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§ 5 Financial Planning und Estate Planning als Vorausset ... / b) Grundsätze der ordnungsgemäßen Finanzplanung und der ganzheitlichen Beratung

Eberhard Rott, Dr. Michael Stephan Kornau
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Rz. 6

Der hohe Anspruch an die Arbeit eines zertifizierten Finanz- und Nachfolgeplaners spiegelt sich in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Finanzplanung (GoF) wider: Vollständigkeit, Vernetzung, Individualität, Richtigkeit, Verständlichkeit, Dokumentationspflicht und Einhaltung der Berufsgrundsätze (Objektivität, Neutralität, Integrität, Vertraulichkeit, Kompetenz und Professionalität). Innerhalb der Systematik der Finanzplanung werden zwei Phasen unterschieden:

▪ produktneutrale Finanzplanungsphase mit den Teilschritten Auftragsvergabe, Datenaufnahme, Analyse und Planerstellung, Präsentation und Strategiegespräch und
▪ die Umsetzungsphase.

Für die erste Phase gelten die GoF. Der Finanzplaner ist ausschließlich dem Kundeninteresse verpflichtet und sollte in der Regel honorarpflichtig sein. In der zweiten Phase gelten die Berufsgrundsätze Kompetenz und Professionalität ohne Abstriche.

 

Rz. 7

Unabhängig davon, in welcher Form die Dienstleistung erbracht wird, ist der zentrale Grundsatz, durch den sich diese Form der Beratung z.B. von der Kapitalanlageberatung unterscheidet, der Grundsatz der Ganzheitlichkeit. Hierbei wird nicht nur zu einer einzelnen Kapitalanlage beraten, sondern es werden alle Faktoren der finanziellen, aber auch der persönlichen Lebenssituation und -planung berücksichtigt. Es müssen also folgende Aspekte in Betracht gezogen werden:

▪ Vermögen und Schulden
▪ Struktur des Vermögens und der Fremdfinanzierung
▪ Einnahmen und Ausgaben inkl. Lebenshaltungskosten
▪ Steuerbelastung
▪ Renditen der Vermögensanlagen und zukünftige Wertentwicklung.

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