Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 1.3 Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Familienheim

Folgende Gestaltungen im Zusammenhang mit einem Familienheim sind steuerfrei:[1] Übertragung des Alleineigentums oder Miteigentums an dem einem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner bereits gehörenden Grundstück, Anschaffung oder Herstellung (ganz oder teilweise) durch einen Ehegatten oder Lebenspartner aus Mitteln, die allein oder überwiegend vom anderen, zuwendenden Ehe...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.7 Veräußerung von Sicherheiten

Rz. 27 Bei einem freihändigen bzw. durch den Kreditnehmer unterstützten "Verkauf von Sicherheiten" vereinbaren das Institut und der Kreditnehmer eine freiwillige Veräußerung der besicherten Vermögenswerte mit dem Ziel, die Schulden vollständig oder teilweise zurückzuzahlen. Bei Risikopositionen, deren Rückzahlung durch Inbesitznahme von Sicherheiten zu einem vorab festgelegt...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Erstmalige, turnusmäßige und anlassbezogene Beurteilungen

Rz. 143 Unter der erstmaligen Beurteilung des Adressenausfallrisikos ist die Einschätzung des Ausfallrisikos eines potenziellen Kreditnehmers zu verstehen, zu dem bislang noch keine Kreditbeziehung besteht. Die turnusmäßige Beurteilung bezieht sich auf die erforderliche jährliche Risikoeinstufung. Die Pflicht zur jährlichen Beurteilung der Risiken existiert, schon aus handel...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.13 Teilweiser oder vollständiger Schuldenerlass

Rz. 37 Bei einem teilweisen oder vollständigen "Schuldenerlass" gibt das Institut das Recht auf, einen Teil oder sogar den Gesamtbetrag der ausstehenden Schulden des Kreditnehmers wiederzuerlangen. Diese Maßnahme kann eingesetzt werden, wenn das Institut einer verringerten Zahlung zur vollständigen und endgültigen Abgeltung aller Ansprüche zustimmt und damit einwilligt, dem ...mehr

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Factoring – Finanzierungsal... / 1 Was versteht man unter Factoring?

Neu ist das System des Factoring nicht: Bereits die Fugger, ein schwäbisches Kaufmannsgeschlecht, praktizierten eine Art des Factorings bereits gegen Ende des 14. Jahrhunderts. Einfach ausgedrückt ist Factoring eine Art der Unternehmensfinanzierung, indem ein zahlungskräftiger Partner (Factor) von einem weniger zahlungskräftigen Unternehmen (Factoring-Kunden) dessen kurzfris...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.1 Wesentlichkeit einer Risikoposition

Rz. 83 Die in Art. 178 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b CRR erwähnte "Wesentlichkeit" von Risikopositionen ist gemäß Art. 178 Abs. 2 lit. d CRR anhand einer "Erheblichkeitsschwelle" zu bewerten, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde als vertretbar angesehen wird. Die EBA hat dafür entsprechende Entwürfe technischer Regulierungsstandards vorgelegt, auf deren Basis eine europäische De...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Wesentliche Zinsänderungsrisiken

Rz. 117 Da die Ermittlung der wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen gefordert wird, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass jene Zinsänderungsrisiken in bestimmten Währungen vernachlässigt bzw. vereinfacht berücksichtigt werden können, die aus Sicht des Institutes nicht wesentlich sind. Grundsätzlich müssen sie dafür aber erst einmal ermittelt werden. Im ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.2 Aufhebung des Status ausgefallen

Rz. 71 Aufgrund der engen Verknüpfung des Status "notleidend" mit dem Status "ausgefallen", zwischen denen es den Vorgaben der EBA zufolge quasi keinen Unterschied mehr gibt (→ AT 2.1 Tz. 1), wird von der EBA auch auf jene Anforderungen hingewiesen, die sich darauf beziehen, wann eine zuvor als "ausgefallen" eingestufte Risikoposition wieder als "nicht ausgefallen" klassifiz...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.1 Anwendung in Niederlassungen und Filialen

Rz. 10 Die Institute müssen sicherstellen, dass die NPE-Definition in allen Niederlassungen und Filialen einheitlich verwendet wird (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass ein Kunde mehrerer Institute in derselben Gruppe einheitlich eingestuft wird. Die EBA erwartet ohnehin, dass die Umsetzung der Vorgaben zur Einstufung von Risi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7. Eigenbonitätseffekt bei IFRS-Bilanzierung

Rz. 38 Bei der IFRS-Bilanzierung erfolgt die Erstbewertung finanzieller Verbindlichkeiten grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. In bestimmten Fällen ist auch die Folgebewertung von Verbindlichkeiten mit dem zum jeweiligen Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert vorzunehmen bzw. als Wahlrecht zulässig. Rz. 39 Daraus folgt, dass Entwicklungen, die hinsichtlich der Refinanzier...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Beispiele für Übergangskriterien

Rz. 7 Die deutsche Aufsicht überlässt es den Instituten, geeignete Kriterien zu formulieren, nach denen ein Engagement als Problemkredit einzustufen ist. Auch diesbezüglich wird auf die Vorgehensweise in der Intensivbetreuung verwiesen (→ BTO 1.2.4 Tz. 1). Speziell in der Problemkreditbearbeitung können z. B. folgende Ereignisse von besonderem Interesse sein: Pfändungen, andau...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2. Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive

Rz. 39 In der ökonomischen Perspektive erwartet die Aufsicht eine Ableitung des Risikodeckungspotenzials unabhängig von den Bilanzierungskonventionen in der externen Rechnungslegung. Mithin kommen in einer solchen Sichtweise bilanzielle Ansatz- und Bewertungsregeln nicht zum Tragen, die im Hinblick auf die ökonomische Betrachtung verzerrend wirken können. Rz. 40 Dabei können ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Besondere Anforderungen an die IRRBB-Regelwerke

Rz. 41 Bei der Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch müssen die Institute die Vorgaben in Tz. 47 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch angemessen berücksichtigen (→ BTR 2.3 Tz. 5, Erläuterung). Durch den Hinweis auf eine "angemessene" Berücksichtigung lässt die deutsche A...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Definition notleidender Risikopositionen

Rz. 71 Unter "notleidenden Risikopositionen" ("non-performing exposures", NPE)[1] sind nach Anhang V Teil 2 Abschnitt 17 Nr. 213 Meldewesen-DVO solche Risikopositionen zu verstehen, die unter Art. 47a Abs. 3 Satz 1 CRR aufgeführt sind. Demnach werden für die Zwecke des Art. 36 Abs. 1 lit. m CRR die folgenden Risikopositionen als "notleidend" eingestuft: eine Risikoposition, b...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Behandlung von Zinsänderungsrisiken im SREP

Rz. 70 Außerdem sollten die zuständigen Behörden das Zinsänderungsrisiko, welches sich aus den zinssensitiven Positionen aus bilanzwirksamen und bilanzunwirksamen Geschäften im Anlagebuch ergibt ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB), einschließlich der Absicherungen für diese Positionen bewerten. Die ebenso erforderliche Bewertung des Kreditspreadrisikos im Anlag...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.5 Staatsrisiken

Rz. 20 Die EZB erwartet von den bedeutenden Instituten, neben den Länderrisiken auch die Staatsrisiken ("Sovereign Risks") im Rahmen des ICAAP zu berücksichtigen. Dabei ordnet sie die Staatsrisiken – im Gegensatz zu den Länderrisiken – aber nicht den Kreditrisiken zu.[1] In diesem Fall geht es im Gegensatz zu den Länderrisiken um die Staaten als Schuldner bei den Banken. Im ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.1 Allgemeine Vorgaben für Verbraucherkredite

Rz. 30 In Deutschland sind bei Verbraucherkrediten die Vorgaben der §§ 488 ff. BGB zu beachten. Gemäß § 491 BGB wird bei Darlehensverträgen an Verbraucher grundsätzlich zwischen "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen" und "Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen" unterschieden. "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge" sind laut § 491 Abs. 2 BGB entgeltliche Darlehensvertr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.5.4.4 Methodenpapier "Sozioökonomie"

Rz. 226 Das Papier zur Sozioökonomie erläutert Details für spezifische sozioökonomische Themen sowie spezifische Teilindikatoren. Aufgenommen werden die folgenden Unterpunkte und ihre Auswirkungen auf das Unternehmen: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Berufskrankheiten oder Unfälle am Arbeitsplatz können zu verringerter Produktivität im Unternehmen führen und auch hö...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Definition von gestundeten Risikopositionen

Rz. 54 Risikopositionen können als "gestundete Risikopositionen" ("forborne exposures", FBE) eingestuft werden, wenn der Kreditnehmer finanzielle Schwierigkeiten hat und deshalb Zugeständnisse gemacht werden (→ BTO 1.3.2 Tz. 3, Erläuterung). Die EBA verweist dazu auf die Begriffsbestimmung im Sinne von Anhang V Meldewesen-DVO.[1] Als "gestundete Risikopositionen" werden gemä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geändertes chinesisches Gesellschaftsgesetz ab 1.7.2024

Zusammenfassung Viele deutsche und europäische Unternehmen sind auf dem chinesischen Markt aktiv. Daher ist es unerlässlich, die neuesten Entwicklungen der chinesischen Gesetze und Vorschriften, insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts, genau im Auge zu behalten. Hier erfahren Sie, was deutsche Gesellschaften beachten müssen, um in Bezug auf Ihre chinesischen Tochterge...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Beurteilung der finanziellen Lage des Kreditnehmers

Rz. 84 Forbearance-Maßnahmen betreffen ausschließlich den Umgang mit Kreditnehmern, denen aufgrund von "finanziellen Schwierigkeiten" vom Institut bestimmte Zugeständnisse gemacht werden. Nachverhandlungen bei Kreditnehmern, die sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden, fallen hingegen nicht unter den Begriff der Forbearance-Maßnahmen (→ BTO 1.3.2 Tz. 4, Erläuteru...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.2 Verwendung des neuen Standardansatzes ab Anfang 2025

Rz. 64 Für die regulatorische Eigenmittelunterlegung nach den Vorgaben der ersten Säule werden deshalb ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich die Vorgaben des BCBS vom Dezember 2017[1] maßgeblich sein. Die EU-Kommission hatte am 27. Oktober 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der CRR vorgelegt. Anschließend haben sich die EU-Institutionen damit beschäftigt. Die Veröffentlich...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2.1 Begriff der Wesentlichkeit

Rz. 307 Unter einer "Fremdwährung" wird jede Währung außer dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Mitgliedstaates, in dem das jeweilige Institut ansässig ist, verstanden. Als "wesentliche Währung" bezeichnet die EBA eine Währung, in der das Institut über wesentliche bilanzielle oder außerbilanzielle Positionen verfügt.[1] Wesentliche Liquiditätsrisiken aus verschiedenen Fremdwä...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.2.2 Beispiele

Rz. 58 Zur Abschätzung von Barwertänderungen sind daher z. B. durationsbezogene Sensitivitätsmaße geeignet, auf die bereits an anderer Stelle eingegangen wird (→ BTR 2.2 Tz. 2). Dort finden sich auch Ausführungen zur Simulation von Zinsstrukturszenarien, die sich ebenso für das Barwertkonzept eignen[1], und zum Value-at-Risk-Konzept, das vor allem im Zusammenhang mit den Pos...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2 Anwendung auf Kunden und Gruppen verbundener Kunden

Rz. 14 Die Institute müssen auch eine einheitliche Anwendung dieser Kriterien auf einzelne Kunden und innerhalb der Gruppen verbundener Kunden sicherstellen (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Auch diesbezüglich sind in beiden Fällen ein paar Besonderheiten zu beachten. Die deutsche Aufsicht hat im Fachgremium MaRisk im Februar 2021 bestätigt, dass damit nicht intendiert sei, ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.2 Volumengewichtete durchschnittliche Laufzeit

Rz. 91 Hinsichtlich möglicher Annahmen zur durchschnittlichen Laufzeit hat eine Umfrage der BaFin zum "Standardzinsschock" vom September 2005 erste Anhaltspunkte geliefert. Demnach wird für Positionen mit unbestimmter Zinsbindung, wie z. B. Spar- und Sichteinlagen, in der Praxis eine volumengewichtete durchschnittliche Laufzeit unterstellt. Sie ist hinsichtlich ihrer erwarte...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Finanzinstrumente gemäß § 1 Abs. 11 KWG

Rz. 46 Kreditgeschäfte im Sinne der MaRisk sind grundsätzlich alle Geschäfte nach § 19 Abs. 1 KWG. Diese Verknüpfung zwischen KWG und MaRisk ist hinsichtlich der Definition der Handelsgeschäfte nicht ganz eindeutig. Im Rahmen verschiedener Sitzungen des MaRisk-Fachgremiums wurde in der Vergangenheit über den Rückgriff auf die Definition der Finanzinstrumente des KWG diskutie...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.1.2 Beispiele

Rz. 50 Das einfachste Beispiel für ein ertragsorientiertes Verfahren ist die sogenannte "Zinsbindungsbilanz". Da die Festzinsvolumina auf beiden Seiten der Bilanz i. d. R. nicht exakt übereinstimmen, also insbesondere Festzinspositionen auf der Aktivseite auch variablen Positionen auf der Passivseite gegenüberstehen (sogenannte "offene Festzinspositionen"), entsteht auf der ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.1 Allgemeine Anforderungen

Rz. 26 Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten die Institute – unabhängig von der Kundengruppe – bewerten, inwieweit der Kreditnehmer gegenwärtig und zukünftig in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen.[1] Es geht also um den Nachweis der "Kapitaldienstfähigkeit" des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes, deren besondere Berücks...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Bedarfsermittlung mithilfe von Kennziffern

Rz. 87 Mit gewissen Einschränkungen ist es auch möglich, einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf mithilfe ausgewählter (teilweise statischer) Kennziffern zu ermitteln. Neben den bereits erwähnten Liquiditäts- und Beobachtungskennzahlen können z. B. die folgenden Kennziffern zur Bestimmung verschiedener Ausprägungen des Liquiditätsrisikos herangezogen werden:[1] Zur Berechnung de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 NPE-Messgrößen

Rz. 55 Da es in erster Linie um den Abbau der NPE-Bestände im gesamten Institut und ggf. auch in bestimmten Portfolios im Zeitverlauf geht und dafür entsprechende NPE-Zielgrößen festgelegt wurden, bietet es sich natürlich an, die Entwicklung der relativen und absoluten Bestände an notleidenden Risikopositionen zu überwachen. In Ergänzung dazu könnten auch die Bestände an ges...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2 Erhaltung des Marktzuganges

Rz. 109 Für ein effektives Liquiditätsrisikomanagement ist aus Sicht des BCBS in erster Linie die Erhaltung des Marktzuganges entscheidend, da er sich auf die Fähigkeit zur Mittelbeschaffung (passivische Liquiditätsgenerierung) und zur Liquidierung von Vermögensgegenständen (aktivische Liquiditätsgenerierung) gleichermaßen auswirkt. Die Geschäftsleitung sollte deshalb sicher...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.2 Überfälligkeit einer Risikoposition

Rz. 86 Als "überfällig" eingestuft werden können finanzielle Vermögenswerte gemäß Anhang V Teil 2 Abschnitt 7 Nr. 96 Meldewesen-DVO, wenn eine Tilgungs-, Zins- oder Gebührenzahlung nicht termingerecht geleistet wurde.[1] Die Verzugstage werden gemäß den Vorgaben in Art. 178 Abs. 2 CRR gezählt. Nach Art. 178 Abs. 2 lit. a und b CRR beginnt die Überfälligkeit bei Überziehungen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2.3 Bedeutende Inkongruenzen zwischen Fremdwährungsaktiva und -passiva

Rz. 313 Schließlich spielen aus Risikosicht auch die Währungs- und Laufzeitinkongruenzen zwischen den jeweiligen Fremdwährungsaktiva und -passiva eine entscheidende Rolle. Sofern z. B. bedeutende Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestehen, für diese aber gleichzeitig Vermögensgegenstände in derselben Währung mit vergleichbarer Laufzeit vorhanden sind, handelt es sich folgl...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.5 Umgang mit allgemeinen Zahlungsmoratorien in der Krise

Rz. 102 Im Hinblick auf die Identifizierung von ausgefallenen Risikopositionen spielen die jeweiligen Umstände eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit COVID-19 hat die EBA darauf hingewiesen, dass öffentliche Moratorien den Zeitraum für das Kriterium der Überfälligkeit verlängern können. Aus Sicht der EBA sollten öffentliche und private Moratorien in dem Maße vergleichbar b...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.9.2.1 Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in)

Rz. 323 Im Mittelpunkt dieser Überlegungen steht mit dem "Bail-in" ein Instrument der Beteiligung von Gläubigern eines Institutes an dessen Verlusten bei der Abwicklung im Fall einer Bestandsgefährdung. Die BaFin hat die "Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in" (MaBail-in) in ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde erstmals im Juli 2019 veröffentlicht.[...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Relevante Informationen für bestimmte Kundengruppen

Rz. 7 Die grundsätzlichen Informationen, die für alle Kreditarten herangezogen werden, unterscheiden sich naturgemäß vor allem hinsichtlich der Kundengruppen.[1] So hängt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers in erster Linie von seinem Einkommen und Vermögen sowie seinen Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen ab. Bei einer Kreditvergabe an Verbraucher können da...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Bedeutung des Verrechnungssystems für den SREP

Rz. 159 Die EBA erwartet von den zuständigen Behörden ihren Leitlinien zum SREP zufolge auch eine Beurteilung, ob die Institute ein geeignetes "Liquiditätstransferpreissystem" ("Funds Transfer Pricing", FTP) eingerichtet haben und dabei bestimmte Aspekte berücksichtigt wurden. Insbesondere soll geprüft werden, ob das Liquiditätstransferpreissystem alle wichtigen Geschäftstät...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Herausforderungen der virtu... / 3 Regeln der Zusammenarbeit im Homeoffice

Tools für digitale Zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen ist noch lange keine Garantie für effiziente virtuelle Teamarbeit. Hier braucht es Spielregeln mit dem Team, die für alle gelten und an die sich alle halten müssen. Das können das morgendliche Anmelden, eine kurze Info, wer wann in die Mittagspause geht oder für eine gewisse Zeit nicht am Platz ist und das abendliche...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Betroffene Positionen

Rz. 13 Aus beiden Perspektiven sind die Auswirkungen von Kreditspreadänderungen auf die Entwicklung der "betroffenen Positionen" zu betrachten. Folglich müssen grundsätzlich alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Positionen im Anlagebuch untersucht werden, die auf Änderungen der Kreditspreads reagieren ("kreditspreadsensitive Instrumente"). Davon ausgen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Abwicklungskonzept und Abwicklungsmaßnahmen

Rz. 115 Der Inhalt des erforderlichen Abwicklungskonzeptes beschränkt sich nicht nur auf die Darstellung der vorhandenen Sicherheiten und eine grobe Beschreibung der erforderlichen Schritte, die im Rahmen der Abwicklung durchzuführen sind. Das Abwicklungskonzept sollte, insbesondere im Hinblick auf die Beschreibung des Ablaufes, zwar so flexibel gehalten werden, dass erforde...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Einheitlicher Abwicklungsmechanismus ("Single Resolution Mechanism", SRM)

Rz. 138 In Analogie zum SSM fallen im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus ("Single Resolution Mechanism", SRM) grundsätzlich alle bedeutenden Institute in der Eurozone in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung ("Single Resolution Board", SRB) mit Sitz in Brüssel.[1] Ende 2022 war der SRB für 113 Institute direkt zuständig.[2] Fü...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.5 Stresstests für Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches

Rz. 142 Unter dem "Zinsänderungsrisiko" ("Interest Rate Risk", IRR) wird allgemein das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Institutes infolge ungünstiger Änderungen der Zinssätze verstanden.[1] Das "Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch" ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) bezieht sich in diesem Zusammenhang auf jene Geschäf...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Bestimmung des Anwendungsbereiches

Rz. 21 Damit die Identifizierung und Beurteilung des CSRBB in angemessener Weise erfolgen kann, müssen die Institute zunächst jene Positionen des Anlagebuches bestimmen, die (voraussichtlich) einem Kreditspreadrisiko unterliegen. Die weiteren Vorgaben in Tz. 120 bis 125 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch, die sich auf den Umfang ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Begriffsbestimmung

Rz. 7 Unter dem Begriff "Liquidität" wird eine jederzeit ausreichende Zahlungsbereitschaft verstanden, also die permanente Verfügbarkeit ausreichender liquider Mittel zur Begleichung fälliger Verbindlichkeiten.[1] Folgt man der weithin in Theorie und Praxis vertretenen These, dass "ausreichende Liquidität eine strenge Nebenbedingung für jegliche bankbetrieblichen Aktivitäten...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.5 Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht

Rz. 140 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat schon frühzeitig die Erwartungshaltung an die Geschäftsleitung formuliert, Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken für alle wichtigen bilanziellen und außerbilanziellen Geschäftsaktivitäten beim internen Pricing, bei der Performancemessung und beim Neu-Produkt-Prozess angemessen zu berücksichtigen. Damit sollen die ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Berichterstattung über Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 53 Bei der Bestimmung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) sind die Auswirkungen von Zinsänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Institutes, einschließlich zinsinduzierter Marktwertveränderungen, als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Institute sollten Zinsänderungsrisiken separat bewerten (→ BTR 2.3 Tz....mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.5 Verantwortungsvolle Kreditvergabe

Rz. 14 Die Institute sollten – anknüpfend an ihre Kreditrisikostrategie – einer verantwortungsvollen Kreditvergabe Rechnung tragen. Damit verbindet die EBA zwei konkrete Ziele (→ BTO 1.2 Tz. 1, Erläuterung). Einerseits sollten die Institute die besondere Situation jedes Kreditnehmers berücksichtigen und beispielsweise Kreditnehmer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten fair beh...mehr