Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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§ 18 Länderübersicht / 3. Pflichtteile der Abkömmlinge

Rz. 477 Den Abkömmlingen steht als Pflichtteil insgesamt zwei Drittel des Nachlasses zu. Eigenheit des spanischen Rechts ist die noch auf das Recht der westgotischen Könige zurückgehende Teilung des Nachlasses in drei Teile: Neben einem "freien Drittel", über das der Erblasser nach Belieben von Todes wegen und unter Lebenden verfügen kann (el tercio de libre dispisición), un...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Bewertung von Arztpraxen

Rz. 210 Der Erfolg oder Misserfolg freiberuflicher Praxen hängt meist entscheidend von der Person des Inhabers und von seiner persönlichen Bindung zu Klienten bzw. Patienten ab.[385] In der Rechtsprechung wird daher zu Recht die Anwendung der Ertragswertmethode i.S.v. IDW S 1 grundsätzlich abgelehnt.[386] Traditionell wird stattdessen das Sachwertverfahren [387] favorisiert, b...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Steuerberaterkanzleien

Rz. 232 Auch die Bewertung von Steuerberaterkanzleien[415] erfolgt i.d.R. mithilfe des Umsatzverfahrens,[416] also durch eine Addition von Sachwert (Vermögensgegenstände abzüglich Schulden zu Verkehrswerten) und Goodwill. Der Goodwill wird hierbei häufig in Größenordnungen zwischen 80 % und 140 % des (durchschnittlichen, nachhaltigen) Umsatzes angegeben.[417] Alternativ kann...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 1472 [Autor/Stand] § 97 Abs. 1a BewG sieht für die Ermittlung des gemeinen Werts des von Todes wegen oder durch freigebige Zuwendung unter Lebenden übergehenden bzw. übertragenen Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG genannten Personengesellschaften die folgenden Schritte vor: Rz. 1473 1. Zunächst wird der gemeine Wert des der Personengese...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / VI. Besonderheiten bei der Bewertung von KG-Anteilen

Rz. 149 Kommanditgesellschaften weisen, ebenso wie die KGaA, die gesellschaftsrechtliche Besonderheit auf, dass zwischen mit ihrem gesamten Vermögen haftenden und beschränkt haftenden Gesellschaftern unterschieden wird. Durch dieses Alleinstellungsmerkmal hebt sich die KG (KGaA) von allen übrigen Gesellschaftsformen ab. Rz. 150 Ob die unterschiedlich verteilten Haftungsrisike...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / IV. Aufteilung des Vermögens bei Ehegatten/Lebenspartnern und Lebensgefährten

Rz. 47 War der Erblasser verheiratet bzw. lebte in eingetragener Lebenspartnerschaft, ist zu entscheiden, ob und inwieweit bestimmte Vermögensgegenstände (und Schulden) überhaupt ihm gehörten und nun zu seinem Nachlass zu zählen sind. Dabei sind auch etwaige Auswirkungen des jeweiligen Güterstandes zu beachten. Bestand Gütergemeinschaft, fallen die Vermögensgegenstände des G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Rechtsentwicklung

Rz. 1201 [Autor/Stand] Die Frage, ob Wirtschaftsgüter, die den Gesellschaftern gehören und dem Betrieb der Gesellschaft dienen (Gesellschaftervermögen), in die Bewertung des Betriebs einzubeziehen waren, war seit jeher Gegenstand rechtlicher Überlegungen gewesen. Das RBewG 1931 hatte diese Frage in § 44 Abs. 2 Ziff. 3 ausdrücklich so geregelt, dass zum gewerblichen Betrieb e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Das erste Gespräch

Rz. 636 [Autor/Stand] Das erste Gespräch mit dem Mandanten ist zumeist der Dreh- und Angelpunkt einer vertrauensvollen künftigen Zusammenarbeit. Ohne Vertrauensverhältnis, wird man die Verteidigung zumeist nicht erfolgversprechend durchführen können. Rz. 637 [Autor/Stand] Der Verteidiger ist aber für den Mandanten ein Fremder. Um sich in einer fremden Situation abzusichern, b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 1 [Autor/Stand] Nachdem die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben wird (vgl. hierzu Vor § 95 BewG Rz. 28) und die Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 abgeschafft wurde,[2] hat § 97 BewG Bedeutung nur noch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine (turnusmäßige) Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens ist dadurch entfallen. Eine Feststellung des Werts...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / dd) Belohnende Schenkung oder Leistungsverknüpfung

Rz. 154 Nicht nur im ländlichen Bereich kommt es relativ häufig vor, dass bereits vor der eigentlichen Zuwendung der Erwerber im Vorgriff auf den späteren Erwerb umfassende Leistungen an den dereinstigen Übergeber erbracht hat, etwa laufende Pflegedienste. Bei der rechtlichen Umsetzung dieser Fälle werden immer wieder Fehler gemacht, wenn es darum geht, wie diese "Vorleistun...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 4. Pflichtteilsentziehung wegen rechtskräftiger Verurteilung (§ 2336 Abs. 2 S. 2 BGB)

Rz. 72 § 2336 Abs. 2 S. 2 BGB bestimmt, dass für eine Entziehung nach § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB wegen einer vom Pflichtteilsberechtigten begangenen Straftat diese zur Zeit der Errichtung begangen und der Grund für die Unzumutbarkeit vorliegen muss; beides ist in der Verfügung anzugeben. Dadurch wird zum einen klargestellt, dass zwar die Verurteilung wegen der Straftat, auf wel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Umfang der Außenprüfung

Rz. 10 [Autor/Stand] § 156 BewG erlaubt ausdrücklich die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. § 199 Abs. 1 AO umschreibt mit diesem Begriff per Legaldefinition die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind und macht deren Prüfung zur Aufgabe der Außenprüfer/innen. Folglich könnten sie im Rahmen einer a...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsberechtigung

Rz. 204 Zu den pflichtteilsberechtigten Personen (legittimari) gehören gem. Art. 536 Abs. 1 C.C. der Ehegatte – sowie die Mitglieder einer eingetragenen Partnerschaft (unione civile), die ehelichen und unehelichen Kinder und die ehelichen Aszendenten (also auch die Großeltern, nicht aber die nichtehelichen Aszendenten). Im Rahmen der Erbfolge nach Stämmen rücken die weiter e...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Bestandsverzeichnis gem. § 260 BGB

Rz. 27 Die Auskunftserteilung nach § 260 BGB ist eine Wissenserklärung und muss grundsätzlich schriftlich erteilt werden, bedarf aber keiner Unterschrift.[57] Sie kann auch in einem Schriftsatz des Rechtsanwalts des auskunftsverpflichteten Erben enthalten sein[58] oder auch durch den hierzu beauftragten Testamentsvollstrecker erteilt werden.[59] Rz. 28 Durch die Auskunftserte...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / I. Stufen der Nachlassbewertung

Rz. 1 Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Er wird daher bestimmt durch die Pflichtteilsquote (siehe § 3 Rdn 42 ff.) und die Höhe des Nachlasswertes. Zur Ermittlung der Höhe des Nachlasswertes machen die §§ 2311 und 2312 BGB (für das Landgut) sowie § 2313 BGB für bedingte, unsichere und ungewisse Rechte und Verbindlichkeiten z...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / b) Dogmatische Einordnung

Rz. 229 Entgegen der Auffassung des BGH, dass die latente (oder fiktive) Steuer im Rahmen der Bewertung der Aktiva erfasst werden müsse, hat das OLG Oldenburg[668] angenommen, die im Falle der Veräußerung von Kapitalanlagen anfallende Abgeltungssteuer (§ 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG) sei eine Verbindlichkeit, die dem Grunde nach bereits in der Person des Erblassers entstanden und da...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 7. Bewertung und Höhe des zu versteuernden Pflichtteilsanspruchs

Rz. 74 Zivilrechtlich ist der Pflichtteilsanspruch stets eine auf einen Geldbetrag gerichtete Forderung. Dies schlägt auch erbschaftsteuerlich durch. Danach wird der Pflichtteilsanspruch im Grundsatz mit seinem Nennwert bewertet und der Besteuerung dementsprechend zugrunde gelegt, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG.[112] Dies gilt sowohl für den eigentlichen Pfl...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / d) Gesamtschuld

Rz. 40 Bei gesamtschuldnerischer Haftung, z.B. von Ehegatten, ist für den Umfang ihrer Berücksichtigung als Nachlassverbindlichkeiten das jeweilige Innenverhältnis maßgebend.[174] Haftet der überlebende Gesamtschuldner im Innenverhältnis allein (und ist er auch leistungsfähig), ist der Nachlass durch die gesamtschuldnerische Mithaftung meist nicht belastet und die Verbindlic...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / III. Rechtsfolgen und Verfahren der Stundung

Rz. 366 Liegen die Voraussetzungen des § 2331a BGB ganz oder teilweise vor, so führt dies dazu, dass die Fälligkeit des Pflichtteilsanspruchs hinausgeschoben wird. Mangels Zahlungsverzugs entstehen mit angeordneter Stundung auch keine Verzugszinsen.[637] Fraglich ist, ob die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei Vorliegen der Stundungsvoraussetzungen nach § 2331a BGB durc...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Grundsätzliches – AWH-Standard

Rz. 188 Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben führt die Ertragswertmethode nach IDW S 1 oft zu unbefriedigenden und nicht realitätsgerechten Ergebnissen. Das liegt vielfach daran, dass der Detaillierungsgrad der verfügbaren Planungsdaten nicht ausreicht und die Abhängigkeit des Unternehmenswerts von individuellen Eigenschaften des Inhabers, b...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Rechtsanwaltskanzleien

Rz. 224 Ähnlich wie für Arztpraxen besteht auch für Rechtsanwaltskanzleien ein Leitfaden zur Bewertung, den die Bundesrechtsanwaltskammer[402] (BRAK) zuletzt im Jahr 2018 aktualisiert hat.[403] Die BRAK favorisiert das sog. Umsatzverfahren,[404] nach dem sich der Wert einer Anwaltskanzlei aus zwei Komponenten zusammensetzen, nämlich dem Substanzwert (bestehend aus Anlagevermö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 15. Personengesellschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Alt. 2 BewG i.V.m. § 1a Abs. 1 KStG

Rz. 1030.1 [Autor/Stand] Art. 7 des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021[2] erweiterte den Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personenvereinigungen um die in § 1a Abs. 1 KStG aufgeführten Gesellschaften, die von ihrem dort vorgesehenen Recht Gebrauch gemacht haben, wie eine Kapitalgesellschaft der Körperschaf...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 6. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 183 Börsengehandelte Aktien werden grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[562] – angesetzt.[563] Das gilt auch, wenn dieser ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen sollte.[564] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / V. Besteuerung bei weiteren Gegenleistungen des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 210 Die Grunderwerbsteuerfreiheit kann nur so weit reichen, als der Grundbesitz ausschließlich auf erbschaftsteuerpflichtiger Grundlage hingegeben wird. Hat der Pflichtteilsberechtigte hingegen dem Zuwendenden andere Gegenleistungen zu erbringen, z.B. Verbindlichkeiten zu übernehmen oder Barzahlungen zu leisten, so erfolgt der Erwerb insoweit nicht auf erbrechtlicher Gru...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / c) Überschuldung

Rz. 108 Überschuldung des Abkömmlings liegt vor, wenn seine Verbindlichkeiten sein Aktivvermögen übersteigen (vgl. §§ 11, 19 Abs. 2, 320 InsO).[293] Die bloße Zahlungsunfähigkeit oder die Insolvenzeröffnung genügt nicht.[294] Ohne Bedeutung ist die Ursache der Überschuldung.mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / a) Gesamtschuldnerische Haftung der Miterben

Rz. 50 Die Erben haften als Gesamtschuldner grundsätzlich untereinander zu gleichen Anteilen für die Pflichtteilsschuld (§ 426 Abs. 1 BGB). Allerdings gilt es im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung zu beachten, dass für die Erbengemeinschaft Sonderregelungen nach den §§ 2032 ff. BGB eingreifen. So haften die Miterben für die Pflichtteilslast nicht zu gleichen Anteilen, ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / c) Keine gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 48 Eine gesamtschuldnerische Haftung aller Miterben nach § 2058 BGB kommt aber nur dann in Betracht, wenn es sich um gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten handelt. Bei Verbindlichkeiten, die nur bestimmte Miterben treffen, scheidet daher eine gesamtschuldnerische Haftung aller Miterben aus. Bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch nach §§ 2325, 2326 BGB eines Miter...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Anwendung des AWH-Standards

Rz. 196 Da der AWH-Standard auf der Ertragswertmethode aufbaut, sind auch bei seiner Anwendung die nachhaltigen Erträge des Unternehmens zu kapitalisieren. Betrachtet wird hierbei der durchschnittliche Ertrag der letzten drei bis fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag. Bei der Analyse der Gewinn- und Verlustrechnungen sind außerordentliche Aufwendungen und außerorde...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 2. Unterlassene Einrede

Rz. 248 Wenn der pflichtteilsberechtigte Erbe von seinem Leistungsverweigerungsrecht keinen Gebrauch macht und den Pflichtteilsberechtigten befriedigt, kann er wohl nach h.M. vom Beschenkten nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag Rückgriff nehmen, weil er diesen von einer Verbindlichkeit befreit habe.[678] Schindler verneint jedoch den erforderlichen Fremdgeschäft...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Gründung einer Gesellschaft oder Aufnahme eines Gesellschafters

Rz. 72 Die Übertragung des Geschäfts eines Einzelkaufmanns, die Gründung einer OHG oder die Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine bestehende OHG stellt nach der Rechtsprechung des BGH und Stimmen im Schrifttum grundsätzlich keine ergänzungspflichtige Schenkung dar, auch wenn die Aufnahme unter besonders günstigen Bedingungen für den Eintretenden, ja auc...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 2. Lebensversicherungen

Rz. 55 Soweit der Erblasser als Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherungsgesellschaft einen Bezugsberechtigten benannt hat, gehört der Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht zum Nachlass. Vielmehr erwirbt der Begünstigte unmittelbar einen eigenen Anspruch auf die Versicherungsleistung. Dies gilt selbst dann, wenn im Versicherungsvertrag "die Erben" als Bezugsbe...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / II. Auskunftserteilung

Rz. 73 Das Gesetz schreibt für die Auskunftserteilung keine bestimmte Form vor. Inhaltlich muss das Bestandsverzeichnis in geordneter Form Auskunft geben über sämtliche Aktiva und Passiva des Vermögens des Erblassers. Es hat sich in der Praxis aus Gründen der Übersichtlichkeit daher bewährt, die Aktiva und Passiva des Vermögens separat auszuweisen und das Verzeichnis frei vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Aktiengesellschaft (AG)

Rz. 266 [Autor/Stand] Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ihre Grundlage im AktG findet. Sie kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Sie hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital, das mindestens 50.000 Euro betragen muss (§ 7 AktG). Für die Verbindlichkeiten der AG haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 Abs. 1 S...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / VII. Besonderheiten bei der Finanzierung und beim Haftungsrisiko

Rz. 176 Im Vergleich zu kapitalmarktorientierten Unternehmen weisen kleinere und mittlere Unternehmen oft eine höhere Verschuldung auf.[329] Vielfach sind die Verbindlichkeiten durch den Unternehmer oder seine Familie mit privatem Vermögen besichert; auch persönliche Haftungszusagen/Bürgschaften und mitunter sogar Nachschusspflichten sind verbreitet.[330] Auch hierbei handel...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / 2. Pflichtteilsrechtliche Aspekte

Rz. 56 In jedem Fall gehört aber zunächst die Aktie bzw. der Geschäftsanteil als solche/r zum Nachlass des Erblassers. Daher ist auch im Rahmen der pflichtteilsrechtlichen Betrachtungen stets die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an sich zu berücksichtigen. Vom gesetzlich normierten Regelfall abweichende Ausgestaltungen können sich bei der Bewertung der Anteile (mindernd) ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Rz. 296 [Autor/Stand] Die GmbH hat ihre gesetzliche Grundlage im GmbHG. Sie ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ihre Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in das Handelsregister erlangt. Das Stammkapital muss mindestens 25.000 Euro betragen (§ 5 Abs. 1 GmbHG) und bei Gründung mindestens zur Hälfte erbracht worden sein (vgl. § 7 Abs. 2 GmbHG). Die GmbH ka...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / 2. Pflichtteilsfestigkeit

Rz. 26 Ein aufschiebend bedingtes Herausgabevermächtnis wird beim Tod des damit Beschwerten von der ganz h.M. als pflichtteilsfest angesehen.[30] Es gehe den Pflichtteilsansprüchen der eigenen Pflichtteilsberechtigten des mit dem Vermächtnis belasteten Erben vor. Der Erbe habe das dem Vermächtnis unterliegende Vermögen bereits von Anfang an mit dieser Belastung erworben. Dah...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / b) Amtlich aufgenommenes Bestandsverzeichnis

Rz. 37 Nach § 20 Abs. 1 BNotO sind Notare für die amtliche Aufnahme eines Bestandsverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB zuständig. Der Pflichtteilsberechtigte hat zwar einen Anspruch auf Anwesenheit entsprechend § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, ist seinerseits selbst jedoch nicht antragsbefugt.[89] Zum privaten Verzeichnis besteht inhaltlich kein Unterschied; da der Notar nach s...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Das Schicksal von Anteilen an Personengesellschaften beim Tod eines Gesellschafters hängt im Wesentlichen davon ab, ob bzw. welche Regelungen die Gesellschafter untereinander für diesen Fall im Gesellschaftsvertrag vereinbart haben. Je nach Art der dort vorgesehenen Nachfolgeregelung ergeben sich beim Ausscheiden eines von ihnen durch Tod völlig unterschiedliche Result...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 6. Die nachträgliche Ausgleichung (§ 2313 Abs. 1 S. 3 BGB)

Rz. 275 Verändert sich die Rechtslage dahingehend, dass die aufschiebende oder auflösende Bedingung eintritt, Ungewissheiten, Unsicherheiten oder Zweifel wegfallen, hat eine nachträgliche Ausgleichung zu erfolgen. Dabei kann es sowohl zu einer Pflichtteilserhöhung als auch zu einer entsprechenden Minderung kommen. Der Pflichtteilsberechtigte ist im Ergebnis so zu stellen, al...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / d. Auswirkungen eines späteren "Ausstiegs" aus der Gemeinnützigkeit

Auch für einen etwaig zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommenen "Ausstieg" aus der Gemeinnützigkeit kann mangels gesetzlicher Korrekturvorschrift regelmäßig nicht anderes gelten. Das BGB kennt im Wesentlichen drei Gründe, vom starren Stichtagsprinzip abzuweichen. Dazu im Einzelnen: aa. § 2313 BGB Eine Ausnahme vom Stichtagsprinzip kann aus § 2313 BGB folgen. Danach bleiben bei d...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / cc) Höhe des Ausgleichungsanspruchs

Rz. 46 Für die Bemessung der Höhe des Ausgleichungsanspruchs nach § 2057a BGB sieht § 2057a Abs. 3 BGB eine Billigkeitsbewertung vor. Hierauf gestützt, hat der BGH entschieden, dass für den Ausgleichungsbetrag die Tätigkeiten des Abkömmlings nicht einzeln gerechnet, sondern unter Billigkeitserwägungen geschätzt werden.[59] Rz. 47 Hier liegt es zum einen nahe, einen exakten Be...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 7. Hinzurechnungen zum Nachlass ("Pflichtteilsergänzung")

Rz. 153 Aus Billigkeitsgründen, insbesondere aber auch, um Umgehungen vorzubeugen, sieht der Inheritance Act eine Reihe von Hinzurechnungen zum Nachlass vor, durch die der für die Anordnung von family provision zur Verfügung stehende Nachlass wieder aufgefüllt wird. Die zunehmend großzügigere Handhabung der family provision durch die Gerichte wird voraussichtlich dazu führen...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Behandlung beim Abfindenden

Rz. 147 Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG [203] sind vom Erwerb eines Erbschaftsteuerpflichtigen als Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Hierzu zählt nach überwiegender Meinung auch die Leistung einer Abfindung als Geg...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / III. Berechnung des Ertragswertes

Rz. 311 § 2312 sieht in Abweichung von § 2311 BGB vor, dass Landgüter im Sinne der Vorschrift nicht mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert), sondern ledgilich mit dem Ertragswert (§ 2049 Abs. 2 BGB) anzusetzen sind.[884] Dieser bestimmt sich nach der Formel: Ertragswert = Reinertrag [885] × Kapitalisierungsfaktor. [886] Der Kapitalisierungsfaktor ist in nach Art. 137 EGBGB erlassen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Schrifttum: Bauschatz, Die Einpersonen-GmbH & Co. KGaA als Holdinggesellschaft, DStZ 2007, 39; Bielinis, Die Besteuerung der KGaA, 2013, S. 91 ff. und S. 167 ff.; Bock, Die steuerlichen Folgen des Erwerbs eines KGaA-Komplementäranteils, GmbHR 2004, 554; Burek/Thoß, Besteuerung und Bilanzierung der Kommanditgesellschaft auf Aktien, StuB 2022, 167; Drüen/von Heck, Die Kommandit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonderbetriebsvermögen

Schrifttum: Ammenwerth, Rechtsnachfolge im Erbfall: KG-Anteil mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBStg 2006, 166; Brandenberg, Kapitalgesellschaftsanteile als Sonderbetriebsvermögen, JbFfStR 2013/2014, S. 450; Brüggemann, § 13a ErbStG: Übertragung von Gesellschaftsanteilen ohne oder mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBstg 2018, 33; Butz/Seidl, Die unentgeltliche Übertragung von Anteil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Europäische Gesellschaften (SE)

Schrifttum: Bilitewski, Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SESTEG) – Ein erster Überblick, FR 2007, 57; Brandt, Ein Überblick über die Europäische Aktiengesellschaft (SE) in Deutschland, BB 2005, 1; Dreßler, EU-Projekte zur Gründung von "Europäischen Gesellschaften" nach gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / 1. Ausgangspunkt: Gesetzliche Vorgaben

Rz. 4 Für die nicht rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts i.S.v. § 740 BGB sieht § 740a Abs. 1 Nr. 3 BGB vor, dass diese durch den Tod eines Gesellschafters als aufgelöst gilt. Allerdings haben die Gesellschafter die Möglichkeit, gesellschaftsvertraglich andere Rechtsfolgen zu vereinbaren. Nach § 740 Abs. 2 BGB ist § 708 BGB, der den Gesellschaftern ausdrücklich Gest...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. China

Rz. 18 China ist Mehrrechtsgebiet. In Hongkong und Makao sind die dort bis zur Rückgabe an China geltenden Vorschriften weiterhin anzuwenden. Da auch ein einheitliches interlokales Kollisionsrecht fehlt, ist aus deutscher Sicht zur Bestimmung der einschlägigen Teilrechtsordnung Art. 36 Abs. 2 EuErbVO anzuwenden. Es ist also unmittelbar das Recht des Teilrechtsgebietes anzuwe...mehr