Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldzinsen

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Konten-Modell / 4 Umbuchungen zwischen den beiden Konten

Lässt der Betriebsinhaber zulasten des Schuldkontos Beträge auf das Guthabenkonto des Zwei-Konten-Modells umbuchen, um sie anschließend für private Zwecke zu entnehmen, gilt die Verbindlichkeit auf dem Schuldkonto i. H. d. umgebuchten Betrags als privat veranlasst (Verbot der fremdfinanzierten Entnahme).[1] Der Betriebsinhaber entnimmt dabei nicht nur seine Betriebseinnahmen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Konten-Modell / 2 Einzelne fehlerhafte Zahlungen

Bezahlt der Steuerpflichtige versehentlich eine einzelne private Rechnung über das zweite, negative Kontokorrentkonto, wird ein entsprechender Teil der korrespondierenden Zinsaufwendungen als privat veranlasst angesehen. Für die Abgrenzung der privat veranlassten Zinsen gelten die Grundsätze, die der BFH für gemischt genutzte Kontokorrentkonten entwickelt hat. Der Schuldsaldo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.3 Unternehmerische Beteiligungen, Nr. 3

Rz. 56 § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG sieht vor, dass auf Antrag für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt, wenn der Stpfl. im Vz, für den der Antrag erstmals gestellt wir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.5 Darlehen

Auch bei Darlehen stellt sich die Frage inwieweit diese betrieblich oder privat veranlasst sind bzw. auf einem Kontokorrentkonto betriebliche und private Vorgänge abgewickelt werden. Vorrangig sind die Erhöhungen des Schuldstandes nach betrieblicher und privater Veranlassung einzustufen. Soweit eine Erhöhung privat veranlasst ist (durch Entnahmen), sind die entsprechenden ant...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Heilberufe / 5 Checkliste: Prüfungsansätze

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Heilberufe / Zusammenfassung

Überblick Im Steuerrecht sind Einnahmen aus heilberuflicher Tätigkeit begünstigt: Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer und sind i. d. R. von der Umsatzsteuer befreit. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Betriebsprüfung bei Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Hebammen und ähnlichen Berufen. Abgedeckt werden hierbei die Vorschriften ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1.5 Wirtschaftlicher Vorteil

Rz. 86 Als wichtiges Ermessenskriterium vornehmlich für die Bemessung der Höhe des VZ sind die vom Erklärungspflichtigen aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile zu berücksichtigen. Dies gilt, obgleich der Gesetzeswortlaut insoweit unvollkommen ist, auch bei der Nichtabgabe der Steuererklärung. Vorteile i. d. S. sind auch nicht vermögenswerte Vorteil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) GmbH& Co. KG: Abzugsverbot für Sonderbetriebsausgaben nach § 4i EStG

Streitig ist, ob das FA zu Recht den Abzug der von der Kommanditistin gezahlten Schuldzinsen zur Refinanzierung ihrer Kapitaleinlage als Sonderbetriebsausgaben versagt hat. Im Fall der vollkonsolidierenden Gruppenbesteuerung nach niederländischem Recht (sog. "fiscale eenheid"), bei der die gruppeninternen Transaktionen unberücksichtigt bleiben, liegt keine Minderung der Steue...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen: Zinsen, Disagio u... / 9 Behandlung der Nebenkosten

Gebühren, die ein Schuldner an ein Kreditinstitut für die Übernahme einer Bürgschaft zu zahlen hat, sind auf die Zeit, für die sich die Bank vertraglich verbürgt hat, aktiv abzugrenzen. Darlehensschulden, bei denen der dem Schuldner zugefallene Betrag (Ausgabebetrag) niedriger als der Rückzahlungsbetrag ist, sind mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Der Unterschiedsbetrag (...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.2 Grundsatz nach der Karenzzeit

Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden nach Ablauf der Karenzzeit als Bedarf anerkannt, soweit diese angemessen sind.[1] Hierzu gehören bei Mietwohnungen neben der Kaltmiete und den Heizkosten alle üblichen Nebenkosten, die in den jeweiligen Abrechnungen des Vermieters entsprechend der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Bei erfolgter vorherig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2 Selbst bewohntes Eigentum

Bedarfe für die Unterkunft sind auch dann zu berücksichtigen, wenn Leistungsberechtigte ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen. Dabei muss das Eigenheim oder die Eigentumswohnung angemessen im Sinne der Vorschriften über die Berücksichtigung als Vermögen sein. Ansonsten dürften die Leistungsberechtigten in der Regel nicht hilfebedürftig sein und hätten bereits des...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahme... / 1.6 Einnahmen aus Kapitalvermögen/Vermietung/Verpachtung

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwilliger Mitglieder gehören auch Einkünfte aus Kapitalvermögen. In Anlehnung an das Steuerrecht sind Zins- und Pachteinnahmen auch in der Krankenversicherung zum Zeitpunkt des Zuflusses als beitragspflichtige Einnahmen zu berücksichtigen. Aus Kapitalerträgen sind dabei in voller Höhe – also ohne Abzug des Steuerfreibetrags – Beiträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 3.1.2 Nachweis der Herkunft bei Einzahlungen vom Privat- auf Geschäftskonto des Unternehmers

Bei diversen Einzahlungen vom Privatkonto auf das Geschäftskonto reicht es nicht, diese als Privateinlagen zu verbuchen. Mangels Vorlage der kompletten Kontoauszüge des Unternehmers und fehlender Feststellbarkeit, ob es sich um Privateinlagen oder weitergeleitete Betriebseinnahmen gehandelt hat, kann das Finanzamt Zuschätzungen bei den Betriebseinnahmen vornehmen.[1] Ungeklär...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 3.2.1 Betriebsvermögen

Rz. 93 Verbindlichkeiten werden steuerlich grundsätzlich nur dann bilanziert, wenn sie zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehören. Sie rechnen zum Betriebsvermögen, soweit sie durch den Betrieb veranlasst sind. Hierfür ist der tatsächliche Verwendungszweck der Verbindlichkeit maßgebend. Bei einer Geldschuld kommt es daher auf die tatsächliche Verwendung der finanziellen M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 2.3 Aufteilung der Aufwendungen bei Ehegatten

Eine Besonderheit besteht bei Verheirateten, bei denen beide Ehegatten berufstätig sind und das gemeinsame häusliche Arbeitszimmer jeweils zu beruflichen Zwecken nutzen. Hier ist zu unterscheiden, ob es sich das Arbeitszimmer im eigenen oder in einem gemieteten Objekt befindet. Befindet sich das häusliche Arbeitszimmer in einem im Miteigentum der Ehegatten stehenden Einfamili...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 2.2 Abziehbare Kosten

Zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören u. a.: Miete, Nebenkosten (z. B. Heizung, Strom, Wasser), Aufwendungen für die Ausstattung des Zimmers (ohne Kunstgegenstände), Renovierungsaufwand, Beleuchtung, Abschreibung für Abnutzung des Gebäudes (wenn das Gebäude sich im Eigentum des Arbeitnehmers befindet), Schuldzinsen (Kredite im Zusammenhang mit dem Gebäude bzw. der Wohnung), Gr...mehr

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Nießbrauch bei Einkünften a... / 4.1.3 Steuerliche Behandlung beim Eigentümer

Da dem Eigentümer regelmäßig aus dem nießbrauchsbelasteten Grundstück keine Einnahmen zuzurechnen sind, darf er weder AfA auf das Gebäude noch die laufenden Aufwendungen auf das Grundstück als Werbungskosten abziehen. Sind dem Eigentümer bei einem Bruchteils- oder Quotennießbauch allerdings Einnahmen aus dem nießbrauchsbelasteten Grundstück zuzurechnen, kann er insoweit die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 4.1.1 Allgemeines

Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Da bezüglich des Nutzungsrechts kein Übertragungsvorgang stattfindet, gibt es auch keinen "entgeltlichen" Vorbehaltsnießbrauch; der Vorbehalt des Nießbrauchs selbst ist keine Gegenleistung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz. 1312 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Festlegung des angemessenen Pachtzinses für die an die Betriebs-GmbH überlassenen WG macht in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, da ein Fremdvergleich oftmals mangels Vergleichsobjekten nicht möglich ist. Die Festlegung einer angemessenen Pacht hängt sehr stark von den Umständen des Einzelfalles ab; sie kann nicht nach allg-gültigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2.3 Behandlung der Zinsen

Tz. 1131 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ein Forderungsverzicht gegen Besserungsschein führt dazu, dass die Darlehensverbindlichkeit bei der GmbH (erfolgswirksam: Ertrag) auszubuchen ist. Die Fremdverbindlichkeit wird sowohl zivilrechtlich als auch stlich zu EK. Es liegt zwar eine verdeckte Einlage vor, diese ist jedoch mit dem Tw zu bewerten, der in einer Krisensituation häufig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Leistungen

Rz. 15 Bei der Ermittlung der Hilfsbedürftigkeit werden Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten, des Verpartnerten und des in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft Lebenden gemäß § 9 Abs. 2 SGB II einbezogen, ferner hinsichtlich des an minderjährige unverheiratete Kinder zu gewährenden Sozialgelds auch Einkommen und Vermögen der Eltern, so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.6 Überlassung von Wohnungen/Grundstücken an einen Gesellschafter

Tz. 816 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung/eines Grundstücks an den Gesellschafter einer Kap-Ges stellt dann eine vGA dar, wenn sie nicht als Gegenleistung iRd Anstellungsverhältnisses gewährt wird. Beispiel 1: Im Betriebsgebäude der K-GmbH befindet sich eine Maisonettewohnung, die unentgeltlich an den (beherrschenden) Ges-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.2 Veränderungen in der Werthaltigkeit von Gesellschafterforderungen

Tz. 1521 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Zusammenhang mit einer Umwandlung können auch bisher wertlose Gesellschafterforderungen wieder werthaltig werden. Ein solcher Vorgang kann dann zu einer vGA führen, wenn sich ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter eines übernehmenden Rechtsträgers auf die Übernahme einer Verpflichtung, die beim übertragenden Rechtsträger ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schäfer, Soll- oder Habenzinsen bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen?, StBp 1986, 211; Maenner, Soll- oder Habenzins bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen? Stellungnahme zu dem Aufsatz von Schäfer, StBp 1987, 38; Richter, Stliche Folgen der Haftungsinanspruchnahme bei einem (ehemaligen) GmbH-GF, FR 1988, 350; Hill/Klein, Angemessenheit der Zinsen für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8 Sonderproblem: Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttungen als weitere verdeckte Gewinnausschüttung?

Tz. 1102 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die über einen Bankkredit finanzierte vGA führt nicht zu einer weiteren vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG. Zwar ist auch die zu hohe Fremdfinanzierung im Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Hätte die Kap-Ges nämlich nur den angemessenen Preis für ein von ihrem AE erworbenes WG vereinbart, müsste sie auch nur diesen niedrigeren Betrag finanzieren....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Verzinsung von Einlageforderungen/Vorabausschüttungen uÄ

Tz. 1086 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Hat eine Kap-Ges gegenüber ihrem Gesellschafter eine Einlageforderung (zB auf Rückzahlung einer vGA auf Grund einer Satzungsklausel), ist uE auch diese – entspr der Rspr zu ausstehenden Einlagen auf das Stamm-Kap – zumindest dann zu verzinsen, wenn die Einlageforderung bereits fällig, aber vom Gesellschafter noch nicht erbracht ist. Ebenso...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 7 Vordruck SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)

Rz. 336 Wichtig Wer die Anlage SZ abgeben muss Die Anlage SZ benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie führen ein Einzelunternehmen. Die geltend gemachten Schuldzinsen betragen nach Abzug der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens 2.050 EUR.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Ermittlung der abziehbaren sonstigen Schuldzinsen

Für abziehbare Schuldzinsen, die nicht mit einer Investition zusammenhängen, gilt eine Bagatellgrenze von 2.050 EUR.[1] Liegen die sonstigen Zinsaufwendungen über 2.050 EUR, müssen zunächst die privaten Überentnahmen berechnet werden, um zu prüfen, ob ggf. noch mehr Zinsen anerkannt werden.[2] Überentnahmen heißt, es gab mehr Privatentnahmen als Privateinlagen und Gewinn. Im u...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.3 Finanzierungskosten

Rz. 905 [Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 45–50] Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungsk...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 4 Betriebsausgaben

Rz. 310 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 55 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 311 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–71 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Auffassung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung beachten

§ 4 Abs. 4a i. V. m. § 52 Abs. 11 EStG ist verfassungsgemäß.[1] Auch die auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen sind nicht ungekürzt abziehbar.[2] Bei der formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft[3] führt der Übergang des Betriebsvermögens nicht zu einer Einlage i. S. d. § 4 Abs. 4 a EStG. Bei der Personengese...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Zinsaufwendungen werden unbegrenzt anerkannt, soweit sie mit einer betrieblichen Investition zusammenhängen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Darlehen aufgenommen wurde, um Anlagevermögen anzuschaffen. Begrenzt abzugsfähig sind Zinsen, die durch Überziehung des Girokontos entstehen und nicht mit einer Investition zusammenhängen. In der Anlage EÜR sind zunächst ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.1 Variante 1: Im 1. Geschäftsjahr liegen folgende Zahlen vor:

Der maßgebliche Gewinn wird zunächst in den Zeilen 4 – 10 ermittelt. Das Ergebnis aus Zeile 10 wird in die Zeile 12 eingetragen. In den Zeilen 11 – 14 werden dann die Über- bzw. Unterentnahmen ermi...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4 Werbungskosten

Rz. 862 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 863 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2 Variante 2: Im 2. Geschäftsjahr liegen folgende Zahlen vor:

Der maßgebliche Gewinn wird zunächst in den Zeilen 4 – 10 ermit...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.4 Variante 4: Im 4. Jahr liegen folgende Zahlen vor:

Der maßgebliche Verlust wird zunächst in den Zeilen 4 – 10 ermittelt und das Ergebnis ...mehr

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Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 3.2 Werbungskosten

Rz. 222 [Werbungskosten → Zeilen 33–87] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 862 ff.). Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (Anlage V) abziehbar. Rz...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.3 Variante 3: Im 3. Jahr liegen folgende Zahlen vor:

Der maßgebliche Verlust wird zunächst in den Zeilen 4 – 10 ermittelt und das Ergebnis in die Zeile ...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 853 [Umlagen → Zeilen 20–24] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 6.1 Grundstücksgemeinschaften

Rz. 933 Zivilrecht Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht durch Erbfall, wenn mehrere Personen erben (Gesamthandsgemeinschaft gem. § 2033 BGB) oder bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen (Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741ff. BGB). Auch die Übertragung eines Anteils an einem Grundstück auf eine oder mehrere andere Personen führt ...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 870 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 303 Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Wer seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss eine Anlage EÜR abgeben, und zwar immer auf elektronischem Weg. Zur Verpflichtung, Bücher zu führen bzw. zur Möglichkeit, die Einnahmenüberschussrechnung zu wählen, siehe → Tz 1008 ff. Ausnahmen u. a. in Härtefällen In Härtefällen kann die Finanzbehörde auf Antrag ...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Rz. 734 Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] ...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 5 Gewinnermittlung

Rz. 324 [Steuerfreie Einnahmen → Zeilen 75–77] In den Zeilen 75 bis 77 sind steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (max. 3.000 EUR), § 3 Nr. 26a EStG (max. 840 EUR) bzw. § 3 Nr. 26b EStG (max. 3.000 EUR) abzuziehen, soweit diese in den Betriebseinnahmen enthalten sind. Die nach § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG steuerfreien Einnahmen dürfen zusammen den Betrag von 3.00...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 9 Werbungskosten

Rz. 973 [Werbungskosten → Anlage R, Zeilen 25–26, und Anlage R-AV/bAV, Zeilen 27–33] Werbungskosten in tatsächlicher Höhe Zu den als Werbungskosten i. Z. m. Renteneinkünften abzugsfähigen Kosten gehören: Rechts- und Rentenberatungskosten, Prozesskosten i. Z. m. Ansprüchen aus der Rentenversicherung, Aufwendungen für (Steuer-)Literatur (z. B. Steuer- oder Rentenratgeber), Fahrtkos...mehr

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Anlage G 2023 – Tipps und G... / 1 Überblick über die Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rz. 1006 Die Einstufung in diese Einkunftsart hat insbesondere Auswirkung auf die Buchführungspflicht und die Gewerbesteuer. Gewerbesteuerpflichtig sind ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sodass diese einerseits durch Einkommensteuer und Gewerbesteuer doppelt belastet sind, andererseits aber durch die Anrechnung der GewSt bei der ESt teilweise wieder entlastet werd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.6 Häusliches Arbeiten

Rz. 689 [Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 60–62] Der Abzug für Aufwendungen i. Z. m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und b...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr