Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden:

  • Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten und Grundstücke sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 38 einzutragen.
  • Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 40 zu erfassen.
  • In Zeile 39 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mit Ausnahme des Verpflegungsmehraufwands für die ersten 3 Monate, der in Zeile 63 eingeht, sowie der in die Zeile 69 einzutragenden Aufwendungen für Familienheimfahrten, zu erfassen.
  • Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bzw. für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung fließen in Zeile 63 ein. Sie umfassen sämtliche laufenden Kosten, die anteilige Abschreibung sowie die anteiligen Schuldzinsen; diese Beträge dürfen daher nicht in den Zeilen 30 und 53 enthalten sein.

Vor dem Hintergrund dieser Differenzierung sollte in der laufenden Buchhaltung unbedingt auf die korrekte Zuordnung entsprechender Grundstücksaufwendungen geachtet werden. Die Konten 6310 ff. des SKR 04 unterscheiden dementsprechend bereits zwischen auf betriebliche Grundstücke sowie häusliche Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen. So müssen z. B. Erhaltungsaufwendungen in der laufenden Buchführung den einzelnen Objekten zugeordnet werden. Dazu dienen im SKR 04 die Konten 6335 (Instandhaltung betrieblicher Räume), 6348 (Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, abziehbarer Anteil) und 6349 (Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, nicht abziehbarer Anteil). Bei Instandhaltungsaufwendungen muss zusätzlich zwischen solchen für gemietete und betriebseigene Gebäude differenziert werden.

Nach den Erläuterungen zu Zeile 63 der Anlage EÜR ist dort auch die Home-Office-Pauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG in Höhe von 6 EUR je entsprechend begünstigtem Arbeitstag, maximal aber in Höhe von 1.260 EUR, zu erfassen. War bisher kein häusliches Arbeitszimmer vorhanden und wird die Pauschale erstmals in Anspruch genommen, muss dann allerdings mit Rückfragen des Finanzamts zum häuslichen Arbeitszimmer einschließlich Übermittlung des Fragebogens zum häuslichen Arbeitszimmer gerechnet werden. Vor diesem Hintergrund sollte in Zeile 37 des Hauptvordrucks ESt1A (Mantelbogen) auf die Inanspruchnahme der Pauschale und den entsprechenden Eintrag in Zeile 63 der Anlage EÜR hingewiesen werden.

 
Wichtig

Doppelte Haushaltsführung des Unternehmers

Unterhält der Unternehmer einen doppelten Haushalt, sind Eintragungen in folgenden Zeilen erforderlich:

  • Zeile 32: Abschreibungen auf Einrichtungsgegenstände und Wohnungsausstattung;
  • Zeile 35: Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter;
  • Zeile 39: Miete sowie sämtliche mit der Unterkunft verbundenen übrigen Aufwendungen;
  • Zeile 62: Verpflegungsmehraufwand für die ersten 3 Monate;
  • Zeilen 69: Aufwendungen für Familienheimfahrten.

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