Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Bes... / 2.1.2 Klassische Personengesellschaften: Ausgestaltung des Jahresabschlusses

Zentrale Bestimmung für die Ausgestaltung des Jahresabschlusses ist § 243 Abs. 1 HGB. Hiernach ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen.[1] Darüber hinaus normiert das Gesetz, dass der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein muss[2] und dass der Jahresabschluss innerhalb einer Zeit aufzustellen ist, die einem ordnungsgem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapitalveränderungsrec... / 4 Sonderprobleme der Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 56 Wird die Konzernbilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Konzernjahresüberschusses/-fehlbetrags aufgestellt, ist § 268 Abs. 1 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB mit den Vorgaben zu den Postenbeizeichnungen in der Bilanz ("Bilanzgewinn/Bilanzverlust") und der Angabepflicht (gesonderte Angabe der vorhandenen Gewinn- oder Verlustvorträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern / 1 Konzeption bei der Abgrenzung latenter Steuern

Gem. § 274 HGB aufgrund des BilMoG basiert die Abgrenzung latenter Steuern nicht mehr auf einem an der Gewinn- und Verlustrechnung orientierten Konzept (Timing-Konzept), bei dem das handelsrechtliche und das steuerrechtliche Ergebnis einander gegenübergestellt werden, sondern auf dem bilanzorientierten Konzept, bei dem die unterschiedlichen Wertansätze in Handels- und Steuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 1.2.3 Veräußerung von Bauplätzen als landwirtschaftliches Hilfsgeschäft oder gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 13 Werden langjährig landwirtschaftlich genutzte Grundstücke veräußert, handelt es sich grundsätzlich um ein landwirtschaftliches Hilfsgeschäft. Grundstücksveräußerungen sind erst dann Gegenstand eines selbstständigen gewerblichen Grundstückshandels und nicht mehr landwirtschaftliche Hilfsgeschäfte, wenn der Landwirt über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehende A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern / Zusammenfassung

Begriff Latente Steuern (künftige Steuerzahlungen, Steuerrückzahlungen und Steuererstattungen) entstehen aufgrund von unterschiedlichen Bewertungen in der Handels- und Steuerbilanz. Sie werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und den hierzu für steuerliche Zwecke korrespondierenden W...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3.2 Handelsbücher, Inventare usw.

Rz. 10 § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB erfasst das eigentliche Buchungswerk einschließlich des zur Buchführung gehörenden Jahresabschlusses, wie es sich aus der systemgerechten Verarbeitung (Buchung) der Buchungsbelege und dem periodengerecht aufgestellten Jahresabschluss ergibt. Dazu gehören notwendige Arbeitsanweisungen und andere Organisationsunterlagen, ohne die die Bücher und Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern / 5 Ausweis von latenten Steuern

Bilanz Latente Steuern können in der Bilanz verrechnet oder unverrechnet ausgewiesen werden.[1] Aktive latente Steuern sind unter dem Posten "Aktive latente Steuern"[2] auszuweisen und passive latente Steuern unter dem gesonderten Bilanzposten "Passive latente Steuern".[3] Gewinn- und Verlustrechnung Der Aufwand oder der Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern im Einzelab... / 9 IFRS

Rz. 98 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach den IFRS bildet IAS 12. Der Standard regelt umfassend die Bilanzierung von Steuern, also auch die Bilanzierung von Ertragsteuern. Grundlage für latente Steuern bildet das Temporary-Konzept, das in Form der Liability-Methode in den IFRS implementiert ist. Rz. 99 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 2.1 Ansatz in der Handelsbilanz

Rz. 26 Handelsrechtlich sind Grund und Boden von den aufstehenden Gebäuden zu trennen. Für den Bilanzausweis[1] ist eine Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden (es handelt sich um selbstständige Vermögensgegenstände) hingegen möglich. Teilweise kann auch der steuerlichen "Vierteilung" des Gebäudes und dem folgend des zugehörigen Grund und Bodens als eigengewerblich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Bes... / 2.2.2 Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften & Co.

Besonderer Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten[1] Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind i. d. R. als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.[2] Werden diese unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden.[3] Die Bestimmung entspricht von ihrem Sinn her dem § 42 Abs. 3 GmbHG und...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.4 Personengesellschaften

Rz. 65a Die Bilanzierung latenter Steuern weist bei Personengesellschaften eine Reihe von Besonderheiten auf. Durch die Mitunternehmereigenschaft der Gesellschafter erfolgt die Ertragsbesteuerung regelmäßig auf der Ebene der Gesellschafter – vorausgesetzt, die Personengesellschaft hat nicht von der Optierung nach § 1a KöStG Gebrauch gemacht. Damit verbleibt auf der Ebene der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.2.3 Eigenkapitalveränderungsrechnung: DRS 22 und seine Einordnung in die Normenhierarchie

Rz. 21 Über § 342q HGB hat der Gesetzgeber ein Rechnungslegungsgremium installiert, welches unter anderem Rechnungslegungsempfehlungen für die Ausgestaltung der Konzernrechnungslegung geben soll. Da der Gesetzgeber in § 297 Abs. 1 HGB lediglich das Wort "Eigenkapitalveränderungsrechnung" ohne weitere Konkretisierung nennt, war es daher in diesem Sinne Aufgabe des DRSC, einen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapitalveränderungsrec... / 2.1 Aufbau der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach DRS 22

Rz. 27 Unternehmen, die gemäß § 290 HGB ff. oder § 11 PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichtetet sind, haben nach § 297 Abs. 1 HGB i. V. m. DRS 22.3 eine Eigenkapitalveränderungsrechnung entsprechend diesem Standard zu erstellen. Rz. 28 Der DRS 22 enthält Anforderungen zur Erhöhung der Transparenz der periodischen externen Rechnungslegung im Kontext der Eigenkapitaldarst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Bes... / 2.2.3 Besonderheiten bei sog. Kleinstgesellschaften

Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)[1] wurde eine vierte Größenklasse für die handelsrechtliche Rechnungslegung geschaffen. Diese Kleinstgesellschaften können Vereinfachungen in Anspruch nehmen, die die Aufstellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses betreffen. Die Regelungen gelten dabei auch für Personengesellschaften ohne e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückforderung von Corona-Hi... / 3. Steuerbilanzielle Behandlung der Rückzahlungsverpflichtung

Fraglich ist, wie eine Rückzahlungsverpflichtung steuerbilanziell zu behandeln ist. Im Rahmen der Schlussabrechnung stellen viele prüfende Dritte fest, dass die Corona-Hilfen entweder komplett oder teilweise zurückzuzahlen sind. Diese Information gilt es frühzeitig mit den Mandanten zu besprechen und insb. in der Bilanz umzusetzen. Im vorliegenden Fall ist wohl eine Rückstell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Besteuerungszeitraum

Rz. 64 § 16 Abs. 1 S. 2 UStG bestimmt das Kj. als Besteuerungszeitraum. Nach § 18 Abs. 3 S. 1 UStG hat der Unternehmer für das Kj. eine Steuererklärung zu übermitteln. Technisch werden geschuldete USt und Vorsteuern des Besteuerungszeitraums zusammengefasst und dann saldiert an das FA gemeldet (§ 16 UStG Rz. 27 – Rz. 35). Nach § 18 Abs. 2 S. 1 UStG ist das Quartal der Voranm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergänzungsbilanz bei Person... / 4.1 Positive Ergänzungsbilanz

Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils führt beim Erwerber zu Anschaffungskosten und beim Veräußerer zu einem entsprechenden Veräußerungserlös und ggf. Veräußerungsgewinn beim Veräußerer. Der Übergang des Gesellschaftsanteils gegen Zahlung einer Abfindung ist als Anteilsveräußerung i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Eine Ergänzungsbilanz ist insbesondere dann zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ergänzungsbilanz / 1 Keine grundsätzliche Änderung bei der Besteuerung von Personengesellschaften durch das MoPeG

Nach bisheriger Rechtslage galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip). Nach der Neuregelung des § 713 BGB n. F. durch das am 1.1.2024 grundsätzlich in Kraft getretene MoPeG[1] sind die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Die Fortentwicklung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)[1] ist ein neuer § 2a in das ErbStG eingefügt worden. Mit dieser Gesetzesänderung reagierte der Steuergesetzgeber auf die grundl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Zur Verfassungsmäßigkeit des § 2a ErbStG

Rz. 26 § 2a ErbStG wirft die grundlegende Frage auf, ob die nach dem Inkrafttreten des MoPeG verbliebenen Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften noch die im ErbStG vorgesehene Ungleichbehandlung beider Rechtsformen rechtfertigen.[1] Rz. 27 Die Rechtsformabhängigkeit der Besteuerung ist seit Jahrzehnten ein Dauerthema der Steuerpolitik. Vielfach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Steuerfreie Verwaltungstätigkeiten

Rz. 74 Für die Verwaltung der Investmentvermögen erhält die Verwaltungsgesellschaft von der Verwahrstelle aus den zu einem Investmentvermögen gehörenden Konten eine Vergütung und den Ersatz von Aufwendungen.[1] Derartige Entgelte sind Gegenstand der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG. Die der Verwahrstelle für die Verwahrung von Investmentvermögen zustehende Vergü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandsrechnung bei Verkau... / 3 Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung in der Bilanz

Bei der Bewertung von offenen Positionen – Forderungen oder Verbindlichkeiten in fremder Währung ohne Kurssicherung – gilt der Einzelbewertungsgrundsatz. Die Entstehungskurse sind mit den Kursen zum Bilanzstichtag zu vergleichen.[1] Achtung Welche Kurse gelten Bei Forderungen in anderen Fremdwährungen als die der Euro-Länder gelten die jeweiligen Kassabriefkurse. Hier ist der ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.1 Ziel und Anwendungsbereich der ArbStättV (§ 1)

Die Arbeitsstättenverordnung benennt in § 1 Abs. 1 ArbStättV in Anlehnung an § 1 Abs. 1 des ArbSchG ihre Regelungsziele und definiert in § 1 Abs. 2–5 ihren Anwendungsbereich. Mit § 1 Abs. 6 ArbStättV lässt sie in Anlehnung an § 20 Abs. 2 ArbSchG Ausnahmeregelungen in den Zuständigkeitsbereichen der dort genannten Ministerien zu, wenn anderenfalls die ordnungsgemäße Erfüllung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 4 Einfluss auf Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten spielen eine differenzierte Rolle bei der Bildung von Kennzahlen. Viele Verbindlichkeiten erhöhen auf der einen Seite die Bilanzsumme. Auf der anderen Seite sind hohe Verbindlichkeiten gut für das Working Capital, wenn als Alternative die Bezahlung möglich gewesen wäre. Grundsätzlich sind Verbindlichkeiten, die nicht aufgrund finanzieller Engpässe, sondern d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 1.1 Wahl der Finanzierung: Kaufen, mieten oder leasen

Eine Entscheidung mit großem Einfluss auf die Bilanz ist die Wahl der Finanzierung von Investitionen. Wird ein Vermögensgegenstand gekauft und werden dazu eigene finanzielle Mittel eingesetzt, kommt es zu einem Aktivtausch in der Bilanz. Die Bilanz verlängert sich nicht, entsprechende Kennziffern werden nicht verändert. Die in der Bilanz ausgewiesene Liquidität sinkt. Bei Frem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kostenweiterbelastung und A... / 2.2 Durchlaufende Posten

Beträge, die der Unternehmer hingegen für Rechnung eines anderen vereinnahmt oder verausgabt (durchlaufende Posten), gehören nicht zum Entgelt.[1] Zivilrechtlich handelt es sich in solchen Fällen überwiegend um Zahlungen auf fremde Schuld.[2] Entscheidend ist, dass der Unternehmer auf eine Verpflichtung leistet, die zumindest auch einen Dritten (z. B. seinen Kunden), dem er ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kostenweiterbelastung und A... / 1 Problematik

Bei Unternehmen, die Kosten weiterbelasten wollen, löst dies regelmäßig die Frage aus, ob und wie diese Weiterbelastung umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Hierbei ist fraglich, ob mit der Weiterbelastung überhaupt ein Leistungsaustausch vorliegt oder diese das Entgelt in einer bestehenden Leistungsbeziehung erhöht. Die Umsatzsteuer wird nach der Konzeption des Gesetzes nach d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kostenweiterbelastung und A... / 2.3 "Bloße Kostenbeteiligung" trotz Bezug von Vorleistungen im eigenen Namen

Zur Beantwortung der Frage, ob eine Kostenumlage für bezogene Vorleistungen Teil des Entgelts der eigenen Ausgangsleistung wird (und damit umsatzsteuerlich wie diese zu behandeln ist) oder nicht, kann im ersten Schritt danach unterschieden werden, ob der Unternehmer diese Vorleistungen im eigenen Namen bezogen hat und sie auf diesem Weg zum Bestandteil seiner eigenen Preisbi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.3 Anordnungsrecht der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 48 Das Anordnungsrecht der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III stimmt im Kern mit dem früheren Recht nach dem vorausgegangenen Arbeitsförderungsgesetz überein. Eines der mit dem SGB III verbundenen Ziele ist eine größere Transparenz des Gesetzes für den Bürger. Mit der Umsetzung dieses Ziels war die Aufnahme einer Vielzahl gesetzlicher Detailregelungen verbunden, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.5 Beerdigungskosten und Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 50 Obgleich der Erbe gem. § 1967 BGB für Nachlassverbindlichkeiten haftet, scheidet ein Abzug dieser gem. § 33 EStG mangels Zwangsläufigkeit aus. Der Erbe hat die Möglichkeit zur Ausschlagung der Erbschaft, die Übernahme von Verbindlichkeiten erfolgt mithin freiwillig (§§ 1944, 1975ff. BGB).[1] Fraglich ist m. E. aber, ob im Einzelfall nicht die Zwangsläufigkeit einer üb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Drittaufwand und abgekürzte... / 3. Abgekürzter Zahlungsweg

In der Besteuerungspraxis ist nicht selten der Fall anzutreffen, dass der Vermietungseinkünfte erzielende Stpfl. eine Instandsetzungsmaßnahme durchführt, er hierüber eine Rechnung erhält, diese jedoch nicht von ihm, sondern von einem nahen Angehörigen beglichen wird. Dies wäre z.B. der Fall, wenn im vorstehenden Beispiel 2 der Vater die seinem Sohn C erteilte Rechnung über 8...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Drittaufwand und abgekürzte... / 1. Drittaufwand als Eigenaufwand

Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Stpfl. veranlasst sind, sind diese bei ihm nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, selbst wenn der Aufwand des Dritten sich günstig auf die Einkunftserzielung des Stpfl. auswirkt. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Dritte auf eine aus eigenem Interesse eingegangene eigene Schuld Zahlungen vo...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Kosten / 1 Allgemeines

Der Betriebsrat verfügt über keine eigene Einnahmequelle. Er ist insbesondere nicht berechtigt, Beiträge zu erheben[1] und ist auch weder rechtsfähig noch vermögensfähig. Daher ist auch eine Vertragsstrafenvereinbarung zugunsten des Betriebsrats unwirksam[2], und zwar auch zugunsten Dritter.[3] Voraussetzung für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kostentragung ist in jed...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.1 Anspruch des Arbeitgebers auf Einbehalt des Arbeitnehmeranteils (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 5 Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28e). Schuldner der Beiträge zur Sozialversicherung ist insofern ausschließlich der Arbeitgeber (BSG, Beschluss v. 30.3.2004,B 4 RA 24/02 R; BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R; BGH, Urteil v. 16.5.2000, VI ZR 90/99). Er schuldet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.1.3 Fiktive Einkünfte

Rz. 26 Grundsätzlich darf der Hilfesuchende nicht auf (fiktive) Mittel verwiesen werden, die ihm (möglicherweise) erst in Zukunft zur Verfügung stehen werden. Ergibt sich ohne Berücksichtigung dieser Mittel ein Bedarf des Hilfesuchenden, kann diesem grundsätzlich nicht unter Hinweis auf § 2 Abs. 1 (sog. Nachranggrundsatz) entgegengehalten werden, er müsse sich vorrangig um d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebs- und Geschäftsauss... / 4.4.1 Anzahlungen für Betriebs- und Geschäftsausstattungen

Geleistete Anzahlungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattungen stellen Vorleistungen für ein (noch) nicht erfülltes Geschäft dar. Diese so sogenannten "schwebenden Geschäfte" sind zum Bilanzstichtag erfolgsneutral abzubilden, da sie als Kredit des Bestellers an den Lieferanten anzusehen sind, der seine Verpflichtungen aus dem Geschäft (noch) nicht erfüllt hat. Hinweis Freiwi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsbußen

Rz. 57 Nicht selten sind in allgemeinen Betriebsordnungen auch Betriebsbußen geregelt, die dazu dienen, die Einhaltung der Verhaltens- und Ordnungsvorschriften durchzusetzen. Hier erstreckt sich nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts[1] das Mitbestimmungsrecht sowohl auf die Aufstellung der Betriebsstrafenordnung als auch auf die Verhängung einer Buße im Einzelfall. Für Letz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / d) Übernahme von Schulden und Grundpfandrechten

Rz. 122 Hier sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden:[378] Rz. 123 (1) Übernimmt der Erwerber im Zusammenhang mit der Zuwendung Verbindlichkeiten des Veräußerers im Wege der befreienden Schuldübernahme (§§ 414 f. BGB), so handelt es sich in Höhe der Schuld um eine Gegenleistung, die den Schenkungsteil der Zuwendung mindert und damit auch den Ergänzungsanspruch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / 3. Bei der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 256 Aufschiebend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten bleiben außer Ansatz. Als aufschiebende Bedingung gilt hier sowohl die rechtsgeschäftliche als auch die echte Rechtsbedingung,[712] vor deren Eintritt es an der Verwirklichung eines zur Entstehung des Rechts/der Verbindlichkeit erforderlichen Tatbestandsmerkmals fehlt.[713] Auf den Grad der Wahrscheinlichkeit des Bed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / 5. Keine Doppelerfassung von Verbindlichkeiten und Lasten

Rz. 61 Entscheidendes Kriterium für die Berücksichtigung einer Verbindlichkeit ist, dass sie sich gegen den Nachlass als solchen richten muss. Dies kann vor allem in den Fällen zweifelhaft sein, in denen die fragliche Verbindlichkeit in einem engen sachlichen Zusammenhang mit einem in den Nachlass gefallenen Aktivum, insbesondere mit sog. Wirtschafts- oder Sacheinheiten steh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / 4. Bei der Nachlassbewertung zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 269 Auflösend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten werden bei der Bewertung so berücksichtigt, wie wenn die Bedingung nicht bestünde.[750] Anzusetzen sind auch befristete oder betagte Forderungen und Verbindlichkeiten. Diese fallen von vornherein nicht in den Anwendungsbereich von § 2313 BGB; vielmehr ist ihr Wert gem. § 2311 BGB zu schätzen.[751] Das gilt beispielsweise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / 4. Verbindlichkeiten des Nachlasses, die den Pflichtteilsberechtigten nicht treffen

Rz. 59 Diejenigen Verbindlichkeiten, die den Pflichtteilsberechtigten, wäre er – ohne eine ihn belastende Verfügung von Todes wegen – gesetzlicher Erbe geworden, nicht belasten würden, können ihm vom Erben nicht entgegengehalten werden. Sie sind im Rahmen der pflichtteilsrechtlichen Nachlassfeststellung außen vor zu lassen. Dies gilt insbesondere für den Pflichtteilsanspruch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Passives Sonderbetriebsvermögen

Rz. 1339 [Autor/Stand] Schulden eines Gesellschafters gegenüber Dritten oder gegenüber der Personengesellschaft gehören zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen, wenn sie unmittelbar durch den Betrieb der Personengesellschaft oder durch die Beteiligung an der Personengesellschaft veranlasst sind.[2] Dies trifft insb. in den folgenden Konstellationen zu: bei Krediten, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / f) Sicherungsrechte

Rz. 42 Für die Behandlung von Hypotheken, Sicherungsgrundschulden, Pfandrechten und Bürgschaften werden zwei unterschiedliche Ansätze vertreten: (1) Die eine Ansicht geht den Weg über § 2313 Abs. 2 BGB und lässt die sich hieraus ergebende Haftungsgefahr zunächst außer Betracht, solange offen ist, ob und in welcher Höhe der Sicherungsgeber in Anspruch genommen wird.[182] Sie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / 5. Sonderfall: Hypotheken und Sicherungsrechte

Rz. 272 Hypotheken, Sicherungsgrundschulden, Pfandrechten und Bürgschaften bleiben nach § 2313 Abs. 2 BGB zunächst außer Betracht, solange offen ist, ob und in welcher Höhe der Sicherungsgeber in Anspruch genommen wird.[757] Sie müssen aber später die Pflichtteilszahlungen wieder korrigieren, wenn es doch zu einer Realisierung der Haftung kommt. Geschieht dies, ist ggf. ein F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / VI. ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 62 Nicht anzusetzen sind insbesondere folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Rechtslage bis zum 31.12.2001

Rz. 1359 [Autor/Stand] Bis zum Inkrafttreten des § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG i.d.F. des StÄndG 2001 (vgl. Rz. 136) enthielt § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG einen Satz 3 mit folgendem Inhalt: "Forderungen und Schulden zwischen Gesellschaft und einem Gesellschafter sind nicht anzusetzen, soweit es sich nicht um Forderungen und Schulden aus dem regelmäßigen Geschäftsverkehr zwischen de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Rechtslage ab 1.1.2002

Rz. 1383 [Autor/Stand] Durch das StÄndG 2001 v. 20.12.2000 (vgl. Rz. 136) ist § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 BewG a.F. gestrichen worden. In der amtlichen Begründung[2] heißt es hierzu: "(Satz 3 führte) bisher dazu, dass Verbindlichkeiten zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft, die nicht durch die Gesellschafterstellung veranlasst sind und daher ertragsteuerlich ...mehr