Herstellung eines Gebäudes: Anwendung des 3-Konten-Modell
Ein Unternehmer beauftragt einen Bauunternehmer mit der Errichtung eines Gebäudes, das er je zur Hälfte zu eigenen Wohnzwecken und zu betrieblichen Zwecken nutzen will. Die Herstellungskosten betragen insgesamt 400.000 EUR. Der Unternehmer hat 100.000 EUR Eigenkapital und nimmt ein Darlehen in Höhe von 300.000 EUR auf. Der Unternehmer hat vereinbart, dass die Leistungen getrennt nach Etagen abgerechnet werden. Die Baukosten verteilen sich wie folgt:
Baukosten Erdgeschoss (Betrieb) | 140.000 EUR |
Baukosten Obergeschoss (Wohnung) | 140.000 EUR |
nicht aufteilbare Baukosten | 120.000 EUR |
Auf die eigenbetrieblich genutzte Etage entfallen:
Baukosten Erdgeschoss | 140.000 EUR |
50 % der nicht aufteilbaren Kosten | 60.000 EUR |
= eigenbetrieblicher Gebäudeanteil | 200.000 EUR |
Das betriebliche Darlehen ermittelt der Unternehmer wie folgt:
Fremdmittel für eigenbetrieblichen Teil | 140.000 EUR |
Die nicht trennbaren Baukosten von 120.000 EUR werden fremdfinanziert. Davon entfallen 50 % auf den betrieblichen Anteil |
60.000 EUR |
betriebliches Darlehen | 200.000 EUR |
Ohne Trennung der Baukosten und der Bankkonten müsste die Fremdfinanzierung gleichmäßig aufgeteilt werden, sodass 150.000 EUR auf die eigenbetriebliche Nutzung und 150.000 EUR auf die eigenen Wohnzwecke entfallen würden. Das wäre für den Schuldzinsenabzug ein ungünstiges Ergebnis.
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