Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldzinsen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.1 Besteuerung des Veräußerungsgewinns als gewerblicher Gewinn

Rz. 175 Als Rechtsfolge ordnet § 17 Abs. 1 EStG an, dass der Gewinn aus der Verwirklichung des Tatbestands des § 17 EStG unter dieEinkünfte aus Gewerbebetrieb fällt. In der Privatsphäre realisierte Vermögensmehrungen werden daher in gewerbliche, und damit in stpfl. Gewinne umqualifiziert (Rz. 1ff). In die Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind nur Vorgänge einzubeziehen, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.1 Definition der Anschaffungskosten (S. 1)

Rz. 203 § 17 Abs. 2a S. 1 EStG enthält eine Definition der Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG und fasst hierunter alle Aufwendungen, die geleistet werden, um Anteile an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG zu erwerben (sog. historische Anschaffungskosten).[1] Der Begriff des § 17 Abs. 2a S. 1 EStG lehnt sich an die handelsrechtliche Definition der An...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.6.3 Nachträgliche Werbungskosten

Vorbemerkungen Nach Beendigung der Einkunftserzielung, z. B. nach Verkauf des Hauses oder bei begonnener Eigennutzung angefallene Aufwendungen, können nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sein.[1] Lediglich bei noch auf die Vermietungszeit entfallenden Aufwendungen ist dabei typisierend anzunehmen, dass sie der Einkünfteerzielun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.2.1 Grundsätze

Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen.[1] Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keine Einkünfte anzusetzen (sog. Liebhaberei). Dies hat zur Folge, dass Verluste aus d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2.2 Ermittlung der Erträge

Rz. 75 Die Erträge sind auf der Grundlage der Einkünfte überschlägig zu ermitteln.[1] Hinzuzurechnen sind Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen sowie außerordentliche Aufwendungen, z. B. größere Erhaltungsaufwendungen, die nicht jährlich üblicherweise anfallen. Diese Berechnung ist gerechtfertigt, da im Fall unentgeltlicher Rechtsnachfolge d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 126 Die Einkünfte ermitteln sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des § 9 EStG. Rz. 126a Mangels Existenz eines Rentenstammrechts (Rz. 21f.) können AfA auf seine entgeltliche Anschaffung nicht geltend gemacht werden. Es liegen aber auch keine sonstigen Werbungskosten vor. Dies folgt darau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.6.1.3.2 Zinsanteil

Rz. 109 Lediglich der in den einzelnen Zahlungen enthaltene Zinsanteil kann steuerrechtlich relevant sein, die Vermögensumschichtung führt zu keinem sofort abziehbaren Aufwand. Der Zinsanteil ermittelt sich bei Leibrenten nach der Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG ggf. i. V. m. § 55 Abs. 1 EStDV.[1] Rz. 109a Bei dauernden Lasten berec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.6 Umfang der Versorgungsleistungen

Rz. 90 Versorgungsleistungen sind regelmäßig alle Leistungen, die zur Existenzsicherung des Übergebers erbracht werden, also Leistungen für Wohnung, Ernährung und sonstigen Lebensbedarf. Sie können in Geld oder Geldeswert erbracht werden, also durch Geldleistungen, die Übernahme von Verbindlichkeiten und Sachleistungen. Rz. 90a Geldleistungen sind mit dem vom Verpflichteten t...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.7 Kaufpreisraten

Rz. 118 Bei Kaufpreisraten ist zu unterscheiden, ob der Kaufpreis verzinslich oder unverzinslich gestundet worden ist. Sind die Raten zu verzinsen, ist die Summe der Raten der Kaufpreis, der zu einem Veräußerungspreis beim Veräußerer und zu Anschaffungskosten beim Erwerber führt. Die Anschaffungskosten sind Bemessungsgrundlage für die AfA, der Veräußerungsgewinn ist bei der V...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Aufwendungen setzen eine tatsächliche, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindernde Ausgabe voraus.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Gelde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.1 Unterhaltsleistungen

Rz. 170c Gem.§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder den getrennt lebenden Lebenspartner oder den Lebenspartner, dessen Lebenspartnerschaft aufgehoben worden ist (§ 14 LPartG), abziehbar. Der Begriff der Unterhaltsleistungen ist in Abs. 1a Nr. 1 nicht definiert. Nach überwiegender Auffassung entspric...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps

Leitsatz 1. Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll. 2. Dies setzt voraus, dass das betriebliche Darlehen und das zinssichernde Swap-Geschäft inhaltlich hinreichend eng miteinander verknüpft sind. 3. Zudem ist das Swap-Geschäft von vornherein als betriebliches Geschäft zu behandeln. Der Steuerpflichtige muss daher die Ausgleichszahlungen in der laufenden Buchhaltung a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.2.1 Begriff, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u. a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Ra...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer auf Einkünfte eines Erben wegen langjähriger Dauer eines Erbscheinverfahrens

Leitsatz 1. Auch ein Grundlagenbescheid, der viele Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums erlassen oder geändert wird, kann zu einer Zinspflicht unter Anwendung der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 der Abgabenordnung führen (Festhalten am Senatsurteil vom 01.06.2016 – X R 66/14, BFH/NV 2016, 1688, Rz 29 f.). 2. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige aufgrund der unklaren Erbrechtssituation nicht in der Lage war, die Besteuerungsgrundlagen früher zu ermitteln beziehungsweise zu schätzen und eine Vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 13.4 Finanzierungskosten nach Umwandlung

Wird der Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die im Privatvermögen gehalten werden, fremdfinanziert, so sind die Schuldzinsen grundsätzlich nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG nicht abzugsfähig, weil die Dividendeneinkünfte der Abgeltungsteuer unterliegen. Beispiel: Ein Anteil an einer KG wurde fremdfinanziert erworben. Die Schuldzinsen sind als Sonder-Betriebsausgaben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Konkretisierung des Veranlassungsprinzips anhand der "Verwendung" des Wirtschaftsguts

Rn. 114 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Erwirbt der StPfl ein WG, lässt sich aus der objektiven Beschaffenheit des WG regelmäßig nicht feststellen, ob die Anschaffung aus betrieblichen/beruflichen oder aus privaten Gründen erfolgt ist. Kauft sich beispielsweise ein Lehrer, der einen Ski-Kurs an seiner Schule leitet, eine neue Ski-Ausrüstung, so ist der Erwerb privat veranlasst, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Ermittlung des Jahreswerts

Rz. 12 Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), sind "mit den üblichen Mittelpreisen" des Verbrauchsorts anzusetzen, § 15 Abs. 2 BewG. Bei der Ermittlung des Nießbrauchs am Haus und Grundbesitz ist von dem nachhaltig in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielbaren Reinertrag auszugehen, § 15 Abs. 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerliche Nebenleistungen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG)

Rn. 232 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Erstreckung des Abzugsverbots auf die Nebenleistungen, die auf die in § 12 Nr 3 Hs 1 EStG genannten Steuern entfallen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG), konkretisiert den allg Grundsatz, dass Nebenleistungen regelmäßig entsprechend der steuerlichen Behandlung der Hauptleistung zu beurteilen sind (sog Annexqualifikation, vgl BFH v 21.10.2010, IV R ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Generierung von Abschreibungspotenzial

Rz. 196 Bei einer entgeltlichen Immobilienübertragung handelt es sich einkommensteuerrechtlich um einen Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang. Wird der Verkauf auf Basis des aktuellen Verkehrswerts (hierzu sollte ein entsprechendes Sachverständigengutachten eingeholt werden) vereinbart, kann bei vermieteten Objekten neues Abschreibungspotenzial für die nächste Generation gen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / d) Finanzierungskosten als Werbungskosten

Rz. 88 Auch Schuldzinsen, die mit der Finanzierung der Gegenleistung in Zusammenhang stehen, können im Fall der Vermietung durch den Erwerber als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG. Bei einer Darlehensgewährung im Rahmen einer Gegenleistung durch die übertragende Generation (Verkäuferdarlehen) unterliegen die Zinszahlungen nicht der Abgeltun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jestädt, Erbschaftsteuerzahlungen im voraus auf den Jahreswert nach § 23 ErbStG als dauernde Last?, DStR 1993, 1620; Söffing, Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Nichtabziehbarkeit von Nachforderungszinsen nach § 233a AO, BB 2002, 1456; Eggesiecker/Ellerbeck, Zinsen auf Steuern – Guthabenzinsen versteuern, Schuldzinsen nicht absetzen?, BB 2004, 745; von Wedelstädt, Die Änd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die Wohnleihe / B. Zivilrecht

Rz. 2 Bei der Wohnleihe, also der unentgeltlichen Versorgung von Personen mit Wohnraum, handelt es sich zivilrechtlich um einen Leihvertrag.[1] Insbesondere liegt keine Schenkung der Nutzungsmöglichkeit i.S.d. § 516 BGB vor, weil der Vermögensgegenstand nicht aus dem Vermögen des Eigentümers ausscheidet,[2] was auch bei ungewisser Laufzeit gilt (insbesondere bei Vereinbarung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617 und 667; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Prinz, Grundfragen und A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die frühere Rspr des BFH

Rn. 127 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach der früheren Rspr des BFH enthielt § 12 Nr 1 S 2 EStG nicht nur ein Abzugsverbot für sog Repräsentationsaufwendungen, sondern darüber hinaus ein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen (BFH v 19.10.1970, GrS 2/70, BStBl II 1971, 17; BFH v 19.10.1970, GrS 3/70, BStBl II 1971, 21; BFH v 27.11.1978, GrS 8/77, B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die zusammenhängenden Aufwendungen (§ 12 Nr 4 EStG aE)

Rn. 269a Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Gesetzgeber hat das Abzugsverbot des § 12 Nr 4 EStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (WElektroMobFördG) v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) auf die mit den Sanktionen "zusammenhängenden Aufwendungen" ausgedehnt. Die Änderung steht im Kontext mit e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1.5 Wirtschaftlicher Vorteil

Rz. 86 Als wichtiges Ermessenskriterium vornehmlich für die Bemessung der Höhe des VZ sind die vom Erklärungspflichtigen aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile zu berücksichtigen. Dies gilt, obgleich der Gesetzeswortlaut insoweit unvollkommen ist, auch bei der Nichtabgabe der Steuererklärung. Vorteile i. d. S. sind auch nicht vermögenswerte Vorteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 5 Aufwendungen

Zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gehören insbesondere die anteiligen Aufwendungen für Miete, Gebäude-AfA sowie Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Eigentumswohnung verwendet worden sind, Wasser- und Energiekosten, Reinigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 4 Tätigkeitsmittelpunkt

Aufwendungen, die ein häusliches Arbeitszimmer betreffen, waren nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b letzter Halbsatz a.F. EStG bis zum VZ 2022 in vollem Umfang als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen gebildet hat. Es kam in diesem Fall nicht zu einer Begren...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Schuldzinsen, Renten und dauernde Lasten

Rz. 76 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zu den ohne Beschränkung der Höhe nach abziehbaren WK gehören auch Schuldzinsen, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (> Rz 61); zu Einzelheiten > Schuldzinsen. WK sind außerdem auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, die mit einer Überschusseinkunftsart in wirtschaftlic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / g) Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Für die Klärung, ob es sich um WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit handelt, gehört in bestimmten Fällen die Abgrenzung zu den bei anderen Einkunftsarten anzusetzenden WK. Denn WK müssen bei der Einkunftsart abgezogen werden, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs 1 Satz 2 EStG). Soweit sie mit mehreren Einkunftsarten in Zusammen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorfälligkeitsentschädigung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Vorfälligkeitsentschädigung, > Darlehen Rz 31, > Doppelte Haushaltsführung Rz 154, > Schuldzinsen Rz 4/1, > Umzugskosten Rz 44.mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Umfang der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 72 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Als SA kommen die Aufwendungen nur in Betracht, soweit sie keine WK/BA sind (vgl § 10 Abs 1 Eingangssatz EStG). Im Gedankenmodell der ‚unentgeltlichen Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen’ (> Rz 20, > Rz 30 f) entstehen aber keine Aufwendungen für den Erwerb eines Betriebs oder Betriebsanteils (> Rz 35 ff). Auch die spätere Ablösung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Drittaufwand

Rz. 23 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Übernimmt ein anderer als der Stpfl/ArbN dessen berufliche Aufwendungen, trägt sie also der Stpfl/ArbN wirtschaftlich nicht selbst, spricht man von Drittaufwand. Andere (Dritte) können > Ehegatten bzw > Lebenspartner, die > Eltern oder sonstige Personen sein; zur Übernahme von Aufwendungen durch den ArbG > Rz 14, 18. Echter Drittaufwand wird ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Mittelbarer Zusammenhang ausreichend

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der BFH legt dem WK-Begriff das Veranlassungsprinzip zugrunde (> Rz 12, 15). WK sind somit nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH 161, 290 = BStBl 1990 II, 817 mwN; BFH 189, 151 = BStBl 1999 II, 778 mwN; GrS 1/06, BFH 227, 1 = ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Vorab und nachträglich entstandene Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der Abzug von Aufwendungen als WK ist nicht davon abhängig, dass im Zeitpunkt ihres Abflusses ein gegenwärtiges Dienstverhältnis besteht (> Abfluss von Ausgaben). Deshalb können vorab entstandene ebenso wie nachträgliche Aufwendungen WK sein. Hat der Stpfl im VZ des Abflusses seiner Aufwendungen keine oder nicht entsprechend hohe Einnahmen, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / h) Abgrenzung zu den Sonderausgaben

Rz. 65 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Die in den §§ 10ff EStG genannten Aufwendungen sind nur dann > Sonderausgaben , wenn sie weder WK noch BA sind (§ 10 Abs 1 Eingangssatz EStG). Deshalb ist bei den in § 10 Abs 1 EStG genannten Aufwendungen (zB Versicherungsbeiträgen) zuerst zu prüfen, ob ein objektiver Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis (berufliche Veranlassung, > Rz 33 ff)...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Unfreiwillige Aufwendungen, Vermögensschäden

Rz. 41 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen können auch dann WK sein, wenn sie ohne Willen oder Kenntnis des ArbN aus beruflicher Veranlassung sein Vermögen mindern (BFH 156, 95 = BStBl 1989 II, 382; BFH 220, 407 = BStBl 2010 II, 48 mwN). Solche unfreiwilligen Aufwendungen dienen zwar idR nicht der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, wie es § 9 Abs 1 Satz 1 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verzinsung von Nachforderungen und Erstattungen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Steuernachforderungen und Steuererstattungen im Zusammenhang mit der Festsetzung der ESt, KöSt, USt und GewSt werden verzinst (§ 233a Abs 1 AO). Nicht verzinst werden Steuerabzugsbeträge, zB wenn ein gegenüber dem > Arbeitnehmer ergangener Bescheid über > Nachforderung von Lohnsteuer aufgehoben wird und gezahlte Beträge erstattet werden (BFH/...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die ‚Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen’ hat eine lange Historie (zu Einzelheiten vgl BFH 165, 225 = BStBl 1992 II, 78; Spiegelberger, DStR 2007, 1277 mwN). Sie geht zurück auf eine langjährige Rechtsprechung, die es für geboten hielt, bei einer vorweggenommenen Erbfolge die finanzielle Absicherung der weichenden Generation bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 2.1 Bedeutung für die Abgrenzung

Die Abgrenzung ist wichtig für die Art der Verbindlichkeit bei Fremdfinanzierung. Wird Umlaufvermögen finanziert, handelt es sich um laufende Verbindlichkeiten, wird Anlagevermögen finanziert, handelt es sich um eine Dauerschuld;[1] für den Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG. Die Finanzierung von Anlagevermögen ist von der Überentnahme-Regelung nicht betroffen.[2] Das gil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Ermittlung der abziehbaren sonstigen Schuldzinsen

Für abziehbare Schuldzinsen, die nicht mit einer Investition zusammenhängen, gilt eine Bagatellgrenze von 2.050 EUR.[1] Liegen die sonstigen Zinsaufwendungen über 2.050 EUR, müssen zunächst die privaten Überentnahmen berechnet werden, um zu prüfen, ob ggf. noch mehr Zinsen anerkannt werden.[2] Überentnahmen heißt, es gab mehr Privatentnahmen als Privateinlagen und Gewinn. Im u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Auffassung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung beachten

§ 4 Abs. 4a i. V. m. § 52 Abs. 11 EStG ist verfassungsgemäß.[1] Auch die auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen sind nicht ungekürzt abziehbar.[2] Bei der formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft[3] führt der Übergang des Betriebsvermögens nicht zu einer Einlage i. S. d. § 4 Abs. 4 a EStG. Bei der Personengese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Zinsaufwendungen werden unbegrenzt anerkannt, soweit sie mit einer betrieblichen Investition zusammenhängen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Darlehen aufgenommen wurde, um Anlagevermögen anzuschaffen. Begrenzt abzugsfähig sind Zinsen, die durch Überziehung des Girokontos entstehen und nicht mit einer Investition zusammenhängen. In der Anlage EÜR sind zunächst ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.1 Variante 1: Im 1. Geschäftsjahr liegen folgende Zahlen vor:

Der maßgebliche Gewinn wird zunächst in den Zeilen 5– 11 ermittelt. Das Ergebnis aus Zeile 11 wird in die Zeile 13 eingetragen. In den Zeilen 12 – 17 werden dann die Über- bzw. Unterentnahmen ermit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2 Variante 2: Im 2. Geschäftsjahr liegen folgende Zahlen vor:

Der maßgebliche Gewinn wird zunächst in den Zeilen 5 – 10 ermit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.3 Variante 3: Im 3. Jahr liegen folgende Zahlen vor:

Der maßgebliche Verlust wird zunächst in den Zeilen 5 – 10 ermittelt und das Ergebnis in die Zeile 11...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.4 Variante 4: Im 4. Jahr liegen folgende Zahlen vor:

Der maßgebliche Verlust wird zunächst in den Zeilen 5 – 10 ermittelt und das Ergebnis i...mehr