Maßgebend für die Beurteilung sind der Zweck der Schuldaufnahme und die entsprechende Verwendung der Darlehensmittel.[1] Praxis-Beispiel Finanzierungskosten für Pkw-Anschaffung können Werbungskosten sein Schuldzinsen für einen Kredit zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Finanzierungskosten

Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten sind Werbungskosten, soweit sie mit der Vermietung oder Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Fremdwährungsdarlehen

Nach der Rechtsprechung sind Mehraufwendungen infolge von Kursverlusten für die Tilgung von Fremdwährungsdarlehen keine Schuldzinsen und führen deshalb nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen, die sich aus wechselkursbedingten Änderungen der Darlehensverbindlichkeit ergeben, führen nicht zu Einkü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ferienhaus/Ferienwohnung / 6 Einkunftserzielungsabsicht

Wird eine Ferienwohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten (dauernde Vermietung), ist grundsätzlich von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit – abgesehen von Vermietungshindernissen (z. B. notwendige Renovierung, höhere Gewalt[1]) – ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Kursverluste

Nach der Rechtsprechung sind Mehraufwendungen infolge von Kursverlusten bei Fremdwährungsdarlehen (Sondertilgungen) keine Schuldzinsen und führen deshalb nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Notariatskosten

Gebühren und Auslagenersatz des Notars für die Beurkundung eines Kaufvertrags gehören, soweit sie auf den Gebäudeerwerb entfallen, zu den Anschaffungskosten des Gebäudes. Gebühren und Auslagen für eine Hypotheken- und Grundschuldbestellung sind als Finanzierungskosten abziehbar.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Bausparvertrag

Die Abschlussgebühren eines Bausparvertrags, der bestimmungsgemäß der Ablösung eines Darlehens dient, mit dem der Erwerb einer vermieteten Immobilie finanziert wurde, sind nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG abziehbare Schuldzinsen.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Geldbeschaffungskosten

Als Nebenkosten der Darlehensaufnahme gehören auch die Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten nach ständiger Rechtsprechung[1] zu den abzugsfähigen Werbungskosten bei einem der Einkunftserzielung dienenden Gebäude.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Darlehenszinsen

Schuldzinsen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie für ein Darlehen geleistet worden sind, das tatsächlich zum Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet worden ist. Dient ein Gebäude nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der (nicht steuerbaren) Selbstnutzung, und werden die Darlehensmittel lediglich te...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mieteinnahmen-ABC / Bausparvertrag

Bausparguthabenzinsen und im Zusammenhang damit geleistete Schuldzinsen (z. B. bei fremdfinanzierter Auffüllung eines Bausparvertrags) sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn sie im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb (ebenso Umbau usw.) eines Hauses stehen.[1] Gleiches soll für Zinsen aus einem als Festgeld vorübergehend ange...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Maklerprovision

Ist sie für den Erwerb des Grundstücks angefallen, handelt es sich um Anschaffungsnebenkosten. Ging es um die Vermittlung eines Darlehens, dessen Schuldzinsen Werbungskosten bilden, gehört sie auch zu den Finanzierungskosten. Werbungskosten sind auch bei der Vermittlung von Mietern gegeben. Bei der Inanspruchnahme eines Maklers für den Grundstücksverkauf gehört dessen Provisi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Zwangsversteigerung

Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können nach einer Zwangsversteigerung grundsätzlich weiter als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ferienhaus/Ferienwohnung / 3.2 Aufteilung der Aufwendungen

Um eine korrekte Zuordnung der Aufwendungen zu erreichen, sind zunächst jene Aufwendungen auszuscheiden, die ausschließlich durch die Fremdvermietung veranlasst sind. Diese Kosten sind in voller Höhe Werbungskosten. Hierzu zählen insbesondere Reinigungskosten, Entgelte für die Aufnahme in ein Gastgeberverzeichnis, Prospektkosten oder sonstige Kosten der Werbung und Akquirier...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Damnum

Ein Damnum oder Disagio bzw. Abgeld/Aufgeld ist im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Vermietungsobjekt nach ständiger Rechtsprechung[1] Jahr der Verausgabung bzw. der Einbehaltung in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, soweit es marktüblich ist.[2] Ein im Rahmen der Veräußerung einer Immobilie als kalkulatorischer Teil des Kaufpreises berücksichtigtes Disagio ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Erbauseinandersetzung

Müssen Miterben für den Erwerb eines Mietobjekts aus dem Nachlass abgefunden werden, bildet die Abfindung Anschaffungskosten des Übernehmers.[1] Bei ihrer Fremdfinanzierung sind die Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar. Soweit Zinsen aber mit der Finanzierung von Verbindlichkeiten zusammenhängen, die nicht zu Anschaffungskosten führen (z. B. Pflichtteilsverbindlichkeite...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Swapzinsen

Laufende Zahlungen im Rahmen eines Zins-Währungs-Swaps sind als Werbungskosten (Schuldzinsen) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, soweit sie auf den Unterschiedsbetrag zwischen den getauschten Zinssätzen entfallen und damit das Zinsänderungsrisiko absichern. Zahlungen, mit denen in der Folge eines Zins-Währungs-Swaps eingetretene Kursverlust...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1 Schuldzinsen

1.1 Definition Für den wirtschaftlichen Veranlassungszusammenhang zwischen Schuldzinsen und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es einerseits auf den mit der Aufnahme der Darlehensschuld verfolgten Zweck (Erzielung von Einkünften) und andererseits auf die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensmittel an. Der Veranlassungszusammenhang von Schuldzinsen mit Ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.5.3 Schuldzinsen nach Wegfall der Einkunftserzielungsabsicht

Für Schuldzinsen für fremdfinanzierte Anschaffungs-/Herstellungskosten eines Mietobjekts, die in der Zeit nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht vor der Veräußerung des Mietobjekts gezahlt werden, ist kein nachträglicher Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus ­Vermietung und Verpachtung zulässig.[1] Derartige Schuldzinsen stehen nicht mehr mit den Einkünften gem. § ...mehr