Überentnahmen aus Vorjahren verschlechtern die Möglichkeiten für den Schuldzinsenabzug des laufenden Jahres.

 
Überentnahmen aus den Vorjahren   35.000 EUR
Verluste aus dem Vorjahr   15.000 EUR
= Überentnahmen aus den Vorjahren insgesamt   50.000 EUR
     
steuerlicher Gewinn 02= 15.000 EUR  
+ Einlagen in 02 =  5.000 EUR  
Zwischensumme 20.000 EUR  
Entnahmen in 02 = 44.000 EUR  
Überentnahmen in 02 = 24.000 EUR 24.000 EUR
Summe der Überentnahmen für 02   74.000 EUR
     
Die gesetzliche Einschränkung des Abzugs der Schuldzinsen beträgt maximal (74 000 EUR × 6 % =)   4.440 EUR

Den tatsächlich abziehbaren bzw. nicht abziehbaren Betrag ermittelt der Unternehmer wie folgt:

 
Zinsaufwendungen im Jahr 02 7.100 EUR
abziehbarer Sockelbetrag 2.050 EUR
übersteigende Schuldzinsen 5.050 EUR
Kürzung wegen der Überentnahmen 4.440 EUR
verbleiben  610 EUR

Abziehbar sind in dieser Situation 610 EUR + 2.050 EUR = 2.660 EUR.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

2110/

7310
Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten 7.100

1200/

1800
Bank 7.100

2113/

7313
Nicht abzugsfähige Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a EStG (Hinzurechnungsbetrag) 4.440

2110/

7310
Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten 4.440

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