Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.2 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 886 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute nicht amtl veröffentlichten Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachorganschaftliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.8 Verlustübernahme (§ 302 AktG)

Tz. 441 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 KStG setzt die Anerkennung der Organschaft zwingend die Verlustübernahme per GAV durch den OT voraus. Der OT kann nur solche Verluste der OG iR seiner Einkommensermittlung abziehen, die bei ihm zu einer Vermögensminderung führen (dazu grundlegend s Grotherr, FR 1995, 1). Wegen vororganschaftlicher Verluste der OG s Tz 390ff. B...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 21 Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 250]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 94 Wiederaufnahme, Wiederaufnahmeziele [Rdn 1458]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 90 Wiederaufnahme, Rechtsmittel [Rdn 1378]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 35 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Strafvollstreckungsverfahren [Rdn 438]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 74 Wiederaufnahme, Allgemeines [Rdn 1102]

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Teil A: Rechtsmittel / 20 Berufung, Beschränkung, Rechtsfolgenausspruch [Rdn 250]

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Teil C: Außerordentliche un... / 51 Verfassungsbeschwerde, Auslegung der StPO im Lichte des GG [Rdn 766]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 57 Strafbefehl, Einspruch [Rdn 756]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 95 Wiederaufnahme, Zulässigkeitsprüfung (Aditionsverfahren) [Rdn 1485]

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Teil A: Rechtsmittel / 17 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung [Rdn 202]

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Teil C: Außerordentliche un... / 50 Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtliche Umqualifizierung des nicht verbrauchten Verlustabzugs iSd § 8c KStG in einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag (§ 8d Abs 1 S 6 KStG)

Tz. 40 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8d Abs 1 S 6 KStG wird der Verlustvortrag, der zum Schluss des VZ verbleibt, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt, zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag. Unterjähriger schädlicher Beteiligungserwerb: Nach dem Wortlaut des § 8d Abs 1 S 6 KStG werden nicht nur die nicht genutzten Verluste zum Zeitpunkt des schädlichen Beteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3 Vollzug und Rechtsfolgen

Tz. 116 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Durch die Eintragung in das H-Reg aller beteiligten Rechtsträger wird die Umwandlung wirksam. Um die Eintragung herbeizuführen, ist die Umwandlung beim Reg-Gericht anzumelden (s §§ 16, 17, 125, 199 UmwG). Der Anmeldung ist eine Erklärung der Vertretungsorgane beizufügen, dass keine Klage gegen die Wirksamkeit des Beschl anhängig ist (s § 16 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Tz. 29 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die KGaA ist eine Sonderform der AG, die in §§ 278ff AktG geregelt ist. Im Gegensatz zur AG haftet bei ihr mind ein Gesellschafter (Kpl) pers uneingeschr für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, während die übrigen Gesellschafter – wie bei der AG – ohne Haftungsverpflichtung nur in Höhe ihres Aktienanteils am Grundkap der KGaA beteiligt sind....mehr

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Rückstellung für unterlasse... / 1.1 Innen- und Außenverhältnis

Zurückgestellt wird nur der Instandhaltungsaufwand, der aus der Innenverpflichtung heraus entsteht. Hat das Unternehmen gegenüber Dritten die Verpflichtung, eine Instandhaltung vorzunehmen, dann wird diese als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten verbucht. In diesem Fall gilt die Bestimmung, dass die Instandhaltung in den ersten 3 Monaten des Folgejahres nachgeholt s...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / C. Rechtsgrundlage für den Akt der Exekutive

Rz. 7 Die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.12.2022[11] in der aktuellen Fassung der 2. ÄndVO ZVFV ist ein Akt der Exekutive. Sie beruht auf § 753 Abs. 3 ZPO, soweit der Auftrag an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1 ZVFV) nebst der dazugehörigen Forderungsaufstellung (Anlage 6 ZVFV) betroffen ist, auf § 758a Abs. 6 ZPO, soweit der Antrag auf eine richterliche Durc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.3 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

Tz. 83 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die optierende Gesellschaft hat die ges vorgeschriebenen Einschränkungen für einen Bw-/Zwischenwertansatz zu beachten, wenn und soweit nicht sichergestellt ist, dass das eingebrachte BV später bei der optierenden Gesellschaft der Besteuerung mit KSt unterliegt (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG), die MU-Anteile zum Einbringungsstichtag über ein neg...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 1 Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Breuer, Zur Anordnung konkreter Abhilfemaßnahmen, EuGRZ 2004, 257 ders., Urteilsfolgen bei strukturellen Problemen – Das erste "Piloturteil" des EGMR, EuGRZ 2004, 445 ders., Das Recht auf Individualbeschwerde zum EGMR im Spannungsfeld zwischen Subsidiarität und Einzelfallgerechtigkeit, EuGRZ 2008, 121 Broß, Zulässigkeitsanforderungen von Individualrecht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Aktiengesellschaften

Tz. 28 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Rechtliche Grundlage für die AG nach dt Recht ist das AktG v 06.09.1965 (BGBl I 1965, 1098) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Die AG ist eine jur Pers mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grund-Kap, das grds mind 50 000 EUR betragen muss, zerlegt ist in Aktien(-Anteile). Am Gründungsvertrag einer AG können eine oder mehrere Pers teilne...mehr

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Rückstellung für unterlasse... / 1 Instandhaltungsrückstellung: Die Voraussetzungen

Neben einer ausreichenden Kenntnis des Sachverhalts und einer vernünftigen Vorbereitung ist auch eine systematische Vorgehensweise bei der Bildung der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung notwendig. Die rechtliche Grundlage für die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ist der § 249 HGB Abs. 1 S. 2 Nr. 1. Der Inhalt der Rückstellung muss interpretiert werden, ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 13 Menschenrechtsbeschwerde, Einstweiliger Rechtsschutz [Rdn 150]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Liquidation

Tz. 650 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Während es zur Auswirkung einer Insolvenz auf die Organschaft eine umfangreiche Rspr des BFH zur USt gibt, fehlt bis heute eine solche zur erstragstlichen Organschaft. Dazu existiert lediglich das Urt des BFH v 02.11.2022 (BStBl II 2023, 405), wonach eine Organschaft bei der der Auweis der Forderung oder Verbindlichkeit nur in einem vorläuf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Weitere Fragen

Tz. 657 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens beendet die ertragstliche Organschaft mit Wirkung ab dem Jahr, in dem dieses Verfahren beginnt. Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 02.11.2022, BStBl II 2023, 405) führt die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens bei einer noch nicht fünf Jahre andauernden Organschaft zum Wegfall der...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / B. Zielsetzung des Verordnungsgebers

Rz. 3 Das Formular für den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach der GVFV 2015 und die Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach der ZVFV 2012 mussten aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen seit 2012 bzw. ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul E – Pfändung von Arbeitseinkommen

Rz. 209 Das Arbeitseinkommen stellt in der Praxis die Haupterwerbsgrundlage des Schuldners dar, sofern er nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Hieraus muss er dann auch regelmäßig seine Verbindlichkeiten bedienen. Tipp Das Arbeitsverhältnis – und zwar sowohl das versicherungspflichtige als auch die geringfügige Beschäftigung – ist in der Vermögensauskunft nach §§ 802c, ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 25 Menschenrechtsbeschwerde, Urteil/Entscheidung [Rdn 317]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XXI. Modul S – Privilegierte Pfändung bei vorsätzlich unerlaubter Handlung

Rz. 241 Viele Forderungen in der Zwangsvollstreckung stammen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung auch, wenn sie als vertraglicher Zahlungsanspruch tituliert werden. Hinweis Besonders häufig ist hier der Eingehungsbetrug bei Onlinegeschäften zu sehen, der die Forderung (auch) aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB begründet oder die Leistungserschleichung, di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Ausschüttungszeitpunkt (§ 1a Abs 3 S 5 KStG)

Tz. 113 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bis einschl VZ 2023 gelten Gewinnanteile erst dann als ausgeschüttet, wenn sie entnommen werden oder ihre Auszahlung verlangt werden kann (s § 1a Abs 3 S 5 KStG). Dabei ist maßgebend, welches der beiden Ereignisse früher eintritt (s Leidel/Conrady, BB 2022, 663, 666). Ist gesellschaftsvertraglich nichts abw geregelt, hat dies zur Folge, das...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 2 Anders als noch in § 1 der GVGA 2015 wird ein generelles Formular für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers (Anlage 1 ZVFV) ohne die Beschränkung auf privatrechtliche Antragsteller und die Beauftragung der Vollstreckung wegen Geldforderungen eingeführt. Das Formular bildet neben der Zustellung die Beauftragung des Gerichtsvollziehers im Rahmen seiner Regelbefugnisse...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.4 Abzug von Betriebsausgaben (§ 10 Abs. 4 AStG)

Rz. 352 Nach § 10 Abs. 4 AStG sind bei der Ermittlung der Zwischeneinkünfte nur solche Betriebsausgaben abziehbar, die mit diesen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Die Vorschrift ist als Ergänzung zur Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 3 S. 1 AStG zu verstehen. Danach sind nur die Betriebsausgaben bei der Ermittlung der Zwischeneinkünfte zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 54 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 8) wird ein Geschäftsbetrieb eingestellt, wenn er nach den Grundsätzen der Betriebsaufgabe iSd § 16 EStG beendet wird. Erforderlich ist danach eine Willensentscheidung oder Handlung, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen (...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 37 Nichtigkeitsklage, EuGH [Rdn 508]

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Teil C: Außerordentliche un... / 41 Nichtigkeitsklage, Klagegegenstand [Rdn 564]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Alternativen zur Organschaftsbesteuerung

Tz. 65 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vor der Änderung des § 15 Abs 4 EStG durch das StVergAbG konnte eine (atypisch oder typisch) stille Beteiligung zwischen Kap-Ges als Vehikel zur Verlagerung von Verlusten von einer auf die andere Gesellschaft genutzt werden. Deshalb wurde die stille Gesellschaft auch als Alt zur Organschaft in die Diskussion gebracht (s Kessler/Reitsam, DStR...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / II. Der Auftrag und seine Behandlung

§ 31 Auftrag zur Zwangsvollstreckung (§§ 753 bis 758 ZPO) (1) Der Auftrag zur Zwangsvollstreckung wird dem Gerichtsvollzieher unmittelbar vom Gläubiger oder seinem Vertreter oder Bevollmächtigten erteilt. Der Auftraggeber darf die Vermittlung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. Der durch Vermittlung der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher wird unmittelbar für d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 1 Abs 1 Nr 2 KStG)

Tz. 34 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Rechtsgrundlage für Erwerbs- und Wirtschaftsgen ist das Ges betr die Erwerbs- und Wirtschaftsgen (GenG) v 01.05.1889 (RGBl I 1889, 55) in der Neufassung v 16.10.2006 (BGBl I 2006, 2230) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Tz. 35 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Danach sind Gen Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.1 Allgemeines

Tz. 1161 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 1 KStG idFd JStG 2008 ist für Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der St-Bil des OT ein besonderer aktiver oder passiver AP iHd Betrags zu bilden, der dem Verhältnis des OT am Nenn-Kap der OG entspricht. Nach § 14 Abs 4 S 2–4 KStG idFd JStG 2008 sind die besonderen AP im Zeitp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 KGaA

Tz. 138 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KGaA hingegen ist nicht bloße Innengesellschaft, sondern eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Bei ihr haftet zwar mind ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschr (s § 278 Abs 1 AktG), während die übrigen am Grund-Kap Beteiligten (Kommanditaktionäre) nicht pers für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einste...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / A. Aus zwei mach eins: Von ZVFV und GVFV zur neuen ZVFV

Rz. 1 Wie schon der etwas sperrige Wortlaut der "Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung" begründet, wurden zum 22.12.2022 zunächst die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung des Jahres...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.3 Legaldefinition der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6); Abgrenzung von der vororganschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 1070 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition, die sich nur redaktionell von der bisherigen unterscheidet, liegen Minder- und Mehrabführungen iSd S 1 und 2 insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Wegen des Begriffs der Meh...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.2 Anwendung des Aktivkatalogs im Allgemeinen

Rz. 115 Um die – im System der Hinzurechnungsbesteuerung – unschädlichen (aktiven) von den schädlichen (nicht aktiven und daher passiven) Einkünfte abzugrenzen, bedient sich der Gesetzgeber eines Aktivkatalogs. Folglich werden die aktiven Tätigkeiten und Einkünfte abschließend aufgelistet.[1] Alle nicht unter den Katalog subsumierbaren Einkünfte sind automatisch passiv.[2] D...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / IV. Weiternutzung der bisherigen Formulare nach der GVFV 2015

Rz. 9 Der Anwendungsbereich der ZVFV geht weiter als derjenige der GVFV 2015, die nach § 1 Abs. 2 S. 2 GVFV 2015 auf die Einziehung titulierter privatrechtlicher Geldforderungen beschränkt war. Im Rahmen des bisherigen Anwendungsbereichs der GVFV 2015 konnte das danach verbindliche Formular zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers nach der 1. ÄndVO ZVFV noch bis zum 31.8.2024...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umwandlungen der og Art sind derzeit erst im begrenzten Umfang gegeben. § 1 Abs 1 UmwG begrenzt den Anwendungsbereich des Gesetzes nur auf Rechtsträger mit Sitz im Inl und sieht in §§ 122a ff UmwG nur die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kap-Ges vor. Allerding...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Steuerliches Einlagekonto

Tz. 56 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine unbeschr stpfl optierende Gesellschaft hat nach § 27 KStG ein stliches Einlagekonto zu führen. Wegen des Anfangsbestands s Tz 94. Damit sind insbes die jährliche gesonderte Feststellung des Einlagekonto, die Verwendungsreihenfolge, die Bescheinigung einer Einlagenrückgewähr sowie die Verwendungsfestschreibung zu beachten. Ebenso s Adrian...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Tz. 31 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die rechtlichen Grundlagen der GmbH finden sich im GmbHG v 20.05.1898 (RGBl I 1898; 846) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem Mindeststammkap von 25 000 EUR, von dem bei Gründung wenigstens 1/4 der Stammeinlage, mind aber 12 500 EUR eingezahlt werden...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / D. Vom Referentenentwurf zur Verordnung

Rz. 8 Ausgangspunkt der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung war der Referentenentwurf einer "Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, der Beratungshilfeverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung" vom 16.6.2022.[12] Bis zum 15.7.2022 wurde den Bundesländern und verschie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das dt StR geht im Grundsatz davon aus, dass jedes Rechtssubjekt eigenständig für sich stpfl ist. Eine Ausnahme gilt für die Besteuerung sog Organschaften bei der KSt, bei der GewSt und bei der USt. Durch das Rechtsinstitut der Organschaft wird das Einkommen einer TG (OG) dem Einkommen des Gesellschafter-Unternehmens (OT) zugerechnet und bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Althuber/Mang, Ausgewählte Fragen zur neuen Gruppenbesteuerung in A, IWB (17/2004) F 5 Gr 2, 607; Gassner, Reform der Konzernbesteuerung in D und Europa – A ersetzt Organschaft durch Gruppenbesteuerung, FR 2004, 517; Lüdicke/Rödel, Generalthema II: Gruppenbesteuerung, IStR 2004, 549; Gahleitner/Furherr, Die österreichische Gruppenbesteuerung und Einsatzmöglichkeiten zur Senkung...mehr