Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 19 F muss im Hinblick auf § 1377 Abs. 3 BGB ihr Anfangsvermögen beweisen. Sie muss im Rahmen der Darlegung eines Zugewinnausgleichsanspruchs das eigene Endvermögen und das Endvermögen des M darlegen und beweisen, und zwar unter Einschluss der behaupteten Werte.[29] F ist nicht darlegungs- und beweispflichtig für die Abwesenheit von Verbindlichkeiten im Endvermögen des M,...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 10 Eheverträge werden von Scheidungsfolgenvereinbarungen dadurch abgegrenzt, dass ein Vertrag dann ein Ehevertrag ist, wenn er die Eingehung einer Ehe notwendig voraussetzt und nicht auf eine bevorstehende oder eingeleitete Scheidung bezogen ist. Eheverträge werden in einer intakten Ehe geschlossen. Dabei wird aber auch der Fall eines möglichen Scheiterns der Ehe bedacht...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / h) Zahlungsantrag

Rz. 96 Ist die Auskunft vorprozessual erteilt und besteht auch keine Veranlassung, eine Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu verlangen, kann unmittelbar Zahlungsantrag gestellt werden, über den wiederum im Verbund mit der Ehesache zu entscheiden ist. Der Antrag wird in aller Regel nur auf Zahlung des errechneten Zugewinnausgleichsbetrages zu richten ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Einkommen des Berechtigten

Rz. 565 Die Höhe des ggf. anteilig zu berücksichtigenden Einkommens hängt insbesondere davon ab, in welchem Maß der Betreuende von der Erwerbsobliegenheit befreit ist.[658] Grundsätzlich gilt aber, dass aus dieser Erwerbstätigkeit erzielte Einkünfte nicht von vornherein unberücksichtigt bleiben. Über die Höhe ihrer Anrechnung ist gemäß § 1577 Abs. 2 BGB nach Treu und Glauben...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Die Eigentumsvermutung, § 1362 BGB

Rz. 63 Zugunsten von Gläubigern eines Ehemannes oder einer Ehefrau wird gem. § 1362 BGB vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. Die Vorschrift dient dem Schutz des Gläubigers vor einer Verschleierung der Eigentumslage durch Zusammenwirken beider Ehegatten.[66] Rz. 64 Die Eigentumsvermutung betri...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ff) Wertermittlungsverlangen gegen M

Rz. 26 Über den eigentlichen Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB hinaus wird den Ehegatten durch § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB die Verpflichtung auferlegt, den Wert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Dabei hat die Kosten der Wertermittlung der Auskunftspflichtige zu tragen.[47] Lediglich die Kosten eines Sachverständigen hat derjenige Ehegatte zu ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 199 In § 266 FamFG mit der Zuständigkeit des Familiengerichts sind alle diejenigen Fälle erfasst, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass solche Verfahren, welche weder in § 266 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder Abs. 2 FamFG erfasst sind, keine Familiensache darstellen, folglich auch nicht vor dem Familiengerich...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Die inhaltlich begrenzte Vollmacht für Dritte

Rz. 231 Eine Vollmacht für Dritte kann natürlich auch inhaltlich begrenzt werden. Dies bietet sich in Fällen an, in denen beispielsweise ein Zusammenhang zwischen den Dritten und dem Kind besteht, wie etwa bei gemeinsamem Eigentum. Eine Vollmacht kann dann wie folgt erteilt werden: Muster 7.75: Inhaltlich begrenzte Vollmacht für Dritte Muster 7.75: Inhaltlich begrenzte Vollmach...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / I. Abgrenzungsfragen

Rz. 1 Bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten aus Anlass der Ehescheidung ist zu unterscheiden zwischen solchen, die sich nach spezifisch eherechtlichen Bestimmungen vollziehen und denen, die nicht die Ehe voraussetzen, sondern notwendig werden, weil die Ehepartner in Vermögensgemeinschaften verbunden sind, die auch Unverheiratete eingehen können.[1]...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 4 Ermittlung der Höhe eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts

Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert ist sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz auszuweisen, wenn der Unternehmer dafür ein Entgelt gezahlt hat. Das Entgelt für den Geschäfts- oder Firmenwert ist die Differenz zwischen dem Betrag, den der Unternehmer zahlt, und der Summe aller Vermögensgegenstände abzüglich Schulden bewertet zu Zei...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Unterschiedliche Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Herr Huber erwirbt das Einzelunternehmen Müller zum 1.1.01 durch Erwerb der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden zum Gesamtkaufpreis von 435.000 EUR. Die folgende Tabelle zeigt die zu übernehmenden Vermögensgegenstände und Schulden des Einzelunternehmens Müller jeweils zum Buchwert und Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs. Stille Reserven (= bei Aktiva die positive Diff...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 3 Unterscheidung zwischen originärem und entgeltlich erworbenem Firmenwert

Der Geschäftswert – oder Firmenwert – ist der Wert, "der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert (Verkehrswert) der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt".[1] D.h. beim Geschäfts- oder Firmenwert handelt es sich eine Residualgröße, die sich als Differenz zwischen dem zu Zeitwerten ermittelten Nettovermögen des Unternehmens und...mehr

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Rückstellung, Drohverlustrü... / 3.4 Ansatzverbot in der Steuerbilanz

Im Gegensatz zur handelsrechtlichen Passivierungspflicht besteht nach § 5 Abs. 4a EStG steuerlich ein Passivierungsverbot für Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Hinweis Drohverlustrückstellungen aus Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 HGB sind auch in der Steuerbilanz zu bilden Allerdings sieht § 5 Abs. 4a EStG eine (enge) Ausnahme für den Fall vor...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert / 6 Außerplanmäßige Abschreibung des Geschäft- oder Firmenwerts

Handelsrechtlich muss auf den niedrigeren beizulegenden Wert eines Geschäfts- oder Firmenwerts abgeschrieben werden, wenn der beizulegende Wert eines Geschäfts- oder Firmenwerts dauerhaft (nachhaltig) unter den maßgeblichen Buchwert absinkt. Für abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist von einer dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der beizulegende Wert de...mehr

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Urlaubsrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung. Er dient der Erholung. Vom Erholungsurlaub zu unterscheiden sind sonstige Freistellungen von der Arbeit, insbesondere bezahlte oder unbezahlte Freistellungen aus persönlichen Gründen. In vielen Betrieben ist der Urlaub der Arbeitnehmer tarifvertraglich geregelt. Diese Vereinb...mehr

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Rückstellung, Drohverlustrü... / 4.2 Beschaffungsgeschäfte über nicht bilanzierungsfähige Leistungen

Schließt der Unternehmer Verträge mit Lieferanten zur Beschaffung von nicht bilanzierungsfähigen Leistungen ab, so sind in der überwiegenden Zahl der Fälle Leistung und Gegenleistung ausgeglichen, sodass eine Drohverlustrückstellung ausscheidet. Es kann allerdings erforderlich sein, eine Drohverlustrückstellung in der Handelsbilanz zu bilden, wenn der wirtschaftliche Wert de...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.1 Handelsrecht

Rz. 13 Die Definition des Geschäftswerts findet sich in § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB, der folgenden Wortlaut hat: "Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 4.4 Rangrücktrittsvereinbarung

Rz. 47 Nach dem BFH-Urteil vom 19.8.2020[2]"löst eine Rangrücktrittserklärung, die die Erfüllung der Verpflichtung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen und Einnahmen, sondern auch aus ,sonstigem freien Vermögen‘ vorsieht, selbst dann kein Passivierungsverbot aus, wenn der Schuldner aufgrund einer fehlenden Geschäftstätigkeit nicht in der Lage ist, freies Vermögen zu schaffen, ...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 4.3 Eigenkapital im Überschuldungsstatus

Rz. 46 Liegt eine buchmäßige (bilanzmäßige) Überschuldung vor, so ist zu prüfen, ob die Überschuldung auch tatsächlich gegeben ist. Hierzu ist ausgehend von der Bilanz, also den Buchwerten, ein Status aufzustellen, in dem die Vermögenswerte zu Zeitwerten und die Schulden aufzunehmen sind. Hier liegt das Bewertungsproblem in dem von den Buchwerten abweichenden Ansatz der Verm...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 1 Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB ist in der Bilanz einer Gesellschaft das Eigenkapital gesondert von den Vermögenswerten, den Schulden und den Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Eine Definition des Begriffs "Eigenkapital" findet sich jedoch weder im HGB noch in anderen Wirtschaftsgesetzen (z. B. GmbHG, AktG); für Kapitalgesellschaften und AGs bzw. GmbH & Co KGs finden sich i...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.2 International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rz. 19 Nach IFRS 3 und IAS 38 ist ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert anzusetzen (Aktivierungsgebot). IAS 38 unterteilt immaterielle Vermögensgegenstände in solche mit begrenzter und solche mit unbegrenzter Nutzungsdauer; zu Letzteren zählt der Geschäfts- oder Firmenwert. Damit entfällt eine planmäßige Abschreibung (IAS 38.107). Zugelassen wird bei Wertminderung (impai...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.3.1 OHG, KG

Rz. 23 Abgesehen von speziellen Gliederungsvorschriften (wie Formblatt für die Jahresbilanz der Kreditinstitute in der Rechtsform der OHG und der KG) sind die Personengesellschaften im Allgemeinen nicht an Formvorschriften über einen aufgespaltenen Bilanzausweis des Eigenkapitals gebunden. § 247 Abs. 1 HGB verlangt lediglich, dass in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.2 Einzelunternehmen

Rz. 21 Gemäß § 247 Abs. 1 HGB sind in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Rz. 22 In der Praxis wird bei einem Einzelunternehmen in Anlehnung an steuerliche Pflichten – Darstellung der Einlagen und Entnahmen eines jeden Wirtschaftsjahres[1] – das Eigenk...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.1.2 International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rz. 9 Nach IAS 38.48 darf ein selbst geschaffener Geschäfts- oder Firmenwert nicht aktiviert werden. Das gilt auch für selbst geschaffene Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und ähnliche Rechte und Werte (IAS 38.63).[1]mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.3.2 International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rz. 26 Nach IFRS 3.34–3.36 ist der Badwill unmittelbar ertragswirksam zu buchen, wenn die Gründe seines Entstehens nochmals überprüft sind, z. B. ob das Unternehmen aufgrund falscher Einschätzung des Verkäufers unter Wert verkauft wurde (sog. lucky buy) oder ob ein Bewertungsfehler, z. B. Fehleinschätzung bezüglich stiller Reserven, vorliegt.[1]mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.3.1 Handelsrecht

Rz. 25 Ein nicht die Buchwerte deckender Kaufpreis bedeutet eine Überbewertung der Aktiva mit der Folge, dass aufgrund des Anschaffungskostenprinzips der Differenzbetrag anteilig auf die Vermögensgegenstände verteilt werden muss (Abstockung); der Saldo der übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden muss der Höhe des gezahlten Kaufpreises entsprechen. Die Abstockungsbeträg...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.3 Mezzanine-Kapital, stille Beteiligung

Rz. 40 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich dem Handelsrecht bezüglich der Einordnung in Eigen- und Fremdkapital. Das Steuerrecht hat jedoch für bestimmte Finanzierungsformen Sonderbestimmungen. [1] Liegt "Equity-Mezzanine-Kapital" vor, überwiegt also der Eigenkapitalcharakter, so erhält der Kapitalgeber, sofern er eine Kapitalgesellschaft ist, der Steuerfreiheit des § 8b Abs. ...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.3 Steuerrecht

Rz. 20 Die handelsrechtliche Verpflichtung zur Aktivierung des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes stimmt mit der steuerlichen Betrachtungsweise überein; hier ist der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ebenfalls zu aktivieren. Nach gefestigter steuerlicher Rechtsprechung ist Geschäftswert der Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den ...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.1 Sonderbetriebsvermögen I und II

Rz. 34 Zum notwendigen Betriebsvermögen, das der Ermittlung der Einkünfte der Gesellschafter von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zugrunde zu legen ist, gehört außer dem in der Steuerbilanz erfassten Gesellschaftsvermögen das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (Mitunternehmer). Nach der Rechtsprechung des BFH[2] gehören zum ...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 1.1 Begriff und Arten des Geschäftswertes

Rz. 1 Der Geschäftswert (Synonyme: Firmenwert, Goodwill) ist der Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden hinaus innewohnt. Er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt, die, losgelöst von der Person des Unternehmers, aufgrund besonderer dem Unternehmen eigener Vorteile, ...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.3.2 GmbH & Co. KG

Rz. 29 Für eine GmbH & Co. KG schreibt § 264c Abs. 2 Satz 1 HGB verbindlich folgende Untergliederung des Eigenkapitals vor: Bezüglich der Kapitalanteile ist § 264c Abs. 2 Sätze 2 und 6 HGB zu beachten, nach dem hier die Kapitalanteile der Komplementär-GmbH und der Kommanditisten get...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 5 Angaben zum Eigenkapital im Anhang

Rz. 48 Im WP-Handbuch[1] findet sich eine tabellarische Übersicht (Kontroll-Liste) über in den Anhang aufzunehmende Pflichtangaben und wahlweise entweder in der Bilanz oder im Anhang aufzunehmende Wahlpflichtangaben. Soweit sich die Vorschriften auf das Eigenkapital beziehen, werden sie nachstehend aufgeführt.[2]mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.4.2 Stille Gesellschaft

Rz. 32 Gesetzliche Regelungen zur stillen Gesellschaft finden sich in den §§ 230 ff. HGB; sie definieren aber nicht den Begriff "stille Gesellschaft". Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft,[1] nach außen hin tritt sie als Gesellschaftsform nicht in Erscheinung, für sie ist kein eigenständiger Jahresabschluss aufzustellen. Der stille Gesellschafter beteilig...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.4.1 Genussrechte

Rz. 31 Genussrechte sind Urkunden, mit denen schuldrechtliche Gläubigeransprüche verbrieft werden. Zwar sind sie im Gesellschaftsrecht, z. B. in § 160 AktG oder § 221 Abs. 3 AktG, erwähnt, doch fehlt es an einer gesetzlichen Legaldefinition. Ihre Ausgestaltung ist vielfältig, sie können z. B. das Recht auf Forderung eines festen Betrages, auf Anteil am Gewinn und/oder am Liq...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital im Abschluss n... / 2.4.3 Partiarisches Darlehen

Rz. 33 Beim partiarischen Darlehen (Beteiligungsdarlehen) ist im Regelfall der Darlehensgeber nicht am Verlust des Unternehmens beteiligt; dem Darlehensgeber wird regelmäßig zusätzlich zu einer festen Vergütung eine Erfolgsbeteiligung gewährt (partiarisch = gewinnabhängig); eine gemeinsame Zweckverfolgung, wie in § 705 BGB vorgeschrieben, gibt es nicht zwischen dem Unternehm...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt des Wegfalls des negativen Kapitalkontos und Wertberichtigung von Forderungen im Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz Das negative Kapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft fällt zum Zeitpunkt weg, zu dem feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt, spätestens im Moment der Betriebsveräußerung oder -aufgabe. Zumindest bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft sind Darlehensforderun...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.1 Kapitalgesellschaften, Genossenschaften

Rz. 5 Die AG, KGaA, GmbH und die eingetragene Genossenschaft sind nach dem Handelsrecht (§§ 266, 272 HGB für alle Kapitalgesellschaften, ergänzende Vorschriften in § 42 GmbH und § 152 AktG) und – infolge der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 EStG) – auch für das Steuerrecht gehalten, die Jahresbilanz in Kontoform aufzustellen und dabei das Eigenkapit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, sonstiges A... / 5 Bemessungsgrundlage für Abschreibungen

Die Abschreibungen werden im Standardfall ausgehend von den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten berechnet. Bei einem Unternehmer, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, fließt die Vorsteuer in die abzuschreibenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein. Diese Bemessungsgrundlage ist allerdings zu kürzen, wenn eine Rücklage nach § 6b EStG oder eine Rücklage für ...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 5.1 Bilanzierung erhaltener Anzahlungen/Vorauszahlungen

Rz. 65 Vereinnahmt ein Unternehmer eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung für eine noch zu erbringende Leistung, muss er diesen Zahlungseingang als Verbindlichkeit [1] auf dem Konto "Erhaltene Anzahlungen" verbuchen, da noch keine Gewinnrealisierung eingetreten ist. Umsatzsteuerlich ist die enthaltene Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen gemäß dem Grundsatz der "Mindest-Ist...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 3.1.2 Buchung eines vereinfachten Geschäftsgangs

Rz. 20 Den weiteren Erläuterungen wird ein Beispiel mit aufeinanderfolgenden Geschäftsvorfällen vorangestellt, das die Zusammenhänge und Wirkungen der umsatzsteuerlichen Bestimmungen im Rechnungswesen deutlich macht. Verfolgt wird der Verkauf von Ware durch einen Herstellungsbetrieb an einen Großhändler, sodann deren Weiterveräußerung an einen Einzelhändler. Durch den Blick ...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5.3 Gewerbesteuerliche Besonderheiten

Rz. 31 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien unterliegt als Kapitalgesellschaft bei einem Betrieb des Gewerbes im Inland der Gewerbesteuer kraft ihrer Rechtsform gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG. Hier stellen sich ebenfalls keine Unterschiede gegenüber der Aktiengesellschaft dar. Anders als bei der Körperschaftsteuer sind bestimmte Vergütungen an den Komplementär einer KGaA nicht...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 3.2.2 Buchungsbeispiele

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 4 Flexible Struktur- und Änderungsanalysen

Rz. 38 Aufgrund der Vielfalt der in der Praxis anzutreffenden Gliederungen sollte die Bilanzanalyse nicht sofort mit einer starren Eingabemaske beginnen, die unter Berücksichtigung weiterer Pflichtangaben durch starre Verknüpfungen automatisch ausgewertet wird. Vielmehr muss die Analyse zunächst vollflexibel direkt auf den vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Daten aufba...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.2.1 Gliederung der Bilanz

Rz. 6 Die Bilanz muss in Kontoform aufgestellt werden (§ 266 Abs. 1 Satz 1 HGB). Kommanditgesellschaften auf Aktien haben die Bilanz nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB zu gliedern.[1] Die KGaA hat die Gliederung um die Position "Kapitalanteile des persönlich haftenden Gesellschafters" nach dem Posten "gezeichnetes Kapital" zu erweitern (§ 286 Abs. 2 Satz 1 AktG i. V....mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 8 Tool Jahresabschlussanalyse

Rz. 179 Mit dem " Jahresabschlussanalyse-Tool " kann eine eigene teilflexible und standardisierte Jahresabschlussanalyse nach HGB oder IFRS für Einzel- oder Konzernabschlüsse vorgenommen werden. Das Programm ist kompatibel mit den Microsoft-Excel-Versionen 1997-2003, 2007, 2010, 2013 und 2016. Rz. 180 Das Programm besteht aus 18 Excel-Arbeitsblättern: Startseite Hilfe Deckblatt Gli...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.6.1 Economic Value Added

Rz. 119 Der EVATM misst retrospektiv den betrieblichen Übergewinn eines Unternehmens in einer Periode. Ein über den Kapitalkosten liegender Gewinn wird als Übergewinn bezeichnet. Inhaltlich kann der EVA als Bindeglied zwischen einer mehrperiodischen Investitionsrechnung und einer einperiodischen ROI-Betrachtung eingeordnet werden.[1] Die Bestimmung des EVATM kann alternativ ...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.3.1 Grundsachverhalte

Rz. 138 Grundsätzlich ist bei einer Analyse der Finanzlage im Wesentlichen zwischen bestände- und bewegungsbezogener Analyse zu unterscheiden, wie es Abb. 12 verdeutlicht. Abb. 12: Analyse der Finanzlage Rz. 139 Im Rahmen der bestandsgrößenorientierten Analyse gibt die Vermögensanalyse als vertikale Betrachtung der Bilanzaktiva Aufschluss über die Struktur des Vermögens sowie ...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.2 Zeitliche Begrenzung

Ein aktuell bestellter Geschäftsführer muss nicht stets für sämtliche Steuerschulden aus vergangener Zeit haften. Insofern ist eine zeitliche Begrenzung zu beachten, wenn das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlässt. Die Haftung des Vertreters ist beschränkt auf den Zeitraum, für den der Vertreter als Geschäftsführer formell bestellt oder als faktischer Geschäftsführer aufge...mehr