Werden Darlehensmittel zunächst auf ein betriebliches Kontokorrentkonto überwiesen, von dem anschließend die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bezahlt werden, kann von einem Finanzierungszusammenhang nur dann ausgegangen werden, wenn ein enger zeitlicher und betragsmäßiger Zusammenhang zwischen Belastung auf dem Kontokorrentkonto und der Darlehensaufnahme besteht. Das gilt entsprechend, wenn zunächst das Kontokorrentkonto belastet und anschließend eine Umschuldung in ein Darlehen vorgenommen wird. Dabei wird unwiderlegbar vermutet, dass die dem Kontokorrentkonto gutgeschriebenen Darlehensmittel zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verwendet werden, wenn diese 30 Tage vor oder nach der Auszahlung der Darlehensmittel tatsächlich über das entsprechende Kontokorrentkonto finanziert wurden.

Beträgt der Zeitraum mehr als 30 Tage, muss der Unternehmer den erforderlichen Finanzierungzusammenhang zwischen der Verwendung der Darlehensmittel und der Bezahlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nachweisen. Eine Verwendung der Darlehensmittel zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten scheidet aus, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Zeitpunkt der Verwendung der Darlehensmittel bereits abschließend finanziert waren und die Darlehensmittel lediglich das eingesetzte Eigenkapital wieder auffüllen.

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