Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.2.1 Wesen des goodwill

Rz. 616 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Unterschiedsbetrag nach § 309 HGB entsteht infolge der Erstkonsolidierung im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses. Die Entstehung eines Unterschiedsbetrages und dessen Höhe bemessen sich anhand des anteiligen Eigenkapitals.[1] Die Erwerbsmethode unterstellt den fiktiven Kauf einzelner Vermögenswerte und Schulden anstelle des Erwerbs ...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1 § 312 HGB

Rz. 54 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 312 Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrags (1) 1Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist in der Konzernbilanz mit dem Buchwert anzusetzen. 2Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens sowie ein darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.5.2 Bilanzvermerke

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für alle Kaufleute schreibt § 251 HGB den Ausweis der Haftungsverhältnisse "unter der Bilanz" vor. Das sind die Eventualverbindlichkeiten (off balance sheet risks), für die der Kaufmann am Bilanzstichtag bereits eine vertragliche Bindung eingegangen ist, die die Voraussetzungen für einen Ausweis bei den Schulden als Verbindlichkeiten oder Rüc...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.5 Vorsichts-, Realisations-, und Imparitätsprinzip

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten ein dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip vergleichbares, wenngleich anders akzentuiertes[1] Prinzip der objektiven Wertermittlung in den Bewertungsgrundsätzen der Verlässlichkeit und Neutralität (CF.2.16 und IAS 1.29 ff.), der Vergleichbarkeit (CF.2.24) und der Nachprüfbarkeit (CF.2.30). Diesen Grundsätzen steht im Bewe...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.4.3.1 Bewertungsobjekt

Rz. 319 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögenswerte oder Schulden stellen die Bewertungsobjekte – Eigenkapital wird lediglich als Residualgröße fortgeschrieben – des Abschlusses dar. Das Bewertungsobjekt wird nicht durch den IFRS 13 bestimmt, sondern durch die jeweiligen IFRS Einzelstandards, welche die Ermittlung eines beizulegenden Zeitwertes gem. IFRS 13 fordern. Von dem ein...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.1 Definition des Eigenkapitals

Rz. 34 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Rahmenkonzept definiert Eigenkapital (equity) als Residualanspruch (residual interest) an den Vermögenswerten des Unternehmens nach Abzug aller Schulden (F.4.4(c)). Damit hängt die Höhe des Eigenkapitals von Ansatz und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden ab, die das Unternehmen in seiner Bilanz ausweist. Als übergeordnetes Abgrenzun...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.6.2.2 Ungeschriebene Ausnahmen

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanzierungspraxis hat Ausnahmen vom Verrechnungsverbot vor allem zu Vereinfachungszwecken entwickelt. Diese Ausnahmen betreffen sowohl Vermögensgegenstände und Schulden als auch Aufwendungen und Erträge. Danach dürfen – müssen aber nicht – saldiert werden: Forderungen und Verbindlichkeiten derselben Personen für den bilanzierenden Kaufma...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.5 Synopse

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.6 Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Verbesserung der Information

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft soll einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Adressatenkreis ist unbegrenzt – Gesellschafter und Gläubiger, aber auch Arbeitnehmer, Konkurrenten und die Öffentlichkeit.[1] Alle drei Lagen stehen gleichrangig nebeneinander.[2] Für die Darstellung der Vermögenslage o...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.4.3.4 Transaktionskosten

Rz. 325 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Wertbemessung ist keine Bereinigung des angesetzten Preises um Transaktionskosten vorzunehmen. Stattdessen ist auf die Regelungen anderer Standards zurückzugreifen. Die Nichtbeachtung von Transaktionskosten ist darauf zurückzuführen, dass sie kein Charakteristikum eines Vermögenswerts oder einer Schuld bilden, sondern typisch für bes...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.1.2.4.2 Angabepflichtige Informationen

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Informationsaufbereitung erfolgt dabei i. S. einer Disaggregation der HGB-Abschlusszahlen auf die einzelnen Segmente, wobei nur Beziehungen innerhalb eines Segments eliminiert werden, jedoch keine Beziehungen zwischen den Segmenten.[1] Sofern Beträge nicht direkt oder sachgerecht einem Segment zurechenbar sind, müssen diese in der Überlei...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.4.5 Anschaffungsnebenkosten und sonstige Beträge

Rz. 412 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nebenkosten gehören nach Auffassung des Standardsetzers nicht zum beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung (IFRS 3.BC366). Daher sind diese Kosten vom Unternehmenserwerb zu trennen.[1] In IFRS 3.53 findet sich eine Auflistung verschiedener Anschaffungsnebenkosten. Hierzu zählen im Speziellen: Vermittlerprovisionen Beratungs-, Anwalts-, Wirtscha...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.3.1 Überblick

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein aktiver bzw. passiver Unterschiedsbetrag, der sich aus der Kapitalaufrechnung ergibt, ist unter Berücksichtigung des Einzelbewertungsgrundsatzes gem. § 312 Abs. 2. Satz 1 HGB den Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten des assoziierten Unternehmens insoweit zuzuordnen, als deren beizule...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.4 Bewertungsvorschriften (§§ 252 bis 256a HGB)

Rz. 273 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 252 HGB: Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (Bilanzidentität; Fortführungsprinzip; Einzelbewertung; Vorsichtsprinzip; Realisationsprinzip; Bewertungsstetigkeit; vgl. Kapitel 5 Tz. 66 ff.) gelten auch im Konzernabschluss. Der Grundsatz der Bilanzidentität kann jedoch nach Maßgabe von § 294 Abs. 2 Satz 2 HGB (vgl. Tz. 144 ff.) durchbrochen...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 360 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB ist das EK des Tochterunternehmens mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten dieses Tochterunternehmens entspricht. Das zu konsolidierende EK besteht bei Tochterunternehmen in der Rechtsform einer KapGes. aus dem geze...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 389 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich des IFRS 3 erstreckt sich auf sämtliche, die Definition von Unternehmenszusammenschlüssen erfüllende Transaktionen oder Ereignisse (IFRS 3.2). Zum einen gilt IFRS 3 demnach für solche Transaktionen oder Ereignisse, durch die der Erwerber die Beherrschung über einen bzw. mehrere Geschäftsbetriebe erlangt. Zum anderen ers...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften über die Bilanzierung latenter Steuern ergänzen die Regelungen für die Erfassung laufender Steueraufwendungen und -erträge nach HGB. Die Konzepte für die Bilanzierung latenter Steuern auf nationaler (§§ 274, 306 HGB) und internationaler Ebene (IAS 12 Income Taxes) entsprechen sich weitestgehend (vgl. Tz. 177). Hierzu haben n...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.1.1 Überblick

Rz. 538 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Zuge der Vollkonsolidierung sind die Vermögensgegenstände und Schulden sowie die Aufwendungen und Erträge des einzubeziehenden Tochterunternehmens unabhängig von der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens vollständig im Konzernabschluss i. S. d. § 300 Abs. 1 HGB zu erfassen. Falls an dem einzubeziehenden Tochterunternehmen auch nicht zu...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.4.3.3 Marktteilnehmer/Transaktionspartner

Rz. 324 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IFRS 13.22 sind für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts die Annahmen heranzuziehen, die von beliebigen Marktteilnehmern bei der Preisbildung für einen Vermögenswert bzw. eine Schuld zugrunde gelegt werden würden. Nach IFRS 13.Anhang A handelt es sich bei Marktteilnehmern um Käufer oder Verkäufer im Hauptmarkt oder im vorteilhaftes...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.2 Folgebewertung

Rz. 513 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sind nach IAS 37.59 zu jedem Abschlussstichtag zu überprüfen (review) und – falls erforderlich – anzupassen (adjust). Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass der (Wert-)Ansatz der Rückstellung stets den bestmöglichen Schätzwert der erwarteten Ausgaben zur Erfüllung der Verpflichtung widerspiege...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.5.2 Definitionen

Rz. 335 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 21.8 grenzt die folgenden Währungsbegriffe voneinander ab: Die funktionale Währung (functional currency) bezeichnet die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem die betreffende Einheit tätig ist. Im Gegensatz dazu wird als Fremdwährung eine Währung bezeichnet, die nicht der funktionalen Währung entspricht. Die Berichts- oder Darstell...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.2.1.2.3 Erstkonsolidierung

Rz. 551 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach der handelsrechtlich einzig zulässigen Methode der vollständigen Neubewertung sind die Vermögensgegenstände und Schulden des Tochterunternehmens mit ihren beizulegenden Zeitwerten anzusetzen. Als maßgeblich für die Wertbemessung gilt der Tag, an dem das Unternehmen i. S. d. § 290 HGB zum Tochterunternehmen geworden ist. Im Zuge dessen k...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 10.1 I. § 300 HGB

Rz. 314 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 300 Konsolidierungsgrundsätze. Vollständigkeitsgebot (1) 1In dem Konzernabschluß ist der Jahresabschluß des Mutterunternehmens mit den Jahresabschlüssen der Tochterunternehmen zusammenzufassen. 2An die Stelle der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an den einbezogenen Tochterunternehmen treten die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechn...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1 § 252 HGB

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 252 Allgemeine Bewertungsgrundsätze (1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes: Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen. Bei der Bewertung ist von der Fortführung de...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.2.2.4.3 Überleitungen

Rz. 141 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Segmentberichterstattung folgt dem management approach und löst sich somit zumindest in Teilen von den bilanziellen Ansatz- und Bewertungsregelungen. Als Ausfluss dieser Divergenz müssen Segmentwerte auf Konzernwerte übergeleitet werden (IFRS 8.28). Diese Vorgabe gilt zumindest für die im internen Reporting an den Vorstand berichteten We...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.2.1 Allgemeines

Rz. 440 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die bilanzielle Erfassung einer transitorischen Rechnungsabgrenzung ist nicht erlaubt, wenn der zu erfassende Posten nicht den Definitionskriterien eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld genügt. Demgegenüber werden Rechnungsabgrenzungsposten innerhalb des § 250 HGB explizit definiert, allerdings ohne direkt auf die Vermögenswert- oder Verbin...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.1 Unrichtiger Ansatz, unrichtige Bewertung und unrichtiger Ausweis

Rz. 6 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften des HGB sind zwingendes Recht.[1] Es handelt sich um Rechtsnormen i. S. d. § 2 EGHGB. Das bedeutet, dass sie einzuhalten sind. Diese Rechtsnormen sind kein dispositives Recht. Unter dispositivem Recht, werden solche Rechtsnormen verstanden, die nur dann gelten sollen, wenn die beteiligten Rechts...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.1.1 Überblick

Rz. 564 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die gesetzliche Regelung des § 308 HGB beinhaltet eine klare Aufgabenverteilung. Währenddessen Abs. 1 Satz 1 von einer einheitlichen Bewertung nach den zulässigen Bilanzierungsmethoden im Jahresabschluss spricht, regelt Abs. 2 die möglichen Ausnahmen vom Grundsatz der einheitlichen Bewertung der zu bilanzierenden Posten. Die Einheitlichkeit ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.4.2 Grundsatz der Wesentlichkeit

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ob der Grundsatz der Wesentlichkeit eine Einschränkung des Vollständigkeitsgebotes rechtfertigt, ist derzeit in der Diskussion und insbes. Für den Ansatz der Passiva problematisch. Ausgangspunkt der Diskussion ist, dass Art. 6 Abs. 1 j) EU-Bilanzrichtlinie den Wesentlichkeitsgrundsatz für Ansatz, Bewertung und Ausweis vorschreibt, während er i...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.4 Gruppenbewertung (Abs. 4)

Rz. 64 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 240 Abs. 4 HGB lässt vom Grundsatz der Einzelbewertung (vgl. Tz. 63) – aus Gründen der Vereinfachung und Aufwandsverringerung bei der Aufstellung des Inventars und der Bewertung – eine weitere wichtige Ausnahme zu: Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens (§ 266 Abs. 2 B I HGB), die Teil des Umlaufvermögens i. S. v. § 247 Abs....mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.6.2 Aufwärtskonsolidierung

Rz. 453 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Erstkonsolidierung wird der beizulegende Zeitwert der an den Käufer hingegebenen Gegenleistung gegen die Summe der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden aufgerechnet. In den meisten Fällen stimmt der zeitliche Bezug der Gegenleistung und beizulegender Zeitwert des erworbenen Unternehmens überein. Dies ist...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.2.2.1 Abgrenzung beim Hedge Accounting

Rz. 498 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Absicherung finanzieller Risiken innerhalb der Unternehmung soll durch den Abschluss gegenläufiger Sicherungsgeschäfte verringert werden (hedging). Wird das Grundgeschäft im Rahmen einer Sicherungsbeziehung GuV-wirksam zum fair value bewertet, ergeben sich aufgrund der gleichlaufenden Bewertung zum Derivat keine Bewertungsunterschiede. S...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.1.2.1 Allgemeines

Rz. 409 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rechnungsabgrenzungsposten sind zu bilden für Ausgaben oder Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand oder Ertrag für eine Zeit danach darstellen. Ausgaben und Einnahmen sind nach herrschender Ansicht nicht allein bare oder unbare Aus- und Einzahlungen, sondern jede Art von Vermögensminderungen und Vermögensmehrungen, z. B. auch die B...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.1.1 Überblick

Rz. 197 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 251 HGB verlangt, dass bestimmte Verbindlichkeiten, die den Ansatz einer Schuld noch nicht rechtfertigen, unter der Bilanz zu Informationszwecken auszuweisen sind. Die Norm verpflichtet damit nicht zwingend zu einer Angabe im Anhang, sondern zu einer Angabe unter der Bilanz. Gesellschaften, die einen Anhang erstellen, machen die entspreche...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.4.4 Bedingte Gegenleistungen

Rz. 411 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In manchen Fällen machen die an einem Unternehmenszusammenschluss beteiligten Akteure den Erwerbspreis in Teilen von künftigen Ereignissen abhängig. Gängig sind bspw. Vereinbarungen zu nachträglichen Kaufpreisanpassungen in Abhängigkeit zum Börsenkurs ausgegebener Aktien oder zur Entwicklung der Ertragslage einer der beiden beteiligten Parte...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.4 Theoretische Begründung

Rz. 348 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Rückstellungsbegriff steht im Spannungsverhältnis von statischer und dynamischer Bilanzauffassung. Die Bilanz dient nach statischer Bilanzauffassung der richtigen Darstellung des Reinvermögens, was die vollständige bilanzielle Erfassung der Schulden am Abschlussstichtag voraussetzt. Für den bilanziellen Ansatz kommt es darauf an, ob am A...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.4.1.1 Definition von Erträgen und Aufwendungen

Rz. 87 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erträge sind im Framework als Zunahmen von Vermögenswerten oder Abnahmen von Schulden definiert, die mit einer gleichzeitigen Zunahme des Eigenkapitals verbunden und nicht Bestandteil einer Eigenkapitalgebertransaktion sind ((IASB CF.4.68 [2018])). Entsprechend sind Aufwendungen definiert als Abnahmen von Vermögenswerten oder Zunahmen von Ver...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.3.2 Selbstinformation

Rz. 234 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Rechnungslegung soll dem Kaufmann bzw. der Geschäftsleitung des Unternehmens einen Überblick über die Vermögensgegenstände und Schulden sowie über das Eigenkapital und den erzielten Erfolg vermitteln, wobei der "Zwang zur Rechenschaft vor sich selbst" verhindern soll, dass das Unternehmen aus mangelnder Übersicht über den Vermögensstand ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.1.1.2 Einzelfälle

Rz. 530 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Befristete Verbindlichkeiten: Sind solche, die noch nicht fällig sind. Sie sind als Verbindlichkeit auszuweisen, ggf. ist eine Anhangangabe erforderlich (§ 285 Nr. 1a HGB). Rz. 531 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bedingte Verbindlichkeiten: Auflösend bedingte Verpflichtungen sind zu passivieren, aufschiebend bedingte nur dann, wenn der Bedingungsei...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 2.1.2.2 Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten nach IFRS 7

Rz. 331 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Öffnung dieser restriktiven Trennung zwischen Anhang und Lagebericht von Seiten der IFRS-Vorschriften bietet IFRS 7.B6. Zwar besteht für die Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten keine Verweismöglichkeit aus dem Lagebericht in den Anhang. Umgekehrt ermöglicht IFRS 7.B6 jedoch die Angabe der risikobezogenen Informationen zu Finanzins...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1 §§ 243–245, 264 Abs. 2 HGB

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 243 Aufstellungsgrundsatz (1) Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. (2) Er muß klar und übersichtlich sein. (3) Der Jahresabschluß ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. § 244 Sprache. Währungseinheit. Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache un...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.3.1 HGB

Rz. 518 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen und Verbindlichkeiten zählen gem. § 247 Abs. 1 HGB zu den Schulden und sind daher auf der Passivseite auszuweisen. Es handelt sich um prognostizierte Aufwendungen, deren Existenz oder Höhe am Bilanzstichtag noch nicht sicher ist, die aber gleichwohl eintreten werden. § 266 Abs. 3 B. HGB ordnet nur an, wie Rückstellungen ausgew...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 332 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Entwicklung der gesetzlichen Regelung zur Rückstellungsbilanzierung lässt sich auf die Aktienrechtsnovelle von 1931 zurückführen. Die bis zur Kodifizierung vorgefundene Praxis krankte an einer nur mangelnd konsistenten Ausfüllung der Begrifflichkeit, da in der Praxis auch rücklagenähnliche Posten als Rückstellung erfasst wurden. Seit der...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 160 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bis 1989 entwickelten sich die Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss nach IFRS ohne dokumentierte Leitlinien allein durch die kasuistische Festschreibung von Kompromissen zwischen den vorherrschenden Bilanzierungsregeln (sog. best practice) der damaligen im IASC vertretenen Länder.[1] Entsprechend der Zusammensetzung des IASC[2]...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.4 Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Grundsatz der Einzelbewertung gebietet es, Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. So wie Vermögensgegenstände und Schulden einzeln anzusetzen sind und insbesondere nicht vor Ansatz miteinander verrechnet werden dürfen, so sind sie auch jeder für sich zu bewerten. Zur Abgrenzung der Vermögensgegenständ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1 §§ 242, 247, 264 Abs. 1 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 242 Pflicht zur Aufstellung (1) 1Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. 2Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften entsprechen...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.3 Bestimmung des Erwerbszeitpunkts

Rz. 404 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Erwerbszeitpunkt ist aus unterschiedlichen Gründen von Bedeutung. So ist dieser Zeitpunkt u. a. maßgebend für die Abgrenzung alter – d. h. miterworbener – und neuer – d. h. selbst erwirtschafteter – Gewinne. Während alte Gewinne in die Erstkonsolidierung eingehen, bilden die neuen Gewinne einen Bestandteil der GuV des Erwerbers. Bedeuten...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.1 Begriff der Bilanz

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanz ist nach IFRS der Teil des Abschluss, in dem die direkt mit der Ermittlung der Vermögens- und Finanzlage verbundenen Posten, Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital darzustellen sind (übereinstimmend IASB CF.4.2 (2010) und IASC F.47 (1989)). Eine darüber hinausgehende eigenständige Funktion kommt der Bilanz im IFRS-Abschluss nich...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.4.1 Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rz. 350 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei den Synopsen kann es zu Doppelungen mit Inhalten des Kapitels 4 kommen, um aber einen vollständigen Überblick an dieser Stelle zu bieten, erfolgt die Darstellung dennoch insoweit vollständig.mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 5.2.2.3 Zusammenfassung

Rz. 268 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die nachfolgende Tabelle stellt eine Beispielgliederung der GuV bei Anwendung des kombinierten Umsatzkostenverfahrens für Unternehmen, deren Haupttätigkeit nicht in der Investition in bestimmte Vermögenswerte oder in der Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden besteht, dar.mehr