Werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens über ein Kontokorrentkonto finanziert und entsteht oder erhöht sich dadurch ein negativer Saldo des Kontokorrentkontos, sind die dadurch veranlassten Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Der Anteil der unbeschränkt abziehbaren Schuldzinsen ist dabei nach der Zinszahlenstaffelmethode oder durch Schätzung zu ermitteln. Bei der Zinszahlenstaffelmethode ist der Sollsaldo des Kontokorrentkontos anhand der Geschäftsvorfälle nach seiner Veranlassung aufzuteilen. Dabei sind die Sollsalden rechnerisch in betriebliche Unterkonten aufzuteilen.

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