Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.3 § 306 HGB

Rz. 197 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 306 Latente Steuern 1Führen Maßnahmen, die nach den Vorschriften dieses Titels durchgeführt worden sind, zu Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen und bauen sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtl...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 10.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 319 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 300 Abs. 2 Satz 2 HGB legt fest, dass die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten unabhängig davon erfolgen darf, wie diese Wahlrechte in den Jahresabschlüssen der einbezogenen Unternehmen – dies schließt auch das Mutterunternehmen ein – ausgeübt werden. Gegenstand kontroverser Diskussion ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob für die Ausü...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.5.1 § 274 HGB

Rz. 259 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Nr. 29 HGB fordert eine Angabe der den latenten Steuern[1] zugrunde liegenden temporären Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen und mit welchen Steuersätzen diese bewertet wurden. § 285 Nr. 29 HGB bezweckt, dem Adressaten des Jahresabschlusses einen unverzerrten Einblick in den Umfang der vorhandenen latenten Steuern zu gewähre...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.1.3.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß IFRS 10.4 hat ein Mutterunternehmen einen Konzernabschluss aufzustellen. Dies gilt größen-, rechtsform- und sitzunabhängig. Befreiungsmöglichkeiten von der Aufstellungspflicht sieht IFRS 10.4 für Mutterunternehmen unter den folgenden Bedingungen vor: Es ist als Teil-Konzern selbst Bestandteil eines anderen Mutterunternehmens und die Eige...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1 Einleitung

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zahlreiche gesetzliche Regelungen knüpfen zumindest mittelbar Rechtsfolgen an den Bilanzansatz, die Bewertung eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld und den Ausweis, aber auch an den so ermittelten Bilanzgewinn. Das sind zum einen die Vorschriften über die Gewinnverwendung in Kapitalgesellschaften, zum anderen aber auch strafrechtliche ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.6.1 Allgemeine Ansatzkriterien

Rz. 432 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Rückstellungsbegriff umfasst nach IAS 37.10 Schulden, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Im Hinblick auf den dabei verwendeten Schuldenbegriff greift IAS 37 in den Definitionen die im Rahmenkonzept aus dem Jahr 2010 definierten Abgrenzungsmerkmale noch einmal auf. Eine Rückstellung ist demnach nach IAS 37.14 ver...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.2 Ökonomische Sichtweise: Bilanztheorie

Rz. 223 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Ökonomie befasst sich seit ihren modernen Ursprüngen mit den Aufgaben und Funktionen von Rechnungslegung und Bilanzierung. Dabei geht es vor allem um die Frage, was als Vermögen und was als Schulden im Rechenwerk anzusetzen ist, wie und nach welchen Grundsätzen zu bewerten ist und wie der Erfolg einer Periode zu bestimmen ist. Hierzu wur...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.1.1 Überblick

Rz. 427 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS sehen im Vergleich zum HGB keine explizite Definition von Rechnungsabgrenzungsposten vor. Jedoch existiert auch in den IFRS eine systemimmanente Notwendigkeit zur Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten aufgrund des Prinzips der Periodenabgrenzung (accrual accounting). Der Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens richtet sich nach de...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.4 Fehlerhafte GuV

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanz ist eine Zeitpunktrechnung, die GuV eine Zeitraumrechnung. Beide sind durch das System der doppelten Buchführung miteinander verknüpft. Veränderungen im Bilanzansatz und seiner Bewertung wirken sich daher unmittelbar auf die GuV aus (Ausnahme: Aktiv- und Passivtausch). Umgekehrt ist jede Aufwands- und Ertragsbuchung in der GuV durc...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.2.2.4.4 Andere Angaben

Rz. 143 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Unternehmen hat neben der Segmentberichterstattung die Umsatzerlöse auch gegliedert nach externen Kunden pro Produkt/Dienstleistung anzugeben. Eine Angabe kann nur unterbleiben, wenn die notwendigen Informationen nicht zur Verfügung stehen oder ihre Generierung unverhältnismäßige Kosten verursachen würde (IFRS 8.32). Rz. 144 Stand: 2. A. ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.2.4.3.3 Nachträgliche Begründung von Sicherungsbeziehungen

Rz. 482 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Begründung einer Bewertungseinheit ist zu jedem Zeitpunkt, d. h. auch mit bereits vorhandenen Vermögensgegenständen und Schulden möglich. Maßgeblich ist, dass die jeweiligen Positionen ab einem bestimmten Zeitpunkt bewusst zusammengefasst werden. Auch dies ist entsprechend zu dokumentieren, um den erforderlichen Beweis im Zweifel führen ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 566 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Verabschiedung der 7. EG-Richtlinie (Art. 18 und Art. 29 Abs. 1–3 sowie 5) wurde die Regelung in deutsches Recht übertragen. Die damit einhergehende Vereinheitlichung der Bewertungsmethoden verdrängte damit die Maßgeblichkeit des Jahresabschlusses für die Bewertung im Konzernabschluss (§ 331 Abs. 1 Nr. 1 AktG a. F.).[1] Die spiegelbildli...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 569 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch das BilRiLiG wurde in § 308 Abs. 3 HGB festgelegt, dass die zu übernehmenden Vermögensgegenstände oder Schulden im Jahresabschluss eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens mit einem nur nach Steuerrecht zulässigen Bilanzwert übernommen werden dürfen. Diese Bestimmung wurde durch das TransPuG gestrichen. So sollte die umg...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.4.2 Berücksichtigung latenter Steuern

Rz. 172 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Je nachdem, wie vergütungshalber gewährte Anteile oder Optionen auf Anteile auf Unternehmensseite steuerlich behandelt werden, kann es bei ihrer Bilanzierung prinzipiell auch zum Ansatz latenter Steuern kommen (IFRS 2.BC311–.329). Das IASB argumentiert, dass hierfür nicht notwendigerweise Bewertungsdifferenzen ausgewiesener Bilanzpositionen ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 15.1 § 306 HGB

Rz. 535 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 306 Latente Steuern 1Führen Maßnahmen, die nach den Vorschriften dieses Titels durchgeführt worden sind, zu Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen und bauen sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtl...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.2.2 Folgebewertung

Rz. 757 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 40.30 gewährt ein Methodenwahlrecht, wonach zur Folgebewertung von Anlageimmobilien das Modell des beizulegenden Zeitwerts (fair value model) oder das Anschaffungskostenmodell (cost model) verwendet werden kann. IAS 40 spricht in diesem Zusammenhang von einer Rechnungslegungsmethode (accounting policy).[1] Die gewählte Methode ist grunds...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.10 Angaben bei Komplementär-Funktion (Nr. 11a)

Rz. 65 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine KapGes ist gem. § 285 Nr. 11a HGB verpflichtet, Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen (im In- und Ausland) anzugeben, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter sie ist. Voraussetzung ist eine am Abschlussstichtag bestehende unbeschränkte Haftung für Schulden der anderen Gesellschaft. § 285 Nr. 11a HGB setzt keine Mindestbeteiligung...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.2.4.2.4 Vergütete Nichtarbeitszeiten

Rz. 295 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In IAS 19 wird eine Differenzierung zwischen ansammelbaren Ansprüchen – bspw. aus Gleitzeitguthaben oder Urlaubsgewährung – sowie nicht ansammelbaren Ansprüchen – z. B. aus Erziehungsurlaub oder Krankheit – vorgenommen. Für die ansammelbaren Ansprüche gilt, dass diese in Höhe der zum Stichtag der Zwischenberichtsperiode angesammelten Beträge...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 338 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den Anwendungsbereich des § 301 HGB fallen Unternehmenserwerbe auf Konzernabschlussebene, bei denen konsolidierungspflichtige Anteile an einem Tochterunternehmen vorliegen (sog. share deal). Auf den Erwerb eines Unternehmens durch Übernahme der Vermögensgegenstände und Schulden (sog. asset deal) oder auf vermögensübertragende Umwandlungsv...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.6.3 Aufstockung von Mehrheitsbeteiligungen

Rz. 455 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Aufstockung einer bereits vorliegenden Mehrheitsbeteiligung – bspw. von 70 % der Anteile auf eine Anteilsquote von 80 % – ist gemäß IFRS 10.23 methodisch als Transaktion zwischen Eigentümern zu behandeln. Auf Basis des sog. Einheitsgrundsatzes tangiert der Zuerwerb ausschließlich die Verteilung der den Eigentümergruppen zuzuordnenden Re...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.3 Zuordnung zu mehreren Bilanzpositionen

Rz. 368 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nicht immer kann ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld zweifelsfrei korrekt ausgewiesen werden, weil eine Zuordnung zu mehreren Bilanzposten möglich ist. Typisches Beispiel ist eine Forderung aus Lieferung und Leistung an ein verbundenes Unternehmen.[1] Auch aus § 266 Abs. 2 A II HGB ergibt sich nicht, ob nun Gliederungsbuchstabe 1 oder 2...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.7 Grundsatz der Imparität (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Rz. 110 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Imparitätsprinzip ergänzt das Vorsichts- und Realisationsprinzip und schränkt insbesondere das Prinzip der periodengerechten Erfassung ein. Denn es erlaubt und verlangt, Chancen und Risiken in der Bilanz ungleich zu behandeln. Relevanz erlangt es daher in erster Linie auf der Passivseite der Bilanz. Während für einen zulässigen Ansatz in...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.2 Ermittlung der Beteiligungsquote

Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach der Quotenkonsolidierung sind Vermögensgegenstände und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen anteilig – d. h. beteiligungsproportional – im Konzernabschluss zu erfassen. Ausschlaggebend für die Bemessung der Quote sind somit die dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile am Kapital und nicht die Stimmrechtsanteile. In die Berechnung der ...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 198 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 251 HGB wurde mit dem BiRiLiG von 1985 ins HGB aufgenommen. Zuvor waren Haftungsverhältnisse im Gliederungsschema des § 151 Abs. 5 AktG 1965 und im Erläuterungsbericht gem. § 160 Abs. 3 Nr. 7 AktG 1965 angesprochen. In der Rechnungslegungspraxis war ein GoB anerkannt, wonach auch für andere Kaufleute als für AGs Haftungsverhältnisse auszuw...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.3.2.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 241 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Eliminierung konzerninterner Aufwendungen und Erträge nach § 305 HGB tangiert i. d. R. nur die GuV und führt daher nicht zu Änderungen der Bilanzansätze der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Mangels entstehender temporärer Differenzen kommt die Bilanzierung latenter Steuern hier nicht in Betracht. Dies gilt e...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 341 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Abschaffung des Wahlrechts zur Anwendung der Buchwertmethode durch das BilMoG und die hieraus resultierende Verpflichtung zur Anwendung der Neubewertungsmethode wurde die von weiten Teilen der Bilanzierungspraxis präferierte Variante zur Abbildung von Unternehmenserwerben gestrichen. Nach Auffassung des Gesetzgebers soll die alleinige An...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2.1.1 Überblick

Rz. 119 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 253 HGB enthält die grundlegenden Regeln für die Zugangs- und Folgebewertung von Vermögensgegenständen und Schulden. Die Vorschrift konstituiert das Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzip als Grundsatz einer vorsichtigen, an der Gegenleistung orientierten Bewertung. Im Einzelnen regelt die Norm sodann die Folgebewertung von Rückstell...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 18.1.2.1 Umrechnung der Bilanz (Satz 1)

Rz. 596 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Wortlaut des § 308a Satz 1 HGB sind die Aktiv- und Passivposten einer auf fremde Währung lautenden Bilanz – mit Ausnahme des zum historischen Kurs in Euro umzurechnenden Eigenkapitals – zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umzurechnen. Im Einzelnen gilt für die Umrechnung von Bilanzposten der Tochter-, Gemeinschaft...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.1.1.2 Verhältnis des IFRS 10 zu ausgewählten anderen Standards

Rz. 36 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 10 behandelt insbesondere Fragen zum Konsolidierungskreis (d. h. zu den einzubeziehenden Unternehmen), zum Konzernabschlussstichtag, zur Schulden- und Aufwandskonsolidierung und zur Zwischenergebnis­eliminierung. Die Regelungen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses beschränken sich allerdings nicht ausschließlich auf IFRS 10, sondern ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.1.3.1 Grundsätzliches Vorgehen

Rz. 263 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind die zum Erstanwendungszeitpunkt (vgl. Tz. 261, im Beispiel 31.12.2020) gültigen IFRS-Bestimmungen einheitlich für sämtliche Perioden anzuwenden, die im ersten IFRS-Abschluss dargestellt werden (IFRS 1.7). Hiermit verbunden ist das Erfordernis der Retrospektion, d. h., es ist so zu bilanzieren, als ob die zum Erstanwendungs...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 408 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bislang wurde die Berechtigung von RAPs nicht ernsthaft in Frage gestellt. Es zeigt sich jedoch anhand der IFRS, dass die Problematik der Periodisierung auch anders gelöst werden kann. Hennrichs hat nunmehr den rechtspolitischen Zweck von RAPs daher bezweifelt.[1] In der Tat würden sich die meisten Konstellationen wohl auch ohne das Institut...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.5.4 Verrechnungsverbot (offsetting rule)

Rz. 183 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.32 enthält den Grundsatz des Verrechnungsverbots. Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen dürfen nicht saldiert werden, solange dies kein speziellerer Standard erlaubt. Dieser Grundsatz wird in IAS 1.33 begründet mit der Regelvermutung, dass Saldierungen den Informationswert des Jahresabschlusses für die Adressaten m...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.2.4.3.4 Vorzeitige Beendigung der Sicherungsbeziehung

Rz. 483 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Entscheidung, Vermögensgegenstände und Schulden zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, ist als Entscheidung für eine Bewertungsmethode gem. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB anzusehen. Sie ist nach dem dort verankerten Gebot der Bewertungsstetigkeit grundsätzlich beizubehalten.[1] Eine vorzeitige Beendigung der Sicherungsbeziehung ist gem. § ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.1.1 Allgemeine Vorgaben

Rz. 204 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Steuerabgrenzung beruht auf dem bilanzorientierten temporary concept, nach dem latente Steuern im HGB-Abschluss auf temporären Differenzen zwischen dem Bilanzansatz in der HGB- und Steuerbilanz beruhen. Für weitere Ausführungen vgl. Tz. 176 ff. Rz. 205 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für latente Steuern, die sich aus unterschiedlichen erstmalig...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.2.1 Mindestanforderungen für alle Kaufleute

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 247 Abs. 1 HGB regelt für die Bilanz aller Kaufleute eine hinreichende Aufgliederung der Aktiva und Passiva. Sie gilt für alle Kaufleute, soweit nicht speziellere Gliederungsvorschriften vorgehen. Sie gilt damit auch für die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen bei Kapitalgesellschaften.[1] Eine entsprechende Vorschr...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Regelungen in § 240 Abs. 1 und 2 HGB gehen auf § 39 Abs. 1 und 2 a. F. zurück, während Abs. 3 im Wesentlichen § 40 Abs. 4 Nr. 2a a. F. entspricht. Die Einschränkungen gegenüber dem früheren Recht sind auf Art. 38 der Vierten EG-Richtlinie zurückzuführen, die ausdrückliche Einbeziehung der Schulden in Abs. 4 geht auf das VersRiLiG von 1994...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1 § 242 HGB

Rz. 92 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 242 Pflicht zur Aufstellung (1) 1Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. 2Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften entspreche...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 83 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Unternehmen kann gem. § 297 HGB wie auch gem. § 264 Abs. 1 HGB auf freiwilliger Basis eine Segmentberichterstattung aufstellen. Eine freiwillige Aufstellung kann auch bei Unternehmen erfolgen, die nach § 11 PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind (DRS 28.5). Stellt ein kapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen verpflichtend na...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach der vom Gesetzgeber verfolgten Stufenkonzeption, die einen abgestuften Übergang unter Beachtung abnehmender Intensität der Einflussnahme vorsieht, kann ein Gemeinschaftsunternehmen anteilig in den Konzernabschluss einbezogen werden. Folgerichtig können die dem Gemeinschaftsunternehmen zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Schulden bzw. d...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.1 § 274 HGB

Rz. 174 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 274 Latente Steuern (1) 1Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steu...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.6.2 Sorgfalts-(Vorsichts-)prinzip (prudence principle)

Rz. 186 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Prinzip der Vorsicht wird in IASC F.37 (1989) als Sorgfaltsmaßstab mit dem Pflichtprogramm der kaufmännischen Vernunft formuliert.[1] Mit dieser Formulierung traf das IASC auch das richtige Verständnis des Vorsichtsprinzips. Weder gebietet es, noch rechtfertigt es, Schätzungs- und Ermessensspielräume möglichst pessimistisch auszuüben. Es...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1 § 301 HGB

Rz. 334 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 301 Kapitalkonsolidierung (1) 1Der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluß einbezogenen Tochterunternehmen wird mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. 2Das Eigenkapital ist mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konz...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.4 Anpassung in der Handelsbilanz II

Rz. 583 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bestehende Bewertungsunterschiede, z. B. zwischen den Jahresabschlüssen eines ausländischen Tochterunternehmens und dem Mutterunternehmen bei nicht art- oder funktionsgleichen Sachverhalten, sind bei der Konzernabschlussaufstellung "zurückzudrehen". Die Neu-/Umbewertungsforderung des Abs. 2 Satz 1 hat lediglich deklaratorischen Charakter, da...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.3.1 Stichtagsprinzip

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Stichtagsprinzip (ausführlich vgl. Kapitel 4 Tz. 147) dient der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen und bildet insofern die Grundlage für das Vorsichts- und Realisationsprinzip. Es besagt, dass bilanziell nur diejenigen Geschäftsvorfälle berücksichtigt werden dürfen, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Das...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.4 Gliederungsformate

Rz. 412 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS geben kein Gliederungsformat und auch keine Gliederungsreihenfolge vor. Die Bilanz kann damit sowohl in der Kontoform (horizontal/account format) als auch in der Staffelform (vertical/report format) oder in einer anderen Form aufgestellt werden.[1] Die Gliederung nach Fristigkeit kann mit den kurzfristigen oder den langfristen Vermö...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1 § 254 HGB

Rz. 460 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 254 Bildung von Bewertungseinheiten 1Werden Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zusammengefasst (Bewertungseinheit), sind § 249 Abs. 1, § 25...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.2 Vorgeschriebene Angaben

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der materielle Inhalt des Anhangs ergibt sich aus folgenden Rechtsquellen:[1] §§ 284, 285 HGB (explizit genannte Angaben), Angaben, die Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz oder GuV begleiten (z. B. § 277 Abs. 4 Satz 2 HGB) und Vorschriften, die nicht innerhalb des HGB, sondern in rechtsformspezifischen Gesetzen verankert sind (z. B. GmbH,...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.2.2 Bedeutung der contractual obligation für das generelle Vorliegen eines Finanzinstruments

Rz. 42 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Qualifizierung als Finanzinstrument setzt das Vorliegen eines Vertrags (einer Vereinbarung) voraus, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit bzw. Eigenkapitalinstrument führt. Grundlegend für das Vorliegen einer finanziellen Verbindl...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.2.1.2.3 Echte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 473 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Echte Aufrechnungsdifferenzen lassen sich im Gegensatz zu unechten Aufrechnungsdifferenzen nicht durch der Konsolidierung vorgelagerte Maßnahmen – bspw. Saldenabstimmungen, Buchungsstopp kurze Zeit vor dem Bilanzstichtag oder Festlegung einheitlicher Bilanzstichtage – für die in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen vermeiden.[1]...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.5 Allokation des Wertminderungsaufwands und die Wertaufholung

Rz. 291 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein eventueller Wertminderungsaufwand ist wie folgt auf die Buchwerte der CGU zu verteilen (IAS 36.104): Primäre Reduktion des goodwill der CGU. Sekundäre Verteilung des verbleibenden Wertminderungsbetrags auf die restlichen Vermögenswerte. Die Zuteilung zu den restlichen Vermögenswerten wird zunächst durch den erzielbaren Betrag des Vermögensw...mehr