Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Rückstellung, angestrengte ... / 3.1 Bestehen einer Verpflichtung

Eine Verpflichtung besteht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage erfüllt sind. Daher ist das Bestehen einer Verpflichtung am Bilanzstichtag anhand der rechtlichen Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage zu prüfen. Dabei kann sich herausstellen, dass die Voraussetzungen entweder erfüllt sind oder deren Erfüllung ungewiss ist. Ist das Bestehen einer Verpf...mehr

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Patent, buchhalterische Beh... / 6.1 Bilanzierung dem Grunde nach

Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten voraus, wodurch Vergangenes abgegolten wird. Dementsprechend ist eine Verbindlichkeitsrückstellung für eine Verpflichtung zu bilden, wenn es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten oder um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung handelt, die Verpflichtu...mehr

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Warenverbuchung, getrennte ... / 4.1 Rücksendungen und Preisnachlässe vor Bezahlung der Rechnung

Weisen die gelieferten Waren Mängel auf oder entsprechen nicht den im Kaufvertrag spezifizierten Waren, hat der Verkäufer den Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. In diesem Fall zeigt der Leistungsempfänger dem Lieferanten die Mängel an. Einigen sich beide auf eine Rücksendung, so erteilt der Lieferant eine Stornorechnung oder einen Rückrechnungsbeleg, i. d. R. als Gutsch...mehr

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Rückstellung, angestrengte ... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Ungewisse Verbindlichkeit Erfolgsaussichten der Klage Rückstellungshöhemehr

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Warenverbuchung, getrennte ... / 5.3 Erhaltene Boni

Ein Bonus ist ein besonderer Preisnachlass, der dem Leistungsempfänger vom Lieferanten gewährt wird. Seit der (klarstellenden) Anpassung des § 255 Abs. 1 HGB durch das BilRUG, wonach Anschaffungspreisminderungen einzeln zuordenbar sein müssen, wird die Buchung von Boni als Anschaffungspreisminderungen z. T. grundsätzlich abgelehnt.[1] Boni werden i. d. R. halbjährlich oder a...mehr

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Patent, buchhalterische Beh... / 6.1.2 Ansprüche i. S. d. Fallgruppe 2

Die Bildung einer Rückstellung ist nur dann zulässig und geboten, wenn zum Bilanzstichtag ernsthaft mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist. Dazu ist es nach Auffassung des BFH nicht erforderlich, dass der geschädigte Patentinhaber in irgendeiner Weise reagiert hat. Folglich muss der Bilanzierende auch nicht darlegen und beweisen, dass die Patentverletzung dem Berechtigten ...mehr

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Warenverbuchung, getrennte ... / 1 So kontieren Sie richtig

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Rückstellung, angestrengte ... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Wird gegen einen bilanzierenden Kaufmann ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, ist ggf. eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für den Buchungsablauf ist es, unabhängig von der Art der...mehr

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Rückstellung, angestrengte ... / 4 Auflösung einer Rückstellung für eine angestrengte Klage

Eine Rückstellung ist zu jedem Bilanzstichtag daraufhin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang die Verpflichtung dem Grund und der Höhe nach noch besteht. Ist der Grund für eine Rückstellung entfallen, so ist die Rückstellung aufzulösen. Im Fall von Bewertungsänderungen ist eine Rückstellung ggf. auch nur teilweise aufzulösen.[1] Auch im Fall einer Rückstellung für eine ange...mehr

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Rückstellung, angestrengte ... / 3.3.1 Am Bilanzstichtag bereits anhängige Prozesse

Bei am Bilanzstichtag bereits anhängigen Prozessen kennt der Gläubiger seinen Anspruch und betreibt bereits dessen Durchsetzung. Vor diesem Hintergrund muss der Bilanzierende grundsätzlich von einer Verpflichtung ausgehen, für die eine Rückstellung zu bilden ist. Etwas anderes gilt nur, wenn die Klage oder das Rechtsmittel offensichtlich unzulässig, dem Grund oder der Höhe nac...mehr

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Planung und Agilität / 4.2 Planungsrahmen für agile Tools festlegen

Planungsagilität benötigt einen Ordnungsrahmen. Wir sehen die folgenden notwendigen Planungsaspekte, die den Rahmen für den Einsatz agiler Tools bilden sollen: Festlegung einer "Planungsphilosophie": Welche der vielen Planungsgrundsätze sollen gelten? Bestimmung der Planungsinhalte: Mit welcher Themenfokussierung soll geplant werden? Klärung der Datenbasis: Auf welche Informati...mehr

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Business Driven Planning @ ... / 3.1 Zielprozessablauf

Aufgrund der Tatsache, dass die SMA mit der Ausgangsbasis eines etablierten S&OP Prozesses gestartet sind, wirken die Veränderungen des Prozesses auf den ersten Blick recht wenig tiefgreifend. Betrachten wir diese jedoch im Detail, lassen sich folgende wesentliche Veränderungen zusammenfassen: Es existieren keine Parallelprozesse mehr, sondern EIN strukturierter Ablauf beginn...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von 5,5 % bei Abzinsung von betrieblichen Verbindlichkeiten und Bildung von Rückstellungen

Die Höhe des Zinssatzes von 5,5 % gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 und Nr. 3a Buchst. e S. 1 EStG begegnet jedenfalls im Streitjahr 2013 keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die in Rspr. und Literatur erhobenen verfassungsrechtlichen Zweifel an der gesetzlichen Zinssatzhöhe gem. § 238 Abs. 1 S. 1 AO können nicht auf die verfassungsrechtliche Beurteilung des Abzinsungszinssatzes...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 2.4.2 Lieferantenkredite

Neben den Bankkrediten nutzt fast jedes Unternehmen auch Lieferantenkredite. Dabei werden die Waren gegen ein Zahlungsziel geliefert. Je länger das Zahlungsziel ist, desto länger kann die Liquidität im Unternehmen des Zahlungspflichtigen bleiben. Kumuliert über alle Lieferanten steigen die Verbindlichkeiten, Liquidität entsteht. Sicherheiten werden nicht gestellt, Zinsen nic...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Bilanzierung des Beteiligungsbetrags beim Leasing-Restwertmodell

Der von einem Kfz-Händler an den Kfz-Hersteller am Ende der Leasinglaufzeit zu zahlende Beteiligungsbetrag, mit dem der Händler das Verlustrisiko aus der dem Leasingnehmer gewährten Rückkaufoption mindert, gehört zu den Anschaffungsnebenkosten des bei Ausübung der Option zurückerworbenen Fahrzeugs. Der Beteiligungsbetrag kann daher zu Beginn der Leasinglaufzeit weder als Ver...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ausfall der Forderung eines GmbH-Gesellschafters gegenüber der GmbH als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Wird ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft aus nicht krisenbestimmten Bürgschaften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen und fällt er mit seinem Rückgriffsanspruch gegenüber der Gesellschaft endgültig aus, so ist insoweit ein Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, Abs. 4 EStG gegeben. Der Verlust ist realisiert...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / 4. Anlage Corona-Hilfen

Die Anlage Corona-Hilfen wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben und ergänzt. Anwendungsbereich: Die Anlage Corona-Hilfen ist der ESt-Erklärung beizufügen und dient der Erfassung sämtlicher im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie durch Bund und Länder gewährten Zahlungen (Zuschüsse etc.). Im Regelfall sind die Corona-Hilfen in den jeweiligen Gewinnermittlungen als steuerpfl...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 32 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[62] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 40 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[81] gehören.[82] Rz. 41 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegenüb...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Der Sollbereich

Rz. 993 Der Sollbereich beschreibt den Bedarfsbereich sowohl des Verpflichteten als auch des Berechtigten, ggf. zuzüglich sonstiger Verpflichtungen. Der Bedarf ist nicht allen Berechtigten gegenüber identisch. Er ist abhängig vom jeweiligen Eigenbedarf oder dem Selbstbehalt, der gegenüber dem betreffenden Berechtigten gilt. Rz. 994 Im Verhältnis zwischen Ehegatten ist der beid...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / j) Berechnungsbeispiel Zugewinnausgleich mit Vereinbarung

Rz. 100 Die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist häufig mit dem Wunsch verbunden, eine vergleichsweise Regelung durch Aufrechnung/Aufteilung bestimmter Vermögenspositionen vorzunehmen, Dies kann beispielhaft wie folgt geschehen. Rechenbeispiel Sachverhalt: Die Eheleute Dörte und Martin B. wenden sich an Sie als Notar/Notarin und erklären: Wir sind seit 2005 miteinander verhei...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Anspruchsschreiben

Rz. 92 Muster 3.3: Anspruchsschreiben Zahlbetrag Muster 3.3: Anspruchsschreiben Zahlbetrag Sehr geehrter Herr _________________________, Auf der Grundlage der erteilten Auskünfte und der ermittelten Werte des beiderseitigen Vermögens beziffern wir den Zugewinnausgleichsanspruch Ihrer Ehefrau wie folgt: Wie sich aus der beigefügten Berechnung und Gegenüberstellung des von Ihnen ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 4 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts,[6] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB hat...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 2. Die Gütergemeinschaft

Rz. 101 Siehe zur Gütergemeinschaft auch: Kappler, Die Aufhebungsklage bei Beendigung der Gütergemeinschaft, FamRZ 2007, 696 ff.; ders., Die Auseinandersetzung des Gesamtgutes der Gütergemeinschaft, FamRZ 2010, 1294 ff; Moeller, Die Gütergemeinschaft im Wandel der Gesellschaft. Der Wahlgüterstand (§§ 1410, 1415 BGB) der Gütergemeinschaft kommt in der Praxis nur noch relativ s...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Beistand in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Rz. 154 Schließen die Eheleute keinen Ehevertrag, durch den sie den gesetzlichen Güterstand aufheben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet grundsätzlich, dass Ehegatten voneinander getrennte Vermögen besitzen und auch nicht für Verbindlichkeiten des jeweils anderen einstehen müssen. Unabhängig davon besteht jedoch die Pflicht, im Rahmen...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs

Rz. 88 Rechenbeispiel Es soll unterstellt werden, dass folgende Werte festgestellt bzw. von F als richtig angesehen oder zugestanden werden:[137] Endvermögen F Anfangsvermögen Fmehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Beistand und Rücksichtnahme

Rz. 56 Jeder Ehegatte hat im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft auf die berechtigten Interessen des anderen Rücksicht zu nehmen. Eine solche Rücksichtnahme ist selbstverständlich und kann in seiner Allgemeinheit nicht – ausschließliche – Vereinbarung der Ehegatten sein. Es kann jedoch Konstellationen geben, in welchen die Rücksichtnahme auf die Interessen des anderen Eh...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / e) Bedarfserhöhung durch Wohnen

Rz. 372 Durch erhöhte Wohnkosten als Folge der Trennung entsteht häufig trennungsbedingter Mehrbedarf. Derjenige, der im Wohneigentum verblieben ist, kann sich nicht auf eine Bedarfserhöhung berufen, weil nur ein angemessener Wohnvorteil zugerechnet wird.[418] Für den Ausziehenden kann sich zwar ein trennungsbedingter Mehrbedarf ergeben, dieser kann aber nach herrschender Mein...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Das Ehegesetz vom 6.7.1938

Rz. 14 Diese Rechtslage wirkte fort bis zur Einführung des Ehegesetzes von 1938.[12] Entscheidend verändert wurde die rechtliche Situation dadurch, dass im Ehegesetz neben Verschuldenstatbeständen auch ein Zerrüttungstatbestand in das Ehescheidungsverfahren eingeführt wurde. Der Anspruch auf Unterhalt hing aber nach §§ 58 ff. EheG vom Anteil der Schuld an der Scheidung incl. ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Das Ehegesetz vom 6.7.1938

Rz. 3 Diese Rechtslage wirkte fort bis zur Einführung des Ehegesetzes von 1938.[7] Entscheidend verändert wurde die rechtliche Situation dadurch, dass im Ehegesetz neben Verschuldenstatbeständen auch ein Zerrüttungstatbestand in das Ehescheidungsverfahren eingeführt wurde. Der Anspruch auf Unterhalt hing aber nach §§ 58 ff EheG vom Anteil der Schuld an der Scheidung incl. der...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Beschaffung von Informationen und Unterlagen; Ermittlung von Aufklärungsbedarf

Rz. 20 F muss Belege über den Stand ihres Barvermögens bei Eheschließung und über den Betrag der Heiratserstattung beschaffen.[32] Es müssen u.U. Feststellungen zum Wert des von den Eltern übertragenen Grundbesitzes und zu dem aktuellen Wert des bebauten Grundstücks[33] getroffen werden (ggf. Richtpreiskarte des zuständigen Katasteramtes). F muss ermitteln, ob und inwieweit ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / II. Güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 59 Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, es sei denn, sie haben durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart, § 1363 BGB. Eine solche abweichende Vereinbarung wird häufig schon deshalb nicht getroffen, weil Ehepartner bei Eheschließung davon ausgehen, dass ihre Ehe auf Lebenszeit geschlossen wird, wie es § 1353 BGB auch vorsieht und eine Auflösung der Ehe e...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung zum Bedarf

Rz. 129 An beiden "extremen" Grenzen des Bedarfs, sowohl bei der Frage der Sicherung des Existenzminimums als auch bei der Frage des Luxus-Bedarfs kann es unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich der notwendigen Einordnung geben. Es bietet sich daher nicht nur in Luxus-Fällen, sondern auch in Fällen fraglichen Existenzminimums an, eine Vereinbarung über den zu zahlenden Unte...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / i) Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 204 Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute haben insofern eine Auswirkung auf die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit, als bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen eine verschärfte Erwerbsobliegenheit besteht.[223] Dies gilt vor allem bei wirtschaftlichen Verhältnissen der Eheleute, die von ehebedingten Schulden geprägt sind. Bei einer ehebedingten Verschuldung...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 34 Abschluss eines echten Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB) mit Begründung eines eigenen Forderungsrechts des Kindes auf Unterhaltszahlung. Dies ist die in der Praxis häufigste Gestaltung dieser Art und mit den wenigsten Unsicherheiten belastet.[37] Er konkretisiert den zunächst abstrakten gesetzlichen Unterhaltsanspruch der Höhe nach.[38] Allerdings ist dabei zu b...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 6. Notargebühren

Rz. 41 Zu den Kosten von Eheverträgen: Bei Eheverträgen bestimmt sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten und, wenn der Ehevertrag nur das Vermögen eines Ehegatten betrifft, nach diesem (§ 39 Abs. 3 KostO). Die Schulden werden gemäß § 39 Abs. 3 S. 2 KostO abgezogen, aber nur von dem Vermögen des betroffenen Ehegatte...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zum unterschiedlichen Bedarf

Rz. 124 Der unterschiedliche Bedarf von Kindern entsprechend den unterschiedlichen Lebensstellungen der Eltern ist zusammengefasst in der Düsseldorfer Tabelle, die seit dem 1.1.1979 vom OLG Düsseldorf herausgegeben wird.[123] Die Düsseldorfer Tabelle hat derzeit den Stand vom 1.1.2022 und beruht auf der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsänderung.[124] Die Düsseld...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / II. Voraussetzungen des Mangelfalls nach §§ 1581, 1603 BGB

Rz. 981 Ein Mangelfall nach §§ 1581, 1603 BGB entsteht, wenn der Verpflichtete unter Berücksichtigung seiner Verpflichtungen nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen außerstande ist, dem Berechtigten ganz oder teilweise Unterhalt zu leisten, ohne dass sein eigener Unterhalt gefährdet ist. Hierzu ein einfaches Beispiel: Rz. 982 Praxistipp Ehebezogenes Erwerbseinkommen...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 483 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / dd) Wegfall der Bereicherung

Rz. 534 Der Empfänger der Unterhaltsleistung wird allerdings im Regelfall den Einwand des Wegfalls seiner Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB erheben und erklären, dass er den Unterhalt für seine laufenden Lebensbedürfnisse verwendet hat.[616] Da hierfür im Regelfall – mit Ausnahme sehr gehobener Lebensumstände – eine Vermutung spricht,[617] wird der Unterhaltsgläubiger mit se...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze

Rz. 408 Die "Durchsetzungsspirale" zum Umgang gilt selbstverständlich nicht nur bei Anordnungen betr. das Recht des Erwachsenen auf Umgang mit dem Kind, sondern ebenso auch für das Recht des Kindes auf Umgang mit dem nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteil. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings am 1.4.2008[490] im Hinblick auf die Pflicht der Eltern zum Umgang mit ihr...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Die Vollmacht zwischen Eltern

Rz. 313 Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht.[366] Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Rz. 314 Hinweis Um die (Teil-)Übertragung der elterlichen Sorge bei groß...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Der Einsatzzeitpunkt

Rz. 781 § 1573 Abs. 1 BGB, der den Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit behandelt, enthält im Wortlaut den Einsatzzeitpunkt "Scheidung der Ehe". Ein solcher Hinweis fehlt in § 1573 Abs. 2 BGB. Der BGH verweist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf, dass die in § 1573 Abs. 3 und 4 BGB enthaltenen Regelungen nicht verständlich wären, wenn für den Anspruch nach § 1573 Abs....mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Unternehmensbeteiligungen

Rz. 98 Der Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. Rz. 99 So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weiter vererbt werden soll, die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtli...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / e) Die Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 120 Zum Ausgleichsanspruch von Eheleuten aus einer sog. Ehegatteninnengesellschaft kann es auch dann kommen, wenn die Ehegatten Gütertrennung vereinbart haben. Rz. 121 Nach der Rechtsprechung des BGH [99] besteht ein solcher Ausgleichsanspruch dann, wenn eine Beibehaltung der formalen Zuordnung zum Vermögen eines einzelnen Ehegatten angesichts der in der Ehe durch erheblic...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Unterhaltsverzicht

Rz. 266 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360 a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann.[200] Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht ko...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Muster: Auskunftserteilung

Rz. 85 Muster 3.1: Anschreiben Auskunftserteilung Muster 3.1: Anschreiben Auskunftserteilung Sehr geehrter Herr _________________________, Sie wissen aus der Ihnen am _________________________ zugestellten Ehescheidungsantragsschrift, dass wir Ihre Ehefrau im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vertreten. Ihre Ehefrau hat uns beauftragt, die Frage eines Zugewinnausgleichsanspruc...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / IV. Maß des Trennungsunterhaltes

Rz. 241 Das Maß des eheangemessenen Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB . Hierzu gehören insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse.[262] Gemeint ist der volle Unterhalt, der während der Ehe zur Verfügung stand.[263] Rz. 242 Hinweis Das Maß des Trennungsunterhalts bestimmt sich nach den individuellen, ggf. begrenz...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / i) Anmerkungen zum Muster

Rz. 98 Es handelt sich um eine Familiensache, § 111 Nr. 9 FamFG, und zwar eine Familienstreitsache, § 112 Nr. 2 FamFG. Zuständig ist während der Anhängigkeit eines Ehescheidungsverfahrens das Gericht der Ehesache, ansonsten richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach den allgemeinen Vorschriften, § 261 Abs. 1 und 2 FamFG. Nach § 113 Abs. 1 FamFG gelten zwar im Wesentlichen di...mehr