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Muster 24.26: Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

 

Muster 24.26: Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Amtsgericht _________________________

– Nachlassgericht – _________________________

Aktenzeichen: _________________________

Nachlasssache _________________________, geboren am _________________________, verstorben am _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Nachlasssache beantrage ich hiermit, mir ein _________________________

Testamentvollstreckerzeugnis

zu erteilen.

Am _________________________ ist in _________________________ der am _________________________ geborene _________________________ – nachfolgend kurz bezeichnet als "der Erblasser" – verstorben. Die Sterbeurkunde vom _________________________wurde bereits zu den Akten gereicht. Der Erblasser hinterließ das am _________________________ errichtete handschriftliche Testament. Dieses wurde am _________________________ durch das Nachlassgericht unter dem obigen Aktenzeichen eröffnet. In diesem Testament bin ich zum Testamentsvollstrecker ernannt mit dem gesetzlichen Aufgabenbereich der Abwicklungsvollstreckung nach §§ 22032206 BGB. In der Ausübung des Amtes sind mir keine Beschränkungen auferlegt worden. Mit Schreiben vom _________________________ habe ich mein Amt angenommen und hierüber den Bestätigungsvermerk vom _________________________ erhalten.

Ein Rechtsstreit über meine Ernennung als Testamentsvollstrecker ist nicht anhängig. Die Richtigkeit dieser Erklärung werde ich vor dem Nachlassgericht an Eides statt versichern und mich hierzu – wie telefonisch besprochen – am _________________________ um _________________________ Uhr beim Nachlassgericht einfinden.[35] Den Wert des Nachlasses[36] gebe ich mit _________________________ an.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Testamentsvollstrecker)

[35] Zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung sind neben den Amtsgerichten auch die Notare berufen, §§ 2368 Abs. 2, 2356 Abs. 2 S. 1 BGB. In kostenmäßiger Hinsicht lässt sich durch die unmittelbare Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor dem Nachlassgericht die Mehrwertsteuer einsparen. Wenn die Unterlagen, wie im hier angenommenen Fall, bereits beim Nachlassgericht vorliegen (ansonsten müssen sie dem Antrag beigefügt werden), dürfte dieser Weg, zumal wenn er vorher abgesprochen ist, auch zeitlich schneller sein als der Weg über den Notar.
[36] Der Wert bemisst sich nach Abzug der Verbindlichkeiten und dient allein zu Kostenzwecken für das Gericht.

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