Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldzinsen

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Begrenzung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG

Leitsatz Entnahmen von einzelnen Gesellschaftern einer Personengesellschaft im Sonderbetriebsbereich sind bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages i. S. des § 4 Abs. 4a EStG mit einzubeziehen. Die Einbringung der Verbindlichkeiten eines Einzelunternehmens in das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft stellt jedoch keine "Entnahme" i. S. d...mehr

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Notwendige Überschussprognose bei krassem Missverhältnis zwischen Mieteinnahmen und Schuldzinsen sowie fehlendem Finanzierungskonzept

Leitsatz Im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung ist die Einkünfteerzielungsabsicht bei einer langfristigen Vermietung ausnahmsweise zu prüfen, wenn der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Vermietungsobjekts sowie anfallende Schuldzinsen fremdfinanziert und somit Zinsen auflaufen lässt, ohne dass durch ein Finanzierungskonzept vo...mehr

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§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch auf vorläufige Bescheide anwendbar

Leitsatz Das FA kann eine nach § 165 Abs. 1 AO vorläufige Steuerfestsetzung nach Ablauf der Frist des § 171 Abs. 8 AO nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ändern, wenn das die Ungewissheit beseitigende Ereignis (§ 165 Abs. 2 AO) zugleich steuerrechtlich zurückwirkt. Normenkette § 165, § 171 Abs. 8, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO Sachverhalt Die Klägerin wurde mit ihrem verstorbenen...mehr

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Beschränkung des Schuldzinsenabzugs bei Überentnahmen verfassungsgemäß

Leitsatz § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG verstößt nicht gegen das sog. objektive Nettoprinzip und führt auch zu keiner Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Gewinnermittlungs- und Einkunftsarten. Sachverhalt Der Kläger war im Streitjahr als bilanzierender Gewerbetreibender tätig. Unter Berufung auf die Vorschrift des § 4 Abs. 4a EStG ließ das Finanzamt Schuldzinsen i. H. von ...mehr

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Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Folgekosten aus einem Grundstück

Leitsatz Wird ein Grundstück aus gesellschaftsrechtlichen Gründen gehalten, sind die laufenden Aufwendungen für das Grundstück ebenfalls als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu qualifizieren. Lediglich die Finanzierungsaufwendungen für einen überhöhten Kaufpreisanteil stellen keine vGA dar. Sachverhalt Eine GmbH hat ihrem alleinigen Gesellschafter und dessen Ehefrau ein Gru...mehr

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Grenzen des Werbungskostenabzugs bei Finanzierung von Vermietungsaufwand über einen Cash-Pool

Leitsatz Wer einen als Darlehen empfangenen Geldbetrag nicht dazu nutzt, Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner Vermietungstätigkeit zu begleichen, sondern ihn in einen Cash-Pool einbringt, aus dem heraus er später seine Kosten bestreitet, kann Schuldzinsen aus diesem Darlehen nicht als Werbungskosten von seinen Einnahmen aus Vermietung abziehen. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz ...mehr

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Gesellschafterbezogene Schuldzinshinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG

Leitsatz Die Schuldzinsenhinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StBereinG 1999 ist bei Mitunternehmerschaften zwar gesellschafterbezogen zu bestimmen. Gleichwohl steht der sog. Mindestabzug nach Satz 5 der Vorschrift (jetzt: Satz 4) nicht jedem Mitunternehmer in voller Höhe zu; er ist vielmehr entsprechend den Schuldzinsenanteilen der einzelnen Mitunternehmer aufzute...mehr

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Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben

Leitsatz 1. Im Fall einer Betriebsaufgabe sind Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten nur insoweit nachträgliche Betriebsausgaben, als die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten nicht durch eine mögliche Verwertung von Aktivvermögen beglichen werden können; nicht tilgbare frühere Betriebsschulden bleiben solange noch betrieblich veranlasst, bis ein etwaiges ...mehr

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Nur anteiliger Schuldzinsenabzug nach gesplitteter Umwidmung eines Refinanzierungsdarlehens

Leitsatz 1. Zinsen, die der Gesellschafter einer GmbH nach Veräußerung der Beteiligung für ein Refinanzierungsdarlehen für die Anschaffung der im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung zahlt, können – jedenfalls nach der bis einschließlich 1998 geltenden Gesetzeslage – nicht mehr als (nachträgliche) Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden (Bestä...mehr

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Nur eingeschränkte Anwendung des Halbabzugsverbots auf im VZ 2001 geleistete Aufwendungen

Leitsatz Im Jahr 2001 zur Finanzierung der Aufstockung einer GmbH-Beteiligung geleistete Schuldzinsen sind auch dann in vollem Umfang als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehbar, wenn die GmbH im Jahr 2001 keine offenen Gewinnausschüttungen vorgenommen hat. Das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG gilt insoweit nicht. Normenkette § 3 Nr....mehr

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Übergangsverlust bei Wechsel zur Überschussrechnung und Überentnahmen

Leitsatz Weist der Betrieb bei einem Wechsel vom Bestandsvergleich zur Überschussrechnung einen Verlust aus, der im ersten Jahr nach dem Wechsel anzusetzen ist, und errechnen sich deshalb in diesem Jahr Überentnahmen, kann deshalb ein Teil der betrieblichen Schuldzinsen vom Abzug ausgeschlossen sein (§ 4 Abs. 4a EStG). Das gilt auch für das Jahr 1999, in dem die Berechnung d...mehr

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Zur Bedeutung der Formunwirksamkeit von Verträgen zwischen Angehörigen

Leitsatz Der Formunwirksamkeit eines unter nahen Angehörigen abgeschlossenen Vertrags kommt eine Indizwirkung gegen dessen steuerrechtliche Anerkennung zu (Anschluss an BFH-Urteil vom 7.6.2006, IX R 4/04, BFH/NV 2006, 2162). Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 1, § 12, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 1629 Abs. 1 Satz 1, § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB Sachverhalt Die Kläger ...mehr

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Wiederkehrende Leistungen: Übergabe von Geldvermögen zur Schuldentilgung

Kommentar Der BFH[1] hat entschieden, dass anlässlich der Übergabe von Geld- oder Wertpapiervermögen eine dauernde Last begründet werden kann, wenn dieses Vermögen vom Übernehmer vereinbarungsgemäß zur Tilgung von Schulden verwendet wird, mit denen die Anschaffung oder Herstellung von Ertrag bringendem Vermögen finanziert worden ist. Das Urteil ist aus folgenden Gründen nich...mehr

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Keine Kürzung des Gewinns um die gem. § 8b Abs. 5 KStG 2002 nicht abziehbaren Betriebsausgaben beim Gewerbeertrag

Leitsatz Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist nicht gem. § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG 2002 um die gem. § 8b Abs. 5 KStG 2002 nicht abziehbaren Betriebsausgaben i.H.v. 5 % der nach § 8b Abs. 1 KStG 2002 steuerfreien Bezüge zu kürzen. Normenkette § 7 Satz 1, § 9 Nr. 2a GewStG 2002, § 8b Abs. 1 und 5 KStG 2002 Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, war im Streitjahr 2004 h...mehr

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Pauschalierter Zinssatz von 6 % zur Berechnung des Hinzurechnungsbetrags nach § 4 Abs. 4a EStG verfassungsmäßig

Leitsatz Der Ansatz des Hinzurechnungsbetrages muss auch vorgenommen werden, wenn im Jahr der Veranlagung keine Überentnahmen getätigt wurden, sondern sich diese nur aufgrund von Überentnahmen aus den Vorjahren ergeben. Die mit 6 % angesetzte Typisierung der Zinshöhe hält sich im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums. Sachverhalt Ein Steuerpflichtiger erzielt Ei...mehr

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Besteuerung einer Leibrente mit Hinterbliebenenrente gegen fremdfinanzierten Einmalbeitrag

Leitsatz Erwirbt der Steuerpflichtige durch (fremdfinanzierten) Einmalbeitrag eine Leibrente unter Einschluss einer lebenslänglichen Hinterbliebenenrente zugunsten seines Sohnes, so sind die ihm erwachsenen Erwerbsaufwendungen (Werbungskosten) nicht nach den Grundsätzen über die Nichtabziehbarkeit von Drittaufwand zu kürzen (Fortentwicklung der Rechtsprechung im Senatsurteil...mehr

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Nichtabziehbarkeit von nach dem 31.3.1999 gezahlten Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß

Leitsatz Die allgemeine Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 (BGBl I 1999, 402), mit der unter anderem § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 aufgehoben worden ist, verstößt insoweit nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, als danach Nachzahlungszinsen i.S.v. § 233a AO, d...mehr

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Berücksichtigung von Unter- und Überentnahmen bei der Ermittlung nicht abziehbarer Schuldzinsen

Kommentar Zur Anwendung des BFH-Urteils vom 21.9.2005[1], wonach Unterentnahmen bei der Ermittlung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG in den Veranlagungszeiträumen 1999 und 2000 auch dann zu berücksichtigen sind, wenn sie in vor dem 1.1.1999 abgelaufenen Wirtschaftsjahren entstanden sind, nimmt das BMF insbesondere wie folgt Stellung: Das Urteil ist in allen...mehr

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Unterentnahmevortrag aus der Zeit vor 1999 ist bei § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen

Leitsatz Bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 sind – jedenfalls für die dem Veranlagungszeitraum 1999 zugrunde liegenden Wirtschaftsjahre 1998/99 und 1999/2000 – auch Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren, die vor dem 1.1.1999 geendet haben, zu berücksichtigen (Anschluss an BFH-Urteil vom 21.9.2005, X R 4...mehr

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Nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit entstandene Schuldzinsen zur Finanzierung sofort abziehbarer Werbungskosten als nachträgliche Werbungskosten

Kommentar Der BFH hatte mit Urteil vom 16.9.1999[1] erstmals entschieden, dass nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit gezahlte Schuldzinsen für Kreditmittel, die zur Finanzierung sofort abziehbarer Werbungskosten während der Vermietungsphase verwendet worden sind, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind. Mit BM...mehr

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Schuldzinsen zur Finanzierung der Beteiligung von Arbeitnehmern an ihrer Arbeitgeberin Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften

Leitsatz Schuldzinsen für Darlehen, mit denen Arbeitnehmer den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an ihrer Arbeitgeberin finanzieren, um damit die arbeitsvertragliche Voraussetzung für die Erlangung einer höher dotierten Position zu erfüllen, sind regelmäßig Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (Anschluss an BFH-Urteil vom 21.4.1961, VI 158/59 U, BStBl III 196...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4.3 Veräußerungskosten

Rz. 79 Veräußerungskosten sind die Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zum Veräußerungsgeschäft stehen[1]. Hierzu zählen z. B. Notarkosten oder Provisionen, die der Veräußerer für die Vermittlung des Veräußerungsgeschäfts zu zahlen hat. Rz. 80 Als Veräußerungskosten können nur solche Aufwendungen berücksichtigt werden, die den Veräußerungsvorgang oder die ...mehr

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Ausgleichszahlungen nach § 1408 Abs. 2 BGB sofort als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz 1. Ausgleichszahlungen, die ein zum Vorsorgungsausgleich verpflichteter Beamter aufgrund einer Vereinbarung gem. § 1408 Abs. 2 BGB an seinen Ehegatten leistet, um Kürzungen seiner Versorgungsbezüge zu vermeiden, sind sofort als Werbungskosten abziehbar (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 8.3.2006, IX R 107/00). 2. Werden die Abfindungszahlungen fremdfinanziert, kann der Be...mehr

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Identität der Gewinnbegriffe in § 4 Abs. 1 Satz 1 und § 4 Abs. 4a EStG

Leitsatz Der Rechtsbegriff "Gewinn" ist in § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG definiert. Er ist auch maßgeblich für die Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG. Normenkette § 4 Abs. 1 und Abs. 4a EStG Sachverhalt Der Kläger erzielte im Streitjahr 2000 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die er durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG ermittelte. Im Anschluss an eine Betriebsprüfung e...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung nur Veräußerungskosten und nicht Werbungskosten im Fall einer Wiederanlage des Veräußerungserlöses

Leitsatz Durch die Verpflichtung zur lastenfreien Veräußerung von Grundbesitz veranlasste Vorfälligkeitsentschädigungen sind auch dann – als Veräußerungskosten – dem Vorgang der Veräußerung zuzurechnen, wenn der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn nicht steuerbar ist. Die Vorfälligkeitsentschädigungen können deshalb auch nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit den aus d...mehr

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Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Kapitalerträgen nur zur Hälfte als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz Schuldzinsen für Darlehen, die der Finanzierung der Anschaffungskosten von GmbH-Anteilen dienen, stehen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den daraus erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen. Sie sind daher hälftig als Werbungskosten abzugsfähig. § 3c Abs. 2 EStG verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Sachverhalt Die Kläger sind zusammen...mehr

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Finanzierungskosten im Zusammenhang mit einer Beteiligung i.S.d. § 17 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen - Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

Leitsatz Zinsen für den Erwerb einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von mehr 1 % der Anteile sind auch dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen, wenn der Anteilseigner unter Einbeziehung des nach § 17 EStG steuerpflichtigen Gewinns insgesamt mit einem Überschuss der Einnahmen bzw. Gewinne über die Werbungskosten rechnen konn...mehr

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Schuldzinsen für Darlehen (zur Einkünfteerzielung) trotz In-Kraft-Treten der großen Übergangsregelung abziehbar

Leitsatz Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem Auslaufen der sog. großen Übergangsregelung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar; es kommt nicht darauf an, ob ein etwaiger ...mehr

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Positives Kapitalkonto bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG in den Veranlagungszeiträumen 1999 und 2000 einzubeziehen

Leitsatz Bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 sind – jedenfalls in den Veranlagungszeiträumen 1999 und 2000 – auch Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren, die vor dem 1.1.1999 geendet haben, zu berücksichtigen (gegen BMF, Schreiben vom 22.5.2000, IV C 2 – S 2144 – 60/00, BStBl I 2000, 588, Tz. 36). Normenk...mehr

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§ 4 Abs. 4a EStG erfasst nur betrieblich veranlasste Schuldzinsen

Leitsatz 1. Nach Einführung des § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StBereinG 1999 vom 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2601) ist der Schuldzinsenabzug zweistufig zu prüfen. Es ist zunächst zu klären, ob der betreffende Kredit nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen (vgl. insbesondere Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8.12.1997, GrS 1-2/95, BStBl II 1998, 193) eine be...mehr

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Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG bei Einnahmenüberschussrechnung

Kommentar Für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, aber vor dem 1.1.2000 keine Aufzeichnungen über Entnahmen und Einlagen nach § 4 Abs. 4a Satz 6 EStG geführt haben, gilt für den Abzug von Schuldzinsen, dass die betriebliche Veranlassung durch Vorlage von Kontoauszügen nachzuweisen ist, Entnahmen und Einlagen unter Einbeziehung der Ei...mehr

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Zurechnung von Werbungskostenüberschüssen zu zwei Renten bei einheitlichem Finanzierungskonzept

Leitsatz 1. Auch dann, wenn jemand aufgrund eines Finanzierungskonzepts eine Sofortrente als abgekürzte Leibrente (Rente I) durch ein endfälliges Darlehen finanziert und die auszuzahlenden Rentenleistungen u.a. dazu verwendet, um die Prämien für eine aufgeschobene Leibrente (Rente II) zu zahlen, sind bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht beide Leibrenten grundsätzli...mehr

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Werbungskostenüberschüsse aus der Vermietung einer Mühle grundsätzlich zu berücksichtigen

Leitsatz 1. Im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung ist die Einkünfteerzielungsabsicht nicht entgegen der auf § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG beruhenden typisierenden Annahme, eine langfristige Vermietung werde i.d.R. letztlich zu positiven Einkünften führen, deshalb zu prüfen, weil der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermietungsobj...mehr

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Keine Zweifel an der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften wegen Fremdfinanzierung durch Darlehen mit Tilgung durch parallel abgeschlossene Lebensversicherungen

Leitsatz Im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung ist die Einkünfteerzielungsabsicht nicht entgegen der auf § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG beruhenden typisierenden Annahme, eine langfristige Vermietung werde i.d.R. letztlich zu positiven Einkünften führen, deshalb zu prüfen, weil der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermietungsobjekt...mehr

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Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen eines gemischt genutzten Kontos

Leitsatz Privat veranlasste Schuldzinsen sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Nur betrieblich veranlasste Schuldzinsen unterliegen der Prüfung der Abzugsfähigkeit nach § 4 Abs. 4a EStG. Sachverhalt Ein selbstständig tätiger Rechtsanwalt beglich betriebliche und private Zahlungen über ein Kontokorrentkonto. Das Finanzamt erkannte für die Streitjahre 2000 und 2002 per S...mehr

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Zinsen für zur Finanzierung von Anschaffungskosten vermieteter Gebäudeteile verwendete Darlehen sind Werbungskosten

Leitsatz Darlehenszinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die – gesondert ausgewiesenen – Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils tatsächlich mit den Darlehensmitteln begleicht. Nimmt er ein höheres Darlehen auf, sind die Zinsen als Werbungskosten abziehbar, ...mehr

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Schuldzinsenabzug bei zwangsweiser Überführung von Wohnungen aus Betriebs- in Privatvermögen

Kommentar Der Betriebsausgabenabzug wird für Schuldzinsen eingeschränkt, wenn die Entnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahrs. Zu den Entnahmen gehören alle Wirtschaftsgüter, die für betriebsfremde Zwecke entnommen werden. Die bis 31.12.1998 zwangsweise vorzunehmende Überführung von Wohnungen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb...mehr

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Überschusserzielungsabsicht bei gewerblicher Vermietung eines Ferienhauses

Leitsatz Die Vermietung einer Ferienwohnung begründet einen Gewerbebetrieb, wenn sie im Hinblick auf die Art des vermieteten Objekts und die Art der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar ist. Die von der Rechtsprechung zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entwickelten Grundsätze sind nicht auf Fälle der gewerblichen Vermietung von Ferien...mehr

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Kein Schuldzinsenabzug für Darlehen zur Finanzierung von Agenturgeldern

Leitsatz Die aus Agenturgeschäften vereinnahmten Geldbeträge (hier Erlöse eines Tankstellenpächters für Mineralölprodukte) sind auch bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nicht als Betriebseinnahmen, die Weiterleitung dieser Beträge nicht als Betriebsausgabe zu erfassen. Verwendet der Unternehmer diese in fremdem Eigentum stehenden Geldbeträge zunächst für private...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anschaffung bei Einbringung von Grundstücken durch Bruchteilseigentümer in personenidentische (Vermietungs-) GbR

Leitsatz 1. Bringen Bruchteilseigentümer Grundstücke zu unveränderten Anteilen in eine personenidentische Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Vermietungseinkünften ein, liegt steuerrechtlich kein Anschaffungsvorgang vor, weil die Gesellschafter gem. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO weiterhin im bisherigen Umfang als Bruchteilseigentümer der Grundstücke anzusehen sind. 2. Schuldzinsen si...mehr

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Refinanzierungszinsen für Darlehen eines Gesellschafter-Geschäftsführers an seine GmbH nach Beendigung der Gesellschaft nicht abzugsfähig

Leitsatz * 1.Ist der Geschäftsführer einer GmbH in nicht nur unbedeutendem Umfang an der Gesellschaft beteiligt, ist die Übernahme einer Bürgschaft zugunsten der GmbH regelmäßig nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst. 2. Zinsen, die der Geschäftsführer für ein nach Vollbeendigung der GmbH aufgenommenes Darlehen zur Refinanzierung der Bürgschaftszahlungen geleistet hat, k...mehr

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Schuldzinsenabzug: Minderungsbetrag im Sinne von § 4 Abs. 4a EStG betriebsbezogen

Leitsatz Bei dem sog. Minderungsbetrag im Sinne von § 4 Abs. 4a EStG handelt es sich um eine betriebsbezogene Begünstigung, weshalb einer Personengesellschaft der Minderungsbetrag nur einmal zusteht; eine Berücksichtigung dieses Betrages je Gesellschafter ist nicht möglich. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GbR, die ihre aus dem An- und Verkauf von Immobilien erzielten Einkün...mehr

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Gewinnbegriff bei der Schuldzinsabzugsbegrenzung des § 4 Abs. 4a EStG.

Leitsatz Bei der Berechung der Abzugsbeschränkung für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist der "Gewinn" unter Berücksichtigung von gewinnmindernden Abschreibungen oder Rücklagen zu ermitteln, d.h. § 4 Abs. 4a EStG definiert keinen eigenen Gewinnbegriff. Gegen § 4 Abs. 4a EStG bestehen wegen seiner Typisierung des Hinzurechnungsbetrages keine verfassungsrechtlichen Bedenken...mehr

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Zinsaufwand eines Grundstückserwerbers bei aufgeschobener Fälligkeit des Kaufpreises sofort als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz Schuldzinsen, die der Erwerber eines zum Vermieten bestimmten Grundstücks vereinbarungsgemäß für den Zeitraum nach dem Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren bis zur später eintretenden Fälligkeit des Kaufpreises an den Veräußerer erstattet, sind als Werbungskosten abziehbar. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 1 und 7 EStG , § 255 Abs. 1 HGB Sachverhalt Die ...mehr

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Umstrukturierungsmaßnahmen als Indiz für die Gewinnerzielungsabsicht eines Handelsbetriebs

Leitsatz 1. Trotz langjähriger Verluste kann die Vornahme geeigneter Umstrukturierungsmaßnahmen ein gewichtiges Indiz für das Vorhandensein einer Gewinnerzielungsabsicht darstellen. Diese Maßnahmen sind als geeignet anzusehen, wenn nach dem damaligen Erkenntnishorizont aus der Sicht eines wirtschaftlich vernünftig denkenden Betriebsinhabers eine hinreichende Wahrscheinlichke...mehr

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Zuordnung von Grundstücksaufwendungen zu den Werbungskosten bei den Spekulationseinkünften; Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Veranlagungszeiträume vor 1999

Leitsatz Wird ein Gebäude, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden sollte, vor dem Selbstbezug und innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wieder veräußert, mindern nur solche Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung des Grundstückserwerbs und andere Grundstücksaufwendungen den Spekulationsgewinn, die auf die Zeit entfallen, in welcher der Steuerpflichtige...mehr

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Zuwendung eines Geldbetrags gegen Versorgungsleistungen; Prognostizierung der künftig erzielbaren Nettoerträge

Leitsatz 1. Nicht angelegtes Geldvermögen kann – ebenso wie die vom Großen Senat des BFH im Beschluss vom 12.5.2003, GrS 1/00, BStBl II 2004, 95, BFH-PR 2003, 451) ausdrücklich erwähnten, ihrer Art nach ertraglosen Wirtschaftsgüter – nur Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen sein, wenn sich der Übernehmer im Übergabevertrag verpflichtet, eine ihrer A...mehr

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Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen

Leitsatz 1. Eine als Vermieterin auftretende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich beteiligtenfähig und klagebefugt (Änderung der Rechtsprechung). 2. Der Mietvertrag zwischen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und einem Gesellschafter ist steuerrechtlich...mehr

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Sicherung eines Darlehens durch eine steuerbegünstigte Kapitallebensversicherung

Leitsatz Beiträge zu Kapitallebensversicherungen können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn die Ansprüche aus den Versicherungsverträgen der Sicherung eines Darlehens dienen, dessen Finanzierungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Das Abzugsverbot greift trotz Sicherung eines Darlehens, dessen Finanzierungskosten Werbungskosten sind, lediglich dann ...mehr

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Abzug von Schuldzinsen als (nachträglich entstandene) Werbungskosten

Leitsatz Schuldzinsen für eine refinanzierte Bürgschaft zu Gunsten einer GmbH können auch nach Einbringung der GmbH-Beteiligung in eine weitere GmbH als Werbungskosten abgezogen werden Sachverhalt Der seit 1978 zu 50 % an einer GmbH A beteiligte Kläger wurde 1990 mit schuldbefreiender Wirkung für die GmbH A als Bürge in Höhe von 1,4 Mio. DM in Anspruch genommen, die er über e...mehr