Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldzinsen

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 1 Regelung im Überblick

Schuldzinsen sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn das zugrundeliegende Darlehen betrieblich veranlasst ist. Wird ein Darlehen im Betrieb allein aufgenommen, um eine Privatentnahme zu finanzieren, scheidet der Betriebsausgabenabzug der daraus resultierenden Schuldzinsen ungeachtet des § 4 Abs. 4a EStG von vornherein aus.[1] Gleiches gilt, wenn zuvor ein Zweiko...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 4.1 Grundlagen

Nach der Betriebsveräußerung oder -aufgabe noch anfallende Schuldzinsen sind grundsätzlich als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Veräußerungserlös und der Verkehrswert der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter nicht ausgereicht haben, um die betrieblichen Verbindlichkeiten zu tilgen.[1] Entsprechendes gilt, wenn die Verwertung der Wirtschaftsg...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 2 Anwendungsbereich der Regelung

Die Abzugsbegrenzung für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG gilt nur für die Gewinneinkunftsarten, d. h. für Einkünfte von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus selbstständiger Arbeit. Kapitalgesellschaften sind von § 4 Abs. 4a EStG – ausgenommen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter ei...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.2 Gewinn, Einlagen und Entnahmen

Unter Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG verstehen Rechtsprechung[1] und Finanzverwaltung[2] den nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG per Bilanz bzw. nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmenüberschussrechnung ermittelten Gewinn vor Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG. Außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Dies hat z. B. zur Fo...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.5.1 Handhabung im Verlustentstehungsjahr

Zunächst war grundsätzlich strittig, ob Verluste bei der nach § 4 Abs. 4a EStG erforderlichen Berechnung überhaupt zu berücksichtigen sind, da das Gesetz nur von Gewinnen spricht.[1] Bezieht man Verluste ein, müssten diese eigentlich in die Berechnung der Überentnahmen einfließen. Nach Auffassung des BMF[2] und des BFH[3] führt allein ein Verlust noch nicht zu einer Überentn...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.1 Gesellschafts- und gesellschafterbezogene Betrachtungsweise

Bei Personengesellschaften, auf die § 4 Abs. 4a EStG ebenfalls anzuwenden ist, ergeben sich insbesondere folgende, vom Gesetz nicht berücksichtigte Probleme:[1] Welche Konsequenzen haben Überentnahmen, die wirtschaftlich nur einem von mehreren Gesellschaftern zuzurechnen sind? Inwieweit wirkt sich das Sonderbetriebsvermögen auf die Ermittlung von Über- und Unterentnahmen aus? D...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.5.2 Periodenübergreifende Berechnung

Kompliziert werden die Berechnungen, wenn sie mehrere Wirtschaftsjahre umfassen, in denen Gewinne und Verluste angefallen sind. Denn der Verlust eines Jahres hat zwar keine Auswirkungen auf die Überentnahme dieses Jahres, war aber nach Auffassung der Finanzverwaltung vorrangig mit Unterentnahmen vorangegangener bzw. zukünftiger Wirtschaftsjahre zu verrechnen. Der vorstehenden...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.4 Berücksichtigung von Über- und Unterentnahmen früherer Jahre

Bisher wurde jeweils ein Wirtschaftsjahr betrachtet. Da der Fremdkapitalbedarf eines Unternehmens jedoch von Jahr zu Jahr durch Entnahmen gesteigert bzw. durch aus Einlagen oder Gewinnen stammende Tilgungszahlungen reduziert werden kann, schreibt § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG vor, dass zur Bestimmung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nicht nur die Überentnahme des laufenden Wirts...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / Zusammenfassung

Überblick Als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH[1] zu "Zwei- oder Mehr-Konten-Modellen" hat der Gesetzgeber[2] § 4 Abs. 4a EStG eingeführt, um den Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben einzuschränken. Kurz darauf wurde die scharf kritisierte[3] Vorschrift geändert[4] und mit einem völlig neuen Inhalt versehen. Mittlerweile liegen zahlreiche Entscheidungen der FG ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3 Beschränkung bei Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 45a Nach § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind Schuldzinsen unter den Voraussetzungen der Sätze 2-6 steuerlich nicht abzugsfähig, wenn Überentnahmen getätigt werden, d. h. wenn die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen (sog. Eigenkapitalmodell).[1] Liegt keine Überentnahme vor, sind die Zinsen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Diese Regelung folgt dem Grun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 1.5.4 Passives Sonderbetriebsvermögen II

Zum passiven Sonderbetriebsvermögen II gehört z. B. ein Darlehen, das zum Erwerb einer zum aktiven Sonderbetriebsvermögen II gehörenden Beteiligung eines Mitunternehmers aufgenommen wurde.[1] Die dafür geleisteten Schuldzinsen sind Sonderbetriebsausgaben dieses Mitunternehmers. Weil die Sonderbetriebsergebnisse der Mitunternehmer einschließlich des Sonderbetriebsvermögens II...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.5 Inhalt der Feststellung der Überschusseinkünfte

Rz. 83 Bei den Überschusseinkünften sind, ebenso wie bei den Gewinneinkünften, in dem Feststellungsbescheid Entscheidungen zu treffen über die Höhe der Einkünfte, Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen, die Zuordnung zu einer Einkunftsart und Nebenentscheidungen. Vgl. daher Rz. 50ff. In die Feststellung einzubeziehen sind etwa Einnahmen und Werbungskosten sowie der Nutzungswe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktore...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Gewinne von Tochtergesellschaften und Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen

Die K-GmbH & Co. KG war als Führungsholding an verschiedenen anderen Personengesellschaften beteiligt. Das FA ermittelte im Rahmen einer Betriebsprüfung Überentnahmen, die zu nicht abziehbaren Schuldzinsen i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG führten. Bei der Berechnung der Überentnahmen bezog es die Gewinne der Tochtergesellschaften erst im Zeitpunkt der Gewinnabführung an die Klägerin a...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 55 und 56 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten und Grundstücke sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 39einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 41zu erfassen. Der davon auf Erhaltungsaufwendungen entfallende Anteil ist in einer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 68 bis 70 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 71 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 78 bis 80 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden in den Zeilen 84 bis 91 Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 6.4 Anlage FE 5

Die Anlage FE 5 wird benötigt, um zusätzliche Angaben zu nicht abziehbaren Schuldzinsen [1], zur Beschränkung des Verlustabzugs nach §§ 15a, 15b EStG sowie zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns [2] zu erfragen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2024nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der elek...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 6.3 Anlage FE 4

Die Anlage FE 4 trägt der Regelung in § 34a EStG Rechnung (Thesaurierungsbegünstigung), wonach der nicht entnommene Gewinn auf Antrag begünstigt (mit einem Steuersatz von 28,25 %) berechnet wird. Diese Regelung gilt auch für Mitunternehmer, deren Anteil am Gewinn mehr als 10 % beträgt oder 10.000 EUR übersteigt. Der Antrag auf ermäßigte Besteuerung ist bei dem für die Einkom...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 24 bis 75) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 24 bis 75 der Anlage EÜR, für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 62 bis 67 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegung, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönlichen Anlass mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 48: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeilen 41, 42), für Kraftfahrzeuge (Zeile 69) und für EDV (Zeile 5...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / 4. Geldschenkungen

Schenkt ein Elternteil seinem minderjährigen Kind einen Geldbetrag, den das Kind dem anderen Elternteil darlehensweise zur Verfügung stellt, so kann dies eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung sein (BFH v. 26.3.1996 – IX R 51/92, BStBl. II 1996, 443). Einem Kind ist es zwar nicht schlechthin versagt, seinen Eltern aus seinem Vermögen ein Darlehen zu gewähren. Eine unangemesse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zusammensetzung (§ 13a Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 149 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe der Gewinne (Verluste) nach § 13a Abs 3 S 1 Nr 1–6 EStG. Dies sind im Einzelnen der/die Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung (Abs 4, s Rn 165–172), Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (Abs 5, s Rn 173–183), Gewinn aus Sondernutzungen (Abs 6, s Rn 184–193), Sondergewinne (Abs 7, s Rn 194–...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.2 Grundsatz nach der Karenzzeit

Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden nach Ablauf der Karenzzeit als Bedarf anerkannt, soweit diese angemessen sind.[1] Hierzu gehören bei Mietwohnungen neben der Kaltmiete und den Heizkosten alle üblichen Nebenkosten, die in den jeweiligen Abrechnungen des Vermieters entsprechend der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Bei erfolgter vorherig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.1 Notwendige Unterkunftskosten

Die nachgewiesenen Unterkunftskosten werden nur anerkannt, soweit sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht als überhöht anzusehen sind. Überhöht wären z. B. die Kosten einer lediglich zur Repräsentation gemieteten besonders großen und teuren Wohnung.[1] Besitzt der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung und nutzt er diese als Zweitwo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragspflichtige Einnahme... / 1.6 Einnahmen aus Kapitalvermögen/Vermietung/Verpachtung

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwilliger Mitglieder gehören auch Einkünfte aus Kapitalvermögen. In Anlehnung an das Steuerrecht sind Zins- und Pachteinnahmen auch in der Krankenversicherung zum Zeitpunkt des Zuflusses als beitragspflichtige Einnahmen zu berücksichtigen. Aus Kapitalerträgen sind dabei in voller Höhe – also ohne Abzug des Steuerfreibetrags – Beiträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2 Selbst bewohntes Eigentum

Bedarfe für die Unterkunft sind auch dann zu berücksichtigen, wenn Leistungsberechtigte ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen. Dabei muss das Eigenheim oder die Eigentumswohnung angemessen im Sinne der Vorschriften über die Berücksichtigung als Vermögen sein. Ansonsten dürften die Leistungsberechtigten in der Regel nicht hilfebedürftig sein und hätten bereits des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Altenteilsleistungen) zug...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Sondergewinne (§ 13a Abs 7 EStG)

Rn. 194 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem Bericht v 17.01.2012 (BT-Drucks 17/8428) insbesondere im Bereich des bisherigen § 13a Abs 6 EStG aF nicht mehr hinnehmbare Besteuerungslücken festgestellt, die der Gesetzgeber nunmehr mit einer erheblichen Ausweitung der zu Sondergewinnen führenden Tatbestände zu schließen versucht. Erfasst werden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Liebhaberei nach Zubilligung einer Anlaufphase

Rn. 294 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ist eine Betätigung nach Zubilligung einer Anlaufphase endgültig als Liebhaberei zu qualifizieren, fällt also eine bislang bestehende Einkunftserzielungsabsicht weg, weil zB prognostizierte Gewinne ausbleiben und evtl eingeleitete Gegenmaßnahmen ohne Erfolg geblieben sind, sind die aus der Betätigung erzielten Verluste ab diesem Zeitpunkt n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Grundaussagen

Rn. 15 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bereits seit 1974 enthält § 13a EStG eine Regelung zur Pauschalierung des Gewinns für kleinere luf Betriebe (zu den Vorgängerregelungen s Rn 1ff). Aufgrund der jeweils erkannten Mängel wird die Vorschrift nunmehr bereits zum dritten Male in wesentlichen Teilen grundlegend geändert. Rn. 16 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Sind die Voraussetzungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Subventionen, Zuschüsse

Rn. 223 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Öffentliche Zuschüsse werden entweder als Ausgleichsleistungen für erhöhte Anforderungen an die Bodennutzung oder für die Aufgabe bzw Rodung bestimmter Kulturen bzw als sog Preisausgleichsleistungen gewährt. Daneben werden Zuschüsse an Junglandwirte anlässlich der Betriebsübernahme sowie für Existenzgründer gewährt. Zudem erhalten die LuF a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 37 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Soweit der StPfl keinen Antrag auf anderweitige Gewinnermittlung gem § 13a Abs 2 EStG gestellt hat, ist der Gewinn eines LuF für jeden selbstständigen Betrieb nach § 13a Abs 1 S 1 EStG zu ermitteln, wenn für den luf Betrieb keine Buchführungspflicht besteht (Nr 1; s Rn 45) und die selbst bewirtschaftete Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Ausschließlich Sondernutzungen bewirtschaftende Betriebe (§ 13a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 89 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Erstmalig überhaupt seit Beginn der Gewinnpauschalierung sind nunmehr auch StPfl, die ausschließlich in Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG aufgeführte Sondernutzungen selbst bewirtschaften, zu einer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen verpflichtet, sofern die dort in Spalte 2 gezogenen Grenzen nicht überschritten sind. Will ein ausschließlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ermittlung u Zurechnung der Einkünfte

Rn. 203 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Mit der Wirtschaftsüberlassung geht einher, dass die laufenden Einkünfte aus der Bewirtschaftung des luf Betriebs (vergleichbar einem Pächter) grundsätzlich dem Nutzungsberechtigten zuzurechnen sind. Von den erzielten laufenden BE kann er seine BA einschließlich der AfA für von ihm angeschaffte/hergestellte WG abziehen. Dies gilt entspreche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 4 EStG)

Rn. 165 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen, nämlich dem Grundbetrag (§ 13a Abs 4 S 2 EStG iVm Anlage 1a Nr 1 zu § 13a EStG) mit einheitlich 350 EUR je ha selbst bewirtschafteter Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung und zusätzlich einem Zuschlag iHv EUR 300 für jede über 25 liegende VE (§ 13a ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Gewinn aus Sondernutzungen (§ 13a Abs 6 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei der Ermittlung eines (Teil-)Gewinns für die Sondernutzungen ist danach zu unterscheiden, ob es sich um solche handelt, die in der Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG namentlich aufgeführt sind, bzw um solche, die dort nicht genannt sind. Rn. 185 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird eine in Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG aufgeführte Sondernutzung selbs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnkorrekturen beim Übergang zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 335 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Geht der LuF von der Durchschnittssatzbesteuerung zur EÜR über, hat er keine Anfangsbilanz zu erstellen, sondern lediglich für Zwecke einer zutreffenden Übergangsgewinnermittlung eine sog Überleitungsrechnung aufzustellen (BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 514); in dieser können keine Bilanzierungswahlrechte ausgeübt werden (s Rn 319). Rn. 336...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei den Einkünften aus LuF hat im Deutschen Steuerrecht eine lange Tradition. So gab es die Durchschnittssatzgewinnermittlung der LuF bereits aufgrund der Ermächtigung in § 46 EStG 1925. Auf § 29 EStG 1934 ff stützte sich sodann die VO über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wegfallmitteilung (§ 13a Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Durchschnittssatzgewinnermittlung endet nach § 13a Abs 1 S 4 EStG in dem Wj, das nach Bekanntgabe der Mitteilung endet, durch welche die FinBeh auf den Beginn der Buchführungspflicht oder den Wegfall einer der Gewinnermittlungsberechtigungen nach § 13a EStG hingewiesen hat. Eine Frist für die Mitteilung schreibt das Gesetz nicht vor. Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 5 EStG)

Rn. 173 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 160 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b BewG) ist gem § 13a Abs 5 EStG nach § 51 EStDV zu ermitteln; es handelt sich insoweit um eine durch eine BA-Pauschale ergänzte EÜR (Kanzler in H/H/R, § 13a EStG Rz 47 (12/2020). Durch die Bezugnahme auf § 160 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b BewG wird zudem klargestellt,...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 6.1.1 Laufende Aufwendungen

Wurde der Erwerb von GmbH-Anteilen fremdfinanziert, stellen die Finanzierungskosten, insbesondere die zu zahlenden Schuldzinsen für das Refinanzierungsdarlehen, dem Grunde nach Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG dar. Jedoch ist seit 2009 ein Abzug von tatsächlichen Werbungskosten angesichts der Abgeltungsbesteuerung nicht mehr möglich; ein A...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 6.1.2 Nachträgliche Aufwendungen

Im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen stellt sich die Frage, wie mit Aufwendungen zu verfahren ist, die noch nach einer Veräußerung anfallen. In der Praxis ist insbesondere folgende Fallsituation anzutreffen: Die GmbH-Anteile werden veräußert, jedoch reicht der erzielte Veräußerungserlös nicht aus, um das Refinanzierungsdarlehen (vollständig) abzulösen; für d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umwandlung einer GmbH: Führ... / Hintergrund

Die R GmbH & Co. KG. entstand im Jahr 2010 durch Formwechsel aus der E GmbH bei einem positiven Eigenkapital. Im Streitjahr 2012 entnahm die Kommanditistin der Klägerin einen Betrag in Höhe von X EUR. Nach einer Betriebsprüfung für den Veranlagungszeitraum 2012 berechnete das Finanzamt aufgrund der tatsächlich angefallenen Schuldzinsen einen Hinzurechnungsbetrag. Gegen die en...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.8 Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Hierzu zählen auch Schuldzinsen, soweit diese mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[2] Der notwendige Veranlassungszusammenhang ist als gegeben anzusehen, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines ...mehr