Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Aufgaben der NPE-Abwicklungseinheiten

Rz. 39 Bei der Gestaltung der NPE-Abwicklungseinheiten sind die Besonderheiten der eigenen NPE-Portfolios zu berücksichtigen, also z. B. die Spezifikationen im Privat- oder Firmenkundengeschäft (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Dabei sollte auch auf die verschiedenen Arten der jeweils hauptsächlich verwendeten Sicherheiten geachtet werden, die ggf. verwertet werden müssen. H...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Zinsänderungsrisiken

Rz. 20 Unter dem "Zinsänderungsrisiko" ("Interest Rate Risk", IRR) wird allgemein das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Institutes infolge ungünstiger Änderungen der Zinssätze verstanden.[1] So besteht z. B. die Gefahr, dass die Wertpapiere im Handelsbuch an Wert verlieren, wenn sich die Zinssätze ändern. Das "Zinsänderungsrisiko im...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der Marktpreisrisiken

Rz. 1 Marktpreisrisiken sind grundsätzlich als wesentliche Risiken einzustufen (→ AT 2.2 Tz. 1). Dies betrifft sowohl Institute mit aktivem Eigenhandel, der gemäß CRR dem "Handelsbuch" zugeordnet werden muss[1], als auch Institute, die ihre Marktpreisrisikopositionen im Wesentlichen über das Anlagebuch begründen.[2] Dabei sind nicht nur Handelsgeschäfte des Anlagebuches, son...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.4 Transaktions- oder Schuldnerbasis

Rz. 96 Die Einstufung einer Risikoposition als notleidend kann nach Anhang V Teil 2 Abschnitt 17 Nr. 226 Meldewesen-DVO entweder individuell (auf "Transaktionsbasis") oder in Relation zur Gesamtrisikoposition gegenüber einem bestimmten Schuldner (auf "Schuldnerbasis") erfolgen. Dabei ist wie folgt zu verfahren: Bei notleidenden Risikopositionen, die gemäß Art. 178 CRR als "au...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 Andere außerbilanzielle Geschäfte

Rz. 12 Die anderen außerbilanziellen Geschäfte werden in § 19 Abs. 1 Satz 3 KWG aufgezählt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Geschäfte, die unter den Bilanzvermerken auf der Passivseite auszuweisen sind. Dazu zählen den Kreditnehmern abgerechnete eigene Ziehungen im Umlauf, Indossamentsverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln, Bürgschaften und Garantien für Bil...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Quantitative Kriterien

Rz. 35 Quantitative Kriterien sind, wie der Name schon sagt, Kriterien, die in geeigneter Weise quantifiziert werden können. Häufig handelt es sich um Zahlenmaterial, das zueinander oder zu vorgegebenen Größen in Beziehung gesetzt wird. Für die Prognose kann auch die Entwicklung quantitativer Kriterien im Zeitverlauf für die Risikobeurteilung von Interesse sein. Im Ergebnis ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.7 Vorgaben zum bankaufsichtlichen Meldewesen

Rz. 81 Trotz der in den MaRisk durch unbestimmte Rechtsbegriffe und allgemeinen Wortlaut eingeräumten Freiheiten ist es zur Sicherstellung von Konsistenz und zur Aufwandsvermeidung in jedem Fall sinnvoll, bei der Erstellung der Liquiditätsübersichten auf die Anforderungen des aufsichtlichen Meldewesens zu achten und zumindest hier ergänzend einen Gleichklang herzustellen. Fü...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.10 Zusammenhang zur Abwicklungsplanung

Rz. 248 Die Schnittstelle zwischen dem ICAAP und der Abwicklungsplanung besteht darin, dass die Institute die Berücksichtigung verbindlicher Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten ("Minimum Requirements for Own Funds and Eligible Liabilities", MREL) und der Mindestanforderungen zur Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit ("Total Loss Abso...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Marktpreisrisiken des Anlagebuches

Rz. 3 Für die Positionen des Anlagebuches spielen vor allem die Zinsänderungsrisiken eine wesentliche Rolle. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Institut in großem Umfang "Fristentransformation" betreibt, d. h. Festzinskredite für einen längeren Zeitraum ausreicht und sich im Gegenzug mit kürzeren Laufzeiten günstiger refinanziert. Auf diese Weise können durch Ausnutzung de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3 Barwertige Ableitung des Risikodeckungspotenzials

Rz. 169 Bei einer barwertigen Ableitung des Risikodeckungspotenzials ist grundsätzlich der Barwert sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Institutes – inklusive außerbilanzieller Positionen – unter Berücksichtigung der erwarteten Verluste und der Verwaltungskosten zu ermitteln.[1] Die Auswertung des Risikotragfähigkeitsmeldewesens der BaFin und der Deutschen Bun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2.3 Annahmen für unsichere Zahlungsströme

Rz. 178 Innerhalb der Kalkulation von Transferpreisen spielen die – in Abgrenzung zu den deterministischen – "unsicheren" Zahlungsströme eine maßgebliche Rolle, denn für diese Zahlungsströme sind geeignete Annahmen zu treffen. Eine solche Anforderung ergibt sich aus der Aufspaltung der Zahlungsströme in "erwartete" (Liquidität) und "unerwartete" (Liquiditätsrisiko). Die uner...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 MaRisk: Beweggründe und Historie

Rz. 9 Die Bankenaufsicht muss ebenfalls ihre Lehren aus den jeweils relevanten Ereignissen der Vergangenheit ziehen. Um den grenzüberschreitenden Aktivitäten vieler Institute gerecht zu werden, muss auch die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden weiter vorangetrieben werden. Ferner werden seit einigen Jahren makroökonomische Entwicklungen bei der Beaufsichtigung der Institute...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Berichterstattung über Kreditspreadrisiken

Rz. 104 Die Behandlung des Kreditspreadrisikos im Anlagebuch (CSRBB) muss nicht zwingend als separate Risikokategorie erfolgen, sondern ist auch im Rahmen des Managements der Adressenausfallrisiken oder der Marktpreisrisiken möglich, was der üblichen Praxis entspricht (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Konsequenterweise kann daher auch die Berichterstattung über das CSRBB – abhä...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Umfang der einzubeziehenden Positionen

Rz. 26 Unabhängig von der Art und Weise der Kategorisierung wird deutlich, dass grundsätzlich alle zinssensitiven Positionen wesentlichen Ausprägungen von Zinsänderungsrisiken unterliegen können. Mit Blick auf den Umfang der einzubeziehenden Positionen sind von den Instituten die Vorgaben aus Tz. 19 bis 21 sowie Tz. 105 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditsp...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3.3 Optionsrisiko

Rz. 33 Die EBA erwartet eine Bestandsaufnahme aller Instrumente mit eingebetteten oder expliziten Optionen. Hinsichtlich der verhaltensabhängigen Optionen sollen das Volumen aller Hypothekendarlehen, Sichteinlagen, Sparguthaben und Einlagen, bei denen der Kunde optional von der Vertragslaufzeit abweichen kann, sowie der Bestand an Kreditzusagen mit einer zinssensitiven Inans...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2.2 Bedeutender Anteil an Aktiva bzw. Passiva in Fremdwährungen

Rz. 309 Zur Bewertung der Wesentlichkeit kann sich ein Institut ggf. an den entsprechenden Empfehlungen für die Kapitalrisiken orientieren. So müssen jene Institute, die wesentliche Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen eingegangen sind, auch die entsprechenden Zinsänderungsrisiken in jeder dieser Währungen ermitteln (→ BTR 2.3 Tz. 8). Den entsprechenden Vorgaben z...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Entwicklung einer Strategie und Handlungsoptionen

Rz. 235 Nachdem die internen und externen Rahmenbedingungen umfassend analysiert wurden, sollten sich die Institute einen Überblick über ihre verfügbaren strategischen Optionen zur Umsetzung der Strategie für notleidende Risikopositionen verschaffen. Beispielhaft werden von der Aufsicht eine Haltestrategie, Forbearance-Optionen, ein aktiver Portfolioabbau, eine Änderung der ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Abwicklungsmaßnahmen

Rz. 73 Das Institut muss beurteilen, inwieweit notleidende Risikopositionen mit länger andauernden Zahlungsrückständen noch einbringlich sind (→ BTO 1.2.5 Tz. 9, Erläuterung). Sofern keine tragfähige Restrukturierungslösung mehr möglich ist, kommen ggf. Abwicklungsmaßnahmen infrage. Für den Fall der Abwicklung eines Engagements ist ein Abwicklungskonzept zu erstellen, in dem...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Physische und transitorische Risiken

Rz. 41 Im Bereich Umwelt (inklusive Klima) können die ESG-Risiken wiederum in "physische Risiken" und "transitorische Risiken" unterteilt werden.[1] Rz. 42 Das "physische Risiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52f CRR als Teil des Umweltrisikos die Gefahr von negativen finanziellen Auswirkungen auf das Institut, die sich aus den gegenwärtigen oder zukünftigen Auswirkungen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von Sicherheiten und Garantien

Rz. 141 Wie bereits ausgeführt wird der Kapitaldienstfähigkeit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Damit zielen die Aufsichtsbehörden vor allem darauf ab, das Problembewusstsein für eine bestimmte Vergabepraxis zu schärfen. In der Vergangenheit sind Kreditnehmer bei Vorhandensein entsprechender Sicherheiten oder Garantien trotz schlechter ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Authentizität

Rz. 41 Mit der "Authentizität" ("authenticity") wird gewährleistet, dass eine Kommunikationsstelle tatsächlich diejenige ist, die sie vorgibt zu sein. Es handelt sich um authentische Informationen, wenn sichergestellt ist, dass sie von der angegebenen Quelle erstellt wurden. Der Begriff wird sowohl zur Prüfung der Identität von Personen als auch bei IT-Komponenten oder Anwen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Vorhalten angemessener technischer Kapazitäten

Rz. 216 Die Institute müssen für die Generierung von Daten und Informationen zu den als wesentlich eingestuften Risikoarten angemessene technische Kapazitäten vorhalten sowie effektive Prozesse zur Sicherstellung der Datenqualität einrichten, mit denen die korrekte und vollständige Erfassung und der Ausweis der wesentlichen Komponenten dieser Risiken ermöglicht wird. Diese A...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10 ICAAP- und ILAAP-Stresstests

Rz. 31 Nach Art. 73 bzw. 86 CRD IV müssen die Institute über solide Strategien und Verfahren verfügen, mit denen sie ihrem individuellen Risikoprofil entsprechend die Angemessenheit des internen Kapitals ("Internal Capital Adequacy Assessment", ICAAP) bzw. der internen Liquidität ("Internal Liquidity Adequacy Assessment", ILAAP) sicherstellen. Im Rahmen dieser Prozesse sollt...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Informationsbeschaffung für die Kreditwürdigkeitsprüfung

Rz. 6 Die deutsche Aufsicht hat darauf verzichtet, die Vorgaben des Abschnittes 5.1 (Informationen und Dokumentation) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in die MaRisk zu überführen, weil die dort genannten Anforderungen von den bestehenden Regelungen bereits hinreichend abgedeckt sind. Im Kern geht es dabei um die für eine Kreditwürdigkeitsprüfung von V...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3. Änderungsbedarf aus Sicht der Industrie: BTO 2

Eine Vertreterin der Deutschen Bank stellt die Themen "Negative Affirmation", "Confirmation Matching" und Marktgerechtigkeitskontrolle aus dem Bereich BTO 2 vor, bei denen Anpassungsbedarf in den MaRisk gesehen wird. Hinsichtlich der "Negative Affirmation" (d. h. Versand einer Bestätigung durch eine Partei und "Gegenbestätigung" durch Schweigen der anderen Partei) wird darauf...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Bestätigungsverfahren bei OTC-Derivaten

Rz. 40 Besondere Anforderungen gelten für Geschäfte in OTC-Derivaten ("over the counter"), d. h. für nicht durch einen zentralen Kontrahenten ("Central Counterparty", CCP) geclearte Derivatekontrakte. Diese betreffen insbesondere die Berichts- bzw. Meldepflichten an ein Transaktionsregister und verschiedene Vorgaben zur Risikominderung. Die Berichts- und Meldepflichten werde...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.9.1.1 Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (MaSanV)

Rz. 316 Die zunächst als Rundschreiben der deutschen Aufsicht veröffentlichten Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan)[1] wurden im Jahr 2020 in die Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute [2], kurz als Sanierungsplanmindest­anforderungsverordnung (MaSanV) bezeichnet, überführt und damit auf die Gesetzesebene geho...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.3 Beispiel Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch

Rz. 168 Die allgemeine Strategie für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (IRRBB) sollte die Entscheidung darüber umfassen, ob das Geschäftsmodell in Bezug auf die Generierung von Nettozinserträgen in hohem Maße auf der Finanzierung von Aktiva mit einer vergleichsweise langen Zinsanpassungsperiode durch Verbindlichkeiten mit einer vergleichsweise kurzen Zinsanpassungsperiod...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.4 Risikofaktoren für Liquiditätsrisikostresstests

Rz. 225 Für die Durchführung von Stresstests müssen zunächst die wesentlichen Risikofaktoren ermittelt werden. Wie an anderer Stelle ausführlich erläutert, sind die "Risikofaktoren", die synonym auch als "Risikotreiber" oder "Risikoparameter" bezeichnet werden, jene internen oder externen Faktoren, die sich risikomindernd oder risikoverstärkend auswirken können (→ AT 4.3.3 T...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Aussagekraft der Liquiditätsübersicht

Rz. 66 Die Liquiditätsübersichten müssen "aussagekräftig" sein. Demzufolge sollten die darin enthaltenen Informationen maßgebliche Impulse für die Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken liefern. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Gegenüberstellung der Mittelzu- und -abflüsse auf nachvollziehbaren Annahmen basiert, die wesentlichen Zahlungsflüsse de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.13 Bedeutung der internen Stresstests für den SREP

Rz. 58 Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollten die Stresstestprogramme der Institute und ihre Konformität mit den EBA-Leitlinien zu den Stresstests der Institute[1] unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips überprüfen und bewerten. Die zuständigen Behörden sollten eine qualitative Bewertung der Stresstestprogramme sowie eine quantitative Bewertung der Ergebnisse...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.2 Ermittlung des Risikodeckungspotenzials in der ökonomischen Perspektive

Rz. 164 Die allgemeinen Anforderungen an das Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive hat die EZB im Prinzip 5 ("Internes Kapital") ausformuliert. Das interne Kapital sollte von solider Qualität sein sowie umsichtig und konservativ bestimmt werden. Die Definition des internen Kapitals sollte daher mit dem institutsinternen Konzept für eine angemessene Kapitala...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.1 Voraussetzungen für den "Tochter-Waiver"

Rz. 53 An die Anwendung der Waiver-Regelung für Eigenmittel, Großkredite, Verbriefungen, Verschuldungsquote, Meldewesen und Offenlegung gemäß Art. 7 Abs. 1 CRR sind verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die insbesondere auf eine enge Einbindung der nachgeordneten Institute in die Gruppenstruktur abzielen. Zudem muss eine angemessene Verteilung der Eigenmittel zwischen dem M...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Factoring – Finanzierungsal... / 3 Vor- und Nachteile beim Factoring-Verfahren

Factoring bietet folgende Vorteile: Liquiditätsgewinn. Durch die schnelle Umwandlung von Forderungen in liquide Mittel ergeben sich finanzielle Spielräume, die durch die restriktive Kreditvergabepolitik der Banken zumeist nicht erreicht werden können. Verbesserung der Bilanzstruktur. Durch die Senkung der Position "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" ergibt sich zwangs...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.7 Liquiditätsrisikosteuerung

Rz. 50 Eine optimale Liquiditätsrisikosteuerung ist für jedes Institut von wesentlicher Bedeutung. Sie verfolgt unter normalen Geschäftsbedingungen das Ziel, die erforderliche Liquidität/Refinanzierung sicherzustellen, so dass aufsichtliche Kennzahlen und institutsinterne Risikovorgaben – auch unter Stressannahmen – eingehalten werden, während gleichzeitig Rendite bzw. Zinse...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Einheitliches Regelwerk ("Single Rule Book")

Rz. 100 Bis zur Finanzmarktkrise verfolgte die EU-Kommission bei der europäischen Bankenregulierung den Ansatz der Mindestharmonisierung. Sie beschränkte sich grundsätzlich auf die Vorgabe von aufsichtsrechtlichen Mindeststandards, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen waren. Die Einführung von Mindeststandards ermöglichte die gegenseitige Anerkennung de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.5 Vorgaben für die zweite Säule

Rz. 73 Bereits die älteren Vorschläge vom BCBS sowie von CEBS[1] fanden über die Bankenrichtlinie auf europäischer Ebene zu einem großen Teil Eingang in die nationalen Regularien. Von den nationalen Aufsichtsbehörden wurde ausdrücklich gefordert, das Ausmaß, in dem die Institute Liquiditätsrisiken ausgesetzt sind, sowie die Messung und Steuerung dieser Risiken, einschließlic...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Schutzziele und zugehörige IKT-Risikokategorien

Rz. 25 Die IT-Systeme (Hardware- und Software-Komponenten), die zugehörigen IT-Prozesse und die sonstigen Bestandteile des Informationsverbundes müssen die "Integrität", die "Verfügbarkeit", die "Authentizität" sowie die "Vertraulichkeit" der Daten sicherstellen. Gemäß Tz. 4.7 BAIT handelt es sich dabei um die sogenannten "Schutzziele" bzw. im Sprachgebrauch des Bundesamtes ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 14B ESG-Ratings – Nutzen,... / 2 Konzept von ESG-Ratings und Gründe für eine aktive Rating-Beteiligung

Rz. 3 Ein ESG-Rating beabsichtigt i. d. R. eine holistische, d. h. integrierte soziale, ökologische und auf die Governance bezogene Beurteilung des Unternehmens.[1] Die ökonomische Perspektive wird indes vorwiegend in klassischen Finanz-Ratings eingenommen, die auf die Bonitätsbewertung der Emittenten abzielen (von den ESG-Ratings separiert). Rz. 4 Das primäre Ziel von ESG-Ra...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Regelmäßige Plausibilisierung der Ergebnisse

Rz. 50 Bei der geforderten regelmäßigen Plausibilisierung geht es im Grunde darum, die Abweichungen zwischen den betriebswirtschaftlich und handelsrechtlich ermittelten Ergebnissen nachzuvollziehen und allgemein zu erläutern. Aus handelsrechtlicher Sicht stehen die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im Blickpunkt. Die betriebswirtschaftlich ermittelten Ergebn...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.4 Barwertnahe Ableitung des Risikodeckungspotenzials

Rz. 188 Bei einer barwertnahen Ableitung des Risikodeckungspotenzials dienen das bilanzielle Eigenkapital oder die regulatorischen Eigenmittel als Ausgangsgrößen. Wenn diese Größen durch Berücksichtigung stiller Lasten und Reserven in eine ökonomische Betrachtung überführt werden, werden sie von der Aufsicht als Näherung für eine barwertige Ableitung des Risikodeckungspotenz...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.1 Bedeutung von Fremdwährungen nach CRD und CRR

Rz. 304 Die für den ILAAP verwendeten Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme, mit denen das Liquiditätsrisiko über eine angemessene Auswahl von Zeiträumen ermittelt, gemessen, gesteuert und überwacht wird, müssen nach Art. 86 Abs. 1 CRD IV auch in Anbetracht von Geschäftsfeldern, Währungen, Zweigniederlassungen und Rechtssubjekten angemessen ausgestaltet sein. Möglich...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.2 Kapitalbedarf für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 96 Eine besondere Rolle spielen für viele (vor allem kleinere) Institute aufgrund ihres Schwerpunktes im Kredit- und Einlagengeschäft und der damit verbundenen volkswirtschaftlich wichtigen Fristentransformation die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch umfasst Risiken, die aus Bewegungen des marktweiten Zinsniveaus für ein Institut re...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Rz. 271 Die deutsche Aufsicht beschäftigt sich bereits seit 2017 mit dem Thema Nachhaltigkeit, zunächst über die Mitarbeit in internationalen Gremien, später auch im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in ihren risikobasierten Aufsichtsansatz. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten beim Management einzelner Risikoarten erfolgte damals bereits,...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Forbearance-Maßnahmen

Rz. 68 Unter "Forbearance-Maßnahmen" sind vertragliche Zugeständnisse des Institutes gegenüber einem Kreditnehmer aufgrund sich abzeichnender finanzieller Schwierigkeiten zu verstehen. Bei der Beurteilung, ob sich ein Kreditnehmer in finanziellen Schwierigkeiten befindet, werden eventuell vorhandene (zumindest von Dritten bereitgestellte) Sicherheiten ausgeblendet. Nachverha...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Integration von ESG-Risiken

Rz. 89 Die EBA hat zur Abbildung von ESG-Risiken in den Geschäftsstrategien und Geschäftsprozessen der Institute vier besonders relevante Aspekte identifiziert: die Überwachung des sich verändernden Geschäftsumfeldes und die Bewertung der langfristigen Belastbarkeit, die Festlegung von ESG-bezogenen strategischen Zielen oder Limiten, die Einbindung von Kunden und anderen rel...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Solvenz- und Liquiditätsstresstests

Rz. 24 Die EBA unterscheidet zwischen "Solvenzstresstests", bei denen die Kapitalrisiken im Vordergrund stehen, und "Liquiditätsstresstests". Bei den Solvenzstresstests wird untersucht, wie sich bestimmte Entwicklungen auf die gesamte Kapitalposition eines Institutes, einschließlich seiner Mindesteigenmittelanforderungen, auswirken. Dabei sollen seine Schwachstellen hervorge...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.4 Kapitalbedarf für Kreditspreadrisiken im Anlagebuch

Rz. 106 Im Rahmen der achten MaRisk-Novelle wurden die EBA-Leitlinien zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) und zum Kreditspreadrisiko im Anlagebuch ("Credit Spread Risk in the Banking Book", CSRBB)[1] national umgesetzt. In diesem Zusammenhang sind u. a. neue Anforderungen an den Umgang mit den Kreditspreadrisiken des Anlage...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Berücksichtigung der Verbraucherinteressen

Rz. 40 Außerdem sollten bei der Entscheidung, welche Schritte oder Forbearance-Maßnahmen zu ergreifen sind, die Interessen der Verbraucher berücksichtigt werden. Diesbezüglich verweist die EBA auf die maßgeblichen Vorschriften des Verbraucherschutzrechtes.[1] Dazu zählen insbesondere die Anforderungen gemäß Art. 28 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ("Mortgage Credit Directi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Länderrisiken

Rz. 17 Der risikobezogene Anwendungsbereich der MaRisk wird dadurch präzisiert, dass die Länderrisiken ("Country Risks"), die sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben und nicht auf die Bonität der Gegenpartei zurückgeführt werden können, den Adressenausfallrisiken von der deutschen Aufsicht explizit zugerechnet...mehr