Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2.3 Ungewissheit

Rz. 364 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Ungewissheitsmoment, das ungewissen Verbindlichkeiten innewohnt, unterscheidet diese von Verbindlichkeiten. Wenn entweder Ungewissheit der Höhe nach oder Ungewissheit dem Rechtsgrund nach besteht oder wenn hinsichtlich beider Aspekte Ungewissheit besteht,[1] kommt unter den übrigen Voraussetzungen des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB der Ansatz e...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.2.2.5 Abgrenzungsfragen

Rz. 211 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Avalprovisionen, die als Entgelt für die Übernahme einer Bürgschaft gezahlt werden, können problematisch hinsichtlich der Abgrenzung als Fremdkapitalkosten i. S. v. IAS 23 sein: Unstrittig sind gezahlte Bürgschaftsprovisionen, die im Zusammenhang mit einer Fremdmittelaufnahme stehen, als Fremdkapitalkosten anzusehen.[1] Fraglich ist, ob dies a...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.2.3 Bedeutung der contractual obligation bei Übernahmeangeboten

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auf den künftigen Erwerb bzw. die künftige Veräußerung eigener Aktien ausgerichtete Kontrakte führen gemäß IAS 32.16(b)(ii) in manchen Fällen zu Eigen- und in anderen zu Fremdkapital. Anhand von Optionskontrakten sind nachfolgende Fälle von Relevanz:[1] Purchased call option: Gegen Zahlung einer Prämie hat die Gesellschaft das Recht zum Erwerb...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.5 § 264c Abs. 5 HGB

Rz. 157 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264c Abs. 5 HGB stellt zur verkürzten Bilanz für kleine Gesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) und Kleinstgesellschaften (§ 267a HGB) klar, dass deren Bilanzdarstellung sich ausschließlich nach § 266 Abs. 1 Satz 3, Satz 4 HGB richtet. Jedoch ist für die Ermittlung der Bilanzposten nach wie vor § 264c Abs. 1 bis Abs. 4 HGB maßgebend.[1] Dadurch ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2.4 Rechtlich entstandene, faktisch bestehende oder wirtschaftlich verursachte Verpflichtung

Rz. 366 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der bilanzielle Ansatz setzt voraus, dass eine Außenverpflichtung entweder rechtlich bereits besteht oder zumindest hinreichend wahrscheinlich entstehen wird.[1] Nur eine rechtlich entstandene oder wirtschaftlich verursachte Verpflichtung stellt am Abschlussstichtag eine wirtschaftliche Belastung dar.[2] Verpflichtungen, die sich der Kaufman...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.2.2.3.2 Erfassung der Zuwendung

Rz. 448 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine öffentliche Zuwendung ist auf einer systematischen Grundlage GuV-wirksam zu erfassen. Dem matching principle folgend ist die Erfassung über den Periodisierungszeitraum geboten, in dem die Aufwendungen erfasst werden, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen (IAS 20.12). Rz. 449 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einer Investitionszuw...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1 § 251 HGB

Rz. 196 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 251 Haftungsverhältnisse 1Unter der Bilanz sind, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeit...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 3.1.2.1 Der Unterschied zu § 264 Abs. 3 HGB

Rz. 112 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Personengesellschaften, die gem. § 264a HGB auch die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften des zweiten Abschnitts anzuwenden haben, können von diesen unter den Voraussetzungen des § 264b HGB befreit werden. Systematisch ist die Vorschrift fragwürdig, weil eine Vorschrift mit dem Gehalt des § 264 Abs. 3 HGB sachgerecht wär. Statt...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 4.1.2.1 Verkürzter Umfang der Bilanz

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 2 HGB können sich für die Offenlegung der Bilanz in dem Umfang entscheiden, der für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehen ist. In diesem Falle müssen auch mittelgroße Gesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufstellen, die nur die Gliederungstiefe de...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.2.1.3 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 1029 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 9 ist gegenwärtig Gegenstand eines sog. Post Implementation Review (nachfolgend PIR) durch den IASB. Ziel des PIR ist die Beurteilung, ob die Vorschriften des IFRS 9 die Bilanzierung verbessert haben und das Gewinnen von potenziellen Erkenntnissen, wie das zukünftige Standard Setting gestaltet und verbessert werden kann. Rz. 1030 Stand:...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.3.1.2 Transaktionen mit Barausgleich

Rz. 155 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich verzichtet das IASB darauf, eine direkte Bewertung der erhaltenen Güter oder Dienstleistungen zu fordern. In IFRS 2.30 wird festgelegt, dass bereits zu Beginn die gleichzeitig mit dem Erhalt der Güter oder Dienstleistungen eingegangene unsichere Verbindlichkeit zu bewerten ist. Im ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.2.1.6 Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

Rz. 387 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kurzfristig fällige Leistungen werden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Als kurzfristige Verpflichtung ist die Verbindlichkeit zum Abschlussstichtag entgegen der Bilanzierung langfristiger Verbindlichkeiten i. d. R. nicht abzuzinsen (IAS 19.11). Es bedarf keiner aktuariellen Bewertung. Leistungen des Arbeitgebers, die nicht monetärer Art sind, ...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 4.1 § 327 HGB

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 327 Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung Auf mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2) ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs 1die Bilanz nur in der für kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 vorgeschriebenen...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.3.1 Bilanzrechtliche Fundierung

Rz. 380 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen handelsrechtlicher Bilanzierung gilt für laufende und noch nicht erfüllte Geschäfte zunächst einmal grundsätzlich die Annahme, dass sich Leistung und Gegenleistung entsprechen (Ausgeglichenheitsvermutung). Der vernünftige, rational handelnde Kaufmann wird i. d. R.[1] kein für ihn nachteiliges Geschäft freiwillig eingehen. Im Kontex...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.2.4.3 Spezifische Katalogausnahmen

Rz. 862 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aufgrund der generalistisch gefassten Identifikationskriterien für die Übernahme signifikanter Versicherungsrisiken, wird der Geltungsbereich des IFRS 17 mit Blick auf bestimmte Anwendungsfälle hin eingeschränkt. Dies betrifft solche Vereinbarungen, welche der spezifischen Prägung nach sonst einem Versicherungsvertrag gemäß Definition entspr...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.4 Wahl des Bewertungsobjekts (Einzelbewertungsprinzip)

Rz. 193 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sachverhalte, die die Definition eines Abschlusspostens erfüllen, sind grundsätzlich einzeln zu bewerten.[1] Dieser Grundsatz der Einzelbewertung ist in CF.4.48–.49 und in IAS 1.32 angelegt.[2] In einzelnen Standards wird er klarstellend dargestellt und konkretisiert (Einzel-Kostenzuordnung und Einzelwertberichtigung im Vorratsvermögen, vgl....mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 8.1.2 IFRS

Rz. 1130 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Handelsbilanz als Guthaben bei Kreditinstituten bezeichnet, verwendet das IASB gemäß IAS 1.54(i) die Postenbezeichnung "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente". In IAS 32 ist dagegen von "flüssigen Mitteln" die Rede. Definitionsgemäß umfassen Zahlungsmittel dabei Barmittel und Sichteinlagen, die ohne Wertabschlag täglich abrufb...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 5.1.2.2.1 Wesentliche Änderungen im Konsolidierungskreis

Rz. 144 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei wesentlichen Änderungen des Konsolidierungskreises verlangt Abs. 2 Angaben im Konzernabschluss, die es ermöglichen, die aufeinander folgenden Konzernabschlüsse sinnvoll miteinander zu vergleichen. Änderungen des Konsolidierungskreises liegen vor, wenn sich die Zusammensetzung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen (u...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundnorm für den handelsrechtlichen Jahresabschluss aller Kaufleute und Handelsgesellschaften einschließlich der Kapitalgesellschaften ist § 242 HGB. Die Vorschrift regelt in den Abs. 1 und 2 getrennt die Verpflichtungen des Kaufmanns, zu Beginn seines Handelsgewerbes einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abs...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.3.2.1 Kapitalkonsolidierung

Rz. 238 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensanteilen sind nach § 301 Abs. 1 HGB im Rahmen der Erstkonsolidierung die in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten des Tochterunternehmens in der Neubewertungsbilanz mit dem Zeitwert anzusetzen.[1] Insbesondere im Rahmen de...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.3 Begriffe "gewährt", "geschuldet" u. "zugesagt"

Rz. 409 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG verwendet hinsichtlich der Zuordnung von Vergütungsteilen zu Geschäftsjahren die Begriffe "gewährt" umd "geschuldet". In Bezug auf Aktien(-optionen) kommt es gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG darauf an, ob diese "gewährt" oder "zugesagt" sind. Dies ist ausschlaggebend dafür, in welchem Vergütungsbericht zeitlich be...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.5.1 Einleitung und Anwendungsbereich

Rz. 329 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Globalisierung der Unternehmenstätigkeit stellt den Bilanzersteller vor besondere Herausforderungen. Zunächst bedingt die Konzernbilanzerstellung eine Angleichung der Rechnungslegungsmethoden, so z. B. mit Hinsicht auf die IFRS als weltweit verbreitetes Rechnungslegungsnormensystem. Darüber hinaus müssen allerdings auch die Bilanzposten ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.2 Ansatz zum Nennbetrag

Rz. 186 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kapital ist zum Stichtag zum Nennbetrag anzusetzen. Trotz Nettoausweises ergibt sich aus dem Zusammenhang mit § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB, dass auch bei nicht voller Einzahlung ein voller Ansatz notwendig ist.[1] Der Nennbetragsziffer wird elementare Bedeutung für den Kapitalschutz zugebilligt, weil in dieser Höhe das Vermögen gegen Ausschüttung...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.3.2.3 Übertragung auf Bilanzierungsfragen

Rz. 36 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Versuche, einzelne Verstöße oder sogar "Fraud-Tatbestände" aus dem Bereich der Bilanzierung herauszugreifen und sie einer juristischen Untersuchung dahingehend zu unterziehen, ob eine Zurechnung zur Geschäftsleiterebene erfolgt, bergen die Gefahr einer Scheingenauigkeit. Denn es kommt für die Frage der Wissenszurechnung grds. nicht auf den ei...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.1 Erstbewertung

Rz. 498 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen sind beim erstmaligen Ansatz mit dem bestmöglichen Schätzwert (best estimate) der Ausgaben anzusetzen, die zum Abschlussstichtag zur Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung notwendig sind (IAS 37.36). Der Erfüllungsbetrag (expenditure required to settle) entspricht dabei dem geschätzten Betrag, den das Unternehmen bei v...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.1.4.1 Unrichtige Wiedergabe (Var. 1)

Rz. 34 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verhältnisse einer KapGes sind unrichtig wiedergegeben (Verletzung des Grundsatzes der Bilanzwahrheit), wenn die Darstellung den objektiven Gegebenheiten nicht entspricht[1], wobei sowohl die Angabe unrichtiger Umstände als auch das Verschweigen von Tatsachen tatbestandsmäßig sein kann. Maßstab sind konkrete Rechnungslegungsnormen und son...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.1 Abgrenzung der Umsatzerlöse

Rz. 133 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit IFRS 15 wurden erstmals allgemeine Grundsätze zur Umsatzerfassung in Form eines 5-Stufen-Konzepts eingeführt, das auf jegliche in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fallende Kundenverträge anzuwenden ist und nicht nach Vertragsgegenstand differenziert. Die Stufen sind (IFRS 15.IN7): 1. Stufe: Identifikation von Kundenverträgen (vgl. Tz. 13...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.1.2 Eröffnungsbilanz (Beginn der Aufstellungspflicht)

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Das ist der Zeitpunkt, ab dem der Kaufmann ein selbständiges Handelsgewerbe erstmals als sein eigenes betreibt. Daraus folgt, dass eine Eröffnungsbilanz auch bei einem Inhaberwechsel vom Erwerber aufzustellen ist und zwar unabhängig vom Erwerbsgrund. Deshalb...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.2.1.2 Negativer Unterschiedsbetrag

Rz. 644 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Neben dem in der Praxis geläufigen Erwerb zu einem Preis oberhalb des Marktwerts und der damit einhergehenden Entstehung eines goodwill, ist es in Ausnahmefällen auch denkbar, dass ein Unternehmen einen Erwerb zu einem Preis unterhalb des Marktwerts tätigt und auf diese Weise ein negativer Unterschiedsbetrag entsteht (IFRS 3.34). Der Standard...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.2.4 Wesentliche Bewertungsgrundlagen und jahresabschlusspolitische Maßnahmen

Rz. 183 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen der Berichterstattung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses ist nach Abs. 2 Satz 4 auch auf wesentliche Bewertungsgrundlagen sowie darauf einzugehen, welchen Einfluss Änderungen in den Bewertungsgrundlagen einschließlich der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen sowie sa...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.1.1 Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Privatrechtlich verfasste Kreditinstitute dürfen in Deutschland nur in der Rechtsform der Personen- oder der Kapitalgesellschaft betrieben werden (§ 2b Abs. 1 KWG). Als solche unterliegen sie, wie auch die Finanzdienstleistungsinstitute, den Vorschriften der Rechnungslegung nach dem HGB. Daneben unterliegen sowohl Kredit- als auch Finanzdiens...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 401 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der bis zur Übernahme des IFRS 18 in EU-Recht geltende IAS 1 beruht auf einer Neubekanntmachung im Rahmen des Joint project Financial statement presentation (IAS1.BC7 ff.), die im September 2007 veröffentlicht worden ist. Durch die Standardänderung " Amendments to IAS 32 Financial Instruments: Presentation and IAS 1 Presentation of Financial S...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.6.1 Abgrenzung von MPMs

Rz. 180a Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hintergrund für die Einführung von verpflichtenden Angaben zu unternehmensspezifischen Performance-Kennzahlen ist ihre regelmäßige und weit verbreitete Veröffentlichung; das prominente Beispiel hierfür ist das EBITDA (earnings before interests taxes depreciation and amortization) in diversen Variationen. Gemeinsam ist diesen unternehmensspe...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1 § 265 HGB

Rz. 352 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung (1) 1Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, ist beizubehalten, soweit nicht in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände Abweichungen erforderlich sind. 2Die Abweichungen sind im Anhang anzugeben und zu begründen....mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.2.2 Immaterielle Vermögenswerte im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen

Rz. 448 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Regelungen für Unternehmenszusammenschlüsse ( business combinations) nach IFRS 3 widmen sich der Aufteilung des Kaufpreises auf die erworbenen Vermögenswerte und Schulden. Sie dienen damit auch der Ermittlung eines positiven (goodwill) oder negativen (badwill) Unterschiedsbetrags zum Zeitpunkt des Erwerbs. Hierzu sind sowohl die Zusammens...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 10.1.2.2.1 Vollständigkeitsgebot (Satz 1)

Rz. 328 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die Vermögensgegenstände, Schulden und RAP sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Jahresabschlüssen dieser Unternehmen vollständig aufzunehmen, soweit nach dem maßgeblichen Recht des Mutterunternehmens nicht ein Bil...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.3.2 Gliederungsvorschriften für nicht veröffentlichungspflichtige Unternehmen

Rz. 34 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 247 Abs. 1 HGB regelt Inhalt und Mindestgliederung der Bilanz für alle Kaufleute. Gesondert auszuweisen sind nach dem Wortlaut dieser Vorschrift auf der Aktivseite das Anlage- und das Umlaufvermögen sowie die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Auf der Passivseite sind das Eigenkapital, die Schulden sowie die passiven Rec...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.1.5 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 180 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Wertkonzeption bildet im Schrifttum einen Schwerpunkt der rechtspolitischen Kritik an den IFRS. Diese Kritik bezieht sich zum einen auf die Regelungstechnik und zum anderen auf den Stellenwert des beizulegenden Zeitwerts für die Folgebewertung. In der Wertkonzeption zeigen sich die Nachteile der sachverhaltssegmentierten Regelungstechnik ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.1.2.2 Verlustvorträge

Rz. 210 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Steuerliche Verlustvorträge nehmen im Rahmen der Steuerlatenzierung eine Sonderstellung ein, da sich diese nicht aus den unterschiedlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in Handels- und Steuerbilanz ergeben. Steuerliche Verlustvorträge beinhalten einen ökonomischen Vorteil, der sich darin wide...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.2.2.3.4 Eliminierungsmaßnahmen

Rz. 49 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bezieht ein Investor Leistungen von einem Gemeinschaftsunternehmen oder erbringt er Leistungen an dieses, erfordert die im Konzernabschluss anzuwendende Equity-Bewertung gemäß IAS 28.28 bereits die Durchführung einer Zwischenergebniseliminierung.[1] Auch für gemeinschaftliche Tätigkeiten gilt, dass Gewinne bzw. Verluste aus Lieferungs- und Lei...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.1 Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bis zum HGB vom 10. Mai 1897

Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Verkehrserwartung an die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresabschlusses des Kaufmanns und damit verbunden eine normative Geltung handelsrechtlicher GoB bestand lange vor Inkrafttreten des HGB und seines Vorläufers des ADHGB. Als vielzitierter geistiger Urvater zahlreicher Grundelemente der geltenden handelsrechtlichen Buchführungs- und...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.7 Konzerninterne Umstrukturierungen

Rz. 383 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Unternehmenszusammenschluss, der bei wörtlicher Auslegung ebenfalls unter die Vorgaben des § 301 HGB fällt, kann sich auch zwischen zuvor bereits in einem (Konzern-)Verbund stehenden Unternehmen vollziehen. Fraglich ist, ob auch bei einer aus Konzernperspektive im Innenverhältnis veranlassten Transaktion die Vorgaben der Kapitalkonsolidi...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.1.2.1.2 Prüfungsrecht (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 138 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Wortlaut des § 320 Abs. 1 Satz 2 HGB haben die gesetzlichen Vertreter dem Abschlussprüfer die Prüfung von Büchern und Schriften sowie von Vermögensgegenständen und Schulden, namentlich die Kasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, zu gestatten. So erstreckt sich das Prüfungsrecht auf alle im Zusammenhang mit rechnungslegungs...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.1 Informationsfunktion des Konzernabschlusses

Rz. 570 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Konzernabschluss als fiktive rechtliche Einheit (gem. § 297 Abs. 3 HGB; Einheitstheorie) bedingt konsequenter Weise eine Vereinheitlichung der Bewertungsmethoden im Konzern.[1] Die Anpassung bzw. Neubewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt, sofern deren einzelbilanzielle Behandlung mit den Vorgaben des Konzernabschlusses k...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.2 Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB

Rz. 287 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Infolge eines Betriebsübergangs (§ 613a BGB) gehen die Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber versorgungsberechtigten aktiven Mitarbeitern (durch Einzelrechtsnachfolge, bspw. asset deal, oder Gesamtrechtsnachfolge, bspw. Umwandlungsvorgänge) von einem übergebenden Unternehmen auf ein übernehmendes Unternehmen über. Letzteres tritt der ge...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.5 Verzicht auf Vereinheitlichung

Rz. 585 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen ein Beibehaltungswahlrecht i. S. eines Verzichts auf die Vereinheitlichung der Bewertungsmethoden vor. Neben branchenspezifischen Beibehaltungswahlrechten[1] (Abs. 2 Satz 2) spielen vor allen Dingen das Beibehaltungswahlrecht bei Geringfügigkeit der Auswirkung (Abs. 2 Satz 3) und das Beibehaltungswahlrecht...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.3 Synopse

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.3.2 Wertaufhellungsprinzip

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Zeitpunkt einer bilanzrechtlichen Bewertung ist grds. der Stichtag. Vermögensgegenstände und Schulden sind "zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten" (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Aus dieser Formulierung und dem Umstand, dass die Bilanz nicht "am", sondern "für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres" aufzustellen ist, folgt ein Verbot der B...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.2.2.4 Regulatorische Abgrenzungsposten (IFRS 14)

Rz. 455 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Grundproblematik des Ansatzes regulatorischer Abgrenzungsposten in preisregulierten Branchen lässt sich anhand des nachfolgenden Beispiels verdeutlichen: BEISPIEL Regulatorische Abgrenzungsposten in preisregulierten Branchen[1] Bei der XY-AG handelt es sich um einen Stromlieferant, welcher der (Preis-)Regulierung unterliegt. Unwetterbeding...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.2.2 Prüfung der zusammengefassten Jahresabschlüsse

Rz. 49 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter zusammengefassten Jahresabschlüssen sind nach § 317 Abs. 3 Satz 1 HGB i. V. m. § 300 Abs. 1 Satz 1 HGB bzw. IFRS 10.B86 Finanzinformationen des Mutterunternehmens sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen – d. h. Vermögen, Schulden, Eigenkapital, ggf. Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge sowie Anhanganga...mehr