Anzahlungen für Betriebs- und Geschäftsausstattungen sind Vorleistungen im Rahmen eines (noch) nicht erfüllten Geschäfts. Solche sogenannten schwebenden Geschäfte sind zum Bilanzstichtag erfolgsneutral abzubilden, da sie als Kredit des Bestellers an den Lieferanten angesehen werden, der seine Verpflichtungen aus dem Geschäft (noch) nicht erfüllt hat.

 
Hinweis

Freiwillig geleistete (An-) Zahlungen

Leistet ein Besteller vorab freiwillig Zahlungen an den Verkäufer, bspw. weil gerade Geld über ist und dadurch Verwahrentgelte beim eigenen Bankinstitut gespart werden sollen, liegt grundsätzlich keine Anzahlung im bilanzrechtlichen Sinne vor.

Für die erfolgsneutrale Abbildung von Anzahlungen für Betriebs- und Geschäftsausstattungen haben die Kontenrahmen in der Regel spezielle Anzahlungskonten. Im DATEV-Kontenrahmen sind dies die Konten 0499 (SKR03) und 0795 (SKR04) mit der Kontobeschriftung "Anzahlungen auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung".

Sobald das schwebende (Anschaffungs-) Geschäft durch vollumfängliche Leistungserbringung des Lieferanten erfüllt ist, hat eine Umbuchung der unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen Anzahlung auf ein Konto des Anlagevermögens stattzufinden.

 
Praxis-Beispiel

Anzahlung für die Anschaffung einer Verkaufstheke

Der Unternehmer SellOnSalesCounter OHG bestellt für seinen Verkaufsraum eine hochwertige Verkaufstheke aus Holz und Glas für 5.000 EUR netto. Da die Theke manuell hergestellt wird, verlangt der Hersteller nach Vertragsabschluss eine Anzahlung i. H. v. 50 %.

Die Anzahlungsrechnung i. H. v. 2.500 EUR netto ist bis zur Fertigstellung der Verkaufstheke auf dem Konto 0499 (SKR03) oder 0795 (SKR04) zu verbuchen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge